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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhängerschein???
Mich hat eben ein Bekannter angesprochen ob ich denn den Anhängerschein gemacht habe um mein Boot zu ziehen. Ich war etwas ratlos was er meint.
In den Gesetzestexten steht zwar etwas drinnen, aber irgendwie verstehe ich dieses Deutsch nicht, wer hat Info's und kann die in's Bürgerliche übersetzen bitte. |
#2
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Hallo Tom,
ich hab mal irgendetwas darüber gehört, dass Führerscheinneulinge neuerdings nicht mehr ohne Weiteres Gespanne mit Anhängern fahren dürfen. Vielleicht meint er das. Gruß Norman |
#3
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hi,
ja ich gehe auch mal davon aus das es sich wohl dadrum handelt. mit EU-Lappen darf man glaub ich nur noch minianhänger hinter sich herziehen bis 400Kg oder so. alles was drüber geht verlangt eine extra ausbildung und prüfung |
#4
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Moin,
mit dem Anhänger gibt es wirklich einen Führerschein!!! Man darf aber auch mit dem normalen Führerschein Anhänger fahren: - Anhänger deren zulässiges Gesamt-gew. nicht das Leer-gew. d. Zugfahrzeugs überschreiten und das zusammen darf nicht 3,5 t überschreiten - Anhänger nicht mehr als 750 kg Bin mir aber nicht ganz sicher, ich hab ihn direkt mitgemacht! Aber wer noch den Lila-Lappen hat: Ihr dürft Anhänger fahren bis ihr Blöd werdet!! |
#5
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#6
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Bei Willis Link ist der Anhängerschein BE!
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#7
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Zitat:
Na, da bin ich jetzt beruhigt, habe den Lappen 1983 gemacht und habe somit wohl Glück gehabt. @ Willy danke für den Link, dort war es ja relativ verständlich erklärt! Herzlichen Dank |
#8
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Wer heut noch ein etwas größeres Boot ziehen will, kommt wohl nicht um CE herum. BE bis 3.5t gesamt.
Bei mir Zugfahrzeug 2,8t Anhänger 2,0t = 4,8t
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#9
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^moin,
das zugfahrzeug hat 2,8 t und darf somit mit B gefahren werden, der Anhänger wiegt 2 t. Also zusammen 4,8 t und daher BE und nicht CE! CE wär, wenn das zugfahrzeug mehr als 3,5 t wiegen würde... |
#10
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...bei CE steht bei mir ein Datum dahinter
05.10.2004 Wozu das? Willy |
#11
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Hat das irgendetwas mit der Gültigkeit zu tun??
Muss man nicht unter bestimmten Umständen irgendwie zu Check o.ä?? Zitat: Befristung: Die Fahrerlaubnis CE wird für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen |
#12
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Zitat:
Hab jetzt den Kombi, 2180 Kilo GG und den Trailer mit 2000 Kilo... 4180 also, brauch ich da CE? Willy |
#13
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Nee, da reicht BE und da wird auch bei Dir keine Beschränkung im Führerschein stehen.
Gruß Winfried |
#14
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Moin moin
Zur Erschwerung! Anhänger ist ein echter 2Achser Tieflader 2t Achsabstand 7m
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#15
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Moin,
mit nem langen achsstand am Hänger durfte man auch nicht mit dem 3er fahren, da hats auch schon den LKW-Schein gebraucht. |
#16
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habe ja auch KL2.
Optimales fahren, kein Schaukeln und Schlingern.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#17
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Bei EU Führerschein entfällt die 1 Achs Plicht der Klasse beim BE Schein, da dürfte man dann auch mit dem BE einen 2 Achshänger ziehen , wenn das Zugfahrzeug max 3,5 To ZgG hat
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Gruß Olli |
#18
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Mann war das früher einfach. Gelobt sei die EU. Ich hoffe die Polizei blickt da noch durch."ICH NÄMLICH NICHT"
Früher , bis 50zig hatte ich auch mal Klasse 2, habe beim neuen drauf verzichtet wegen der ganzen Untersuchungen, kostet ja eine Kleinigkeit.
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus |
#19
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Wer einen alten Lappen hat der hat auch Bestandsschutz und kann mit einem normlen PKW Schein bis 7,5 i GW fahren aber wiegesagt nur die die
Bestandsschutz des alten Führerscheinrechts genießen. Da spielt auch das Ziehen keine Rolle .Wichtig ist beim Gespann das Verhältnis Zugfahrzeug und Anhänger . Lolli Führerscheinneulinge dürfen gebremst bis 750 kg ziehen. Meine Tochter hat vor 3 Monaten gerade die Lappen gemacht und so gesagt bekommen.
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#20
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Zitat:
Mit der alten Klasse 3 darf das Zugfahrzeug max. 7,5to zGG haben. Der Anhänger bei "durchgehender" Bremsanlage dann nochmal das max. 1,5-fache des Zugfahrzeugs. Macht zusammen ein zGG des Zuges von 18,75to. Ansonsten dürfte ich ja nichts mehr hinter mein Womo hängen
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Gruß Hans-Jörg |
#21
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Hatten wir schon mal en detail:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hein+anhaenger Fazit: Klasse 3 - 7,49to Zugmaschine + 11to einachsiger Anhänger (11to ist Grenze für Tandemachse) = ca. 18,5to Klasse C1E (das ist das "Umschreibeziel" von 3) - 7,49to Zugmaschine + Anhänger, 1- oder 2achsig, GG max. Leergewicht Zugmaschine, Summe max. 12to Wer also für seinen Stahldampfer heute einen kleinen Truck und einen Einachstrailer hat und 12to übersteigt, sollte seinen rosa Schein besser nicht verlieren - bei Ersatz gibts C1E!
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#22
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Ergänzung (gerade gefunden):
http://www.verkehrsportal.de/board/i...showtopic=2207 Zitat: Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#23
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Zitat:
@ Willi habe mal schnell nachgeschaut - bei mir steht bei CE auch ein Datum, aber erst Dezember 2008, da habe ich noch Zeit... (Dann werde ich 50, ist wohl die Grenze für die dahinter stehenden 12t) EDIT: meine Güte, während des Schreibens der paar Zeilen und "abschicken" sind ja etliche andere schneller gewesen.... Pit
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#24
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Zitat:
die genehmigung für züge CE läuft mit dem 50. Geburtstag aus... n.. oder du musst eine gesundheitsprüfung machen und dann wird es verlängert....
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! |
#25
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Was muss man eigentlich für den Hänger-Führerschein alles machen?
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