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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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100-Schild am Trailer zudecken
mal ne Frage an den, der es eventuell weiß.....
mir sagte jetzt jemand, (dem ich nicht grad all zu viel Wissen darüber zutraue,)dass man bei einem Anhänger mit 100KmH-Zulassung das Schild abdecken müsse, wenn man vom Zugfahrzeug her die rechnerische Möglichkeit für 100 KmH für das Gesamtgespann nicht erreicht.... ist da was dran oder nur nen Hirngespinnst... Hab auch unterwegs noch nie jemanden mit so ner Abdeckung gesehen.... Geht mir nur darum, weil mein neuer 3,5-TO-Trailer zwar die 100-Plakette drauf hat, ich das jedoch auch mit dem ML rechnerisch eh nicht hin bekomme.
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Gruß - Georg |
#2
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Moin!
Blödsinn. Das Schild zeigt ja nur die zulässige HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT an, nicht das, was Du fahren kannst. Sonst müsstest Du das Ding ja immer dann abdecken, wenn Du nicht 100 fahren kannst. In der Stadt, beim Rangieren usw. Ich muss ja auch nicht die Umweltplakette abdecken wenn ich grad nicht in der Umweltzone fahre... Ausserdem müsstest Du ja auch immer die zulässigen 3,5 Tonnen rumfahren, immerhin bezieht sich auch darauf die Zulassung...
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#3
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Zitat:
Ob das in der Praxis jemanden interessiert wird sich erst herausstellen, wenn Du einem dienstgeilen Polizisten in die Hände fällst. Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#4
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Hallo Markus-Tini,
es geht hierbei nicht darum, ob man die 100 km/h erreicht, sondern ob die 100 km/h Plakette bleiben darf, obwohl das Zugfahrzeug die für diese Zulassung nötigen Kriterien nicht erfüllt: in diesem Fall geht es um die Massen von Zugfahrzeug und Trailer: 100 km/h Zulassung gilt nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Trailers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeugd multipliziert mit dem Faktor 1,1 bzw. 1,2 (je nach techn. Ausrüstung des ugfahrzeugs, z.B. Antischlingerprogramm o. ä.). Bei einem ML der typ. Konfig gilt ein Leergfewicht von ca. 2,3 t, daher kann für 100 km/h Zulassung die max. zulässige gesamtmasse des Trailers 2,76 t sein. Siehe auch hier: http://www.tuv.com/de/anhaenger_kombinationen_mit_100_km_h_zulassung_1.h tml Grüße, Andreas |
#5
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Hi Fred!
Zitat:
http://www.ra-melchior.de/anhenger.ht
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#6
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Hallo Andreas!
Zitat:
Ok, alle szurück. Ich behaupte jetzt das gegenteil und gebe zu das ich keine Ahnung habe. Kann ich vielleicht auch wenigstens EINMAL meine Klappe halten, wenn ich keien Ahnung habe?
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#7
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Hallo nochmals,
und zur Frage, ob die Plakette bei nixchterfüllung der Kriterien abgedeckt werden muss, hüllt sich die STVO (DAS Regelwerk, an welches man sich halten sollte...) mehr oder weniger in Schweigen: Ausnahmen von § 18 StVO ... § 6 "Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung." aus: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php Ich deute dies so, dass die Plakette "unverhüllt" gefahren werden darf, jedoch keine Gültigkeit hat. Grüße, Andreas |
#8
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Zitat:
Bin schon weg...
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#9
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Hallo Markus + Tini,
ja, stimmt . Falscher Lösungsweg, trotzdem richtiges Ergebnis. Respekt ! Grüße, Andreas |
#10
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Zitat:
Mit der 100 Plakette zeigst du an, daß du die Anforderungen an die höhere als normale Geschwindigkeit erfüllst. Erfüllst du sie nicht, darfst du das m.E. nicht in Form einer Plakette das Gegenteil behaupten. Ansonsten dürfte ja jeder auf seinem Hänger so eine Plakette führen.
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#11
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Dann kleb noch ein 80er daneben, dann können sie sich eins aussuchen. ist auf den LKWs auch immer drauf
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#12
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Zitat:
und da gibt es noch etwas, das die Reifen das zulässige Alter überschritten haben. Dann reicht ein X mit Isolierband, dass das Schild als ungültig kennzeichnet und so der Trailer jetzt nur noch 80 km/h fahren darf. Ist der Reifen älter als 6 Jahre und ich habe ein 100 km/h Schild dran, dass nicht als üngültig gekennzeichnet ist (X), kostet das Taler! Martin
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#13
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Bei Reisenbussen sind doch oft auch mehrere Geschwindigkeitsschilder angebracht, aber ob das für PKW Anhänger gilt?
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#14
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Hab an unserem Pferdeanhänger ne 100er Plakette vom Vorbesitzer.
Bei der Zulassung hab ich keine 100er Eintragung vorgenommen da wir fast ausschließlich Landstraße fahren, der TÜV stört sich jedenfalls nicht an der 100er Plakette sonst hat es auch noch niemanden Interessiert und ich hoffe das bleibt auch so.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#15
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das Abedecken der 100km/h Plakette, macht aber durchaus auf der Fahrt durch Frankreich Sinn. Wenn Du da 100km/h am Heck hast, sind auch nur 100 erlaubt (sonst 130). Ob man mit Anhänger mehr als 100 fahren muss, ist jetzt die andere Frage - im Schadensfall sowieso...
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) |
#16
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Hab ich mir noch gar keine Gedanken drüber gemacht, meine neuer (alter ) WoWa hat ne 100er Zulassung, nützt mir auch nix, mein Zugfahrzeug hat kein ABS..........
Bis jetzt hat sich die Rennleitung allerdings nicht dafür interessiert.. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#17
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Die Verordnungslage ist doch eigentlich eindeutig: 100 darf fahren, wer die Voraussetzungen hinsichtlich Gewicht und Reifen erfüllt und die 100er Plakette hat.
Die 100er Plakette alleine berechtigt zu nix; sie sollte deshalb auch nicht schädlich sein, wenn andere Voraussetzungen fehlen.
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Beste Grüße John
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#18
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also so wie ich das lese......
gibt es da scheinbar nicht wirklich eine klare Aussage zu.... also mal einfach keine schlafenden Hunde wecken, denn die 100 werd ich zugelassen eh niemals bei einem 3,5er-Trailer erreichen können.... zumindest nicht mit "normalen Zugfahrzeugen..... Die Plakette soll mir eher dazu dienen, das die grünen Freunde es vielleicht nicht zu eng sehen, wenn ich mal etwas zügiger unterwegs bin...
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Gruß - Georg |
#19
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100er Plakette
Moin, ihr Lieben!
Auch wenn mich gleich keiner mehr lieb hat - ich gebe mich mal als eine von den "grünen Freunden" zu erkennen. Nur, damit ihr zumindest meinen Angaben vertraut. Also: Die 100er Plakette bekommt man nach Abnahme beim Tüv vom Straßenverkehrsamt zugeteilt. Sie ist gültig für ein explizit genanntes Gespann. Das heißt der Pajero... mit dem und dem Kennzeichen darf diesen Trailer mit dem Kennzeichen mit 100km/h ziehen. Wechselt man nun das Zugfahrzeug, erlischt automatisch diese Berechtigung, weil sie ja nur für das genannte Zugfahrzeug Gültigkeit hat. Die Plakette muss deshalb nicht abgedeckt werden, man darf jedoch nur 80 km/h fahren. Sieht man (wir Grünen) ein Gespann, welches 100 km/h fährt mit der entsprechenden Plakette, obliegt es jedem einzelnen, zu überprüfen ob es sich um das richtige Zugfahrzeug handelt. Die Plakette allein sagt darüber nichts aus. Und wegen dienstgeil und so... Ihr müsst auch nicht die eingeklemmten Kinderleichen aus den Autos holen, weil der Familie jemand entgegengeschleudert kam, der einen überladenden Anhänger gezogen hat und zu schnell unterwegs war. Warum wird das bloß immer als dienstgeil bezeichnet, wenn man sowas verhindern will? So, und jetzt habt mich wieder lieb! Grüße, Angi |
#20
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Zitat:
Dennoch vielen Dank für die Bestätigung:
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Beste Grüße John
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#21
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100er Plakette
Ich habe nicht gesagt, dass am Zugfahrzeug eine Plakette angebracht werden muss. Das ist tatsächlich veraltet. Ich habe mich nur zu der Plakette am Anhänger geäußert, und die bekommt man nur in Verbindung mit einem bestimmten Zugfahrzeug ausgehändigt.
Grüße, Angi |
#22
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Die 100 kmh zulassung hat nix mehr mit dem Fahrzeug was zieht zutun,wurde geändert. Auflage Reifen nicht älter als 6 Jahre,Stoßdämpfer am Anhänger und der Anhänger wird abgelastet um 20 oder 30 %
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#23
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Zitat:
Man muß allerdings darauf achten, daß das hier näher erläuterte Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten ist, wenn man 100 fährt.
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Beste Grüße John
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#24
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100er Plakette
Okay, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich habe meine Beiträge nochmal gelesen und verstehe euch.
Es wird (theoretisch) nur noch der Trailer auf seine Eignung beim Tüv abgenommen. Praktisch auch, wenn man sich durchsetzt. Dennoch gibt es Leute beim Tüv, die erwarten, dass man mit passendem Zugfahrzeug kommt, da man den Trailer ja ziehen muss. Ansonsten wird schon mal rumgezickt (obwohl nach Gesetzeslage nicht richtig). Eingetragen wird das Zugfahrzeug nicht mehr. Mein erster Beitrag bezog sich mehr auf das Abdecken der Plakette als auf den Erhalt. Ich hätte schreiben sollen "selbst wenn das Zugfahrzeug eingetragen ist". Die alten Zulassungen behalten ja ihre Gültigkeit. Letztendlich jedenfalls muss die Plakette nicht abgedeckt werden und im Einzelfall müsste überprüft werden, ob das Gespann 100km/h fahren darf (heute nicht mehr nach dem eingetragenen Zugfahrzeug, sondern nach dessen Eignung hinsichtlich Leergewicht etc. in Verbindung mit dem Anhänger). An der Plakette kann man nicht erkennen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Nochmal Grüße, Angi |
#25
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1. Der Einstieg ist schon mal sympatisch
2. ist doch klar. Danke für diesen Hinweis, dass wußte ich noch nicht, mit dem Fahrzeugwechsel , sehr informativ dein Beitrag Gruß Martin |
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