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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 23.08.2004, 21:21
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Zitat:
Zitat von dieter
...ohhhh... entschuldigung ... ich bin nicht davon ausgegangen dass dieser dialog ernst genommen wird... .entsprechend war auch deine antwort formuliert.....


also falls ich dir auf die füsse getreten bin, bitte ich dies förmlichst zu entschuldigen....


...wenn die beiträge ernst gemeint waren.... dann sollten einige jetzt ernstlich böse mit dir sein....
Ich habe das schon ernst genommen und meine Antwort so gemeint.

Aber die Entschuldigung nehme ich an und gut ist damit.

Eins gibt es dazu vielleicht noch zu sagen: In Berlin müssen wir ein Bier trinken!
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Gruß, Thomas
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  #52  
Alt 24.08.2004, 09:21
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kurzes Update: Straßenverkehrsamt Dortmund bestätigt unsere Argumentation, mit einem (bei der Umschreibung problemlos beantragbaren) CE(79) darf man die beschriebenen Gespanne bis 18,5t (Einachsanhänger) bzw. 12t (Zweiachsanhänger) fahren.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #53  
Alt 24.08.2004, 10:07
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Zitat:
Zitat von boatman
... Sind hier ja nicht alles alte Greise und Veteranen am Krückstock. ...
Nach klärenden Worten untereinander, nehme ich mein statement hiermit zurück.

Ein einfaches Löschen hätte den Sinn des Threads zerhauen, deshalb hierzu noch einmal ein Beitrag.

Ich hoffe, dass in Zukunft die Bedeutungen der smilies nicht missverstanden werden.

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Gruß, Thomas
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  #54  
Alt 24.08.2004, 11:47
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Zitat:
Zitat von Seestern
Erste Antwort vom Straßenverkehrsamt: CE(79) kann ich ohne besondere Voraussetzungen mit beantragen, aber wofür ich die bräuchte, Klasse 3 wäre auch nicht für 18,5t-Züge zulässig.
Das stimmt ja nu mal nicht!

Zitat:
Zitat von Seestern
Ein weiterer (sehr akademischer) Aspekt: Klasse 3 umfasst Sattelzüge nur bis 7,5t (gilt nicht als Anhänger), C1E bis 12t. Also zukünftig den Seestern auf einen Tieflader?
Das kann man auch umgehen. Heute gibt es Sattelzüge, die die gesamte Zuglast mittels einer Maulkupplung aufnehmen. Dadurch ist der Sttelzug rechtlich kein Sattelzug mehr, auch wenn er immer noch so ausscxhaut. Grund dieser Vorgehensweise ist im SChwerlastverkehr die Längenbeschränkung von Sattelzügen, die geringer ist, als bei Gliederzügen.
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Gruß
Hans-Jörg
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  #55  
Alt 24.08.2004, 12:04
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Zitat:
Zitat von MB-Mobil
Zitat:
Zitat von Seestern (gestern)
Erste Antwort vom Straßenverkehrsamt: CE(79) kann ich ohne besondere Voraussetzungen mit beantragen, aber wofür ich die bräuchte, Klasse 3 wäre auch nicht für 18,5t-Züge zulässig.
Das stimmt ja nu mal nicht!
[...]
Zitat:
Zitat von Seestern (heute)
kurzes Update: Straßenverkehrsamt Dortmund bestätigt unsere Argumentation, mit einem (bei der Umschreibung problemlos beantragbaren) CE(79) darf man die beschriebenen Gespanne bis 18,5t (Einachsanhänger) bzw. 12t (Zweiachsanhänger) fahren.
Damit meinte ich: das Straßenverkehrsamt ist zurückgerudert, hat sich für seine gestrige Aussage entschuldigt und schließt sich nach Prüfung der Rechtslage der hier verbreiteten Aussage (18,5t / 12t) an.
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Andreas
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  #56  
Alt 24.08.2004, 13:11
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von MB-Mobil
Zitat:
Zitat von Seestern (gestern)
Erste Antwort vom Straßenverkehrsamt: CE(79) kann ich ohne besondere Voraussetzungen mit beantragen, aber wofür ich die bräuchte, Klasse 3 wäre auch nicht für 18,5t-Züge zulässig.
Das stimmt ja nu mal nicht!
[...]
Zitat:
Zitat von Seestern (heute)
kurzes Update: Straßenverkehrsamt Dortmund bestätigt unsere Argumentation, mit einem (bei der Umschreibung problemlos beantragbaren) CE(79) darf man die beschriebenen Gespanne bis 18,5t (Einachsanhänger) bzw. 12t (Zweiachsanhänger) fahren.
Damit meinte ich: das Straßenverkehrsamt ist zurückgerudert, hat sich für seine gestrige Aussage entschuldigt und schließt sich nach Prüfung der Rechtslage der hier verbreiteten Aussage (18,5t / 12t) an.
Was viele vergessen ist aber, dass der "neue" Schein zeitlich begrenzt ist.
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  #57  
Alt 24.08.2004, 13:30
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begrenzt ist nur CE79 bis zum 50. Geburtstag .... und wenn du mit dem alten schein diese kombination fährst... nach dem 50sten und ohne weitere gesundheitsprüfung...und es passiert was... dann hast du auch ein problem...mit deiner versicherung..

.... unwissenheit schützt vor schaden nicht ....
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...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!!

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  #58  
Alt 24.08.2004, 13:47
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Zitat:
Zitat von dieter
begrenzt ist nur CE79 bis zum 50. Geburtstag .... und wenn du mit dem alten schein diese kombination fährst... nach dem 50sten und ohne weitere gesundheitsprüfung...und es passiert was... dann hast du auch ein problem...mit deiner versicherung..

.... unwissenheit schützt vor schaden nicht ....
Dazu muss es in der Zukunft erst einmal Grundsatzurteile geben...
Als ich den FS gemacht habe, habe ich ihn noch unbefristet gemacht und auch bezahlt. Normalerweise gibt und gab es immer eine Besitzstandsregelung, die greift, solange man den FS besitzt. So dar man halt z.B. auch 125er Motorräder fahren, sofern man den 3er vor dem 01.04.1980 erworben hat. Dieses Recht nimmt einem niemand, solange man den FS nicht abgeben muss (z.B. Alkohol).
Demnach ist die jetzige Regelung rechtlich momentan recht wackelig.
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Hans-Jörg
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  #59  
Alt 24.08.2004, 14:30
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Zitat:
Zitat von MB-Mobil
Zitat:
Zitat von dieter
begrenzt ist nur CE79 bis zum 50. Geburtstag .... und wenn du mit dem alten schein diese kombination fährst... nach dem 50sten und ohne weitere gesundheitsprüfung...und es passiert was... dann hast du auch ein problem...mit deiner versicherung..

.... unwissenheit schützt vor schaden nicht ....
Dazu muss es in der Zukunft erst einmal Grundsatzurteile geben...
Als ich den FS gemacht habe, habe ich ihn noch unbefristet gemacht und auch bezahlt. Normalerweise gibt und gab es immer eine Besitzstandsregelung, die greift, solange man den FS besitzt. So dar man halt z.B. auch 125er Motorräder fahren, sofern man den 3er vor dem 01.04.1980 erworben hat. Dieses Recht nimmt einem niemand, solange man den FS nicht abgeben muss (z.B. Alkohol).
Demnach ist die jetzige Regelung rechtlich momentan recht wackelig.
mmh... du hast damals keinen keinen CE79 gemacht.. sondern nur klasse 3 und der neue CE79 ist Europarecht....

...dein letzter satz sagt es aus... gerade aus diesem grund wäre ich vorsichtig...! wenn bei dir das erste grundsatzurteil fällt.... zu gunsten oder ungunsten.... und wenn ich unsere gerichtsbarkeit in den letzten jahren so beobachte.... ist manches urteil gegenüber dem verbraucher
und bürger äußerst unverständlich und entbehrt jeder logig.
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  #60  
Alt 24.08.2004, 14:36
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Zitat:
Zitat von dieter
mmh... du hast damals keinen keinen CE79 gemacht.. sondern nur klasse 3 und der neue CE79 ist Europarecht....
Korrekt, und den Klasse 3 Schein hab ich auch noch! (OK, auch noch 1 und 2 - aber das tut hier nichts zur Sache)

Zitat:
Zitat von dieter
...dein letzter satz sagt es aus... gerade aus diesem grund wäre ich vorsichtig...! wenn bei dir das erste grundsatzurteil fällt.... zu gunsten oder ungunsten.... und wenn ich unsere gerichtsbarkeit in den letzten jahren so beobachte.... ist manches urteil gegenüber dem verbraucher
und bürger äußerst unverständlich und entbehrt jeder logig.
Diesbezüglich bin ich in der glücklichen Lage, dass ein Grundsatzurteil ganz sicher NICHT mich betrifft. Dazu hab ich noch 13Jahre Zeit
Und in dieser Zeit wird sich das sicher schon gezeigt haben, was jetzt wirklich Sache ist.
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  #61  
Alt 24.08.2004, 19:56
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.... ach so... alles klar (kein krückstock )
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