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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 11.07.2010, 22:27
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Ohne weiters auf das Thema eingehen zu wollen:

Unter Anker befinde ich mich grundsätzlich nicht an einem sicheren Festmacher wie z. B. einer Festmacherboje oder an einem Anleger. Und selbst da wird es kritisch, wenn ich besoffen an Bord bin und nicht adequat (der Situation entsprechend) handeln kann.

Auf den Punkt gebracht: Saufen und Seefahrt passen (leider ) nun mal nicht so recht zusammen!

An einem "sicheren" Liegeplatz gebe ich mir allerding auch gerne mal einen....
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  #52  
Alt 12.07.2010, 06:29
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Zitat:
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Ankern ist doch ein Manöver, darf ich das Boot unbeaufsichtigt lassen?
Nein. Das ist der Unterschied zwischen Anker und Mooringboje.
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  #53  
Alt 12.07.2010, 20:34
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Ich kann euch ja alle verstehen .
Das ist auch nicht so das ich unbedingt beim ersten Wasserkontakt des Ankers anfange Bier oder sonstige Alkoholitäten, mit zitterigen Händen,aus der Kombüse zu zerren
Nur ich trinke gerne nach getaner wöchentlicher Müh,in meiner Freizeit an einem ruhigen schönen Ort beim Grillen ,1--2 Bier oder ein zwei gepflegte Gläschen guten Rotwein. das kann da auch schon mal mehr werden aber ausnahmsweise nur.
In der Woche habe ich garnicht die Zeit um Etwas Alkohol zu trinken. (Pendler morgens um 5 ist die Nacht um)
Mir geht es nicht um Deutschland ,hier ist sowiso jeder bald entmündigt und Alkoholiker sobald er beim Ausladen eines Kasten Bieres von den Nachbarn beobachtet wird.
Mich interresiert eigentlich nur die rechtliche Seite in den Niederlanden. (Strafbar oder nicht?)
Andere durch unzurechnungsfähigkeit in Folge von Alkoholkonsum zu Schaden oder in Bedrängnis zu bringen liegt mir fern und ist es auch in keiner Weise Wert.
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Gruß Andreas
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  #54  
Alt 12.07.2010, 21:15
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Moin Andreas,
imho gibt es beim Bootfahren nur zwei Zustände: in Fahrt oder nicht in Fahrt.
Nach KVR ist "nicht in Fahrt" vor Anker, auf Grund oder an Land festgemacht, da kannst Du Dir die Kante geben bis der Arzt kommt.

Solltest Du allerdings aufgrund irgendwelchen widrigen Umstände in die Verlegenheit kommen von "nicht in Fahrt" in den Zustand "in Fahrt" wechseln zu müssen, z.B. Ankerverlust, hast Du ein ernsthaftes Problem, aber die Risikoabwägung (Wetterbericht, Lage des Liegeplatzes etc.) obliegt alleinig dem Schiffsführer.

Das wird im Land der Tulpenzüchter und WM-Zweiten auch nicht anders sein. Im Zweifelsfall einfach den Entenschutz fragen, z.B. in Berlin-Treptow, Baumschulenstr. 1, Tel.: (030) 4664-983360.
__________________
Gruss Vestus
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  #55  
Alt 12.07.2010, 21:41
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Laminator Laminator ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Andreas,
imho gibt es beim Bootfahren nur zwei Zustände: in Fahrt oder nicht in Fahrt.
Nach KVR ist "nicht in Fahrt" vor Anker, auf Grund oder an Land festgemacht, da kannst Du Dir die Kante geben bis der Arzt kommt.

Solltest Du allerdings aufgrund irgendwelchen widrigen Umstände in die Verlegenheit kommen von "nicht in Fahrt" in den Zustand "in Fahrt" wechseln zu müssen, z.B. Ankerverlust, hast Du ein ernsthaftes Problem, aber die Risikoabwägung (Wetterbericht, Lage des Liegeplatzes etc.) obliegt alleinig dem Schiffsführer.

Das wird im Land der Tulpenzüchter und WM-Zweiten auch nicht anders sein. Im Zweifelsfall einfach den Entenschutz fragen, z.B. in Berlin-Treptow, Baumschulenstr. 1, Tel.: (030) 4664-983360.
Das habe ich auch immer gedacht. Anscheinend ist das aber doch nicht so einfach
Fragen werde ich die NL Waschpo ,die sind mir noch nie irgendwie blöde gekommen. Die machen ihren Job ganz gut ,es kommt aber darauf an wie man in den Wald rein ruft.
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  #56  
Alt 12.07.2010, 22:47
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Moin!
Also vor Anker sich die Birne dichtkübeln ist immer ein gewisses Risiko.
Meine Erfahrungen hab ich in der Berufsschiffahrt (Binnen) gesammelt, für die Sportschiffahrt sollte aber gleiches gelten.

Wie hier schon öfter gesagt, brauchen einem nur die Anker durchgehen und schon steckt man in der Schxxxx.

Auf'm Rhein würd ich schonmal grundsätzlich nüchtern bleiben.

Eigene Erfahrung:
Wir haben abends auf Reede Bad Salzig geankert.
Ich dachte "naja, wir sind voll beladen (900to), also werden wir wohl beide Anker brauchen".
Nix war. Von hinten kam nur "Bb Eisen rein!".
Ok dachte ich, der "Alte" wird schon wissen, warum.
Meine Bedenken deswegen hat er ignoriert.

Tja...es kam, was ich ahnte..
Meine Kajüte war ja vorne, hatte also guten "Horchkontakt" zu der Kette..

Als ich dieses verdächtige Schurren hörte, war klar "das Parkeisen geht durch!!"

Ich also im Galopp nach hinten gewetzt (nur in Unterhose), den "Alten" aus der Bude getrommelt, die Maschine fix klargemacht und denn haben wir dat 2. Eisen auch noch geschmissen.
Puuh, nochma Glück gehabt..

Wären wir besoffen gewesen, wer weiß ob die Sache dann auch so gut abgegangen wäre.

Jetzt mal Gesetz hin oder her.
Ich finde, alleine schon der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, daß man vor Anker wenigstens halbwegs nüchtern und somit auch zurechnungsfähig bleiben sollte..
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Gruß Stephan
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  #57  
Alt 12.07.2010, 23:28
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Andreas,
imho gibt es beim Bootfahren nur zwei Zustände: in Fahrt oder nicht in Fahrt.
Nach KVR ist "nicht in Fahrt" vor Anker, auf Grund oder an Land festgemacht, da kannst Du Dir die Kante geben bis der Arzt kommt.

Das ist definitiv falsch und wir in D geahndet.

Vor Anker muss der Schiffsführer die Promillegrenze einhalten.
Denn er muss jederzeit in der Lage sein sein Boot zu verholen.

Nur im Hafen kann er trinken bis der Arzt kommt.

Das ist der Grund: http://www.sportbootschule-hotwater....%2014-03_K.pdf
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Mit sportlichen Grüßen

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Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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Alt 13.07.2010, 09:24
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das ist definitiv falsch und wir in D geahndet.

Vor Anker muss der Schiffsführer die Promillegrenze einhalten.
Denn er muss jederzeit in der Lage sein sein Boot zu verholen.

Nur im Hafen kann er trinken bis der Arzt kommt.

Das ist der Grund: http://www.sportbootschule-hotwater....%2014-03_K.pdf
Man man man - wenn man sich das mal so durchließt...
Den haben sie ja echt bei den Eixxx gehabt.
Knallharte Untersuchung und exakte Fakten haben zur Verurteilung geführt.

Und selbst "im Hafen kann er trinken bis der Arzt kommt" gilt nicht, weil:
Zitat:
" 3. Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung der Auflage ist § 31 Absatz 2 SUG. Danach
kann das Seeamt zusätzliche Auflagen anordnen, wenn es ein Fahrverbot aus besonderen
Gründen zur Sicherung der Seefahrt nicht für ausreichend hält. Der besondere Grund ist
vorliegend insofern gegeben, als bei dem Beteiligten eine starke Alkoholgewöhnung mit
vermutlich regelmäßigem Alkoholabusus vorliegt. Der Spruchkörper schließt sich insofern
der Einschätzung des Sachverständigen an und folgt mit der Anordnung der Auflage
seiner Empfehlung. Denn Personen mit chronischem Alkoholmissbrauch besitzen nicht
die für die Sicherheit der Seefahrt gebotene körperliche und geistige Eignung als Schiffsführer.
Sie stellen vielmehr eine ständige Gefahr für die Sicherheit der Seefahrt dar.
Aus § 31 Absatz 5 Satz 1 SUG ergibt sich, dass die Vorlage des gerichtsmedizinischen
Gutachtens Voraussetzung für die Aufhebung des Fahrverbotes ist. Denn nach dieser Vorschrift
darf die mit der Berechtigung verbundene Befugnis bis zur Erfüllung einer Auflage
nach § 31 Absatz 2 SUG nicht mehr ausgeübt werden."
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #59  
Alt 13.07.2010, 16:35
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Ich denke, das ist jetzt sicher auf den speziellen Fall bezogen.

Allgemein kann man sagen, wenn das Boot/Schiff im sicheren Hafen (damit meine ich ein Hafenbecken ohne Durchgangsverkehr, kein "Anleger" am Kanal/offener Strom) vertäut ist, kann man sich ruhig einen Antrinken, wenn man das will.

Hatten wir mal im Berliner Westhafen gehabt.
Wir lagen dort über Wochenende und waren abends am Feiern.
Die WaschPo war auf Kontrollfahrt, hat mit uns paar Worte gewechselt und die Jungs kamen sogar nach Schichtende zu uns an Bord und haben mitgesoffen..
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Gruß Stephan
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  #60  
Alt 13.07.2010, 16:56
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Mir stellt sich inzwischen die Frage, wie ist es wenn ich an einer Boje liege und mit dem Ding "ohne" Motor zum Boot rudere?

In Bojenfeldern liegen Boote ja dauerhaft (auch ohne Aufsicht) festgemacht und das Dingi (in dem Fall führerscheinfrei) rudere ich.
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  #61  
Alt 13.07.2010, 16:56
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War trotzdem eine geile Zeit, obwohl ich im Alter bedeutend mehr Hirn gewonnen habe
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  #62  
Alt 13.07.2010, 18:57
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Moin Bernd,
ob führerscheinfrei oder nicht spielt keine Rolle. Sonst hätten wir nur noch besoffene Segler, Ruderer und Surfer auf dem Wasser.
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  #63  
Alt 13.07.2010, 19:25
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sonst hätten wir nur noch besoffene Segler, Ruderer und Surfer auf dem Wasser.
Nu diskrimmenier mal nicht die Mobo Fahrer, die können das auch
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Gruß Harald
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  #64  
Alt 13.07.2010, 19:47
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Zitat:
Zitat von Erdbär Beitrag anzeigen
Nu diskrimmenier mal nicht die Mobo Fahrer, die können das auch
Moin Harald,
mich interessiert ja erstmal nur die rechtliche Seite.
Hicks,tschuldigung.
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Gruss Vestus
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  #65  
Alt 13.07.2010, 21:01
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Und selbst "im Hafen kann er trinken bis der Arzt kommt" gilt nicht, weil:
Zitat:
" 3. Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung der Auflage ist § 31 Absatz 2 SUG. Danach
kann das Seeamt zusätzliche Auflagen anordnen, wenn es ein Fahrverbot aus besonderen
Gründen zur Sicherung der Seefahrt nicht für ausreichend hält. Der besondere Grund ist
vorliegend insofern gegeben, als bei dem Beteiligten eine starke Alkoholgewöhnung mit
vermutlich regelmäßigem Alkoholabusus vorliegt. Der Spruchkörper schließt sich insofern
der Einschätzung des Sachverständigen an und folgt mit der Anordnung der Auflage
seiner Empfehlung. Denn Personen mit chronischem Alkoholmissbrauch besitzen nicht
die für die Sicherheit der Seefahrt gebotene körperliche und geistige Eignung als Schiffsführer.
Sie stellen vielmehr eine ständige Gefahr für die Sicherheit der Seefahrt dar.
Aus § 31 Absatz 5 Satz 1 SUG ergibt sich, dass die Vorlage des gerichtsmedizinischen
Gutachtens Voraussetzung für die Aufhebung des Fahrverbotes ist. Denn nach dieser Vorschrift
darf die mit der Berechtigung verbundene Befugnis bis zur Erfüllung einer Auflage
nach § 31 Absatz 2 SUG nicht mehr ausgeübt werden."
Nun, wenn er nur im Hafen gesoffen hätte, dann hätte keiner erfahren, dass der Mensch so an Alkohol gewöhnt ist, dass er auf Deck mit 2,2 Promille noch fähig ist, am Anker zu hantieren. Unsereins würde da kotzend in der Ecke liegen.

Wenn aber eine solche Alkoholabhängigkeit durch Blutprobe und Aussage des Artzes dokumentiert wird, dann hat man das Problem an der Backe und der Führerschein ist weg.

Insofern reitet man sich ja auch nur noch tiefer rein, wenn man bei der Blutprobe noch bei Tests mitmacht ob man auf einen Strich gehen oder mit dem Finger die Nase treffen kann: Das mildert die Sache keineswegs das dient ausschließlich um zum Nachteil des Betreffenden festzustellen, wie stark er an den Alkohol gewöhnt ist.

Und weiter geht es dann mit dem Autoführerschein:

Die WaschPo oder das Seeamt werden dann sicherlich auch der Führerscheinstelle einen Tipp geben, und wenn die das erfährt muss sie ebenfalls zuerst ein ärztliches Gutachten und ggf. dann eine MPU anordnen, und da diese dann negativ ausfällt ist der Führerschein auch weg, und auch den bekommt man erst wieder nach positiver MPU, und diese kann man nicht mal eben machen, dazu braucht man (bei Abhängigkeit) nicht nur eine schlüssige Ausführung über geändertes Trinkverhalten, dazu braucht man auch ein Jahr saubere Blut-/Leberwerte.

Insofern: Solange nichts dokumentiert ist passiert einem nichts. Gibt man aber durch Fehlverhalten Anlass zu einer Blutprobe mit dem Ergebnis, dass Alkoholabhängigkeit aktenkundig wird, dann läuft die Mühle an und hört auch nicht mehr auf.
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Gruß Robert
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  #66  
Alt 13.07.2010, 21:40
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
nach positiver MPU, und diese kann man nicht mal eben machen, dazu braucht man (bei Abhängigkeit) nicht nur eine schlüssige Ausführung über geändertes Trinkverhalten, dazu braucht man auch ein Jahr saubere Blut-/Leberwerte.
Das war bis letztes Jahr Juli so.
Seitdem sind die Bestimmungen richtig krass geworden.

1.: stat. Entziehungs-/Entwöhnungskur (i.d.R. 3 Monate)
2.: im Anschluß daran mind. ein Jahr Alkoholabstinenz nachweisen

Diese Nachweise müssen entweder durch Urin- oder Haarproben erbracht werden.
Derjenige wird sich wohl an seine örtliche Suchtberatung wenden müssen, und die besprechen dann mit ihm die weiteren Schritte.

Mal eben paar Leberwerte über einen Zeitraum X ziehen lassen is nich mehr.

Klingt hart, ist aber so..
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Gruß Stephan
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  #67  
Alt 13.07.2010, 21:41
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Manche Ansichten sind ja voll daneben. Kann nur hoffen,dass der Trööt geschlossen wird..............
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Alt 13.07.2010, 21:46
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Oh Gott wie kommt der alkohol in die Haare
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Alt 13.07.2010, 21:55
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Zitat:
Zitat von Ruby Beitrag anzeigen
Oh Gott wie kommt der alkohol in die Haare
Da fragst du ?
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Geändert von Panna (05.07.2014 um 14:17 Uhr)
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Alt 13.07.2010, 22:04
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Zitat:
Zitat von Ruby Beitrag anzeigen
Oh Gott wie kommt der alkohol in die Haare
Das läuft ähnlich wie beim Drogentest. Wie das jetzt genau Funktioniert, da frag nen Arzt oder so.

Ich steck ja grad mitten in dieser Problematik und kann es halt nur so widergeben, wie es mir von amtlicher Seite gasagt wurde..
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  #71  
Alt 13.07.2010, 22:11
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Zitat:
Zitat von Flusspirat77 Beitrag anzeigen
Das läuft ähnlich wie beim Drogentest.
Echt Mh, wieder was dazugelernt
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  #72  
Alt 13.07.2010, 22:19
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Zitat:
Zitat von Ruby Beitrag anzeigen
Echt Mh, wieder was dazugelernt
Was meinst, wie ich geflucht hab als ich das erfahren hab..

Die 3 Monate auf Kur (war in Rostock) waren ja noch ganz easy.

Aber die Tests sind verdammt teuer.
Pro Urinprobe ca. 90€ , 6 Stück im Jahr.

Pro Haarprobe ca. 200€ , 4-6 Stück im Jahr..

Aber egal, wer das eine will..
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  #73  
Alt 13.07.2010, 22:25
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Zitat:
Zitat von Flusspirat77 Beitrag anzeigen
Diese Nachweise müssen entweder durch Urin- oder Haarproben erbracht werden.
Hätte nicht geglaubt, dass das über eine Haaranalyse funktioniert, ist aber so.

http://www.trimegalabs.de/haar-alkoholanalyse.html

Suche Rasierer für Kopfrasur!

(Oups, geht das auch mit Haaren von anderen Körperteilen)?
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  #74  
Alt 13.07.2010, 22:36
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Zitat:
Zitat von Flusspirat77 Beitrag anzeigen
Was meinst, wie ich geflucht hab als ich das erfahren hab..

Die 3 Monate auf Kur (war in Rostock) waren ja noch ganz easy.

Aber die Tests sind verdammt teuer.
Pro Urinprobe ca. 90€ , 6 Stück im Jahr.

Pro Haarprobe ca. 200€ , 4-6 Stück im Jahr..

Aber egal, wer das eine will..
Sicher dass du nicht statt zum Bier zu BTM gegriffeen hast
Kann ja mal passieren, fängt ja beides mit B an...
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
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Alt 13.07.2010, 23:01
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Sicher dass du nicht statt zum Bier zu BTM gegriffeen hast
Kann ja mal passieren, fängt ja beides mit B an...
Und ne Dröhnung gibts auch von beidem..

Ne ne, bei Alk machen die echt diese Haar-/ bzw. Urinproben.
Bei den Leberwerten konnte wohl zuviel "geschummelt" werden..
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