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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 16.09.2004, 00:55
moin2000 moin2000 ist offline
Commander
 
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noch ein Punkt/Frage

wie sieht das mit einem Antifoulig-Anstrich aus? Also Fahr-GEBIET oder Fahr-TIEFE abhängig, sprich bis zur Wasserlinie oder Ganzköperanstrich


.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #52  
Alt 16.09.2004, 01:03
Benutzerbild von dumperjack
dumperjack dumperjack ist offline
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Gruß Frank
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  #53  
Alt 16.09.2004, 07:44
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BARTMAN BARTMAN ist offline
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Zitat:
Zitat von dumperjack
....noch 11 beiträge, dann hast du einen höheren rang ....
@frank
1. Von Wem sprichst Du
2. Das mit den 11 Beiträgen meinst Du nicht ernst Bist Du vielleicht im falschen Forum Du hast doch selbst erst den "Aufstieg" gemacht.

Ausserdem herscht hier Meinungsfreiheit
Gruss
Uwe
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Beste Grüße Uwe





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  #54  
Alt 16.09.2004, 09:44
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Standard wieso fragt Ihr nicht die, die es wissen sollten?

Hallo zusammen!

Schaut doch mal hier rein! Da müßten doch Antworten zu finden sein, oder irre ich mich?

Es gab in Köln sogar mal eins zu kaufen... Fa. Mulius gebaut um 1960. Der 1 PS Elektromotor wurde von Siemens gebaut


con muchos saludos
Carlos
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  #55  
Alt 16.09.2004, 10:49
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Ich denke auch, wir sollten versuchen, das Problem einmal ernsthaft zu beantworten - auch wenn ich mir tausende witzige Situationen mit sowas vorstellen kann.

Gehen wir mal davon aus, das das Problem Kennzeichnung, Beleuchtung ein theoretisches ist, denn auch ein seegehendes kommerzielles U-Boot darf auf die Nationale verzichten .... es muss also (Ausnahme)Regeln für Tauchboote geben.

Der SBF Binnen gilt für "Sportboote mit Antriebsmaschine" ab 5PS.
Ist ein U-Boot ein Boot?

"Nach den Bau- und Ausrüstungsvorschriften (Untersuchungsordnungen) ist ein 'Sportfahrzeug' ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist." (aus: http://home.t-online.de/home/wsp.nrw....htm#Sportboot )

Damit komme ich erstmal zu dem Schluss, dass man das U-Boot fahren dürfte. Eine zweite Frage ist ja eigentlich, ob auf den Binnenwasserstraßen ein pauschales Tauchverbot gilt.
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Andreas
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  #56  
Alt 16.09.2004, 10:52
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Zitat:
Zitat von Seestern
Ich denke auch, wir sollten versuchen, das Problem einmal ernsthaft zu beantworten - ...
Hab ich doch gemacht.

Außerdem bequatschen wir das heute abend!
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Gruß, Thomas
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  #57  
Alt 16.09.2004, 11:00
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Zitat:
Zitat von Seestern
Der SBF Binnen gilt für "Sportboote mit Antriebsmaschine" ab 5PS.
Das heißt, für das oben dargestellte gelbe mit 1PS brauche ich gar keinen SBF
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  #58  
Alt 16.09.2004, 11:05
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Zitat:
Zitat von Carlos
Zitat:
Zitat von Seestern
Der SBF Binnen gilt für "Sportboote mit Antriebsmaschine" ab 5PS.
Das heißt, für das oben dargestellte gelbe mit 1PS brauche ich gar keinen SBF
Jau. Und kein Kennzeichen (erst ab 3 PS). Wieder ein Problem weniger. Druck mal aus und bring heute abend mit
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  #59  
Alt 16.09.2004, 11:28
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Standard Kennt den jemand?

Carsten S. baut seit Jahren eigen U-Boote, unter anderem auch das aktuelle Euronaut 16meter Projekt. Ich weiß ja nicht, ob der hier schreibt, oder ob den jemand kennt. Der sollte wohl alle Fragen bezüglich U-Boote beantworten können carsten@euronaut.org
Das hier hat er auch gebaut:
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  #60  
Alt 16.09.2004, 12:27
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dumperjack dumperjack ist offline
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  #61  
Alt 16.09.2004, 12:59
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Hai Frank,
Du bist schon o.k. Mach Dir keinen Kopp . Das blabla von mir ist doch nur gefrotzel . Es ist doch einfach lustig hier und Du trägst Deinen Teil dazu bei .
Hoffentlich lachst Du jetzt wieder . Wäre toll. Und es muss hier im ja auch nicht immer alles todernst sein
Wie auch an anderer Stelle schon bemerkt wurde: Man kann sich hier beim reden (schreiben) nicht in die Augen gucken . Und dadurch entstehen Missverständnisse die nicht gewollt sind .
Also sorry noch mal. War von mir nicht bös gemeint .
Gruss
Uwe
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Beste Grüße Uwe





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  #62  
Alt 16.09.2004, 14:16
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Re: Kennt den jemand?

Zitat:
Zitat von Carlos
Ich weiß ja nicht, ob der hier schreibt, oder ob den jemand kennt. Der sollte wohl alle Fragen bezüglich U-Boote beantworten können
Guckst Du hier: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...ighlight=uboot

Ich hab ihm den Link hierher auch mal geschickt, aber wer weiß, ws der gerade macht - hab auch noch nichts vom U-Boot gesehen......

Anneke
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  #63  
Alt 17.09.2004, 12:46
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Zitat:
Zitat von WSA Duisburg Meiderich
Sehr geehrter Herr Thol,

für eine Zulassung und Genehmigung eines U - Bootes zum Gebrauch in einem Binnensee (kommunales Gewässer) wäre der entsprechende Landkreis oder die Kommune zuständig. Unter welchen Bedingungen ein privat genutztes U - Boot auf Seeschifffahrtsstraßen geführt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, da das WSA DU - Meiderich nur für den Bereich Flüsse und Kanäle zuständig ist und dieses Einsatzgebiet, wie Sie selbst bereits festgestellt haben, für den den Gebrauch von U - Booten auszuschließen ist.

Zur Information über die Verwendung eines U - Bootes auf Seewasserstraßen wenden Sie sich bitte an ein Amt im Küstenbereich wie z.B. Hamburg, Cuxhaven, Kiel etc.

Mit freundlichen Grüßen
WSA DU -Meiderich
K.K.
Aha. Also nicht trivial einfach nur ein weiteres Sportboot, das zufällig tauchen kann. Es bleiben aber irgendwie mehr Fragen offen als ich vorher hatte ...
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Andreas
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  #64  
Alt 27.01.2005, 14:37
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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So, besser spät als nie

Hier die Begründung der WSD Südwest, warum ein U-Boot zwar ein Kleinfahrzeug im Sinne des Gesetzes ist, aber trotzdem nicht auf dem Rhein fahren darf

Wobei ich das für eine logisch nachvollziehbare, aber rechtlich nicht wasserdichte (schönes Wort in diesem Zusammenhang ) Argumentation halte.

Nachdem ich auf meine erste allgemeine Anfrage ja nur eine allgemeine Aussage ohne Veröffentlichungserlaubnis bekommen habe, jetzt hier die Antwort auf eine konkrete Anfrage mit Erlaubnis zur "Weitergabe an meine Wassersportkollegen"

Da ich nach der ersten Anfrage zur konkreten Beurteilung nach Größe, Besatzung, Tiefgang, Motorisierung usw. gefragt wurde, habe ich mal einfach die Daten des Bionic Dolphin angegeben und folgende Antwort erhalten:

Zitat:
... mit ihren eMails vom 09.09. und 22.11.2004 haben Sie sich nach den Zulassungsbedingungen bzw. den Nutzungsmöglichkeiten eines neuartigen
Wasserfahrzeuges, des Bionic Dolphin, auf Bundeswasserstraßen erkundigt.
Meine Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der Konstruktion des Gerätes eine Einstufung als Wassermotorrad, JetSki oder ähnliches nicht in Frage kommt.
Trotz der auch für ein Sportboot untypischen Bauweise, ist das Fahrzeug als Sportboot bzw. Kleinfahrzeug zu definieren. Damit fällt das Fahrzeug
grundsätzlich unter die Kennzeichnungspflicht nach der Kleinfahrzeugkennzeichnungs-Verordnung.

Andererseits muss das Fahrzeug gem. § 1.08 Nr. 1 Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinSchStrO) mit identischen Regelungen in § 1.08 Nr. 1 Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) und § 1.08 Nr.1 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV ) so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus diesen
Verordnungen erfüllt werden können.

Zu den Verpflichtungen nach den jeweiligen Polizeiverordnungen gehört nach § 1.09 Nr. 3 auch, dass der Rudergänger in der Lage sein muss, alle im Steuerhaus ankommenden oder von dort ausgehenden Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben. Insbesondere muss er die Schallzeichen wahrnehmen können und nach allen Seiten genügend freie Sicht haben.

Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist die Fahrerkabine des Bionic Dolphin mit dem Steuerhaus eines gewöhnlichen Schiffes gleichzusetzen. Aufgrund der Konstruktion des Fahrzeuges und der Sitzposition des angeschnallten Fahrzeugführers können die o.g. Voraussetzungen der freien Sicht bei gleichmäßiger Vorwärtsbewegung nur eingeschränkt erfüllt, bei Tauchgängen zumindest kurzzeitig gar nicht erfüllt werden.

Die Fortbewegung von Fahrzeugen und Verbänden, die nicht den §§ 1.06 und 1.08 Nr. 1 entsprechen, gilt jedoch nach § 1.21 S. 1 Buchst. a)
BinSchStrO, RheinSchPV und MoselSchPV als Sondertransport. Sondertransporte dürfen nach § 1.21 S. 2 der genannten Vorschriften nur mit besonderer Erlaubnis der Behörden, die für die zu durchfahrenden Strecken zuständig sind, durchgeführt werden. Sie unterliegen den Auflagen, die diese Behörden im Einzelfall festlegen.

Nach alledem wird der Bionic Dolphin nach der geltenden Rechtslage als Kleinfahrzeug eingestuft, das allerdings nicht den grundsätzlichen
baulichen Anforderungen, die für die Sicherheit der Schifffahrt unerlässlich sind, entspricht.

Der Einsatz auf Bundeswasserstrassen wäre somit allenfalls als Sondertransport mit vorheriger Genehmigung im Einzelfall möglich.
Insbesondere aus Gründen der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bestehen hier allerdings erhebliche Zweifel an der Einsatzfähigkeit dieses
Sportgerätes auf Bundeswasserstraßen. Besonders relevant sind hier die Tauchmöglichkeiten und die dabei auftretenden Gefahren hinsichtlich
eingeschränkter Sicht / Orientierungslosigkeit für den Schiffsführer selbst, aber auch des Faktors "Unsichtbarkeit" für andere Verkehrsteilnehmer, zumal das Fahrzeug derzeit nur eine geringe Tauchtiefe aufweist und demzufolge entsprechende Kollisionsgefahren bestehen.

Aus diesen Gründen ist nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht damit zu rechnen, dass eine Genehmigung als Sondertransport erteilt werden würde.

Die Wasser- und Schifffahrtsämter in dem Geschäftsbereich der WSD Südwest sowie die übrigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wurden von dieser Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt.

Für Rückfragen in der Angelegenheit stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Tja, die Diskussion kann weitergehen, so ganz schlüssig scheint mir die Rechtslage damit auch noch nicht zu sein.

Michael
__________________
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