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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist also dein komplettes Gespann nur 4,40m lang. Der Trabbi dürfte eine Luxuslimousine gegen deine Straßenwanze sein
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Was hat ne Autolänge mit meinem Gespann zu tun? Mathe 6, setzen! |
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Somit können sie Dich noch vor Deiner Haustüre kontrollieren.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#54
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Hallo,
Wie lange dauert es denn bis der Böse Brief aus Östereich in Deutschland ist ? Ich habe eine Infrarotbestrahlung im Tunnelausgang St.Andrä bekommen!Da ist 100 und ich war vielleicht leicht über 100.Fahren darf ich 80.Ob die sehen können das da noch ein Boot hinterher kam.Es ist jetzt 5 Wochen her. Oder war das nur eine Abstandsmessung? Gruß Walter |
#55
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#56
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Zitat:
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#57
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Ich dachte bei der Beschwerde eher an das nachherige Blockieren.
Ich habe einmal eine solche Beschwerde gemacht, nachdem in der Nähe ein Auto mit Blitzanlage sich zu Tarnungszwecken so auf dem Radweg plaziert hatte, daß es an einer Supermarktausfahrt für Radler echt gefährlich wurde. Auf einen Brief an den Polizeipräsidenten kam eine abwiegelnde Antwort, in der von hoheitlichen Aufgaben die Rede war. Intern hat es aber sicherlich gerummst, denn die standen da nie mehr.
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Beste Grüße John
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#58
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Hallo Waltercorinna
Du darfst auf der Ösi Autobahn mit Hänger 100 fahren. Gruss Nobi |
#59
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Zitat:
Mit einem Hänger darf Mann auch noch schneller fahren, mit einem Anhänger aber nicht. In AT auf der Autobahn nur 100, wenn Anhänger< 750 kg oder Gespann<3,5t. Das ist bei den allermeisten Booten nicht der Fall. Deshalb 80 auf AT-Autobahn und 70 (!) auf AT-Landstraßen.
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Beste Grüße John |
#60
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Zitat:
Es gibt da in Ö Tolleranzgrenzen, was glaubst du was da sonst an Strafen an die Frächter und Spediteure kommen würde... Obendrein müsste die Behörde feststellen, dass das Gespann die 3,5 tons Ges.Gew. überschritten hat, bzw. du einen ungebremsten Anhänger benützt hast. Wie will sie das machen?? LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#61
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Übrigens, ich wünsche euch nicht, dass ihr einmal in eine richtige Kontrolle der Polizia Stradale oder der Carabinieri in Italien kommt!
Da ist dann Schluss mit lustig und man macht bestimmt keine schlauen Sprüche. Da stehen dann 2 Mann mit Maschinenpistolen und schusssicheren Westen um dein Fahrzeug und 2 weitere Mann fragen dich "höflichst" nach deinen Dokumenten. Die bekommst du dann, wenn es gut geht, nach 20 - 30 Minuten zurück und in der Zwischenzeit machst du im Auto keinen Mucks Die Strafen in Ö nehmen sich gegenüber denen in I wie Trinkgelder aus! und bei grösseren Vergehen wird auch dein Fahrzeug beschlagnahmt. (bis zu 3 Monate als "fermo amministrativo"). kostet dich dann extra noch ca 3000€ zusätzlich zur Strafe, weil du den bewachten Parkplatz mitzahlen musst. LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#62
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Ich hab in der Schweiz vor ca. 15 Jahren schon 650.- Franken abgedrückt.
War nach Korrektur (mit meinem 75 PS-Hobel) auf der Autobahn mit 197 Km/h unterwegs. Was soll ich sagen, die Sache war berechtigt und hat mich für die Zukunft geläutert. Seither halte ich mich an die in den bereisten Ländern gültigen Verkehrregeln und hatte niemals mehr Probleme. |
#63
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Zitat:
Aber lies mal selber nach ..... http://www.rastanlage-inntal.de/?PkId=30&LCID=1031 Die 100er Zulassung für D gilt nicht. Sollte jetzt mal geklärt sein. Oder
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Gruß Helmut.
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#64
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Zitat:
Ich habe mir gerade vorgestellt, wie diejenigen sich verhalten würden , die in Österreich gleich mit einer Aufsichtsbeschwerde drohen.
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___________________ Gruß Werner
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Wenn du noch mal nachlesen würdest merkst du, daß das gar niemand gemacht hat.
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#66
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Zu Polizeimassnahmen in Österreich habe ich auch eine kleine Anekdote.
Mein Kumpel Jürgen bekam Post, dass er mit seinem Moped in Österreich 20 Km/h zu schnell gewesen war. Messung durch Polizeimeister mit Laser ohne Foto. Leider war mein Kumpel nachweißlich NICHT in Österreich. Erst nachdem er einen RA aus Wien eingeschaltet hat und dieser seine Belege vorgelegt hat (selbst zusenden wurde nicht akzeptiert) ,wurde das Verfahren nach Wochen eingestellt. Komisches Gebaren ein Kennzeichen falsch zu lesen und nicht zu dem Fehler zu stehen.
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Wer nicht ein bißchen Verrückt ist, ist nicht Normal.
Gruß Bernd
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#67
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Zitat:
LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
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Andere Länder andere Sitten. Vergleicht mal was eine Geschwindigkeitsübertretung kostet? Da wäre ja dann DE die Abzocke! Klar ist es ärgerlich wenn man bezahlen muss, aber meistens ist man sich ja der Übertretung bewusst, nur weil eine Regelung vielleicht keinen Sinn macht (oder man den Sinn nicht verstehen kann) bleibt es eine Regelung, und es ist nun mal Aufgabe der Polizei diese zu kontrollieren. Also ruhig bleiben und unter Urlaubsausgaben verbuchen... |
#69
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
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Zitat:
gruß Walter |
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Zitat:
Zum letzten mal! Ich wollt blos warnen,das nicht andere auch Probleme und Geldstrafen bekommen. Für mich ist in diesem Fall Deutschland,das Maß aller Dinge.Weil mir niemand einen Strafkatalog aus Österreich vorlegen kann. Hab auch im Netz nichts gefunden.Auf meinen Anruf in Villach,wurde mir erklärt,das ist halt so! Keine Quelle,nichts! Es gibt auch Urteile aus 2009 ,das die Abstandsmessung (laut Verfassungsgericht) rechtswiedrig ist! Eine neuere Rechtsauffassung habe ich nicht gefunden! Wenn nicht mal die Behörde in Villach nen Strafenkatallog darüber rausgibt,ist das für mich ABZOCKE!!!!!!!!!!!!!!!!! ICH WOLLT NUR WARNEN! Da hier aber 80% der User Fehlerfreie Autofahrer sind,gilt dieser Hinweis nur für die anderen 20% |
#72
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Welches Verfassungsgericht, D oder A? Ich habe in Slo mal eine Nacht im Knast verbracht, weil ich mich nicht vorher über deren Verkehrsregeln informiert habe. Mein Pech, denn dazu ist man verpflichtet.
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http://www.bussgeldkatalog.ws/oesterreich/ Schau dir den Link mal an, da findest du etwas. Anscheinend hat Österreich keinen allgemeinen, landesweit gültigen Bußgeldkatalog.
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In A stehen sie - zumindest an der Tauernautobahn - meistens VOR den Tunnels, damit da nicht vollStoff reingebrettert wird. Am Ende des Tunnels kann man schon langsam das Beschleunigen beginnen - da haben sie nichts dagegen.
Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#75
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Verfassungsgericht Österreich!
Noch was Aktuelleres,grad gefunden! Hier ein Auszug von http://oesterreich.orf.at/noe/stories/351927/ "Drängler" in Bedrängnis Insgesamt sind auf Österreichs Autobahnen elf Abstandsmessgeräte in Betrieb, zum Beispiel auf der S6, der Semmeringer Schnellstraße, bei Gloggnitz. Dränglern drohen nun nicht nur Geldstrafen von bis zu 2.100 Euro, sondern auch Vormerkungen und Führerscheinentzüge. In der Praxis wird gestraft, wenn der Abstand zum vorderen Fahrzeug weniger als 0,6 Sekunden beträgt. Bei einer Geschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde bedeutet das einen Abstand von 22 Metern. Bei aggressiven Dränglern beträgt der Abstand in der Regel 0,1 bis 0,2 Sekunden, das entspricht etwa einer Fahrzeuglänge, heißt es vom ÖAMTC. |
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