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  #26  
Alt 18.06.2004, 17:01
Bossi Bossi ist offline
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Wenn man das alles so liest weiß man unweigerlich, das man es wieder einmal mit "Deutscher Behördenwillkür und Paragraphendschungel" zu tun hat.

Armes Deutschland!

Gruss
Bossi
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  #27  
Alt 18.06.2004, 20:00
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Hatten die Tümpelb..... eine verwaschene Aussprache, gerötete Bindehäute und einen unsicheren Gang?
Wilfried
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
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  #28  
Alt 18.06.2004, 20:05
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Ray Ray ist offline
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Hey Manfred,

da muss ich leider als alter "Seemannschafter" einhaken:

Drei Flaggen übereinander - egal welche und wo angebaumselt! - sind ein internationales NOTZEICHEN! Rechtlich und juristisch bindend. Da würde ich leider auf eine unbedingt verzichten.

Gruß - Ray
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  #29  
Alt 18.06.2004, 23:03
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Hallo Ray,

das ist mir nicht bekannt - ein internationales Notzeichen ???

wo steht das?
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Gruß Manfred
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  #30  
Alt 18.06.2004, 23:16
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Das mit den drei Flaggen lag mir auch im Sinn, hab ich aber eben in meiner Seemannschaft nicht gefunden - nur Ankerball über oder unter rechteckiger Flagge oder zusammengebundene Nationale

Anneke
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  #31  
Alt 18.06.2004, 23:17
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Ausserdem sind das 2 Wimpel und eine Flagge! , keine 3 Flaggen.
__________________
Gruß Manfred
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  #32  
Alt 18.06.2004, 23:24
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Und noch was, wenn Theo, mein Schweizer Freund an Bord kommt, kommt dazu noch die schweizer Gast-Flagge. Und bisher hat keine Entenpolizei was dazu gesagt.
__________________
Gruß Manfred
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  #33  
Alt 19.06.2004, 08:12
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
Drei Flaggen übereinander - egal welche und wo angebaumselt! - sind ein internationales NOTZEICHEN! Rechtlich und juristisch bindend. Da würde ich leider auf eine unbedingt verzichten.
Ich kenne das als traditionelles Notzeichen auch so, aber nun würde mich
mal interessieren, wo das herkommt. Die heutigen Kollisionsverhütungs-
regeln kennen nur das Flaggensignal NC oder Ball über/unter viereckiger
Flagge. In meinem Budde/Koch, 16. Auflage von 1963, ist die Seestraßen-
ordnung und ihre Entwicklung seit 1953 dargestellt, und da finden sich die
drei Flaggen ebenfalls nicht unter Notzeichen, sondern bereits die heutigen
Signale, wobei Fallschirm-Leuchtraketen und das Wort Mayday erst nach
1953 dazukamen.

Kennt jemand eine Quelle für die drei Flaggen oder auch nur eine Fundstelle,
wo das mal erwähnt wird?

Belem
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  #34  
Alt 19.06.2004, 09:19
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Ray Ray ist offline
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Thema drei Flagenn (oder Wimpel):

Ich habe meine Literatur an Bord - fahre vielleicht heute hin und bringe die Infos mit.

Bis dann - ohne Not - aber mit Vorfreude auf den Super-Sommer!

- Ray
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  #35  
Alt 19.06.2004, 22:49
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Flobec Flobec ist offline
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Mit Vorfreude auf den was?? Sag bitte, daß Du was weißt, das ich nicht weiß und der Super-Sommer doch noch kommt....
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  #36  
Alt 19.06.2004, 23:38
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Ray Ray ist offline
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Tja, Flobec,

"Supersommer" heißt für mich nicht unbedingt schönes Wetter, sondern mit meiner lieben Familie ein paar Wochen segelnder Weise zusammen zu sein.
Erfahrungsgemäß (zum Beispiel 2002) ist im dänischen oder schwedischen Ländle das Wetter besser als bei uns. Darauf vertraue ich eben. Ansonsten freue ich mich auf viel Wind und abendliches Spielen, Quatschen und Kuscheln mit Frau und Töchtern ... (na ja, nur Tochter als Singular, weil die eine auf Austausch bis Januar in Paraguay ist *schnüfffff*).

.... das ist für mich Supersommer!

Natürlich, wenn das Wetter noch mediteran käme, wäre das natürlich kaum zu ertagen schön ...

Aber als Norddeutscher ist man wettermäßig nicht gerade verwöhnt!

Aber ich wünsche allen einen Superwettersommer!

Ray
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  #37  
Alt 21.06.2004, 13:00
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von gerrit
Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit der WaschPo in Bremen.

1) Es gibt keine Pflicht Rettungswesten mitzuführen! Ausrüstungspflicht besteht auf Seeschiffahrtsstraßen (nicht Binnen) für Licht- und Schallsignale. Ab 12 Meter Länge zusätzlich zugelassene (vom BSH) Glocke *, 3 schwarze Bälle (2 für manövrierunfähig plus 1 für den Ankerlieger) , BSH zugelassene Pfeife (falls nicht zugelassen: bis zu 300 € Verwarnung plus Vorführung des Schiffes innerhalb von 4 Wochen ) und 2 rote Lichter (manövrierunfähig bei Nacht) . Diese beiden Lichter müssen nicht fest geführt werden sondern können auch fliegend (mit 12V Steckdose) gespeist werden.

Bei Seegerichtsverhandlungen sieht dies natürlich ganz anders aus (Regeln guter Seemannschaft etc.).

2) Seemännisch gibt es keine Wimpel sondern nur Stander und Flaggen.

Auf den meisten Gewässern müssen Boote gekennzeichnet werden. Amtlich, ADAC, DSV, Seeschiffahrtsregister etc. sind die verschiedenen Möglichkeiten. Auf wenigen Gewässern (in der Nähe von Bremen auf der Hamme) reicht es aus, wenn das Schiff an der Steuerbordsaling den Vereinsstander und an der Backbordseite den Verbandsstander führt. Damit der Kennzeichnungspflicht genüge getan ist, muß dann der Standerschein mitgeführt werden (wie sonst bei den anderen Booten auch die entsprechenden Unterlagen) um die Zugehörigkeit zu dem Verein nachzuweisen. Weitere Vorschriften gibt es zu den Standern nicht.

Tipp des Beamten: Die Verwarnung immer schriftlich zustellen lassen, weil:

Bei BAT (Bar auf Tatze) steht auf dem Wisch "Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht: 20 €" Dagegen kann man nichts mehr machen. Bei schriftlicher Zustellung muß der Paragraph nach dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde aufgeführt werden. Dann merken die Beamten dann spätestens im Amt, dass da irgend etwas nicht stimmt.
* hierzu hatte ich in einem anderen Thread schon mal dieses gepostet:

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo,

habe gerade mal mit dem netten, freundlichen Herrn F. beim BSH telefoniert.

Also für Boote über 12 m ist ein vom BSH zugelassenes Schallsignal Pflicht.

Eine Glocke (mit mind. 20 cm Durchmesser) ist ( seit Sept. 2003) nicht mehr vorgeschrieben für Fahrzeuge bis 20 m Länge.
Glockentöne müssen bei unsichtigem Wetter von Ankerliegern abgegeben werden. Wenn man ankert und keine Glocke hat, sind Maßnahmen zu treffen wie sie gute Seemannschaft erfordert (z.B. andere Schallsignale, Kochtopf usw.)
__________________
Charly
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  #38  
Alt 29.06.2004, 10:42
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Puh, die Story war gestern bei uns zuhause Diskussionsthema. Ehrlich, wäre ich Wasserschutzpolyp, so wäre mir sowas in erster Linie schon zu albern. Auch finde ich das Statement okay, was um alles in der Welt die Polizei sich um Vereinsstander zu kümmern hat. Auch in meinen Augen nämlich: nix. Und Dreieckswimpel scheinen allgemein als Vereinsstander zu zählen, wenn ich das so lese... .
1999 bekamen wir mit unserer Leisure auf der Schlei auch im Vorbeifahren einen "Rat" der Wasserschutzpolizei. Wir hatten in der Saling eine billige Schleswig-Holstein Flagge mit Wappen hängen. Sollten wir bitte runternehmen, dürfen nur Amtsboote. Wir haben es gemacht, fanden es aber völlig albern. Denn daß eine Leisure 17 nicht staatlich (Zoll, Polizei, BGS, Fischereischutz) ist, dürfte klar sein. Egal, seitdem haben wir eine ohne Wappen (die natürlich teurer war, ist klar...).

Fragen: an BB darf ich führen, was ich will. An Strb nur Kreuzerflagge und Gastland?
Was ist DP07?
Wir haben den Nachweis, aber: wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir mit unserem über 30 Jahre alten Boot kontrolliert werden, ob die Mwstr bezahlt wurde? Ansonsten muß ich das mal kopieren und an Bord bringen.... .
__________________
Gruß
Nils
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  #39  
Alt 29.06.2004, 11:07
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Zitat:
Zitat von gerrit
Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit der WaschPo in Bremen.

Ab 12 Meter Länge zusätzlich zugelassene (vom BSH) Glocke, 3 schwarze Bälle (2 für manövrierunfähig plus 1 für den Ankerlieger) , BSH zugelassene Pfeife (falls nicht zugelassen: bis zu 300 € Verwarnung plus Vorführung des Schiffes innerhalb von 4 Wochen ) und 2 rote Lichter (manövrierunfähig bei Nacht) . Diese beiden Lichter müssen nicht fest geführt werden sondern können auch fliegend (mit 12V Steckdose) gespeist werden.
mal ne Frage...was für ne Pfeife ist damit das Horn gemeint oder was
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  #40  
Alt 29.06.2004, 15:38
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Ja genau. Bei SVB wie folgt beschrieben: .... Aqua Signal Schallsignalalage entspricht diesen Bestimmungen. Technische Daten: Gewicht der Pfeife 3,5 kg Grundfrequenz 630 Hz, Schalldruckpegel > 120dB / Terz / 1m. 5,8 A Leistungsaufnahme etc.

Preis 599,90 Euro

Machen wir eine Sammelbestellung? Wer kann günstig ein zugelassene Pfeife besorgen?
Die portablen Fahrtstörungsanzeiger (rot über rot) steht auch noch auf meiner Einkaufsliste. Gibt es die konfektioniert zu kaufen?

Gruß Gerrit
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  #41  
Alt 29.06.2004, 15:46
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Zitat:
Zitat von Ray
Hey Manfred,

da muss ich leider als alter "Seemannschafter" einhaken:

Drei Flaggen übereinander - egal welche und wo angebaumselt! - sind ein internationales NOTZEICHEN! Rechtlich und juristisch bindend. Da würde ich leider auf eine unbedingt verzichten.

Gruß - Ray
Hallo Ray,
das kann ich nicht ganz glauben. Das Seefahrtsmuseum in Marstal (ja das Einwehen läßt Kultur erleben) hat eine Vielzahl von Marinegemälden und viele davon zeigen Schiffe mit mehreren Flaggen (siehe unten). Die sind sicherlich nicht alle in Seenot gewesen.

Gruß Gerrit
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  #42  
Alt 29.06.2004, 15:55
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Zitat:
Zitat von Nils
Was ist DP07?
DP07 ist der Betreiber der deutschen Küstenfunkstellen. Ein kleines Unternehmen, welches sowohl Funkverkehrsabrechung für öffentlichen Funkverkehr macht und als Service 3-4 mal täglich den Wetterbericht verliest. Da der Betrieb der technischen Anlagen nicht ganz billig ist, sollten alle die die Wetterberichte nutzen meines Erachtens auch den Service bezahlen (Kosten zwischen 25 und 30 Euro im Jahr).

Weitere Infos unter www.dp07.de

Gruß Gerrit
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  #43  
Alt 29.06.2004, 15:55
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das wäre dann was für die Waschpo, oder ist das ein Notsignal,

Gesehen vor drei Wochen in Syros/Kykladen
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #44  
Alt 29.06.2004, 15:56
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Zitat:
Zitat von gerrit
Ja genau. Bei SVB wie folgt beschrieben: .... Aqua Signal Schallsignalalage entspricht diesen Bestimmungen. Technische Daten: Gewicht der Pfeife 3,5 kg Grundfrequenz 630 Hz, Schalldruckpegel > 120dB / Terz / 1m. 5,8 A Leistungsaufnahme etc.

Preis 599,90 Euro

Machen wir eine Sammelbestellung? Wer kann günstig ein zugelassene Pfeife besorgen?
Die portablen Fahrtstörungsanzeiger (rot über rot) steht auch noch auf meiner Einkaufsliste. Gibt es die konfektioniert zu kaufen?

Gruß Gerrit
Hallo Gerrit,

frag Uwe (ugies) mal (z.Z. in Urlaub). Er hatte mir ein gutes Angebot gemacht. Scheinen aber nicht viele % drin zu sein
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Charly
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  #45  
Alt 29.06.2004, 18:59
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von gerrit
Ja genau. Bei SVB wie folgt beschrieben: .... Aqua Signal Schallsignalalage entspricht diesen Bestimmungen. Technische Daten: Gewicht der Pfeife 3,5 kg Grundfrequenz 630 Hz, Schalldruckpegel > 120dB / Terz / 1m. 5,8 A Leistungsaufnahme etc.

Preis 599,90 Euro

Machen wir eine Sammelbestellung? Wer kann günstig ein zugelassene Pfeife besorgen?
Die portablen Fahrtstörungsanzeiger (rot über rot) steht auch noch auf meiner Einkaufsliste. Gibt es die konfektioniert zu kaufen?

Gruß Gerrit
Hallo Gerrit,

frag Uwe (ugies) mal (z.Z. in Urlaub). Er hatte mir ein gutes Angebot gemacht. Scheinen aber nicht viele % drin zu sein
Hab auch so eine "Zwangströte" ... wichtig ist auf die Zulassung BSH zu achten. Nur die Anforderungen erfüllen reicht nicht, sie muss auch eine konkrete Zulassungsnummer haben

Bei den Fahrtstörungsanzeigern könnte evtl eine so ähnliche Variante greifen wie bei der Glocke ! Ich habe zumindest eine Zulassung ohne "rot über rot" erhalten ... Bälle habe ich "natürlich" 3 Stück an Bord.

Gruß
Sonnensegler
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  #46  
Alt 29.06.2004, 19:40
TomHH
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
... Bälle habe ich "natürlich" 3 Stück an Bord.

Gruß
Sonnensegler
Wunder der Natur? Ich habe immer nur zwei dabei!

(Sorry, aber der musste sein.)
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  #47  
Alt 29.06.2004, 19:45
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Zitat:
Zitat von TomHH
Zitat:
Zitat von Sonnensegler
... Bälle habe ich "natürlich" 3 Stück an Bord.
Gruß
Sonnensegler
Wunder der Natur? Ich habe immer nur zwei dabei!
(Sorry, aber der musste sein.)
"natürlich" - wie von der Natur (Polizei) vorgeschrieben ...

Aber Du sollst Deinen Spaß haben
Und wenn wir uns mal treffen zieh ich sie "natürlich" alle hoch ... und den [Edit] schwarzen Plastik- Kegel noch dazu
ähhh ... bist Du manchmal im MM (Mittelmeer) ?!

[EDIT ... nicht das jemand auf falsche Gedanken kommt )
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  #48  
Alt 29.06.2004, 19:46
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Nils Nils ist offline
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Ihr redet jetzt aber nur noch von Booten über 12m Länge, oder?
Wir haben nur so'ne Mundtröte. Und Kochtöpfe ;) (gab doch im Testbogen 'ne Frage, was man macht, wenn man in seinem <7m-Boot keine Tröte hat).

Zitat:
Zitat von gerrit
DP07 ist der Betreiber der deutschen Küstenfunkstellen. Ein kleines Unternehmen, welches sowohl Funkverkehrsabrechung für öffentlichen Funkverkehr macht und als Service 3-4 mal täglich den Wetterbericht verliest. Da der Betrieb der technischen Anlagen nicht ganz billig ist, sollten alle die die Wetterberichte nutzen meines Erachtens auch den Service bezahlen (Kosten zwischen 25 und 30 Euro im Jahr).

Weitere Infos unter www.dp07.de

Gruß Gerrit
Hey, danke!
Unser Wetterempfänger ist nur noch Attrappe und hängt an der Wand, weil das etwas andersfarbige Holz dahinter sonst doof aussehen würde. So'n uraltes Ding, ein Dreiwegeschalter läßt zwischen, Kiel-, Norddeich und noch irgendein Radio wählen.
Jedenfalls bin ich kein nichtzahlender Schmarotzer, da ich ja nicht mal wußte, was DP07 überhaupt ist (aber sehr wohl wußte, daß ich deren Dienste noch nicht unerlaubt in Anspruch genommen habe) .

Muß man eigentlich auch einen Haftpflichtbeleg mitführen?
__________________
Gruß
Nils
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  #49  
Alt 29.06.2004, 19:46
TomHH
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...ähhhh was ist das MM????
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  #50  
Alt 29.06.2004, 19:50
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Sorry Tom,

MM => Mittelmeer ... bin üblicherweise an der Cote d'Azur und
Umgebung also westliches MM

Gruß
Jochen
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