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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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@ Thomas, Danke für die Zusatzinformtion.
Wobei mir das immer noch nicht so ganz einleuchten möchte. Ausrüstungspflicht bezieht sich doch m.W. auf SOLAS, das umfasst Gewerbetreibende. Sportboote sind ausgenommen. Sollte das binnen anders gehandhabt werden, bin ich überfragt. Da kannte ich eben nur die Sonderregelung, von wegen Mistwetter, dann raus nur mit Funk und Radar inkl. der erforderlichen Zeugnisse. Interessant wäre, ob Deine Gewährleute dazu "nachlesbare" Vorschriften anführen könnten oder haben. Nur um evtl. eigenwillige Interpretationen zu vermeiden. @Martin, ich meinte i.d. T. einen Transport. Ein nicht betriebsbereites Gerät, dass Du Dir ins Schapp legst, was soll daran illegal sein? Nur um Mißverständnissen vorzubeugen, ich halte nix von unangemeldetem Betrieb. Nicht aus Überzeugung, sondern wozu ein etwaiges kostenpflichtiges Risiko eingehen.
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Gruß Kai |
#27
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Wenn es nicht angemeldet ist aber im Boot ist kann man es ja benutzen obwohl es nicht angemeldet ist, deswegen muss ein eingebautes Funkgerät auch angemeldet sein ^^ So meinte ich das
mfg
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#28
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Es ist auf keinen Fall ein Fehler, den Schein zu machen, auch wenn der schwer ist. Das Funkgerät ist immer an Bord, handy vergessen ist immer mal drin und ich kann es nachvollziehen, dass man als Anfänger in Panik kommt, wenn man liegen bleibt. Mir würde das auch so gehen.
Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea |
#29
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Das kommt ganz auf: Situation, Revier, Funkgerät und Frequenz/Kanal an.
Je nach Notfallsituation wird mehr oder weniger hinterfragt ob man berechtigt ist diese Frequenzen zu nutzen – was natürlich nicht heißen soll das ein 100%iger Ersatz fur den See- und Binnenfunk ist. Wenn man aus Mangel an Treibstoff (meistens Dummheit, Leichtsinn oder Ignoranz) liegen bleibt wird höchst wahrscheinlich nach einer Genehmigung für diesen Kanal gefragt, bei Feuer an Bord oder medizinischen Notfällen wird vermutlich niemand danach fragen. Wie gesagt es kommt immer auf die Situation an und wie man mit der Gegenstelle spricht. Je nach Revier auf dem man sich befindest werden die unterschiedlichen Funkverkehrskreise zu hören sein – da muß man einfach mal reinhören – vorzugsweise schon vor der Notfallsituation Verschiedene Funkgeräte können logischerweise unterschiedliche Frequenzen bedienen daher ist ein Vielkanal-Multibandgerät das Beste, wenn auch nicht das billigste. Da muß schon jeder selber entscheiden was er bereit ist dafür auszugeben und welche Anforderungen er an das Gerät stellt. Schein und Anmeldung sind natürlich die beste Variante, aber es gibt noch andere Möglichkeiten Hilfe zu erreichen. Oftmals hat man da auch mehr Chancen die WSP, DLRG oder sonstige Hilfsdienste zu informieren bzw. informieren zu lassen. Ich habe Euch hier mal einige Frequenzen rausgesucht über die man fast immer jemanden irgendwo erreichen kann um Hilfe zu holen. 2m-Band Betriebsfunk 146,010 - 146,290 im 25 KHz-Raster - Kurier und Wachgesellschaften 147,290 - 147,830 im 25 KHz-Raster - Industrie 147,850 - 148,010 im 25 KHz-Raster - Kurierdienste 148,030 - 148,190 im 25 KHz-Raster - Taxen 2m-Band freie Betriebsfunkfrequenzen 149,025,0 + 149.037,5 + 149,050,0 im 12,5 KHz-Raster - FreeNet - 3 Kanäle 2m-Band Betriebsfunk 150,240 - 150,800 im 25 KHz-Raster - Taxen 155,890 Betriebsfunk der DLRG 155,910 Betriebsfunk der DLRG 155,930 Betriebsfunk der DLRG 163,290 - 163,470 im 25 KHz-Raster -Kurierdienste 163,490 - 163,670 im 25 KHz-Raster -Taxen 166,060 - 166,240 im 25 KHz-Raster - übrige private Betriebsfunkdienste (sonstige Funkdienste) 170,660 - 170,840 im 25 KHz-Raster - übrige private Betriebsfunkdienste (sonstige Funkdienste) 70cm-Band Betriebsfunk 440,000 - 443,000 im 25 KHz-Raster - Gemeinschaftsfrequenzen 70cm-Band Privatfunk 446,00625 - 446,09375 im 12,5KHz-Raster PMR (Public Mobile Radio) 8 Kanäle
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Gruß Carsten Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen. (Sokrates) SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen Geändert von Pille112 (24.04.2010 um 19:14 Uhr) Grund: Tippteufeljagd |
#30
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Mal abgesehen von der hochinteressanten Theorie sehe ich hier drei naheliegende Stufen:
1. Immer frisch geladene Mobiltelefone an Bord, mit allen Nummern einprogrammiert, die in dem Revier nützlich sein könnten. 2. Tragbares Seefunk-Gerät auf dem Boot transportieren in nicht einsatzbereitem Zustand, dabei aber imstande sein, es sekundenschnell einsatzbereit zu machen - falls man mal unterwegs jemanden trifft, der den Schein hat und gern damit funken möchte. Im wirklich echten Notfall gäbe es dann auch den übergesetzlichen Notstand. 3. Im nächsten Winter den Schein machen - ist nicht schlimm und kann sogar Spaß machen. sea u in denmark |
#31
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DU meinst bestimmt den "rechtfertigenden Notstand" gem. § 34 StGB
§ 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Aber wie gesagt StGB und nicht OWiG - das sollte man beachten. Könnte man ggf. beim abfeuern von Seenotsignalmitteln ohne FKN auf der Grundlage des Waffen- und Sprengstoffgesetzes geltend machen - aber nur ggf.
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Gruß Carsten Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen. (Sokrates) SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen Geändert von Pille112 (24.04.2010 um 22:45 Uhr) |
#32
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@Martin: Du hast Unrecht! Ist hier schon mehrfach diskutiert worden, die gesetzlichen Regeln, ob Du sie gut findest oder verstehst oder nachvollziehen kannst oder nicht ist da zweitrangig - sind eindeutig: Ein betriebsbereites Gerät erfordert einen Schein - und den kann nicht irgend einer an Bord haben, den MUSS der Skipper haben. Natürlich kannst Du ein nicht eingebautes Gerät transportieren, aber Du darfst es nicht eingebaut haben. Zumal viele Geräte erst senden können wenn die MMSI- und ATIS-Nummer nicht eingegeben ist, und die gibt es eben erst nach der Anmeldung von der Bundesnetzagentur. Dort fragt in der Tat niemand nach Deiner Befähigung aber bei jeder Kontrolle wird sofort danach gefragt. Und wenn Du Funk an Bord hast musst Du ihn eingeschaltet haben. DSC-Controller etwa speichern Notrufe, wenn Du den empfangen und nicht reagiert hast bist Du sogar wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Ich kann nur jedem empfehlen den Schein zu machen und Funk an Bord zu haben, Du hast ein ganz anderes Bild vom Verkehr um Dich herum, auch Binnen, etwa an Schleusen. Oder auf dem Rhein, wenn mir da einer auf die Pelle rückt bin ich sofort am Funk und wenn der nicht reagiert auch auf dem Revierkanal, da hören alle mit.
Ich möchte nicht mehr ohne Funk an Bord fahren! Außerdem macht´s Spaß!
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#33
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Artikel 4 Absatz 3 Nr. 15 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung: .... Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer oder nach § 1.03 Nr. 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person .... 15. entgegen § 4.05 Nr. 2 Satz 2 oder Nr. 3 Satz 2, jeweils in Verbindung mit Satz 3, Sprechfunk nicht sende- oder empfangsbereit geschaltet hat oder entgegen § 4.05 Nr. 4 sich über Sprechfunk nicht meldet, .... Auf Notstand kann er sich nicht berufen, da er den Verstoß bereits begangen hat als die Gefahr noch nicht bestand. Im Gesetz steht nämlich: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr ... Jahrelang die Funkanlage "für den Fall der Fälle" mitzuführen wird durch diese Regelung nicht gedeckt. |
#34
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Moin Rheinsegler,
das trifft nicht meine Frage, mir ging es um die Nebenbaustelle, dass ein Sportboot durch die Nachrüstung eines Funkgerätes plötzlich den Status ausrüstungspflichtig erfüllt. Das kann ich nicht glauben. ThomasM hatte das mit nachgereichter Quelle weiter oben angeführt.
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Gruß Kai |
#35
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@Kai: Ich denke dass ist ein Missverständnis, ein nicht ausrüstungspflichtiges Boot bleibt auch ein solches mit Funkanlage, ABER: Hast Du eine Funkanlage musst Du sie auch einschalten und benutzen und kannst Dich nicht damit herausreden, dass Du eigentlich ja gar keine brauchst (weil nicht ausrüstungspflichtig). Wenn eine Anlage an Bord ist gelten alle Vorschriften für den ordnungsgemäßen Gebrauch einer solchen so wie ich oben schon als Beispiel beschrieben habe. Du kannst nicht einfach abschalten wenn ein Notruf via DSC kommt weil Du nicht weißt was Du machen musst usw.
Und es gibt ja den "Notnagel" den auch der Gesetzgeber den Charterfirmen eröffnet hat: Ist die Anklage nicht betriebsbereit - Hörer abgeklemmt und nicht an Bord - KANN sie nicht genutzt werden und das Boot darf dann auch von einem Skipper OHNE Funkzeugnis gefahren werden. Soweit mein Stand.
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Ich glaub es dir gern wenn ihr das hier schon x mal diskutiert habt! Aber, wo steht das ? Ich wurde schon kontroliiert (mit dem Boot meines Vaters der hat den Schein und ein Funkgerät eingebaut) wurde kontrolliert und haben dann halt SBB und Bootszulassung gefordert und gefragt ob das Funk angemeldet ist.
Das wars, mich hat keiner nach nem Schein gefragt! Ich mein, praktisch gesehen interesiert es mich ja netmal weil ich hab den SRC und den UBI inzwischen. Mir geht es hier ja nur um was schrifftliches was auch offiziell ist, weil das interesiert bei ner Kontrolle und nicht die Meinung eines Beamten ohne Nachweis. Zitat:
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#38
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Ich erlaube mir mal darin herum zu krakeln
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Gruß Kai |
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Ich wusste gar nicht, dass Spiegel, Focus, TAZ, Die Welt, FAZ, FR usw. Geld von der GEZ bekommen ... Aber du kannst das sicher belegen, oder?
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#40
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@Kai: Volle Übereinstimmung - aber "nicht betriebsfähig" heißt nicht dass z.B. eine Handfunke ausgeschaltet im Schrank liegt oder der abgeklemmte Hörer neben der Anlage. Sie MUSS außer Betrieb sein und auch nicht nur durch ein paar Handgriffe wieder einzuschalten sein, sonst kann man Dich mit Recht belangen! Dann könntest Du sie auch einfach nur ausschalten. Grundsätzlich darf jemand, der kein Funkzeugnis hat, auch keine Handfunke "nur zum Hören" betreiben, schon das ist nicht zulässig da es hierbei um das Fernmeldegeheimnis geht - ob man dieser Argumentation nun folgen kann oder nicht - so wird aber seitens der Behörde argumentiert. Daher sind auch Scanner u.a. nicht erlaubt da man damit Funkkanäle hören kann die man nicht hören darf, etwa beim Duplex-Betrieb. Da hörst Du ja nur die Antwort der Schleuse, nicht die Anfrage - diese Frequenz ist für Dich nicht zu empfangen obwohl Du anscheinend ja auf dem gleichen Kanal sendest usw. usw.
Die schöne preiswerte Lösung "Ich kauf mir ´ne Handfunke nur zum Hören" die mir als Charterer immer klasse erschien ist leider nicht erlaubt! Binnen in D sowieso nicht.
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Gruß Carsten Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen. (Sokrates) SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen |
#42
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..Kalle hat recht, gelöscht....
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Gruß Kai Geändert von KaiB (25.04.2010 um 14:30 Uhr) |
#43
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Leute macht diesen interessanten Thread nicht kaputt, loggt euch in einem Politik-Forum ein und dann könnt ihr alles raus lassen was euch bedrückt...
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#44
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Zitat:
Nochmal, die Info die ich habe ist, dass man durch die freiwillige Anmeldung eines Funkgerätes aus seinem nicht ausrüstungspflichtigen Boot ein ausrüstungspflichtiges macht. Einfach wieder ausbauen ist dann nicht. Das dies nicht umbedingt logisch erscheint, sehe ich genau so, allerdings ist unser Amsschimmel allenthalben unlogisch ... Hinsichtlich der Pflicht bei einem ausgerüsteten Boot den Schein zu brauchen, ist nicht so klar geregelt (Hier gibts nen anderen Thread, wo das schonmal dargestellt wurde). Aus See ist das klar. Ist ne Funke an Bord, braucht der Skipper mindestens den SRC oder höherwertig (... wenn Funke mit DSC) Im Binnenbereich ist es meines Wissens unterschiedlich geregelt. Am Rhein muss bei einer Funke an Bord einer das UBI haben, obs zwingend der Skipper sein muss, ist mir nicht bekannt. Auf der Donau ist das nicht geregelt (sehr zum Leidwesen mancher Behörden). Es besteht aber die Möglichkeit beim Befahren von schwierigen, uneinsichtigen oder gefährlichen Stellen damit belangt zu werden, dass man bei ausgeschalteter Funke seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt und deshalb belangt werden könne. Beim Benutzen ohne Schein ist man sowieso dran ... Das Ganze ist eine einzige Grauzohne, allerdings werden in nächster Zeit, rechtlich klare Regelungen erwartet ...
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185
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@Thomas: Auch der letzte Abschnitt bestätigt das was überall gilt, da gibt es keine Grauzone: Ist betriebsbereiter Funk an Bord muss er eingeschaltet sein, nicht nur an unübersichtlichen Stellen kannst Du damit ein Problem bekommen, das ist überall so. Die WSP spricht hier im Binnen-Revier Boote mit Antenne gezielt auf Kanal 10 an um zu testen ob man auch auf Empfang ist. Eine nicht betriebsbereite Funke (Möglichkeiten siehe oben) kann eben nicht eingeschaltet sein, entdeckt man bei einer Kontrolle jedoch dass das nur vorgeschoben war (Hörer abgeklemmt daneben) dann siehe oben. Und noch einmal: Deine Info in Bezug auf ausrüstungspflichtig ist falsch, wahrscheinlich aus einem Missverständnis entstanden: Hast Du Funk an Bord gelten die gleichen Regeln wie bei ausrüstungspflichtigen Schiffen: Funkwache!
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#46
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Zitat:
Meine Aussagen beziehen sich auf Klärungsgespräche mit der BNetzA und der Wasserschiffahrtsdirektion. Letztere ist hatte mir explizit bestätigt, dass es einen Unterschied zwischen Rhein und Donau gibt (und zwar in der von mir geschilderten Weise). Wie es in anderen Revieren ist, entzieht sich meiner Kenntnis ... Bring mir bitte einen Auszug wo explizit was anderes drinsteht ...
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#47
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Hallo Thomas,
ich kehre es einfach mal um: Du führst als einzigen Beweis Deiner Aussagen EIN Gespräch mit einem Mitarbeiter an - wenn ich Dir erzählen würde mit wem ich alles gesprochen, geschrieben und gemailt habe um die Frage der Zulassung der Beleuchtung meines ersten Bootes zu klären und WAS ist dabei alles für einen Unsinn gehört habe würdest Du etwas kritischer sein in der Bewertung einzelner Aussagen. Du kannst in Sachen Funk überall nachlesen, in der Seeschifffahrtsstraßenordnung genau so wie in den verschiedenen Binnenschifffahrtsordnungen. Das Prinzip ist eine universelle Grundlage der Seemannschaft: ALLES zu unternehmen um Unfälle auf dem Wasser zu verhindern - und dazu gehört es, ALLE zur Verfügung stehende Medien zu nutzen. "Gehörig Ausguck" - das heißt nicht nur auf dem Vordeck stehen, das heißt auch das Radargerät nutzen (wenn es an Bord ist) und gilt für Funk und GPS usw. genau so. Einfach Abschalten ist nicht, Du könntest einen Notruf überhören und das wiederum könnte Menschenleben kosten (im Extremfall), Du könntest aber auch ganz einfach das Hilfeersuchen eines Sportbootes mit Motorschaden verpassen das daraufhin havariert - und wenn man dann feststellt, dass Du mit betreibsbereiter Funkanlage in der Nähe warst und Hilfe hättest leisten können - in der Lage möchte ich nicht sein. Und wenn ein 10m-Boot allein durch Installation einer Funkanlage zu einem ausrüstungspflichtigen Boot würde - was ist dann mit den anderen für diese Boote vorgeschrieben Ausrüstungsteile, denn der Begriff "Ausrüstungspflicht" bezieht sich ja nicht allein auf eine Funkanlage, da hängt ja erheblich mehr dran, siehe SOLAS. Ich fasse das noch einmal zusammen, letztlich diskutieren wir hier mehrere Punkte: 1. Nicht ausrüstungspflichtige Sportboote dürfen Funkgeräte installieren ohne weitere Konsequenzen für die restliche Ausrüstung. 2. Ist ein betriebsfähiges Funkgerät an Bord MUSS es auch eingeschaltet sein - und dazu muss ein Mensch mit dem entsprechenden Funkbetriebszeugnis an Bord sein. 3. Ist kein "Befähigter" an Bord muss das Funkgerät betriebsunfähig gemacht werden und dazu reicht nicht allein das Ausschalten oder das Wegräumen der Handfunke ins Schap. Dadurch kommt Punkt 2 nicht mehr zum Tragen.
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#48
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vielleicht gibt es Gründe warum Du den Schein nicht machen willst oder kannst. Eine Alternative wäre es, wenn Du ein CB Funkgerät installieren würdest. Diese sind bekannterweise Anmelde -und Gebührenfrei und im Notfall kannst Du hier auch auf Hilfe hoffen.
Gruß Klaus |
#49
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Zitat:
ich hatte in meinem vorherigen Posting mal versucht, das Ganze ein wenig differenzierter darzustellen. Du mischt hier schonwieder See und Binnen und verallgemeinerst. Es ging hier im Thread ausschließlich um Binnen, also bleibt Solas und Seemannschaft mal aussen vor ... Du schriebst son einfach, mann könne dies so einfach nachlesen, z.B. in verschiedenen Binnenschiffahrtsordnungen, wo ??? Wir haben letztes Jahr schonmal versucht, das zu klären. Letztendlich ist keinem gelungen ein entsprechendes Dokument, Verordnung usw. Aufzutreiben. Deshalb die Anrufe ... Siehe: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=64761
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#50
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Lieber Thomas,
ich klinke mich jetzt hier aus, soviel: Mit Nachlesen meinte ich (vielleicht durch den Absatz nicht so deutlich geworden) das Prinzip der Seemannschaft. Mag sein dass Du für Dich See und Binnen trennst weil es da tw. andere Schilder gibt und die einen in Knoten und die anderen in km/h messen. Eines ist aber gleich: Gute Seemannschaft gilt überall. Und es gilt nicht nur das was explizit in den Verordnungen steht, es gilt auch das was z.B. vor Gericht, vorm Seeamt und bei den Versicherungen entschieden wird und was man als logische Folge festgeschriebener Punkte akzeptieren muss. Du wirst im Bereich Wassersport mit manchen Unzulänglichkeiten in Bezug auf klare Formulierungen leben müssen, kennen wir doch alle aus diversen Prüfungen. Und das war doch auch bei Deinem ersten Thread so - Du willst schwarz auf weiß genau den Fall geregelt wissen - aber das steht so nirgend wo, das kann man nur aus anderen Punkten schließen und es ist eigentlich so selbstverständlich dass es da nicht viel Diskussionen geben muss. Die drei Punkte habe ich ja oben geschrieben, das kannst Du glauben oder auch nicht - danach kannst Du handeln oder auch nicht, es ist mir ziemlich egal weil Du die Konsequenzen tragen musst. Ich wollte Dir nur dabei helfen einen Fehler zu vermeiden der teuer kommen kann und das haben auch die Leute in Deinem ersten Thread bereits getan. Niemand schreibt Dir vor, ein langes Schlepptau von ausreichendem Querschnitt mitzuführen - nur: Wenn Dein Boot abgeschleppt wird und die Schleppleine reißt weil zu dünn oder aus mehreren Festmachern notdürftig zusammen geknotet - DU bist derjenige der dann erklären muss warum er kein geeignetes Gerät an Bord hatte - denn damit hast Du gegen die Seemannschaft, ob Binnen oder Buiten, verstoßen. Vor Gericht und bei Deiner Versicherung wirst Du damit die Arschkarte haben - und das steht nirgendwo als Vorschrift - außer eben in den Empfehlungen in Sachen Ausrüstung beim Thema Seemannschaft. Und so wirst Du auch Deine Funk-Frage wahrscheinlich nirgendwo aufgeführt finden weil man sie aus anderen Aussagen sehr einfach ableiten kann. Mein Tip: Mach den Schein und Du hast keine Probleme mehr - aber das ist ja auch schon mehrfach geraten worden...
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