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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Panne und Funk
Wir sind letztens liegen geblieben und hatten unsere Telefone vergessen.
Was tun?! Sind ganz schön in Panik geraten. Natürlich abends,als alle anderen schon wieder aus dem Wasser waren. Nun unsere Frage: Ist es sinnvoll ein Funkgerät an Bord zu haben auch ohne Schein. Was könnte uns im schlimmsten Fall passieren, außer einer Geldstrafe? Kann man die Wasserschutzpolizei anfunken und um Hilfe bitten? Oder eher nicht? Würden Sie einem Helfen? Gruß Klaus und Heike |
#2
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Das mit dem Funk ist zweischneidig. Auf der einen Seite wird dir die WaPo helfen müssen, die können dir eine Hilfeleistung nicht verweigern, nur weil du ein nicht angemeldetes Funkgerät hast. Jedoch wirst du danach noch ein ordentliches Bußgeld kassieren... Soviel mal dazu.. ich denke mal, wenn du nur Binnen oder küstennähe unterwegs bist, dann reicht dir auch vollkommen dein Handy.
Problem ist halt, wenn du ohne Lizenz und angem. Funkgerät erwischt wirst (nicht nur WaPo, sondern auch BuNetzAgent) dann wirds echt teuer. Frag dich, brauchst du eines, zb. auch um Schleusen anzufunken, dann mach die Lizenz und melde es an.
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#3
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Sind diese Fragen nun wirklich ernst gemeint?
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#4
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Bist Du als Anfänger schon mal liegen geblieben und hattest dabei die Hosen voll?????Nein, dann weißt Du nicht wovon wir sprechen.
Wenn, ja was hast Du in der Sittuation gemacht???? |
#5
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Gruß Heike
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#6
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Schein machen.
Das Problem ist, dass Du nicht nur den Popo voll bekommst, wenn Du funkst, sondern wenn Du das Gerät an Bord installiert hast. Es muß nicht eingeschaltet sein... |
#7
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Zitat:
Aber wie schon gesagt entweder Handy dabei oder Funkschein machen
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Gruß Jörg |
#8
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Hallo Klaus, Hallo Heike,
ich habe auch für den Notfall ein Handfunkgerät an Bord. Dieses würde ich aber wirklich nur im Notfall, beispielsweise wenn ein fetter Kahn auf mich zukommt und ich nicht mehr weg kann, benutzen. Ansonsten kannst du die Polizei wohl besser mit dem Handy anrufen. Auch Schleusen kannst du alle per Handy erreichen. Für mich ist Funk auf Binnenrevieren kein must have.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#9
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Zitat:
Und anmelden ist ja nicht die Welt... Im Notfall darf es jeder nutzen auch wenn man keinen Schein hat, wäre ja doof wenn das Schiff sinkt und keiner Funkt weil der wo den Schein hat schon von Bord ist... Alternativ würd ich aber den Schein machen, hatte ein Paar dabei denen ist der Motor aufm Rhein kaputt gegangen und sie konnten nur mit Müh und Not ans Ufer, da ham se dann den UBI gemacht. Zumal er fürs Schleusen auch net schlecht ist
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#10
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Anfänger stellen oft blöde Fragen und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Die Antwort von Larson war sehr Hilfreich und hat uns deutlich gemacht, wenn Funk, dann nur mit Schein!Danke Gruß Klaus und Heike |
#11
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Du begehtst eine Ordnungswiedrigkeit weil die Funke nicht angemeldet ist und du verstößt gegen das Telkommunikationsgesetz, weil du keinen Schein hast. Letzteres ist kein Kavaliersdelikt.
Übrigens ist die Aussage, daß eine Funke an Board, welche nicht einsatzbereits ist, erlaubt sei, schlichtweg falsch !!! So bald eine Funke bei der BNetzA für dein Boot registriert ist, ist aus dem "nichtausrüstungspflichtigen" Boot ein "ausrüstungspflichtiges geworden. Dies darf dann nicht mehr ohne funktionierendem Funkgerät bewegt werden !!!
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#12
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Hey, Dank Euch allen!
Sind über jeden Tip erfreut und haben uns über die Frage( Ist das ernst gemeint)geärgert. Und daher sind wir über die ernsten Antworten überglücklich! Gruß Klaus und Heike
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#13
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Zitat:
Sportboote sind -besonders unter 12 m- doch grundsätzlich nicht ausrüstungspflichtig. Dieser Status ändert sich doch nicht durch die freiwillige Installation eines Funkgerätes. Allerdings gibt es die Vorschrift, das im Binnenbereich bei unsichtigem Wetter auch Sportboot nur mit Radar und Funk bewegt werden dürfen, aber das ist wieder eine andere Baustelle. Ein betriebsbereites Gerät erfordert bei uns Schein und Frequenzzuteilung, einverstanden.....aber den "Transport" eines nicht betriebsbereiten kann einem wohl niemand verwehren. @Klausheike, denkt ruhig über ein Gerät und die entsprechenden Scheine nach. Bringt mehr Nutzen als Schaden, man hat nicht immer alle Handynummern dabei, besonders nicht die von anderen Schiffen. Per Funk ist die Chance immer gut auch wen zu erreichen. Die Scheine sind nicht die Welt, wenn auch viele Fragen doof sind aber dafür seid Ihr dann bzgl. unserer aktuellen Gesetzeslage auf der sicheren Seite.
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Gruß Kai |
#14
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Die Ausrüstungspflicht ist vom Boot und seinem Einsatz abhängig und nicht davon, ob ein Funkgerät an Bord ist, oder nicht. Was Du meinst, ist möglicherweise "mit Funk ausgerüstet" oder eben nicht.
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Gruss, Peter |
#15
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Bundesnetzagentur, wenn ich den Name hör, da stößt es mir schon bitter auf, der Verein versteigert Frequenzen meißtbietend, das ist ja wie auf dem Jahrmarkt.
Dann leben die von angemeldeten Funkern, das ist ja wie die GEZ.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#16
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Zitat:
gibts dafür ne Quelle ? wenn ich ein Funk anmelde dann fordert mich niemand auf nen Nachweis über die Befähigung einzureichen. Wenn ich von der WSP kontrolliert werde fragen die nach ob es angemeldet ist.
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#17
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Zitat:
Wenn du ein Boot mit Funke ausrüstest und ordnungsgemäss anmeldest, wird es ausrüstungspflichtig. Willst du wieder ohne fahren, musst du es wieder über die BNetzA abmelden. Ist leider so. In der Zwischenzeit brauchst du den Schein. Find ich auch Scheiße, ist aber so ...
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#18
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Zitat:
Die GEZ ist nicht so schlecht wie alle denken. Sie ermöglicht zb. den freien Jornalismus. Oder willst du lieber alles zensiert, oder wer am meisten Kohle hat bekommt Recht ? Es gibt genug Staaten die sowas haben. Gruß Andreas |
#19
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Hallo,
UBI-Zeugnis machen, Funkgerät kaufen, anmelden, installieren und benutzen ! Was will man mit einem Funkgerät, wenn man nicht weiß wie und wo man es benutzt? - Wen solltest du bei einer Panne oder einen Notfall ansprechen, wer redet wo auf welchem Kanal überhaupt wie mit dir. Das sind alles Dinge, die man wissen sollte und das lernt man beim UBI und vor allen Dingen durch Praxis (learning by doing) im Alltag. Die Anfangsfrage mal betrachtet: "Kann man die Wasserschutzpolizei anfunken und um Hilfe bitten?" - Wenn man ein Boot der WSP in Hörweite auf Kanal 10 erreicht - ja. Generell auf dem Großteil der Binnenwasserstraßen - nein. Die WSP hört in Deutschland nicht flächendeckend den UBI ab. Bis dann Dominic |
#20
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Zitat:
Hier ist doch auch die Zensur dabei, man sagt nur weicher, das will doch niemand sehen.. Dann lieber doch zensiert, das bin ich gewöhnt.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#21
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Zitat:
bin letzten sonntag auch mit ohne motor rumgedümpelt. ein funkgerät hab ich auch keins. aber ich habe einen kleinen hilfsmotor der im notfall in 30 sekunden am hilfsspiegel hängt und läuft und das schlimmste wohl verhindert. (hose voll und so) das ding ist zwar ne spaßbremse aber eine sinnvolle alternative zum paddeln. um aus dem fahrwasser zu kommen reicht der allemal. ihr könnt mir glauben ich war richtig froh das ich den hatte um so stück aufwärts zu meinem trailer zurück zu kommen. gruß feivel |
#22
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Zitat:
aber auch hier bleibt das Problem der Anmeldung und des erforderlichen Funkscheins. Handfunkgeräte sind Binnen für Kleinfahrzeuge nicht gestattet. Handfunkgeräte dürfen nur im Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" eingesetzt werden. Ohne Anmeldung bei der Bundesnetzagentur gibt es auch keine ATIS Kennung. Und Binnenfunk ohne ATIS Kennung ist auch verboten. Also wenn man Funk möchte kommt man um den Schein und eine vernünftige Anmeldung nicht herum. Gruß Frank |
#23
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Ok, ich steh eher auf schriftliche Sachen
Das mit dem ausrüstungspflichtigen Schiff weiß ich nicht, hab ich nich nie damit befasst, kenn nur das wenn ein Funk an Bord ist dann MUSS es betriebsbereit sein. und beim Schein bin ICH mit nicht einig das es einen erfordert um ein Funk einzubaun. Hat ja mit dem Führen des Fahrzeuges nicht zu tun. Kann mir ja auch ein Amateurfunkgerät kaufen ohne ne Lizenz zu haben. Zitat:
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#24
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Hör mir blos auf mit der GEZ. Das ist moderne Abzocke der Leute...mehr nicht. Wenn ich einen GEZler bei mir erwischen sollte, bekommt der die Hucke voll und ne saftige Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
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#25
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Zitat:
grad heute kam so bericht das das immage der gez eh total im eimer ist. bekomme auch krämpfe wenn ich gez höre. die penner haben mir mal ins konto gepfändet. ich hatte kein gerät und hätte das gerät was nicht vorhanden war abmelden müssen??? war nie angeldet weil nix zum anmelden da war. soviel zur gez dann stehst du erstmal da und kannst nicht an dein geld weil konto gepfändet. macht sich ja auch immer gut bei den banken. gruß feivel |
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