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  #651  
Alt 14.01.2017, 22:40
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
...was in NL ja überhaupt kein Problem ist.
ja das Verbot besteht ja nur in Deutschland. Begründen konnte mir dies noch niemand vernünftig.
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Gruß Volker
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  #652  
Alt 14.01.2017, 23:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja das Verbot besteht ja nur in Deutschland. Begründen konnte mir dies noch niemand vernünftig.
Weil das Funkgerät über ATIS Bootbezogen und nicht Personenbezogen ist.

In wie weit es für den Kanufahrer Sinn macht einen Ubi-Schein zu erwerben oder gar eine ATIS-Kennung für sein Kanu zu bekommen, müssen wir jetzt nicht disktutieren, oder ?

Das Handfunkverbot Binnen siehst Du als nicht Sinnhaftig an!?

Dann sollten wir froh sein, dass die "PMR-Fraktion" die Initiative ergreift und eine Alternative aufzeigt.

Gruß, Jörg
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  #653  
Alt 14.01.2017, 23:38
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Weil das Funkgerät über ATIS Bootbezogen und nicht Personenbezogen ist.

In wie weit es für den Kanufahrer Sinn macht einen Ubi-Schein zu erwerben oder gar eine ATIS-Kennung für sein Kanu zu bekommen, müssen wir jetzt nicht disktutieren, oder ?

Das Handfunkverbot Binnen siehst Du als nicht Sinnhaftig an!?

Dann sollten wir froh sein, dass die "PMR-Fraktion" die Initiative ergreift und eine Alternative aufzeigt.

Gruß, Jörg
Also ich sehe da keinen unterschied ob jemand im Seeebereich ein Handfunkgerät für sein Schlauchboot anmeldet oder im Binnebereich. Das Funkgerät muss genauso im Seebereich Bootsbezogen (MMSI ist eine Bootsspezifische Kennzeichnung) angemeldet sein.

Dort sind Handsprechfunkgeräte erlaubt.

Auf den Kanubereich möchte ich da nicht eingehen....
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  #654  
Alt 14.01.2017, 23:39
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Initiative? Alternative?
Du selbst nutzt das doch seit Jahren - das ist alter Tobak, nix Neues.
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  #655  
Alt 14.01.2017, 23:40
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Initiative? Alternative?
Du selbst nutzt das doch seit Jahren - das ist alter Tobak, nix Neues.
Darf man fragen was du meinst oder wehn...
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  #656  
Alt 14.01.2017, 23:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also ich sehe da keinen unterschied ob jemand im Seeebereich ein Handfunkgerät für sein Schlauchboot anmeldet oder im Binnebereich.
Ja, dazu hatten wir doch schon einige ausführliche Threads ... sinnfrei scheinbar. Umso besser, dass .. aber darauf willst Du ja nicht eingehen

Zitat:
Auf den Kanubereich möchte ich da nicht eingehen....
Dachte ich mir schon

Gruß, Jörg
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  #657  
Alt 14.01.2017, 23:52
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OK Kurz zu den Paddlern

kommunikation funktioniert bei einer Gruppeohne Funk problemlos da der Abstand nicht groß ist und keine Motorgeräusche stören.
Zur Komunikation müsste das Paddel abgelegt werden. Ich denke da rufen die meisten Paddelr schneller die 3m zum Kumpel rüber.
Hilfeleistung bei Motorausfall eines Motorbootes wird ein Paddler kaum leisten können....
Schleusen sind für Paddler in Deutschland nicht offiziell nicht erlaubt.

mal sehen ob ich jetzt wieder haue bekomme.
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  #658  
Alt 14.01.2017, 23:53
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
...Umso besser, dass .. aber darauf willst Du ja nicht eingehen
Gruß, Jörg
Daher erwarte ich mir von der Bundesnetzagentur eine rechtsichere Antwort. Egal in welche Richtung es dann geht... ich bin gespannt.
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  #659  
Alt 14.01.2017, 23:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zur Komunikation müsste das Paddel abgelegt werden.
Dafür gibts die VOX-Funktion. ..wird oft unter Motorradfahrern genutzt.

Zitat:
mal sehen ob ich jetzt wieder haue bekomme.
Achwas, hier haut doch niemand.

Die Kanus hast Du übrigens selbst in den Raum geworfen:

Zitat:
und es ein großer Sicherheitsgewinn für alle Wäre wenn Handfunkgeräte zugelassne werden würden. Da diese dann auch auf Schlacuhbooten, kanus, usw. eingesetzt werden dürfen.
Gruß, Jörg
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  #660  
Alt 15.01.2017, 00:09
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Dafür gibts die VOX-Funktion. ..wird oft unter Motorradfahrern genutzt.

Achwas, hier haut doch niemand.

Die Kanus hast Du übrigens selbst in den Raum geworfen:

Gruß, Jörg

Mhh VOX Wasserdicht.....den das müsste ja für Kanufahrer schon sein.
und nein PMR wurde für Kanufahrer schon oft hier ins Spiel gebracht.

Zum Hauen kannst du mal schauen wie oft mir schon hier das Wort Verboten wurde.
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  #661  
Alt 15.01.2017, 00:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mhh VOX Wasserdicht.....den das müsste ja für Kanufahrer schon sein.
Motorradfahrer fahren auch schon mal durch Regen

Es gibt wasserdichte PMRs und Headsets.


Zitat:
und nein PMR wurde für Kanufahrer schon oft hier ins Spiel gebracht.
Richtig, aber ausser Dir hat bisher noch niemand gesagt, dass es für sie ein großer Sicherheitsgewinn wäre um sich danach direkt selbst zu widersprechen und für nicht sinnvoll zu erklären.


Zitat:
Zum Hauen kannst du mal schauen wie oft mir schon hier das Wort Verboten wurde.
Schon wieder das "Lass es mal gut sein" !? Das fühlt sich anders an, als wenn ich hauen würde, glaub mir

Vielleicht sollten wir beide es (zumindest für heute) jetzt mal gut sein lassen ?

Gruß, Jörg
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  #662  
Alt 15.01.2017, 00:24
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen





Vielleicht sollten wir beide es (zumindest für heute) jetzt mal gut sein lassen ?
Das wäre dann bis 15.01.2017 um 24.00 Uhr.
Mal abwarten....
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Ewald
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Alt 15.01.2017, 00:41
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Das Thema PMR an Bord scheint ja sehr zu polarisieren.
Auch scheint mir, dass es hier sowas wie ein Klassendenken gibt.
Auf der einen Seite die mit dem UBI/SRC und UKW an Bord geweihten und auf der der anderen Seite das Fußvolk ohne den großen Dürferzettel mit der PMR Handgurke.
Ich habe drei Dinge an Bord UKW / PMR und CB dazu die passenden Scheine UBI/SRC und sogar noch ein altes aber unbrauchbares "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst".

Niemand wird ernsthaft behaupten, das PMR UKW-Funk mit all seinen Vorteilen ersetzen soll.
Mit PMR wird es kaum gelingen sich mit dem nächsten Schleusenwärter abzusprechen oder einen Notruf an eine Einrichtung mit ständiger Hörwache abzusetzen ist. Die Verkehrskreise nach BinSchSprFunkV können mit PMR nicht bedient werden.

Aber ...
PMR eignet sich hervorragend den UKW Binnenschifffahrtsfunk zu entlasten wenn es etwa darum geht sich für was weiß ich zu verabreden, einfach mal ein wenig ungezwungen zu quatschen, ohne sich an die steifen Vorschriften im UKW-Funk halten zu müssen. Im Hafen abends ein wenig rumzuklönen, bei gemeinsamen Fahrten mehrere Boote auszumachen wo es die besten Currywürste und das kälteste Bier gibt, im Gegensatz zum UKW das Gerät auch mal abzuschalten wenn man keinen Bock mehr drauf hat, und sich die Freiheiten beim "Rumfunken" zu erlauben, die hier im Forum beim schreiben so leidenschaftlich verteidigt und ausgekostet werden.

Jetzt zum eigentlichen Thema: .....

billi (Volker) beruft sich in seiner Aussage zum Benutzungsverbot von PMR auf Schiffen in der BRD vermutlich auf §4.05 Abs. 1 der BinSchStrO.
Dort steht:

§ 4.05 Sprechfunk
1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss
a) der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk und
b) der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 10)
entsprechen. Die Funkanlage muss nach den Vorschriften
a) der in Satz 1 Buchstabe a genannten Vereinbarung, die im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (§ 1.10
Nummer 1 Buchstabe l) erläutert sind,
b) den Vorschriften dieser Verordnung und
c) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
betrieben werden. Funkmeldungen und Funkabsprachen sind in deutscher Sprache auszuführen. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den aktuellen Stand des Handbuchs
Binnenschifffahrtsfunk im Verkehrsblatt bekannt.

Schauen wir doch einmal im BGBl. I S. 4569, 2003 I S.130 nach, was da überhaupt geregelt werden soll:

Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in
der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den
Binnenschifffahrtsfunk
(Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
- BinSchSprFunkV)*
1. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen
der Zonen 1 bis 4;
2. den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
(UKW-Sprechfunkzeugnis [UBI]).
§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
3. Binnenschifffahrtsfunk:
Internationaler mobiler UKW-Sprechfunkdienst zwischen Landfunkstellen und
Schiffsfunkstellen oder zwischen Schiffsfunkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen,
der folgende Verkehrskreise umfasst:
a) Schiff – Schiff,
b) Nautische Information,
c) Schiff – Hafenbehörde,
d) Funkverkehr an Bord,
e) Öffentlicher Nachrichtenaustausch;

4. Funkanlage:
Schiffsfunkstelle an Bord eines Fahrzeuges; sie kann aus mehreren Funkgeräten
bestehen;
8. Schiffsfunkstelle:
mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Fahrzeuges
befindet, das nicht ständig festgemacht ist.


Eine Schiffsfunkstelle ist eine Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks an Bord einen Binnenschiffes. Zum Betrieb einer Schiffsfunkstelle ist eine Frequenzzuteilungsurkunde, eine zugelassene Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk und ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk notwendig.

Damit wäre das Rätsel um das Verbot der Benutzung von PMR-Geräten dann wohl gelöst. Ich betreibe bei der benutzung eines PMR-Gerätes keine Schiffsfunkstelle.
Die Verordnung regelt ausschließlich den Betrieb von Sprechfunkanlagen welche die o.g. Verkehrskreise bedienen und erstreckt sich nicht auf weitere Funkanwendungen.

Würde ein, wie von billi angenommenes Verbot bestehen, währen Kommunikationseinrichtungen wie Handy, Radioempfänger und Fernsehgeräte an Bord ebenso betroffen.

Gruß Robin
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Alt 15.01.2017, 00:55
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Robin, ganz große Klasse. Für uns war es kein Rätsel. Es gibt halt immer wieder Sturköpfe, die es nicht wahrhaben wollen.
Dein Beitrag wird mit Sicherheit nicht so hingenommen, wetten?

Ansonsten, sehr schön erklärt.
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Alt 15.01.2017, 00:59
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Es gibt halt immer wieder Sturköpfe die es nicht wahrhaben wollen.
Ich bin wirklich bei euch, finde die Idee prima und bin gespannt, wohin sich die Sache entwickelt.

Aber die Wortwahl ist manchmal etwas unglücklich, da gebe ich Volker Recht.

Gruß, Jörg
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  #666  
Alt 15.01.2017, 01:32
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Robin, ganz große Klasse. Für uns war es kein Rätsel. Es gibt halt immer wieder Sturköpfe, die es nicht wahrhaben wollen.
Dein Beitrag wird mit Sicherheit nicht so hingenommen, wetten?

Ansonsten, sehr schön erklärt.
Na ja,

ich würde billi jetzt nicht unbedingt als Sturkopf bezeichnen.
er hat den Gesetzestext gelesen und seine Schlüsse daraus gezogen.

Gesetzestexte zu interpretieren ist selbst für gestandene Juristen manchmal nicht einfach.
Es bleibt oft die Frage, was will der Gesetzgeber eigentlich bezwecken. In diesem Fall sicher nicht die Benutzung von PMR-Geräten verbieten.
Setzt von ihm aber auch voraus über den eigenen Tellerrand schauen zu können. Oft führt Weitsicht dann aber ins Uferlose und alles, was irgenwie elektromagnetische Strahlung aussenden könnte müsste in diesem Gesetzestext Eingang finden.
Da wären dann sogar die Mikrowelle und das Piezofeuerzeug dabei.

Ich habe mich durch Bundesgesetzblätter gearbeitet,
durch die Binnenschifffahrtssraßenordnung,
durch die Binnenschifffahrtssprechfunkverordnung,
durch das Telekommunikationsgesetz
durch die VOFunk und
durch die Mitteilungen der Bundesnetzagentur zum Seefunk.

Oft genug war ich selber im Zweifel wie denn nun was zu deuten sei, und mir rauchte der Kopf.
Selbst im §4.05 Abs. 1 der BinSchStrO gibt es schon die erste Ungereimtheit. Dort werden die Termina Sprechfunkanlage und Funkanlage verwendet.
Eine Sprechfunkanlage ist immer eine Funkanlage wobei ein Radio immer eine Funkanlage aber keine Sprechfunkanlage ist..........

Vielleicht hat billi es sich nur etwas einfach gemacht, was ich, nach dem ich mir das hier angetan habe, im Nachhinein verstehen kann.
Tja, und dann entwickeln so manche Dinge ihre Eigendynamik und man kommt aus ner Nummer schlecht wieder raus.
Es ist halt nicht so einfach.

Gruß Robin
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Geändert von Joshua Slocum (15.01.2017 um 14:38 Uhr)
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  #667  
Alt 15.01.2017, 01:40
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Moin Robin,

was in meinen Kopf nicht so richtig rein will:

Welche Beweggründe hat jemand, der überhaupt kein PMR nutzen möchte soviel Zeit und Energie (wie schon geschrieben) zu investieren um den Leuten, die diese Idee hatten eben diese auszureden? Das meine ich ganz sachlich, ohne irgendwem auf die Füße treten oder lächerlich machen zu wollen.

Die PMR-Sache schadet doch nun wirklich niemanden. Sie kann sich im schlechtesten Fall tot laufen, da es bei einer Handvoll Leuten bleibt.. oder eben durchsetzen, in welchem Umfang auch immer.. und den Leuten einen echten Nutzen bringen. Aber nochmal: Wer hätte dadurch irgendeinen Nachteil?

Gruß, Jörg
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  #668  
Alt 15.01.2017, 01:59
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Um zur Stichhaltigkeit der Wasserschutzpolizei noch einen Erfahrungswert zur Belastbarkeit derer Aussagen anzuführen:

Den Sportboot Binnen Segeln? Den brauchen Sie doch eh nicht - Sie haben doch den Sportboot See und See ist höher als Binnen. Den können Sie sich sogar einfach umschreiben lassen. Sie können also auch in Berlin fahren mit dem Sportboot See.

Die dürfen letztendlich auch keine Rechtsberatung durchführen.

Zum Thema Seefunkstelle wurde alles gesagt. Lasst den Leuten ihren PMR-Funk. Ich habe zwar auch eine Seefunkstelle am Boot, mache aber auch Amateurfunk nebenher. Ein PMR stelle ich mir schon deswegen nicht hin, weil es dann drei Geräte wären .

Grüße
Tycho
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  #669  
Alt 15.01.2017, 03:13
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@ LOBO (Jörg),
zu deiner Frage bezüglich der Beweggründe kann ich dir leider keine Antwort geben.
Wer es nicht möchte soll es halt lassen.


Was die Verwendung von PMR-Geräten angeht, da bin ich absolut bei dir.

Was aber immer im Auge behalten werden sollte, dass PMR NICHT mit UKW verglichen werden darf, UKW nicht ersetzen soll und die Sicherheit die UKW bietet nicht leisten kann.
PMR ist eine völlig andere Funkanwendung als der Binnenschiffsfunk auf UKW. Und genau genau darin liegt ihre Daseinsberechtigung.

Nebenbei frage ich mich, was daran falsch ist, verschiedene Kommunikationswege zu benutzen, um meinen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Gruß Robin
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Alt 15.01.2017, 08:12
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Zitat:
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..Aber nochmal: Wer hätte dadurch irgendeinen Nachteil?

Gruß, Jörg
(scherzhaft) ...der mit der Kielkühlung und dem luftgekühlten AB.
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  #671  
Alt 15.01.2017, 09:30
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Das Thema PMR an Bord scheint ja sehr zu polarisieren.
Auch scheint mir, dass es hier sowas wie ein Klassendenken gibt.
Auf der einen Seite die mit dem UBI/SRC und UKW an Bord geweihten und auf der der anderen Seite das Fußvolk ohne den großen Dürferzettel mit der PMR Handgurke.
Ich habe drei Dinge an Bord UKW / PMR und CB dazu die passenden Scheine UBI/SRC und sogar noch ein altes aber unbrauchbares "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst".

Niemand wird ernsthaft behaupten, das PMR UKW-Funk mit all seinen Vorteilen ersetzen soll.
Mit PMR wird es kaum gelingen sich mit dem nächsten Schleusenwärter abzusprechen oder einen Notruf an eine Einrichtung mit ständiger Hörwache abzusetzen ist. Die Verkehrskreise nach BinSchSprFunkV können mit PMR nicht bedient werden.

Aber ...
PMR eignet sich hervorragend den UKW Binnenschifffahrtsfunk zu entlasten wenn es etwa darum geht sich für was weiß ich zu verabreden, einfach mal ein wenig ungezwungen zu quatschen, ohne sich an die steifen Vorschriften im UKW-Funk halten zu müssen. Im Hafen abends ein wenig rumzuklönen, bei gemeinsamen Fahrten mehrere Boote auszumachen wo es die besten Currywürste und das kälteste Bier gibt, im Gegensatz zum UKW das Gerät auch mal abzuschalten wenn man keinen Bock mehr drauf hat, und sich die Freiheiten beim "Rumfunken" zu erlauben, die hier im Forum beim schreiben so leidenschaftlich verteidigt und ausgekostet werden.

Jetzt zum eigentlichen Thema: .....

billi (Volker) beruft sich in seiner Aussage zum Benutzungsverbot von PMR auf Schiffen in der BRD vermutlich auf §4.05 Abs. 1 der BinSchStrO.
Dort steht:

§ 4.05 Sprechfunk
1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss
a) der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk und
b) der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 10)
entsprechen. Die Funkanlage muss nach den Vorschriften
a) der in Satz 1 Buchstabe a genannten Vereinbarung, die im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (§ 1.10
Nummer 1 Buchstabe l) erläutert sind,
b) den Vorschriften dieser Verordnung und
c) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
betrieben werden. Funkmeldungen und Funkabsprachen sind in deutscher Sprache auszuführen. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den aktuellen Stand des Handbuchs
Binnenschifffahrtsfunk im Verkehrsblatt bekannt.

Schauen wir doch einmal im BGBl. I S. 4569, 2003 I S.130 nach, was da überhaupt geregelt werden soll:

Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in
der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den
Binnenschifffahrtsfunk
(Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
- BinSchSprFunkV)*
1. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen
der Zonen 1 bis 4;
2. den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
(UKW-Sprechfunkzeugnis [UBI]).
§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
3. Binnenschifffahrtsfunk:
Internationaler mobiler UKW-Sprechfunkdienst zwischen Landfunkstellen und
Schiffsfunkstellen oder zwischen Schiffsfunkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen,
der folgende Verkehrskreise umfasst:
a) Schiff – Schiff,
b) Nautische Information,
c) Schiff – Hafenbehörde,
d) Funkverkehr an Bord,
e) Öffentlicher Nachrichtenaustausch;

4. Funkanlage:
Schiffsfunkstelle an Bord eines Fahrzeuges; sie kann aus mehreren Funkgeräten
bestehen;
8. Schiffsfunkstelle:
mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Fahrzeuges
befindet, das nicht ständig festgemacht ist.


Eine Schiffsfunkstelle ist eine Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks an Bord einen Binnenschiffes. Zum Betrieb einer Schiffsfunkstelle ist eine Frequenzzuteilungsurkunde, eine zugelassene Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk und ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk notwendig.

Damit wäre das Rätsel um das Verbot der Benutzung von PMR-Geräten dann wohl gelöst. Ich betreibe bei der benutzung eines PMR-Gerätes keine Schiffsfunkstelle.
Die Verordnung regelt ausschließlich den Betrieb von Sprechfunkanlagen welche die o.g. Verkehrskreise bedienen und erstreckt sich nicht auf weitere Funkanwendungen.

Würde ein, wie von billi angenommenes Verbot bestehen, währen Kommunikationseinrichtungen wie Handy, Radioempfänger und Fernsehgeräte an Bord ebenso betroffen.

Gruß Robin
Deinen Ausführungen kann ich bis auf dem letzten Satz folgen.
Ein Radio, Fernsehgerät und Handy sind meiner Meinung nach keine Sprechfunkanlagen.

Ich bin bestimmt auch nicht Stur. Daher habe ich ja bei der Bundesnetzagentur angefragt und hoffe dass ich Zeitnah eine Antwort bekomme. diese Werde ich auch Hier veröffentlichen egal was drin steht.

Auch der Dick markierte Satz wurde hier schon oft angesprochen (Schleusen könnten zusätzlich mit PMR ausgerüstet werden oder Hafenmeister, oder....) ist ein Ersatz für Binnenfunk.
Wenn Sich PMR bei SChleusen, Ordnungsbehörden, usw. ebenfalls erwünscht ist, dann wird sich kein Sportboot mehr mit UKW-binnen ausrüsten. Warum soll man dann nocht UBI machen und teure Funkanlagen an Bord gebracht werden wenn man dies mit einem PMR gerät erledigen kann.

Warten wir ab was da von Offizieller Seite kommt.

Das Paragraphen oft nicht leicht zu lesen sind da gebe ich dir recht. Oft wird auf andere Regelungen verwiesen die dann die erste Meinung des Paragraphen ändert.
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Moin Volker

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auch der Dick markierte Satz wurde hier schon oft angesprochen (Schleusen könnten zusätzlich mit PMR ausgerüstet werden oder Hafenmeister, oder....) ist ein Ersatz für Binnenfunk.
Nein, immer noch eine Ergänzung/Alternative.. für kleine Sportboote usw.

Wurde doch schon öfters hier angesprochen: in einem Schlauchboot beispielsweise macht es keinen Sinn ein festverbautes Funkgerät mitzuführen. Trotzdem wäre es nett und sinnvoll beispielsweise mit einem Schleusenwärter kommunizieren zu können.
Aber so weit wollen wir doch noch gar nicht gehen.. für mich persönlich ist es auch nicht gerade wahrscheinlich, dass es soweit kommen wird. Dagegen sprechen u.a. technische und organisatorische Gründe.

Zitat:
Warum soll man dann nocht UBI machen und teure Funkanlagen an Bord gebracht werden wenn man dies mit einem PMR gerät erledigen kann.
Bingo. Macht für den einen oder anderen eventuell durchaus mehr Sinn!? Aber siehe oben. PMR soll eine Ergänzung und Alternative sein und wird wohl kaum UKW verdrängen.

Zitat:
Warten wir ab was da von Offizieller Seite kommt.
Ich habe "in Kürze" (im öffentlichen Dienst sind Zeitangaben stets relativ zu sehen) einen Ortstermin mit der BNetzA bei einer meiner Funkanlagen, werde die Jungs auch mal direkt drauf ansprechen.. wobei ich mir die dumm guckenden Gesichter schon jetzt vorstellen kann.

@Udo: Da hast Du Recht.. aber so hat man wenigstens bis dahin etwas Unterhaltung ;)

Gruß, Jörg
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Alt 15.01.2017, 09:53
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Das telefongespräch mit der Bundesnetzagentur war sehr aufschlussreich und der Mitarbeiter war erstaunt über die Frage und bei seinem Rückruf war er noch verwirrter.
Er sitzt mit mehreren Kollegen im Büro und selbst hier waren unterschiedliche Meinungen zum Betrieb von PMR auf Sportbooten. Daher sollte ich die Anfrage schriftlich einreichen um eine schriftliche Rechtssichere Auskunft zu erhalten.
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Servus Zusammen,
Leute wir drehen uns doch seit geraumer Zeit nur noch im Kreis.
Das UBI hat seine Berechtigung.
Und wer mit dem Jedermannsfunk PMR funken will soll das auch tun. Es wird einem mit Sicherheit kein Strick draus gedreht..
Ich für meinerseits gehe bein Schleusen z.B an die Gegensprechanlage (habe doch Zeit) oder Rufe den Wärter über das Handy. Notrufe im Binnenbereich kann man ganz normal per Handy absetzen,ist keine Kunst und außerdem gibt es ja immer noch die Sicht-und akustische Zeichen, die eigentlich jeder Skipper vorrangig kennen sollte. Die sind nämlich aus einer Zeit, wo es überhaupt noch keinen Funk gab. Und hat sich bewährt.
Das mit dem PMR Kanal 8 finde ich persönlich gut, und wenn sich das verbreiten sollte ist das eine gute Sache. D.h es bewährt sich oder auch nicht. man wird sehen.

Gr Richy
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