#651
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ja das Verbot besteht ja nur in Deutschland. Begründen konnte mir dies noch niemand vernünftig.
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#652
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Zitat:
In wie weit es für den Kanufahrer Sinn macht einen Ubi-Schein zu erwerben oder gar eine ATIS-Kennung für sein Kanu zu bekommen, müssen wir jetzt nicht disktutieren, oder ? Das Handfunkverbot Binnen siehst Du als nicht Sinnhaftig an!? Dann sollten wir froh sein, dass die "PMR-Fraktion" die Initiative ergreift und eine Alternative aufzeigt. Gruß, Jörg |
#653
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Zitat:
Dort sind Handsprechfunkgeräte erlaubt. Auf den Kanubereich möchte ich da nicht eingehen....
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#654
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Initiative? Alternative?
Du selbst nutzt das doch seit Jahren - das ist alter Tobak, nix Neues.
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#655
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Darf man fragen was du meinst oder wehn...
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#656
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Zitat:
Zitat:
Gruß, Jörg |
#657
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OK Kurz zu den Paddlern
kommunikation funktioniert bei einer Gruppeohne Funk problemlos da der Abstand nicht groß ist und keine Motorgeräusche stören. Zur Komunikation müsste das Paddel abgelegt werden. Ich denke da rufen die meisten Paddelr schneller die 3m zum Kumpel rüber. Hilfeleistung bei Motorausfall eines Motorbootes wird ein Paddler kaum leisten können.... Schleusen sind für Paddler in Deutschland nicht offiziell nicht erlaubt. mal sehen ob ich jetzt wieder haue bekomme.
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#658
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Daher erwarte ich mir von der Bundesnetzagentur eine rechtsichere Antwort. Egal in welche Richtung es dann geht... ich bin gespannt.
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#659
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Dafür gibts die VOX-Funktion. ..wird oft unter Motorradfahrern genutzt.
Zitat:
Die Kanus hast Du übrigens selbst in den Raum geworfen: Zitat:
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#660
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Zitat:
Mhh VOX Wasserdicht.....den das müsste ja für Kanufahrer schon sein. und nein PMR wurde für Kanufahrer schon oft hier ins Spiel gebracht. Zum Hauen kannst du mal schauen wie oft mir schon hier das Wort Verboten wurde.
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#661
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Motorradfahrer fahren auch schon mal durch Regen
Es gibt wasserdichte PMRs und Headsets. Zitat:
Zitat:
Vielleicht sollten wir beide es (zumindest für heute) jetzt mal gut sein lassen ? Gruß, Jörg
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#662
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Zitat:
Mal abwarten....
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Gruß Ewald
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#663
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Das Thema PMR an Bord scheint ja sehr zu polarisieren.
Auch scheint mir, dass es hier sowas wie ein Klassendenken gibt. Auf der einen Seite die mit dem UBI/SRC und UKW an Bord geweihten und auf der der anderen Seite das Fußvolk ohne den großen Dürferzettel mit der PMR Handgurke. Ich habe drei Dinge an Bord UKW / PMR und CB dazu die passenden Scheine UBI/SRC und sogar noch ein altes aber unbrauchbares "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst". Niemand wird ernsthaft behaupten, das PMR UKW-Funk mit all seinen Vorteilen ersetzen soll. Mit PMR wird es kaum gelingen sich mit dem nächsten Schleusenwärter abzusprechen oder einen Notruf an eine Einrichtung mit ständiger Hörwache abzusetzen ist. Die Verkehrskreise nach BinSchSprFunkV können mit PMR nicht bedient werden. Aber ... PMR eignet sich hervorragend den UKW Binnenschifffahrtsfunk zu entlasten wenn es etwa darum geht sich für was weiß ich zu verabreden, einfach mal ein wenig ungezwungen zu quatschen, ohne sich an die steifen Vorschriften im UKW-Funk halten zu müssen. Im Hafen abends ein wenig rumzuklönen, bei gemeinsamen Fahrten mehrere Boote auszumachen wo es die besten Currywürste und das kälteste Bier gibt, im Gegensatz zum UKW das Gerät auch mal abzuschalten wenn man keinen Bock mehr drauf hat, und sich die Freiheiten beim "Rumfunken" zu erlauben, die hier im Forum beim schreiben so leidenschaftlich verteidigt und ausgekostet werden. Jetzt zum eigentlichen Thema: ..... billi (Volker) beruft sich in seiner Aussage zum Benutzungsverbot von PMR auf Schiffen in der BRD vermutlich auf §4.05 Abs. 1 der BinSchStrO. Dort steht: § 4.05 Sprechfunk 1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss a) der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk und b) der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 10) entsprechen. Die Funkanlage muss nach den Vorschriften a) der in Satz 1 Buchstabe a genannten Vereinbarung, die im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (§ 1.10 Nummer 1 Buchstabe l) erläutert sind, b) den Vorschriften dieser Verordnung und c) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung betrieben werden. Funkmeldungen und Funkabsprachen sind in deutscher Sprache auszuführen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den aktuellen Stand des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk im Verkehrsblatt bekannt. Schauen wir doch einmal im BGBl. I S. 4569, 2003 I S.130 nach, was da überhaupt geregelt werden soll: Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV)* 1. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt 1. den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4; 2. den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UKW-Sprechfunkzeugnis [UBI]). § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind 3. Binnenschifffahrtsfunk: Internationaler mobiler UKW-Sprechfunkdienst zwischen Landfunkstellen und Schiffsfunkstellen oder zwischen Schiffsfunkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen, der folgende Verkehrskreise umfasst: a) Schiff – Schiff, b) Nautische Information, c) Schiff – Hafenbehörde, d) Funkverkehr an Bord, e) Öffentlicher Nachrichtenaustausch; 4. Funkanlage: Schiffsfunkstelle an Bord eines Fahrzeuges; sie kann aus mehreren Funkgeräten bestehen; 8. Schiffsfunkstelle: mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Fahrzeuges befindet, das nicht ständig festgemacht ist. Eine Schiffsfunkstelle ist eine Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks an Bord einen Binnenschiffes. Zum Betrieb einer Schiffsfunkstelle ist eine Frequenzzuteilungsurkunde, eine zugelassene Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk und ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk notwendig. Damit wäre das Rätsel um das Verbot der Benutzung von PMR-Geräten dann wohl gelöst. Ich betreibe bei der benutzung eines PMR-Gerätes keine Schiffsfunkstelle. Die Verordnung regelt ausschließlich den Betrieb von Sprechfunkanlagen welche die o.g. Verkehrskreise bedienen und erstreckt sich nicht auf weitere Funkanwendungen. Würde ein, wie von billi angenommenes Verbot bestehen, währen Kommunikationseinrichtungen wie Handy, Radioempfänger und Fernsehgeräte an Bord ebenso betroffen. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#664
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Robin, ganz große Klasse. Für uns war es kein Rätsel. Es gibt halt immer wieder Sturköpfe, die es nicht wahrhaben wollen.
Dein Beitrag wird mit Sicherheit nicht so hingenommen, wetten? Ansonsten, sehr schön erklärt.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#665
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Ich bin wirklich bei euch, finde die Idee prima und bin gespannt, wohin sich die Sache entwickelt.
Aber die Wortwahl ist manchmal etwas unglücklich, da gebe ich Volker Recht. Gruß, Jörg
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#666
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Zitat:
ich würde billi jetzt nicht unbedingt als Sturkopf bezeichnen. er hat den Gesetzestext gelesen und seine Schlüsse daraus gezogen. Gesetzestexte zu interpretieren ist selbst für gestandene Juristen manchmal nicht einfach. Es bleibt oft die Frage, was will der Gesetzgeber eigentlich bezwecken. In diesem Fall sicher nicht die Benutzung von PMR-Geräten verbieten. Setzt von ihm aber auch voraus über den eigenen Tellerrand schauen zu können. Oft führt Weitsicht dann aber ins Uferlose und alles, was irgenwie elektromagnetische Strahlung aussenden könnte müsste in diesem Gesetzestext Eingang finden. Da wären dann sogar die Mikrowelle und das Piezofeuerzeug dabei. Ich habe mich durch Bundesgesetzblätter gearbeitet, durch die Binnenschifffahrtssraßenordnung, durch die Binnenschifffahrtssprechfunkverordnung, durch das Telekommunikationsgesetz durch die VOFunk und durch die Mitteilungen der Bundesnetzagentur zum Seefunk. Oft genug war ich selber im Zweifel wie denn nun was zu deuten sei, und mir rauchte der Kopf. Selbst im §4.05 Abs. 1 der BinSchStrO gibt es schon die erste Ungereimtheit. Dort werden die Termina Sprechfunkanlage und Funkanlage verwendet. Eine Sprechfunkanlage ist immer eine Funkanlage wobei ein Radio immer eine Funkanlage aber keine Sprechfunkanlage ist.......... Vielleicht hat billi es sich nur etwas einfach gemacht, was ich, nach dem ich mir das hier angetan habe, im Nachhinein verstehen kann. Tja, und dann entwickeln so manche Dinge ihre Eigendynamik und man kommt aus ner Nummer schlecht wieder raus. Es ist halt nicht so einfach. Gruß Robin
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#667
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Moin Robin,
was in meinen Kopf nicht so richtig rein will: Welche Beweggründe hat jemand, der überhaupt kein PMR nutzen möchte soviel Zeit und Energie (wie schon geschrieben) zu investieren um den Leuten, die diese Idee hatten eben diese auszureden? Das meine ich ganz sachlich, ohne irgendwem auf die Füße treten oder lächerlich machen zu wollen. Die PMR-Sache schadet doch nun wirklich niemanden. Sie kann sich im schlechtesten Fall tot laufen, da es bei einer Handvoll Leuten bleibt.. oder eben durchsetzen, in welchem Umfang auch immer.. und den Leuten einen echten Nutzen bringen. Aber nochmal: Wer hätte dadurch irgendeinen Nachteil? Gruß, Jörg
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#668
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Um zur Stichhaltigkeit der Wasserschutzpolizei noch einen Erfahrungswert zur Belastbarkeit derer Aussagen anzuführen:
Den Sportboot Binnen Segeln? Den brauchen Sie doch eh nicht - Sie haben doch den Sportboot See und See ist höher als Binnen. Den können Sie sich sogar einfach umschreiben lassen. Sie können also auch in Berlin fahren mit dem Sportboot See. Die dürfen letztendlich auch keine Rechtsberatung durchführen. Zum Thema Seefunkstelle wurde alles gesagt. Lasst den Leuten ihren PMR-Funk. Ich habe zwar auch eine Seefunkstelle am Boot, mache aber auch Amateurfunk nebenher. Ein PMR stelle ich mir schon deswegen nicht hin, weil es dann drei Geräte wären . Grüße Tycho |
#669
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@ LOBO (Jörg),
zu deiner Frage bezüglich der Beweggründe kann ich dir leider keine Antwort geben. Wer es nicht möchte soll es halt lassen. Was die Verwendung von PMR-Geräten angeht, da bin ich absolut bei dir. Was aber immer im Auge behalten werden sollte, dass PMR NICHT mit UKW verglichen werden darf, UKW nicht ersetzen soll und die Sicherheit die UKW bietet nicht leisten kann. PMR ist eine völlig andere Funkanwendung als der Binnenschiffsfunk auf UKW. Und genau genau darin liegt ihre Daseinsberechtigung. Nebenbei frage ich mich, was daran falsch ist, verschiedene Kommunikationswege zu benutzen, um meinen Bedürfnissen gerecht zu werden. Gruß Robin
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#670
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(scherzhaft) ...der mit der Kielkühlung und dem luftgekühlten AB.
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#671
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Zitat:
Ein Radio, Fernsehgerät und Handy sind meiner Meinung nach keine Sprechfunkanlagen. Ich bin bestimmt auch nicht Stur. Daher habe ich ja bei der Bundesnetzagentur angefragt und hoffe dass ich Zeitnah eine Antwort bekomme. diese Werde ich auch Hier veröffentlichen egal was drin steht. Auch der Dick markierte Satz wurde hier schon oft angesprochen (Schleusen könnten zusätzlich mit PMR ausgerüstet werden oder Hafenmeister, oder....) ist ein Ersatz für Binnenfunk. Wenn Sich PMR bei SChleusen, Ordnungsbehörden, usw. ebenfalls erwünscht ist, dann wird sich kein Sportboot mehr mit UKW-binnen ausrüsten. Warum soll man dann nocht UBI machen und teure Funkanlagen an Bord gebracht werden wenn man dies mit einem PMR gerät erledigen kann. Warten wir ab was da von Offizieller Seite kommt. Das Paragraphen oft nicht leicht zu lesen sind da gebe ich dir recht. Oft wird auf andere Regelungen verwiesen die dann die erste Meinung des Paragraphen ändert.
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Es wird Zeit das die Saison wieder anfängt.
Gruß Udo |
#673
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Moin Volker
Zitat:
Wurde doch schon öfters hier angesprochen: in einem Schlauchboot beispielsweise macht es keinen Sinn ein festverbautes Funkgerät mitzuführen. Trotzdem wäre es nett und sinnvoll beispielsweise mit einem Schleusenwärter kommunizieren zu können. Aber so weit wollen wir doch noch gar nicht gehen.. für mich persönlich ist es auch nicht gerade wahrscheinlich, dass es soweit kommen wird. Dagegen sprechen u.a. technische und organisatorische Gründe. Zitat:
Zitat:
@Udo: Da hast Du Recht.. aber so hat man wenigstens bis dahin etwas Unterhaltung ;) Gruß, Jörg |
#674
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Das telefongespräch mit der Bundesnetzagentur war sehr aufschlussreich und der Mitarbeiter war erstaunt über die Frage und bei seinem Rückruf war er noch verwirrter.
Er sitzt mit mehreren Kollegen im Büro und selbst hier waren unterschiedliche Meinungen zum Betrieb von PMR auf Sportbooten. Daher sollte ich die Anfrage schriftlich einreichen um eine schriftliche Rechtssichere Auskunft zu erhalten.
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#675
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Servus Zusammen,
Leute wir drehen uns doch seit geraumer Zeit nur noch im Kreis. Das UBI hat seine Berechtigung. Und wer mit dem Jedermannsfunk PMR funken will soll das auch tun. Es wird einem mit Sicherheit kein Strick draus gedreht.. Ich für meinerseits gehe bein Schleusen z.B an die Gegensprechanlage (habe doch Zeit) oder Rufe den Wärter über das Handy. Notrufe im Binnenbereich kann man ganz normal per Handy absetzen,ist keine Kunst und außerdem gibt es ja immer noch die Sicht-und akustische Zeichen, die eigentlich jeder Skipper vorrangig kennen sollte. Die sind nämlich aus einer Zeit, wo es überhaupt noch keinen Funk gab. Und hat sich bewährt. Das mit dem PMR Kanal 8 finde ich persönlich gut, und wenn sich das verbreiten sollte ist das eine gute Sache. D.h es bewährt sich oder auch nicht. man wird sehen. Gr Richy |
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