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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#27
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Auch dann gilt die o.g. Regelung. Ob beladen oder unbeladen spielt dabei keine Rolle.
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Gruß Frank |
#28
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mir ist so es zählt immer nur das zGG. und nicht das tatsächliche Gewicht. So war es jedenfalls als ich mein Lappen gemacht hatte
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#29
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Ich bin mir auch relativ sicher, das die Allgemeinheit in diesem Thread recht hat:
Bezüglich der Beladung bzw. der zulässigen Anhängelast von Gespannen zählt das tatsächliche Gewicht des Trailers, ob man den Anhänger(Gespann) überhaupt fahren darf (mit oder ohne BE), darüber entscheidet das zulässige Gesamtgewicht.
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vg Sascha |
#30
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also B darf Hänger bis 750kg zGG und tatsächliches gewicht ziehen ??? egal ob gebremst oder ungebremst solange das auto es darf ?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#31
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Nein. Du darfst auch mehr ziehen.
Das zGG des Anhängers darf die Leermasse des Autos nicht überschreiten. Das zGG des Hängers + zGG Auto muss kleiner als 3500kg sein. Rechenbeispiel bei mir: Trailer gebremst 1000 KG zGG, Leermasse 3er BMW 1350Kg = Okay. Trailer gebremst 1000 KG zGG + 3er BMW 1800 Kg ZGG = 2800 Kg zGG = Okay. Wer nur die Klasse B hat ist mit einem Auto wie dem 3er BMW am besten bedient und erreicht die höchste Anhängelast. Bei spätestens 1200kg wirds aber eng.
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Gruß Frank |
#32
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wir hatten das am WE ja schonma
und hatte auch erwähnt das ich seitens der Führerschein-Fuzzis und der Polizei gegenteilige Aussage sammeln durfte der Führerscheinverkäufer sagt: Fahrzeug plus Hänger bis 3,5 To erlaubt (die Feinheiten lasse ich aus Schonung der Tastatur mal aussen vor) der Polizist sagt Klipp und Klar: max. 750 Kg
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#33
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Dann soll der Polizist mal einen Blick in die FEV werfen. Aber jeder blamiert sich eben so gut er kann ...
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#34
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Ich habe mal ein wisch bekommen von der Zulassungstelle in dem stand,und das ist bei mir der Fall,
Wohnmobil 3,5 to +Trailer 750 kg kein Problem
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Gruss Sven |
#35
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Zitat:
die Grenzfrage lautet doch: darf ein Besitzer der "B" Klasse mit seinem 3´er BMW und 1,8 To zzgG nen Hänger Beladen (Boot) von einer Tonne ziehen (ich weiß, bis 3,5 To ist noch Luft) oder nicht
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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