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  #51  
Alt 13.02.2013, 12:09
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
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  #52  
Alt 13.02.2013, 13:31
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das steht da aber anders
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  #53  
Alt 13.02.2013, 14:18
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
Das ist das Problem mit dem Lesen dieser "Dokumente".
der Passus mit dem "nicht mehr zulässig" steht aber im Kontext zur Niederländischen Registrierung.
wenn ich also mit nem deutschen Boot nicht dauerhaft einreise, dann reicht die Nummer am Spiegel.
Wenn ich aber ein Boot mit deutscher Registrierung dauerhaft in die Niederlande verbringe, dann muß ich es, innerhalb der angeführten Kriterien, dort registrieren lassen und dann reicht die Nummer am Heck nicht mehr aus.

So hab ich (und ein gerade anwesender Anwalt) das jetzt verstanden.

Aber wenn ich mir meinen Kram hier gerade nochmal durchlese, dann wird mir auch klar, warum das alles so unverständlich ist ...... jedes Wort ganz genau und dann nochmal auf die Begrifflichkeiten-Goldwage ...
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Gruß Ralf

Geändert von Die Nadel (13.02.2013 um 14:19 Uhr) Grund: scheiß Fehlerteufel
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  #54  
Alt 13.02.2013, 14:26
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das bedeutet daß man das D Kennzeichen auf beiden Seiten führen muß nicht mehr und nicht weniger,
das kommt da her, daß man früher zusätzlich zum D Kenzeichen noch ein NL Kennzeichen für Schnelle Boote führen mußte, das wurde dann mal dahin gehend geändert, daß ein D Kennzeichen auf beiden Seiten reicht,
auch auf die NL-Schriftgröße wird bei Sportbooten nicht mehr bestanden
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  #55  
Alt 13.02.2013, 14:56
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Macht es, wie Ihr wollt, die Welt geht deshalb sicherlich nicht unter. Und ein zweites Kennzeichen ist ja auch kein Drama. Ich persönlich habe halt nur eines und begründe das nicht mit einem Ratgeber des DMYV, sondern mit der entsprechenden Vorschrift im Niederländischen Originaltext.
Dort ist übrigens von einer "Verbringung in die Niederlande" nicht einmal ansatzweise die Rede.

Grüße

Matthias.
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  #56  
Alt 13.02.2013, 15:23
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
Dann stünde da nicht: "die deutsche Kennzeichnung"! Ähnliches steht auch in der Broschüre der deutschen WaPo, die in Zusammenarbeit mit der niederländischen Politie herausgegeben und z.B. gerade auf der BOOT in Düsseldorf verteilt wurde. Auch in einer Informationsschrift des ADACs über das Fahren in NL findet man diesen Passus.
Übrigens ist es sowohl in DL als auch in NL nicht erlaubt, 2 verschiedene Kennzeichen gleichzeitig zu führen.
Gruß
Wepi
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