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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
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das steht da aber anders
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#53
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Zitat:
der Passus mit dem "nicht mehr zulässig" steht aber im Kontext zur Niederländischen Registrierung. wenn ich also mit nem deutschen Boot nicht dauerhaft einreise, dann reicht die Nummer am Spiegel. Wenn ich aber ein Boot mit deutscher Registrierung dauerhaft in die Niederlande verbringe, dann muß ich es, innerhalb der angeführten Kriterien, dort registrieren lassen und dann reicht die Nummer am Heck nicht mehr aus. So hab ich (und ein gerade anwesender Anwalt) das jetzt verstanden. Aber wenn ich mir meinen Kram hier gerade nochmal durchlese, dann wird mir auch klar, warum das alles so unverständlich ist ...... jedes Wort ganz genau und dann nochmal auf die Begrifflichkeiten-Goldwage ...
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf Geändert von Die Nadel (13.02.2013 um 14:19 Uhr) Grund: scheiß Fehlerteufel |
#54
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das bedeutet daß man das D Kennzeichen auf beiden Seiten führen muß nicht mehr und nicht weniger,
das kommt da her, daß man früher zusätzlich zum D Kenzeichen noch ein NL Kennzeichen für Schnelle Boote führen mußte, das wurde dann mal dahin gehend geändert, daß ein D Kennzeichen auf beiden Seiten reicht, auch auf die NL-Schriftgröße wird bei Sportbooten nicht mehr bestanden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#55
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Macht es, wie Ihr wollt, die Welt geht deshalb sicherlich nicht unter. Und ein zweites Kennzeichen ist ja auch kein Drama. Ich persönlich habe halt nur eines und begründe das nicht mit einem Ratgeber des DMYV, sondern mit der entsprechenden Vorschrift im Niederländischen Originaltext.
Dort ist übrigens von einer "Verbringung in die Niederlande" nicht einmal ansatzweise die Rede. Grüße Matthias. |
#56
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Zitat:
Übrigens ist es sowohl in DL als auch in NL nicht erlaubt, 2 verschiedene Kennzeichen gleichzeitig zu führen. Gruß Wepi |
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