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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.08.2004, 17:32
TomHH
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Standard Anhängerschein???

Mich hat eben ein Bekannter angesprochen ob ich denn den Anhängerschein gemacht habe um mein Boot zu ziehen. Ich war etwas ratlos was er meint.

In den Gesetzestexten steht zwar etwas drinnen, aber irgendwie verstehe ich dieses Deutsch nicht, wer hat Info's und kann die in's Bürgerliche übersetzen bitte.
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  #2  
Alt 13.08.2004, 17:49
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo Tom,

ich hab mal irgendetwas darüber gehört, dass Führerscheinneulinge neuerdings nicht mehr ohne Weiteres Gespanne mit Anhängern fahren dürfen. Vielleicht meint er das.

Gruß
Norman
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  #3  
Alt 13.08.2004, 18:04
AndreasR AndreasR ist offline
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hi,

ja ich gehe auch mal davon aus das es sich wohl dadrum handelt.

mit EU-Lappen darf man glaub ich nur noch minianhänger hinter sich herziehen bis 400Kg oder so.

alles was drüber geht verlangt eine extra ausbildung und prüfung
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  #4  
Alt 13.08.2004, 18:10
Guido-E
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Moin,

mit dem Anhänger gibt es wirklich einen Führerschein!!!
Man darf aber auch mit dem normalen Führerschein Anhänger fahren:

- Anhänger deren zulässiges Gesamt-gew. nicht das Leer-gew. d. Zugfahrzeugs überschreiten und das zusammen darf nicht 3,5 t überschreiten
- Anhänger nicht mehr als 750 kg


Bin mir aber nicht ganz sicher, ich hab ihn direkt mitgemacht!

Aber wer noch den Lila-Lappen hat: Ihr dürft Anhänger fahren bis ihr Blöd werdet!!
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  #5  
Alt 13.08.2004, 18:12
Segelwilly
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http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/

Gruß Willy
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  #6  
Alt 13.08.2004, 18:15
Guido-E
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Bei Willis Link ist der Anhängerschein BE!
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  #7  
Alt 13.08.2004, 18:16
TomHH
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Zitat:
Zitat von Guido-E
Aber wer noch den Lila-Lappen hat: Ihr dürft Anhänger fahren bis ihr Blöd werdet!! <-- Da muss ich mich ja nicht großartig verändern.

Na, da bin ich jetzt beruhigt, habe den Lappen 1983 gemacht und habe somit wohl Glück gehabt.

@ Willy
danke für den Link, dort war es ja relativ verständlich erklärt!

Herzlichen Dank
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  #8  
Alt 13.08.2004, 18:18
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Wer heut noch ein etwas größeres Boot ziehen will, kommt wohl nicht um CE herum. BE bis 3.5t gesamt.
Bei mir Zugfahrzeug 2,8t Anhänger 2,0t = 4,8t
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #9  
Alt 13.08.2004, 18:59
Guido-E
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^moin,

das zugfahrzeug hat 2,8 t und darf somit mit B gefahren werden, der Anhänger wiegt 2 t. Also zusammen 4,8 t und daher BE und nicht CE!

CE wär, wenn das zugfahrzeug mehr als 3,5 t wiegen würde...
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  #10  
Alt 13.08.2004, 19:03
Segelwilly
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...bei CE steht bei mir ein Datum dahinter
05.10.2004
Wozu das?

Willy
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  #11  
Alt 13.08.2004, 19:06
TomHH
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Hat das irgendetwas mit der Gültigkeit zu tun??
Muss man nicht unter bestimmten Umständen irgendwie zu Check o.ä??



Zitat:

Befristung: Die Fahrerlaubnis CE wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen
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  #12  
Alt 13.08.2004, 19:12
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von TomHH
Hat das irgendetwas mit der Gültigkeit zu tun??
Muss man nicht unter bestimmten Umständen irgendwie zu Check o.ä??



Zitat:

Befristung: Die Fahrerlaubnis CE wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen
Bin der Gesundesten einer.... ...werd ich da halt mal anfragen was zu tun ist.
Hab jetzt den Kombi,
2180 Kilo GG und den Trailer mit 2000 Kilo...
4180 also, brauch ich da CE?

Willy
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  #13  
Alt 14.08.2004, 07:25
Winfried V. Winfried V. ist offline
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Nee, da reicht BE und da wird auch bei Dir keine Beschränkung im Führerschein stehen.

Gruß Winfried
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  #14  
Alt 14.08.2004, 07:43
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin moin
Zur Erschwerung!
Anhänger ist ein echter 2Achser Tieflader 2t Achsabstand 7m
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #15  
Alt 14.08.2004, 08:20
AndreasR AndreasR ist offline
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Moin,

mit nem langen achsstand am Hänger durfte man auch nicht mit dem 3er fahren, da hats auch schon den LKW-Schein gebraucht.
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  #16  
Alt 14.08.2004, 08:23
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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habe ja auch KL2.
Optimales fahren, kein Schaukeln und Schlingern.
__________________
Gruß
Feddo

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  #17  
Alt 14.08.2004, 12:07
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hilgoli hilgoli ist offline
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Bei EU Führerschein entfällt die 1 Achs Plicht der Klasse beim BE Schein, da dürfte man dann auch mit dem BE einen 2 Achshänger ziehen , wenn das Zugfahrzeug max 3,5 To ZgG hat
__________________
Gruß Olli
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  #18  
Alt 14.08.2004, 12:24
Otto Otto ist offline
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287 Danke in 77 Beiträgen
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Mann war das früher einfach. Gelobt sei die EU. Ich hoffe die Polizei blickt da noch durch."ICH NÄMLICH NICHT"


Früher , bis 50zig hatte ich auch mal Klasse 2, habe beim neuen drauf verzichtet wegen der ganzen Untersuchungen, kostet ja eine Kleinigkeit.
__________________
Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus
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  #19  
Alt 15.08.2004, 20:46
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Müritzer Müritzer ist offline
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Wer einen alten Lappen hat der hat auch Bestandsschutz und kann mit einem normlen PKW Schein bis 7,5 i GW fahren aber wiegesagt nur die die
Bestandsschutz des alten Führerscheinrechts genießen.
Da spielt auch das Ziehen keine Rolle .Wichtig ist beim Gespann
das Verhältnis Zugfahrzeug und Anhänger .

Lolli

Führerscheinneulinge dürfen gebremst bis 750 kg ziehen.
Meine Tochter hat vor 3 Monaten gerade die Lappen gemacht und so
gesagt bekommen.
__________________
ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
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  #20  
Alt 16.08.2004, 05:52
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MB-Mobil MB-Mobil ist offline
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Boot: zur Zeit leider nur ein Gatz-Kanu :-/
44 Danke in 16 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Lolli
Wer einen alten Lappen hat der hat auch Bestandsschutz und kann mit einem normlen PKW Schein bis 7,5 i GW fahren aber
... eigentlich sogar bis 18,75to!!!
Mit der alten Klasse 3 darf das Zugfahrzeug max. 7,5to zGG haben. Der Anhänger bei "durchgehender" Bremsanlage dann nochmal das max. 1,5-fache des Zugfahrzeugs. Macht zusammen ein zGG des Zuges von 18,75to.
Ansonsten dürfte ich ja nichts mehr hinter mein Womo hängen
__________________
Gruß
Hans-Jörg
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  #21  
Alt 16.08.2004, 08:09
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4.720 Danke in 2.054 Beiträgen
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Hatten wir schon mal en detail:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hein+anhaenger

Fazit:
Klasse 3 - 7,49to Zugmaschine + 11to einachsiger Anhänger (11to ist Grenze für Tandemachse) = ca. 18,5to

Klasse C1E (das ist das "Umschreibeziel" von 3) - 7,49to Zugmaschine + Anhänger, 1- oder 2achsig, GG max. Leergewicht Zugmaschine, Summe max. 12to

Wer also für seinen Stahldampfer heute einen kleinen Truck und einen Einachstrailer hat und 12to übersteigt, sollte seinen rosa Schein besser nicht verlieren - bei Ersatz gibts C1E!
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #22  
Alt 16.08.2004, 08:16
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Seestern Seestern ist offline
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Registriert seit: 06.05.2002
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Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.720 Danke in 2.054 Beiträgen
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Ergänzung (gerade gefunden):
http://www.verkehrsportal.de/board/i...showtopic=2207

Zitat:
Zitat:
Besitzstände der alten Klasse 3 (BRD):

- Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t
- dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
- Kleinkrafträder bis 50 ccm
- Leichtkrafträder bis 125 ccm (Erteilung vor 04/80)

Nach Umschreibung werden folgende Klassen erteilt:

- B, BE, C1, C1E, M, L
... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.

- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen über 12t bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.


- A1
... sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01.04.1980 erteilt wurde besteht die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm.

Einige Vorteile einer Umschreibung:

Aufhebung der Achsbeschränkung für Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t, bislang Beschränkung auf drei Achsen.

Im Ausland weniger Probleme. Oftmals werden veraltete Fotos oder Unleserlichkeit beanstandet. Einige Fälle wurden hier im Forum berichtet, z.B. aus Österreich und Italien.

Ab dem 50. Lebensjahr verfallen keine Besitzstände, z.B. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12t geführt werden.

Eintrag im FS: "79(C1E>12000kg, L<=3"

(C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.

"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #23  
Alt 16.08.2004, 09:43
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Pit Pit ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
Moin,

mit nem langen achsstand am Hänger durfte man auch nicht mit dem 3er fahren, da hats auch schon den LKW-Schein gebraucht.
stimmt genau - nur: wenn die Achsen bis 1m Abstand haben (Trailer bzw. Wohni) gilt das als Einachser und da reicht der alte 3er bzw. BE

@ Willi
habe mal schnell nachgeschaut - bei mir steht bei CE auch ein Datum, aber erst Dezember 2008, da habe ich noch Zeit... (Dann werde ich 50, ist wohl die Grenze für die dahinter stehenden 12t)

EDIT: meine Güte, während des Schreibens der paar Zeilen und "abschicken" sind ja etliche andere schneller gewesen....


Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #24  
Alt 16.08.2004, 09:47
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Motorwilly
...bei CE steht bei mir ein Datum dahinter
05.10.2004
Wozu das?

Willy
...dann darf ich dir am 5.10.2004 zum fünfzigesten gratulieren.... ....

die genehmigung für züge CE läuft mit dem 50. Geburtstag aus... n.. oder du musst eine gesundheitsprüfung machen und dann wird es verlängert....
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #25  
Alt 16.08.2004, 11:27
Phoenix Phoenix ist offline
Cadet
 
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Was muss man eigentlich für den Hänger-Führerschein alles machen?
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