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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 13.06.2010, 11:38
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
@Cyrus und Wohnbusfahrer

Was steht denn in eurer Zulassung drin?

Auf eine Metallplakette der Werft wo auch CE mit vermerkt ist.

Diese Schilder haben alles neuere US Boote am Steuerstand.
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  #52  
Alt 13.06.2010, 12:05
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
...
Rückfrage Waaserschutzpolizei: Nahe zu gleiche Antwort, nochmals deutlicher Hinweis auf passende Schwimmwesten für jeden Fahrgast.
...
Vorab: Ohne würde ich nicht ablegen.
Aber: Wo steht das nun wieder geschrieben?

OT @Kalle: Dein Boot ist ja richtig fein geworden. Wäre nicht die erste
Farbkombination, die mir einfallen würde, sieht bei Tremonia2.0 astrein aus.


Gruß Ralph
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  #53  
Alt 13.06.2010, 12:12
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Kalle Kalle ist offline
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Auch OT@Ralph: Für die Farbkombination ist meine liebe Ute verantwortlich - unnötig zu bemerken dass die Polster in der Plicht exakt den Farbton des Rumpfes wieder geben. Und Du solltest erst einmal ´reinschauen! Ehrlich, ich hätte nie einen grünen Rumpf gewählt. Stört nur die Farbe des Wasserpasses, die passt überhaupt nicht - soll ich im Winter ändern, mach´ ich natürlich auch.
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Kalle
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  #54  
Alt 13.06.2010, 12:16
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Auf eine Metallplakette der Werft wo auch CE mit vermerkt ist.

Diese Schilder haben alles neuere US Boote am Steuerstand.
Und was steht in der deutschen Boots-Zulassung über die Art des Bootes? Ist es also "Sportboot" zugelassen?
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Gruß Robert
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  #55  
Alt 13.06.2010, 12:29
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RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)
siehe: http://bundesrecht.juris.de/seespboo...2BJNG000200000
Aus dem Merkblatt für Wassersportler vom BMVBS lese ich nicht zwingend gewerbliche Nutzung ...
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...verordnung.pdf

Gruß Ralph
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  #56  
Alt 13.06.2010, 13:24
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Pura_Vida Beitrag anzeigen
es bleibt aber dabei in der o.g. Verordnung geht es um die CE-Kennzeichnung und die Vermietung von Booten.

Die Regelungen in dieser VO haben nichts mit dem SBF zu tuen.
Dazu siehe meinen Beitrag oben.
Da liegst Du falsch.

§1 dieser Verordnung ist klar und eindeutig zu entnehmen, dass sie für alle Sportboote gilt.

In § 2 wird dann definiert was ein Sportboot ist.

Die Sportbootführerscheinverordnung-See legt fest, dass der SBF See für Sportboote gilt. Ein Fahrzeug, welches für mehr als 12 Personen zugelassen ist, ist kein Sportboot und kann daher nicht mit dem SBF See gefahren werden.



Diese Regelung ist relativ neu und vielen nicht bewußt. Selbst Beamte der WSP und auch Funktionäre des DSV und des DMYV haben die Sprengkraft dieser Angelegenheit noch nicht erkannt. Das kommt erst noch, sobald die Versicherungen ihre Chance erkannt haben sich vor der Leistung im Schadensfall zu drücken.


Zur den Regelungen Binnen: Kleinfahrzeug ist nicht gleich Sportboot. Kleinfahrzeuge können sehr wohl patentpflichtige Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt sein.
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  #57  
Alt 13.06.2010, 13:36
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Und was steht in der deutschen Boots-Zulassung über die Art des Bootes? Ist es also "Sportboot" zugelassen?

Das Boot hat keine Zulassung, denn es wird nur auf See betrieben.
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  #58  
Alt 13.06.2010, 13:41
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
@Cyrus und Wohnbusfahrer

Was steht denn in eurer Zulassung drin?

Müßte doch drin stehen was für ein Boot / Fahrzeug das ist, oder nach welchen Vorschriften es zugelassen ist usw.
Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Und was steht in der deutschen Boots-Zulassung über die Art des Bootes? Ist es also "Sportboot" zugelassen?
Fahrzeugart: Kajütboot

Es gibt in dem ganzen "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen", ausgegeben vom WSA-Berlin, keine Rubrik "max. Personen" oder so. Und so weit ich weiß, darf ich mit diesem Kleinfahrzeugkennzeichen auch in den Bereich des SBF See.
Ich frage mich also, von was für einer Zulassung du sprichst.
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  #59  
Alt 13.06.2010, 13:49
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Ich habe immer 6 mädels in der Kajüte und 6 auf dem Boot, das sieht dann nicht so voll aus
Angeber,......schaffst Du nie


Jürgen
__________________
Nichts ist so wie man vermutet.
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  #60  
Alt 13.06.2010, 14:07
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Moin,
imho ist entscheidend wann das Boot erstmals auf den Markt der EU gelangt ist. Nach dem 15.06.1998 ist das Boot CE-kennzeichnungspflichtig und damit ist auch die Höchstpersonenzahl festgelegt, bei Sportbooten wird dieses unabhängig von der Grösse max. 12 sein.
50 € pro Nase mehr dürfte günstig sein, i.d.R. wird die Weiterfahrt untersagt und ein "Wassertaxi" von der Entenpolizei organisiert, das die Mehrpassagiere übernimmt. Gehe mal davon aus dass vorher keine Preisangebote eingeholt werden.
Ist das Boot älter und nicht CE gekennzeichnet, kannst Du mitnehmen was reingeht. Ob das mit den seemännischen Sorgfaltspflichten vereinbar ist steht auf einem anderem Blatt.
Gruss Vestus
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  #61  
Alt 13.06.2010, 14:35
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das Boot hat keine Zulassung, denn es wird nur auf See betrieben.
Ähm, woher hast du dann ein Kennzeichen? Oder braucht man das auch nicht auf See?


Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Da liegst Du falsch.

§1 dieser Verordnung ist klar und eindeutig zu entnehmen, dass sie für alle Sportboote gilt.

In § 2 wird dann definiert was ein Sportboot ist.

Die Sportbootführerscheinverordnung-See legt fest, dass der SBF See für Sportboote gilt. Ein Fahrzeug, welches für mehr als 12 Personen zugelassen ist, ist kein Sportboot und kann daher nicht mit dem SBF See gefahren werden.
Bei genauem Hinsehen sehe ich das anders:

Sportbootführerscheinverordnung See:
Zitat:

§ 1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis).

Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.



Die Definition "Sportboot" weicht also von Verordnung zu Verordnung ab.

D.h. Cyrus darf durchaus seine 14 Leute mit dem Sportbootführerschein fahren, denn im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung See ist es ein Sportboot. Würde ich jetzt mal auf Grund des Textes behaupten.

__________________
Gruß Robert
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  #62  
Alt 13.06.2010, 14:38
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Früher war auf See weder die Schiffsgröße noch die Anzahl der Gäste begrenzt.
Richtig. Gesetzliche Vorschriften ändern sich manchmal.

Zitat:
Mein Boot ist für 14 Personen zugelassen.
Ist das jetzt kein Sportboot mehr?
Wenn auf der CE-Plakette "14 Personen" steht ist es tatsächlich kein Sportboot, zumindest auf See. Binnen gibt es eine solche Einschränkung nicht.

Fahren kannst Du trotzdem damit. Du brauchst halt ein Patent nach STCW95.
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  #63  
Alt 13.06.2010, 14:41
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen


D.h. Cyrus darf durchaus seine 14 Leute mit dem Sportbootführerschein fahren, denn im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung See ist es ein Sportboot. Würde ich jetzt mal auf Grund des Textes behaupten.

Nein. Er darf es nämlich nicht in Betrieb nehmen. Ein Boot, welches er nicht in Betrieb nehmen darf, kann er auch nicht fahren.

Es sind immer alle Gesetze und Verordnungen anzuwenden. Sich die rauszusuchen, die gerade passen, funktioniert nicht.
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  #64  
Alt 13.06.2010, 14:53
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nein. Er darf es nämlich nicht in Betrieb nehmen.
Und das steht wo?

Bei genauem Hinsehen steht nämlich gerade das NICHT in der oben zitierten SeeSpbootV, da hat nämlich m.E. Frank (Pura Vida) schon Recht. Soweit es nicht um Vermietung geht ist der §3 einzige einschlägige § der irgendetwas verlangt, und der verlangt nichts anderes als die CE-Kennzeichnung neuerer Boote.

Er tangiert also weder ältere Boote, noch tangiert er neuere Boote die für mehr als 12 Personen zugelassen sind.

Auch die Begriffsbestimmung "Sportboot" innerhalb dieser SeeSpbootV darf m.E. nicht in andere Zusammenhänge exportiert werden, denn auch dort steht klar:

Zitat:
(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
1.Sportboote
__________________
Gruß Robert
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  #65  
Alt 13.06.2010, 14:54
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Ähm, woher hast du dann ein Kennzeichen? Oder braucht man das auch nicht auf See?



Bei genauem Hinsehen sehe ich das anders:

Sportbootführerscheinverordnung See:



Die Definition "Sportboot" weicht also von Verordnung zu Verordnung ab.

D.h. Cyrus darf durchaus seine 14 Leute mit dem Sportbootführerschein fahren, denn im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung See ist es ein Sportboot. Würde ich jetzt mal auf Grund des Textes behaupten.
[/LEFT]
Auf See brauchst Du kein Kennzeichen, Bootsname und Heimathafen reicht.
Gruss Vestus
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  #66  
Alt 13.06.2010, 15:01
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Auf See brauchst Du kein Kennzeichen, Bootsname und Heimathafen reicht.
Danke Vestus.

Aber im Heimathafen muss man doch registriert sein? Und dafür gibt es dann doch sicher eine Art Ausweis? Oder das auch nicht?

Und wenn ein Trailerboot keinen Heimathafen hat?
__________________
Gruß Robert
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  #67  
Alt 13.06.2010, 15:11
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Soweit es nicht um Vermietung geht ist der §3 einzige einschlägige § der irgendetwas verlangt, und der verlangt nichts anderes als die CE-Kennzeichnung neuerer Boote.
§ 12 verpflichtet den Bootsführer die zugelassene Personenzahl einzuhalten. Ob das nur für vermietete Boote gilt? Wer opfert sich um ein Gericht entscheiden zu lassen?
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  #68  
Alt 13.06.2010, 15:14
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^ §12 steht im Abschnitt 3, und der behandelt klar die Vermietung.
__________________
Gruß Robert
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  #69  
Alt 13.06.2010, 15:21
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Danke Vestus.

Aber im Heimathafen muss man doch registriert sein? Und dafür gibt es dann doch sicher eine Art Ausweis? Oder das auch nicht?

Und wenn ein Trailerboot keinen Heimathafen hat?
Moin
Registrier- und kennzeichnungspflicht für Sportboote unter 12 m besteht in Deutschland nur für Motorboote u.a. die die Binnenwasserstrassen benutzen, nicht aber auf den Seewasserstrassen.
Beim Trailerboot wird als Heimathafen der Wohnsitz des Eigners angegeben.
Ausweis gibt es nicht, lediglich muss in der Nähe des Steuerstandes ein Eignerschild angebracht sein mit Name und Adresse.
Gruss Vestus
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  #70  
Alt 13.06.2010, 15:22
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Auf See brauchst Du kein Kennzeichen, Bootsname und Heimathafen reicht.
Gruss Vestus
Auf See brauchst du weder Name, Kennzeichen oder Heimathafen.

Kannst Blanko fahren.

Aber beim Ein- und Auslaufen einen Adenauer.
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  #71  
Alt 13.06.2010, 15:31
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Auf See brauchst du weder Name, Kennzeichen oder Heimathafen.

Kannst Blanko fahren.

Aber beim Ein- und Auslaufen einen Adenauer.
Sorry dass ich mich ungenau ausgedrückt habe, meinte natürlich die deutschen Seeschifffahrtsstrassen i.S.d. Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung.
Gruss Vestus
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  #72  
Alt 13.06.2010, 17:00
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Mir ist es zwar egal aber ich weise noch einmal auf meinen Beitrag und die Aussage der WSchPo sowie der Versicherung: Die in der CE-Klassifizierung für das jeweilige Boot angegebene Höchstpersonenzahl ist für den täglichen Gebrauch irrelevant!

Aber das müsst ihr nicht zur Kenntnis nehmen, diskutiert ruhig weiter....
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Kalle
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  #73  
Alt 13.06.2010, 19:26
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Standard Reg dich nicht auf...

Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
...
Aber das müsst ihr nicht zur Kenntnis nehmen, diskutiert ruhig weiter....
Na ja, dass Aussagen irgendwelcher Beamter oder Versicherungsvertreter nicht unbedingt vor Gericht bestand haben und dass dort stattdessen auch bei Unwissenheit nur der reine Gesetzestext zählt, ist wohl unbestritten.
Die Aussagen dir gegenüber an uns weitergegeben sind leider nicht mehr als HörenSagen und damit, sorry, eigentlich eher uninteressant. Das Level der Diskussion ist nun schön ein Schritt höher. Oder hast du dies belegbar & schriftlich mit entsprechender Angaben der Paragraphen?

Man könnte natürlich beim zuständigen Ministerium um eine rechtssichere Auskunft bitten, ... (wenn man nun keine schlafenden Hunde wecken will.... )
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gregor

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  #74  
Alt 13.06.2010, 19:37
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Es gibt KEINE Gesetzestexte die einen Zusammenhang zwischen der max. Personenzahl laut CE-Zulassung und der tatsächlich beförderbaren bzw. an Bord befindlichen Zahl von Menschen herstellen. Wäre es anders hätte ich mich um die Klärung gekümmert oder glaubst Du, dass ich der Werft ein 10-Meter-Boot mit 10t Verdrängung abgenommen hätte auf dem sich während der Fahrt nur 4 Personen aufhalten dürfen?

Schlafende Hunde sind gefährlich - ich wecke sie lieber auf und kläre den Sachverhalt solange man noch das Heft des Handelns in der Hand hält, habe ich bei der unklaren Beleuchtungssituation meines ersten Boote auch gemacht. Ich habe keine Angst vor klaren Aussagen, nur vor unklaren Sachlagen - das kann in die Hose gehen. Kuck mal hier: http://www.czierpka.de/wassersport/t...a/lichter.html
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Alt 13.06.2010, 20:20
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Ich sehe das doch ähnlich, aber nur eine pure Aussage von Beamten bringt einen ja nicht wirklich weiter. Dann sollte man eine entsprechende Anfrage stellen.

Mir persönlich ist es relativ egal, auf mein Boot dürfen 4 Personen, diese Anzahl an Westen habe ich auch und mit mehr Personen komme ich nicht ins Gleiten, bzw. gehe ich sogar unter.

Bedenklich finde ich halt eben nur, dass ich dann ein RIB mit 6,50m nicht fahren dürfte....

Anhänger kann man ja z.B. ablasten, aber die zul. Persomnenzahl erniedrigen, wer kann / darf so etwas. Schon mein zerlegbares QS 430 HD durfte angeblich 8 Personen tragen, auch wenn ich die nie auf das Boot gelassen hätte.
__________________
gregor

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