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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhängerfrage Gewicht!!!
Hallo Leute,
hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage aufgehoben. Habe die Suchfunktion benutzt, oft gegooglet, nix gescheites bei rum gekommen. Ich hatte mal vor einiger Zeit einen sehr guten Bericht zu dem Thema gefunden, kann diesen aber nicht mehr finden. Deswegen frage ich jetzt mal hier: Kann ich mit meinem Führerschein Klasse B (bis 750kg) einen Hänger ziehen der maximal 2 Tonnen laden darf, leer aber nur bis 750kg wiegt, dann leer ziehen??? Ich meine das ich gelesen hatte das schon!!! Vielen Dank für eure Hilfe!!!!
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Gruß Daheim! Flo |
#2
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Hi Flo,
nein, darfst du nicht. Du darfst mit Klasse B: - grundsätzlich einen Anhänger mit einem zGG von 750 kg ziehen. - einen Anhänger mit einem zGG über 750 Kg nur dann ziehen, wenn die Leermasse des Zugwagens dieses übersteigt. Allerdings darf diese Kombination zusammen nicht mehr als 3500kg wiegen. In deinem Beispiel sind also die zulässigen 3,5 Tonnen der ausschlaggebende Faktor. Um den Führerschein BE kommst du leider nicht drum rum. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers spielt in folgendem Fall eine Rolle, welches aber nichts mit den Führerscheinvorschriften zu tun hat: Du hast ein Auto, welches z.B. 1500kg ziehen darf. Nun hast du einen Anhänger mit einem größerem zGG. Den darfst du aber trotzdem mit dem Auto ziehen, sofern das tatsächliche Gewicht des Anhängers eben die Anhängelast des Autos nicht übersteigt.
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Good Day To Be Alive, Sir
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#3
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Moin Flo,
darfst du leider nicht. Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
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#4
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Und, was viele vergessen, wenn das max. zulässige Gesamtzuggewicht 3,5 Tonnen übersteigt gilt auch für Pkw´s mit Anhänger ein Überholverbot bei diesen Verkehrszeichen:
Und ebenso ein Verbot zum Befahren bei diesen Verkehrszeichen: Nur so am Rande. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... Geändert von Snackman (17.04.2010 um 08:25 Uhr) |
#5
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Zitat:
Ist so nicht ganz richtig meines Erachtens. Ich denke zwar du meinst das gleich wie ich aber ich will es noch einmal ein bisschen deutlicher erklären. Du Darfst einen Anhänger mit einem Zgg über 750 kg nur dann mit dem Führerschein kl.B ziehen wenn das Zgg des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt. Kapiert? Hier nochmal als Beispiel dies Kombination.(hoffe das es daran deutlich wird) Anhänger mit zGG von 1100 kg Zugfahrzeug das ein Leergewicht von 1400 kg hat. Diese Kombination dürfte man mit einem Kl.B Führerschein ziehen dürfen.... Aber aufpassen,das geht nur bis zu einem Gewicht des Zuges von max. 3500 kg. also z.B. Transporter Leergewicht 1500 kg und Anhänger mit zGG 1499 kg. Mfg Bastian *derextradenBEgemachthat* |
#6
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Zitat:
Er fragt doch ob er den Trailer unbeladen ziehen darf ... das sollte er doch sorgenfrei dürfen
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Gruß Ingo |
#7
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@ Bastian
Zitat:
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#8
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Es zählt das zGG.
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#9
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Genau so steht es bei mir drin. Danke fürs Wiederholen!
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Good Day To Be Alive, Sir |
#10
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Ride the Lightning hat mit seiner Aussage vollkommen recht. Kann ich bestätigen da ich selbst vor kurzem den BE-Führerschein gemacht habe (bzw. machen musste ...).
Gruß, Andreas
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Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur... http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music
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#11
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Moin Jungens,
danke für die vielen Antworten. Am besten gefällt mir die von Skibsplast! Ich meine das ich das auch schon so irgendwo gelesen habe.... Was entspricht nun der Wahrheit???
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Gruß Daheim! Flo |
#12
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Zitat:
Geh davon aus, dass das, was ich oben geschrieben habe, richtig ist. Und wenn du es nicht glaubst, dann google selber ein bisschen. Aber nicht nur im Traum.
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Good Day To Be Alive, Sir
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#13
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Okay, danke!
Nächste Frage, darf ein Auto das 1820KG ziehen darf, einen Hänger ziehen der 2,5T zulässiges Gesamtgewicht hat, aber der insgesamt mit Zuladung nur 1800kg wiegt???? Danke!
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Gruß Daheim! Flo |
#14
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Ja, das ist in Ordnung.
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Good Day To Be Alive, Sir
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#15
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Zitat:
Rein technisch ja, führerscheinrechtlich darf der Inhaber der Klasse B dies nicht !!!
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#16
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Zitat:
NEIN, führerscheinrechtlich kommt es nicht darauf an, ob der Hänger beladen ist oder nur der Trailer ohne Boot bewegt wird. WIe bereits ausgeführt wurde ist hier das ZGG ausschlaggebend. Theoretisch dürfte der Inhaber der Klasse B noch nichtmal den Hänger aus dem Wasser ziehen (soweit nicht auf privatem Grund gefahren wird). |
#17
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Erst lesen, dann schreiben. gelöscht!
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#18
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Das habe ich mir gedacht das du das so meintest,es war nur(für mich zumindest) schwer verständlich... @Nichtschwimmer Das weiß ich,war ja auch nur ein Rechenbeispiel...aber da kannste ja viele unterschiedliche möglichkeiten zusammen packen...kommt halt drauf an,was für ein Zugfahrzeug und was für einen hänger man hat... Mfg Bastian |
#19
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Wie Aufwändig (Zeit/Kosten) ist denn so ein BE-Führerschein?
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Viele Grüße Basti Geändert von CaptnBlaubär (31.05.2010 um 13:14 Uhr) |
#20
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#21
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Ist jetzt schon ne Weile her, aber ich hatte das innerhalb weniger Fahrstunden in ca. 2 Wochen erledigt. Gekostet hat das irgendwas zwischen 300-400 Euro.
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#22
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Also wie vermutet eine Fahrlehrer ABM. Ich ärgere mich jetzt riesig das nicht gleich mit dem Führerschein erledigt zu haben. Hab was von vorgeschriebener Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt gelesen
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Viele Grüße Basti |
#23
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Zitat:
Ob ABM ja oder nein sei mal so dahin gestellt. Prinzipiell finde ich es ok das nicht mehr jeder einen "Riesen"-Anhänger an sein Auto hängen darf ohne das er einmal seine Fahrkünste unter Beweis gestellt hat. Wenn ich mir heute ansehe wieviele Schwachmaten auf unseren Strassen so unterwegs sind wird`s mir ganz anders wenn ich mir überlege das die meisten davon noch alles an den Haken nehmen dürfen was ihnen so einfällt. Gruß, Andreas
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#24
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Die Manöver sind natürlich sinnvoll, aber eine Nachtfahrt?
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Viele Grüße Basti |
#25
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Naja, vielleicht für die die noch nie einen Hänger bei Nacht im Rückspiegel gesehen haben
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