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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
ich habe den nagelneuen Trailer grad erst vor einer Woche angemeldet... das 100-Schild inkl. Stadtplakette habe ich blanko mit bekommen, das der Trailer lt. Hersteller und TüV-Gutachten die Voraussetzungen dafür erfüllt. Keiner fragte nach einem bestimmten Zugfahrzeug und das war nur früher mal so. Am Trailer wird auch wegen der 100-Zulassung nichts abgelastet oder so. Ich darf halt nur trotzt der entsprechenden 100-Zulassung der Trailers und als Zugfahrzeug dem ML nur 80 KmH damit fahren, weil die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht ausreicht. Geht auch so gut wie gar nicht, weil dann der Zugwagen nach der Umrechnungsformel zG Anh (zulässige Gesamtmasse des Anhängers) 3,5 To ./. 1,2 = 2,91 To m Zugfz (Leermasse Zugfahrzeug) wiegen müsste. So gut wie kein PKW, bzw. SUV wird das hin bekommen bis auf manch ein Ami-PickUp. Die Frage dazu war jetzt nur, ob das Schild abgedeckt sein muss, so wie mein Bekannter das meinte.
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Gruß - Georg |
#27
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Wird für euch nur im Einzelfall schwierig, auf der Autobahn im Vorbeifahren neben dem Sehen der Plakette auch gleich mit abzuschätzen, wie hoch nun das zulässige Gesamtgewicht des Trailer ist und gleichzeitig noch das Leergewicht vom Zugfahrzeug im Kopf zu haben....
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Gruß - Georg |
#28
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nicht das es hier zu Verunsicherungen führt....
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Gruß - Georg |
#29
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100er Plakette
Ich habe doch meinen ersten Beitrag nochmal näher erläutert wegen des Missverständnisses.
Wenn du einen neuen Trailer kaufst, der die Voraussetzungen erfüllt ist alles gut, aber wenn du für einen alten die Plakette willst musst du zum Tüv und den Trailer dahingehend abnehmen lassen. Und da zicken einige Leute eben trotzdem rum, obwohl sie's nicht dürften, nach dem Motto: Wozu eine 100er Plakette, wenn das Zugfahrzeug die Voraussetzungen sowieso nicht erfüllt. Ich kann doch auch nix dafür... Deshalb schrieb ich ja, man muss sich dann eben durchsetzen, die Rechtslage ist ja eindeutig. Man könnte den Anhänger ja z.B. auch mit besseren Voraussetzungen (100er Plakette) verkaufen wollen. @outtime: Danke dir, bin ja auch nur ein Mensch... @gbeck: Deshalb schrieb ich: Es obliegt jedem einzelnen das zu überprüfen, erkennen kann man an der Plakette sowieso nichts. Also auf den Punkt gebracht liegt es daran, ob jemand gerade Lust dazu hat oder aber, ob es gefährlich aussieht. Geändert von wracktaucher (10.03.2010 um 14:33 Uhr)
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#30
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Zitat:
mir ging´s nur um die Frage des Abdeckens.... und wenn Du und Deine Kollegen das nicht fordert, dann ist´s mir Recht so.... und PS: hatte dich die ganze Zeit lieb..... - warum auch nicht.... war selber mit einer Kollegin von Dir verheiratet, auch wenn die zu Pferde unterwegs war... auch Polizisten müssen und können nicht alles immer auf Anhieb wissen.
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Gruß - Georg |
#31
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Siehst du, du WARST mit ihr verheiratet!
Aber wenn du mich trotzdem lieb hast... bin ich glücklich! |
#32
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Zitat:
und wenn ich lese, dass Du aus Lüdinghausen bist, dann wirst Du sie vermutlich sogar kennen....
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Gruß - Georg |
#33
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Das wär ja witzig, wer isses denn?? Raus mit der Sprache!!!!! Weiberße sind neugierig!
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#34
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Zitat:
Fährt er max. 80, ist aller easy. Fährt er zwischen 80 und 100, müssen die Masseverhältnisse gegeben sein. Das kann man prüfen, muß man aber nicht. Fährt er über 100, ist er auf jeden Fall zu schnell.
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Beste Grüße John |
#35
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Hallo,
das 100er-Schild muss nicht abgedeckt werden. Das 100er-Schild sagt nur aus, dass der Anhänger für 100 km/h vom Hersteller ausgelegt ist und somit unter gewissen Voraussetzungen auch mit 100 km/h gefahren werden darf. Das Schild gibt es bei der Zulassung des Hängers mit dazu. D.h. aber nicht, dass man auch 100 fahren muss. Die gewissen Voraussetzungen, um dann auch wirklich 100 km/h fahren zu dürfen, wurden weiter oben schon genannt. Hierfür ist dann der Fahrzeugführer verantwortlich. Gruß Axel |
#36
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Hallo
Selbst wenn Boot+Trailer zu schwer für das zu "leichte" Zugfahrzeug ist, kann man mit 100er Plakette den leeren Trailer schneller nach Hause bringen. Hat ja auch seinen Vorteil Gruß Uwe
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------------------------------------------------ Hetlingen: Die Perle der Unterelbe |
#37
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Zitat:
Und gegen fahrende Überwachung nützt auch der Blick in den Rückspiegel und CB.
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gregor |
#38
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Zitat:
Es gilt für die Berechnung das zulässige Höchstgewicht des Anhängers und das Leergewicht des Zugfahrzeugs, nicht das tatsächliche Gewicht (siehe vorherige Beiträge). Ich habe einen 1800kg-Trailer an einem A4, der leer ca. 1350kg wiegt. Deswegen passt das Verhältnis bei mir nicht und ich darf nicht einmal mit dem leeren Anhänger 100km/h fahren. Trotzdem hat mein Anhänger eine 100km/h-Zulassung und die Plakette, die genau das anzeigt. Die muss auch nicht abgedeckt werden, wie schon x-mal geschrieben wurde. Nur fahren darf ich die 100 nicht. Soll ich noch etwas zum Vertrauen in unsere Freunde und Helfer schreiben?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#39
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Zitat:
Ja, so ist es, das zGG des Hängers ist ausschlaggeben, nicht das was er wiegt. Darum lassen sich auch viele das zGG runterstzen, damit die 100er-Regelung zutrifft. Mein Wohnwagen hat auch ein 100er-Schild dran, obwohl er mit 2t rund 200kg über dem Auto liegt und ich keine 100 fahren "dürfte". Aber das weiß zum Glück nicht jeder.... Gruß Axel |
#40
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Zitat:
Mir ist absolut bewusst was man sich als Polizistin jeden Tag für nen Müll anhören muss. Trotzdem könnte es helfen zu seinen eigenen Fehlern zu stehen um solche bescheuerten Wortschöpfungen wie "dienstgeil" gar nicht erst entstehen zu lassen. Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#41
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#42
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hi leute,
das bedeutet also wenn ich nen 7er mit rund 1800kg leer an so 600kg gespann mache, hol ich mir die plakette und gut oder wie? geht das eigentlich auch ungebremst? gruß feivel |
#43
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So wirklich verstehen tue ich dich gerade nicht...
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gregor |
#44
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hier war doch die rede davon das eine der wesentlichen voraussetzung ist das dass zugfahrzeug um faktor x schwerer sein muss damit ne 100er plakette möglich ist.
gruß feivel |
#46
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Zitat:
Ähm, wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du ein Auto mit leer 1800kg und einen Hänger mit 600kg, richtig? Dann heißt das im Falle, dass der Hänger ungebremst ist: 1800kg x 0,3 = 540kg zGG vom Hänger, damit dieser mit 100km/h gezogen werden darf. Bei ungebremsten Hängern werden keine Stoßdämpfer benötigt. Gebremster Hänger: Stoßdämpfer erforderlich! Dann heißt die Rechnung: 1800kg x 1,1 = 1980kg zGG vom Hänger. Verfügt der Anhänger über eine Antischlingerkupplung oder ein anderes bautiel, so dass der sichere Betrieb bis 120km/h nachgewiesen ist oder das Auto hat z.B. ein Anhänger-ESP, dann heißt das sogar 1800kg x 1,2 = 2160kg zGG. Das zGG vom Anhänger darf aber nie höher sein wie das zGG und die max. Anhängelast vom Auto Wichtig in allen Fällen: Der Anhänger muss für 100km/h vom Hersteller ausgelegt sein. Gruß Axel
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#47
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Zitat:
das mit den ohne stossdämpfer stand nirgends bei ungebremst. also müsste ich jetzt blos mal schauen wie alt die reifen sind und den hersteller mal anfunken. gruß feivel |
#48
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Hier gibt's alles über die 100er-Regelung, von einem Rechtsanwalt aufgestellt:
http://www.ra-melchior.de/anhenger.html Gruß Axel
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#49
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Zitat:
trifft bei mir ja alles zu. müsste das teil mal mit boot wiegen aber 30% des zugfahrzeugs ohne dämpfer und gedödel kommt ja hin. meine stiletto wird sich motor 500er mercury und bissl kruscht so um die 400 -450 bewegen. ohne sprit und dann komm ich insges. irgendwo um die 600 kg bei einem 7er 1800 kg also 30% an. rechne ich dann noch zusätzliches gewicht 90L sprit ahk 20kg meine anlage 20 kg und so bissl kram hab ich da immernoch reserve. werd den auch mal wiegen. hab das glück das hier am rathaus ne amtl. waage ist kostet 5 euronen und gut. hab leider kein datenblatt oder irgendwas von meinem boot. muss es also wirklich wiegen und das trailergewicht abziehen dann weiss ich wenigstens was mein boot so auf die waage bringt. gruß und danke feivel |
#50
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Du weißt schon das zulässige und nicht das tatsächliche Gewicht zählt
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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