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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Darin findet sich auch folgendes: "Der Beteiligte hat gegen § 6 Absatz 3 Satz 1Es ist mir neu, daß man auf einem Sportboot ein Schiffstagebuch führen muß. ![]() Wurde die Entscheidung je rechtskräftig, oder hat sie ein Gericht wieder kassiert?
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Beste Grüße John
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#52
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Wow, 2 Promille auf schwankendem Schiff....
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#53
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Auweia!
Hätts Dich doch blos zu uns an die Bojen gehängt. Waren doch rund um die Slippe einige frei. Hab gehört das Du da einem mit Deinem Hänger reingeknallt bist...dann ist erst die Pol. gekommen, ist da was dran? Wenn Du für das Lichterfest einen Bootzieher brauchst schick mir eine PN. gruß muuzii
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#54
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huiii, das giesst jemand Benzin ins Feuer ![]()
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Netten Gruss aus der Schweiz Roman /Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich / |
#55
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![]() Da kommt die Haftpflicht auch noch und nimmt bis 5K€ in Regress Die Kasko zahlt garnicht
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#56
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Netter bericht. Macht es evtl einen unterschied, dass sich der vorfall im bereich einer seeschiffahrtsstrasse und eben nicht binnen ereignete ? Es wird ja explizit erwähnt, dass zu jeder zeit (insbesondere auch unter anker ruhend) ein verantwortlicher fahrzeugführer an bord sein muss, was der praxis (s.o. Mit schlauchi an land, ans ufer geschwommen usw) in der regel widerspricht.
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#57
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MPU wird ab 1.6 Promille angeordnet, oder man war in den letzten 10 Jahren schon einmal mit Alk im Straßenverkehr auffällig.
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#58
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![]() Aber Im "Seebereich" Schiff vor Anker = Schiff in Fahrt - mit den dann hierbei geltenden Regelungen in Bezug auf Alkohol ![]() |
#59
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Zitat:
Zitat:
Als ich die Scheine machte, wurde mir erzählt es gäbe kein Fahrverbot beim SBF sondern man müsse den generell komplett neu machen. |
#60
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Ich denke das ganze spielte sich in Österreich ab, da gelten andere Gesetze.
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#61
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AT: Bei 1,4 ist die Lizenz für mindestens 4 Monate weg, Geldstrafe zwischen 1.200 und 4.400 EUR + Verkehrscoaching.
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#62
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hi muzzii,
gott sei dank kam es zu keinem unfall. ich halte euch auf dem laufenden was rauskommt. danke für das angebot zum slippen! grüße herr0 |
#63
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Hallo
![]() Ich kann nur aus meiner langen Erfahrung als Polizeibeamter sagen,dass die Tatsachen für sich sprechen. Seit dem ich in den Ruhestand verabschiedet wurde,übe ich das Ehrenamt eines Richters an einem LG aus. Ich glaube auch nicht,dass man vor dem Gericht mit einem Anwalt bessere Karten hat. Auch ein Anwalt,kann den übermäßigen Alkoholgenuss nicht entkräften. Hier kann man sich auch nicht auf den § 35 Entschuldigender Notstand berufen. Es sei denn, man findet einen verständnisvollen Richter u. Schöffen. Gruß Peter |
#64
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Laut ÖAMTC gilt in Österreich http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1108846%2C%2C
Zitat: 1,2 - 1,59 Promille: Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet. Wenn die Polizei zu einem Ort wie eine Slipprampe gerufen wird, muss aber auch noch ein anderer Hintergrund vorhanden sein. Daher könnte es sich noch zusätzlich um so Sachen wie Nötigung, Ehrenbeleidigung, Gefährdung ........ handeln. Dazu müsste aber ein anderer Beteiligter klagen.
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Liebe Grüße Willi |
#65
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![]() Aber was kann man schon von jemandem erwarten, der nicht 'mal einen Namen nennt. ![]()
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Beste Grüße John |
#66
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Wer sie ruft dem Wird geholfen
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#67
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Hallo, möchte da jetzt auch etwas dazuschreiben:
Wir waren vor Ort und mussten uns dieses Kasperltheater mitmachen und im strömenden Regen, Sturm und Gewitter darauf warten selber zu slippen. Ich hab das alles nur am Rande mitgekriegt, da wir damit beschäftigt waren unsere Boote festzuhalten. Wegen solchen Id........., da meine ich auch den, der die Polizei gerufen hat (hat auch beim reinslippen mit uns angeeckt), wird uns sicher bald mal alles gesperrt. Anstatt froh zu sein, gratis zu slippen und das Gespann gratis zu parken und der Aufhebung der Motorbootsperre an diesen zwei Tagen, müssen die sich aufführen, wie A.............! Wir fahren schon einige Jahre zu diesen Festen und es ist natürlich immer ein Andrang an der Slippe, aber es wurde immer zusammengeholfen. Schade, dass es immer wieder schwarze Schafe gibt!
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lg Angela |
#68
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Ich hoffe mal, Dich nie beim slippen zu treffen. Dein Beitrag gehört für mein Empfinden nicht hier her. Ich hoffe die nehmen Dir nicht nur den PKW Lappen sondern deine gesamten Patente.
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Scully ![]() |
#69
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![]() Zitat:
Was ist an dem Tag denn da abgegangen und was hattet ihr für Schwierigkeiten mit dem Kerl ?
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#70
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Hallo, wir sind an der Slippstelle so gegen 17 Uhr angekommen. Ok, nur drei Boote vor uns zum reinslippen. Super!
Zwei davon meinten ihre Bootshänger am Gelände der Slipstelle abzustellen und zwar an jener Stelle die man benötigt um ordentlich zu slippen. Wir machte sie darauf aufmerksam, aber es war ihnen egal. Bis ich ihnen erklärte, dass letztes Jahr auf den PKW´s Strafzetteln waren und sie gefasst sein müssten, wenn die Hänger dann nicht mehr da wären. Eine Dame meinte: Das ist ein gefundenes Fressen der Polizei. (Und dann selber danach rufen!). Mit Ach und Weh entfernten sie dann die Fahrzeuge, Ein paar böse Blicke noch in unsere Richtung und danach wars das auch, dachten wir. Wir standen einige Zeit später mitten am See mit Muuzii, da preschten die zwei Boote mit Vollgas so ca. 15m an uns vorbei. Rechts und links von uns locker 200m Platz. Sehr nett von ihnen!
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lg Angela
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#71
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![]() Zitat:
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#72
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Guckst du: http://www.boote-forum.de/showthread...raunseetreffen
Ich wollte fast schon auch dort hin kommen, hab es dann aber doch vorgezogen zu segeln.
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#73
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So langsam wirds hier interessant .
Dass manche Leute sich einfach nicht benehmen können .
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Gruss vom Rhein , Marc |
#74
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Sie hätten ja auch stehen bleiben können und sich für die Info´s bedanken
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lg Angela
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#75
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Du kannst alles machen, darfst Dich aber nicht erwischen lassen.
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