boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 56
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 13.02.2013, 11:09
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.709
2.913 Danke in 1.287 Beiträgen
Standard

Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 13.02.2013, 12:31
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.431
19.800 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

das steht da aber anders
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 13.02.2013, 13:18
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.681
Boot: Halbgleiter 7m Mahagoni
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
Das ist das Problem mit dem Lesen dieser "Dokumente".
der Passus mit dem "nicht mehr zulässig" steht aber im Kontext zur Niederländischen Registrierung.
wenn ich also mit nem deutschen Boot nicht dauerhaft einreise, dann reicht die Nummer am Spiegel.
Wenn ich aber ein Boot mit deutscher Registrierung dauerhaft in die Niederlande verbringe, dann muß ich es, innerhalb der angeführten Kriterien, dort registrieren lassen und dann reicht die Nummer am Heck nicht mehr aus.

So hab ich (und ein gerade anwesender Anwalt) das jetzt verstanden.

Aber wenn ich mir meinen Kram hier gerade nochmal durchlese, dann wird mir auch klar, warum das alles so unverständlich ist ...... jedes Wort ganz genau und dann nochmal auf die Begrifflichkeiten-Goldwage ...
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf

Geändert von Die Nadel (13.02.2013 um 13:19 Uhr) Grund: scheiß Fehlerteufel
Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 13.02.2013, 13:26
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.431
19.800 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

das bedeutet daß man das D Kennzeichen auf beiden Seiten führen muß nicht mehr und nicht weniger,
das kommt da her, daß man früher zusätzlich zum D Kenzeichen noch ein NL Kennzeichen für Schnelle Boote führen mußte, das wurde dann mal dahin gehend geändert, daß ein D Kennzeichen auf beiden Seiten reicht,
auch auf die NL-Schriftgröße wird bei Sportbooten nicht mehr bestanden
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 13.02.2013, 13:56
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.709
2.913 Danke in 1.287 Beiträgen
Standard

Macht es, wie Ihr wollt, die Welt geht deshalb sicherlich nicht unter. Und ein zweites Kennzeichen ist ja auch kein Drama. Ich persönlich habe halt nur eines und begründe das nicht mit einem Ratgeber des DMYV, sondern mit der entsprechenden Vorschrift im Niederländischen Originaltext.
Dort ist übrigens von einer "Verbringung in die Niederlande" nicht einmal ansatzweise die Rede.

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 13.02.2013, 14:23
Wepi Wepi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.03.2005
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 1.157
946 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das ist nur dann nicht zulässig, wenn eine Niederländische Zulassung erteilt wurde.
Dann stünde da nicht: "die deutsche Kennzeichnung"! Ähnliches steht auch in der Broschüre der deutschen WaPo, die in Zusammenarbeit mit der niederländischen Politie herausgegeben und z.B. gerade auf der BOOT in Düsseldorf verteilt wurde. Auch in einer Informationsschrift des ADACs über das Fahren in NL findet man diesen Passus.
Übrigens ist es sowohl in DL als auch in NL nicht erlaubt, 2 verschiedene Kennzeichen gleichzeitig zu führen.
Gruß
Wepi
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 56



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.