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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich denke hier geht es nicht ums erwischt werden sondern um die extreme Abweichung des GPS.
Es erschreckt mich auch wie stark die Abweichung sein soll, denn bei gleichbleibender Geschwindigkeit sollte ein GPS schon deutlich genauer sein. Wenn ich vorschriftsmäßig nach meiner Anzeige 30 km/h fahre und trotzdem geblitz werde fände ich das auch ärgerlich. Dieser Vorgang ist meiner Meinung nicht zu vergleichen mit kalkuliertem zu schnell fahren. Ich würde auch die Knolle abwarten und wenn das unter 100€ ist löhnen, der Aufwand wäre mir sonst deutlich zu hoch.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#52
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Zitat:
jetzt kennt der TO wenigstens die Abweichung seines GPS: GPS = 30 km/h Laser = 43 km/h Abweichung = + 43,33 %
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Gruss Vestus |
#53
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schriftliche Verwarnung
Moinsen,
Wo auf der Mosel war das denn dann Gruss Olli ------------ Am Samstag 1.10. hat man mir um 13:50h bei Mosel-km 10,2 (also zwischen Güls und Winningen, aber nicht gegenüber dem Fähranlieger) eine Überschreitung von 5 km/h vorgehalten. Kostete jetzt € 35,-. Die Polizisten waren höflich und freundlich. Für mich und meinen Gleiter ist es immer etwas ärgerlich, da ich nur einen (ungenauen) Staudruckmesser habe (mein Boot ist BJ. 1967) und natürlich immer versuche, zumindest bei unterer Drehzahl auf der Welle zu fahren. Da das Boot aber "lang" übersetzt ist, ist es immer schwierig. Insofern kam von der Polizistin natürlich auch die (berechtigte) Frage, wie ich denn bei Koblenz die 8 km/h-Zone einhalte. Später stieß mein Sohn noch zu uns zum Wasserskifahren. Die Polizisten beobachteten uns, sagten aber nichts mehr. Wetter war doch toll, also warum aufregen. Gruß Axel |
#54
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Zitat:
Ich find es immer wieder absolut staunenswert, wieviel Threads es über dieses Thema gegeben hat und wahrscheinlich über dieses geben wird.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#55
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Zitat:
hmm, wie kann der Abstand zwischen mir und einem fixen Punkt schneller kleiner werden als mit meiner eigentlichen Geschwindigkeit? Wenn dir das gelingt, bist du ein Kandidat für den Nobelpreis! Grüße, Klaus
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#56
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Die Laserpistole mißt in Millisekundenabstand die Zeitdifferenz zwischen ausgesandtem und empfangenem Lichtstrahl. Die Messung ist nur gültig, wenn mehrere dieser Messungen den selben Wert ergeben. Dann wird das Tempo auf dem Display angezeigt und sonst nicht.
Die Messung ist genau, wenn das Boot direkt auf den Meßbeamten zufährt. Ist der Kurs davon abweichend wird die Messung zugunsten des Bootsführers (Autofahrers) beeinflußt es wird also weniger angezeigt. Die Geräte gehen regelmäßig zum Eichamt zur Wartung. Mich würde interessieren, ob der Bootsführer fotografiert wurde, was eigentlich unüblich ist bei der Lasermessung auf der Straße, oder ob es sich um eine Anzeige aufgrund der abgelesenen Schiffskennung handelt. Gibt es auf dem Wasser denn bei Geschwindigkeitsüberschreitung eine Halterhaftung? An Land gibts die ja nicht. Dort wird man ja auch angehalten... Und wie teuer wird das ganze bei 9 Km über dem Richtwert?
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Gruß Peter Geändert von Kyrill (18.10.2011 um 18:30 Uhr) Grund: Fehlerteufel bekämpft... |
#57
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Zitat:
DAS bezieht sich nur auf Radargeräte, NICHT auf den Laser!!!! und @kyrill: auch an lLand MUSS man nicht angehalten werden bei Lasermessungen, da ist auch eine Anzeige übers Kennzeichen (wie hier über die Schiffnummer) durchaus möglich und kommt häufig vor!! lg, herwig
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#58
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Was bei Euch das Eichamt so alles macht. Bei uns wird nur geeicht.
Und wen es interessiert wie Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden: http://www.blitzberlin.de/
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Gruss Vestus |
#59
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Gibt es auf dem Wasser denn bei Geschwindigkeitsüberschreitung eine Halterhaftung? [/QUOTE]
Niemand ist verpflichtet einen Familienangehörigen ans Messer zu liefern. Er kann die Aussage verweigern..... Auch auf dem Wasser gilt der Grundsatz das die Polizei den Täter finden muss.
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Andreas |
#60
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Zitat:
Auch auf dem Wasser gilt der Grundsatz das die Polizei den Täter finden muss.[/QUOTE] Dieser Grundsatz wäre neu. Eine Erforschungspflicht ja, aber hilfsweise entscheidet ein Richter darüber, wer die besseren Argumente hat. Kann man ausprobieren, muss man nicht. Viel Erfolg weiterhin ... MJ |
#61
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Zitat:
Viel Erfolg weiterhin ... MJ[/QUOTE] Man nennt das Zeugnisverweigerungsrecht. Nur beim "ruhenden Verkehr" also Parken und Halten gibt es die Halterhaftungsgebühr. Jeder Betroffene darf schweigen und muss sich bei der Polizei überhaupt nicht äussern. Bei Gericht muss der Angeklagte / Beschuldigte erkannt und überführt werden. Und wenn ein Familienangehöriger gefahren ist muss der schon gefunden werden. Wer nicht verheiratet ist kann sich jeden Tag neu verloben Sonst sind Eltern, Kinder, Geschwister, Onkel, Tante usw. sowie Verschwägerte, Familienangehörige. Dies gilt nicht nur für Verbrecher, sondern auch für Verkehrsteilnehmer.
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Andreas |
#62
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Hi!
1. Sind die Laserergebnisse ziemlich korrekt. 2. Ist ein falscher Winkel eigentlich nur zugunsten des Betroffen, weil nicht mehr direkt von vorne (max. Geschwindigkeit) gemessen wird. 3. Kostet es richtig Geld, wenn ein Sachverständiger zu einer evtl. Hauptverhandlung kommt. 4. Schreibt man Widerspruch mit einem "i" 5. Erstmal gucken, was passiert. 6. Hätte ich mich versucht, mit den Jungs direkt zu einigen. Asche aufs Haupt und einen vernünftigen raushängen und versuchen, die Sache für einen 20er zu erledigen. 7. Sind die Jungs von der Polizei und der Entenpolizei von den Besserwissern zu Recht genervt. 8. Die sog. Halterhaftung nach § 25a StVG betrifft Parkverstöße und sonst nicht. In unserem liberalen Rechtsstaat muß der Täter von den Behörden ermittelt werden. Wenn also der Bootsführer nicht bekannt geworden ist, ist die Sache erledigt. Hier scheint es aber so zu sein, dass die Polizei den Betroffenen ermittelt hat oder kannte. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (18.10.2011 um 19:38 Uhr)
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#63
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Ich finde es gibt nur 2 Möglichkeiten. Entweder mal hält sich ganz genau an alle Vorschriften und hat dann auch keinen Ärger oder mal gibt halt auch mal richtig Gas und hofft darauf das man nicht erwischt wird. Wenn man dann doch erwischt wird, sollte man zahlen und lächeln und nicht versuchen irgend jemand andern die Schuld zuzuschieben.
Ich persönlich bevorzuge mal die eine und mal die andere Möglichkeit. Erwischt beim zu schnell fahren wurde ich noch nie (ich bin seit gut 20 Jahren auf dem Wasser unterwegs) und wenn es mal passieren sollte, werde ich zahlen und lächeln. Viele Grüße Achim |
#64
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Hallo Billi,
ich lesen diesen Thread bis hierher recht aufmerksam. Der Opener hat doch ganz klar geschrieben das er laut GPS 30 Km/h gefahren ist !!! jetzt ist dieser Thread schon 3 Seiten lang Bei dem Schreiben von der WSP würde ich schlicht und ergreifend zahlen und recht freundlich sein. Wenn ich finanziell ein MoBo unterhalten kann, habe ich auch 20 € um so ein scheiß Ticket zu bezahlen. ODER IRRE ICH |
#65
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Zitat:
In Beitrag 1 steht "laut Tacho". Ob das jetzt Staudruckmesser, GPS oder anderswie gemessen wird hat er nie beantwortet. Mit GPS hat er zu einem anderen Zeitpunkt gemessen, aber ohne Angabe unter welchen Bedingungen. Zitat:
Da würde ich vorsichtig sein. Wo steht noch mal die schwammige Ansage mit der Logbuchpflicht? Zumindest beim SBF wurde mir geleert, diese Pflicht bestehe. |
#66
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Zitat:
Lediglich im Zusammenhang mit Versicherungsfällen könnte es von Vorteil sein, ein sauber geführtes Logbuch vorweisen zu können.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#67
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Zitat:
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#68
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Hi,
es ist schon seltsam, aber die so "korrekten" Bootsführer die anscheinend nie zu schnell sind oder waren und der Obrigkeit bereitwillig alle verpassten Tickits zahlen (die sie ja nie bekommen) auch wenn sie sich sicher sind das sie nix falsch gemacht haben, sind schon aufrechte Deutsche. Zufall?: Es scheint als wären die meisten Verdränger fahrer!?!?! Ich finde das man sehrwohl nachfragen darf wenn berechtigte Zweifel sind!!! Die Fehlmessung bei GPS 5-15m von mir aus auch 50m beziehen sich auf die Koordinaten (den Punkt auf der Welt wo man grade ist und die Höhe) nicht auf die Geschwindigkeit oder die zurückgelegte Strecke. Hier mißt das Gps den einfach die Zeit einer zurückgelegten Strecke, ob das 5-15 oder 50m weiter rechts,links, vorn oder hinten tut nix zur Geschwindigkeitsanzeige. Moderne GPS haben min 8Kanal oder sogar 12Kanal GPS, das heißt wie viele Sateliten gleichzeitig empfangen und zur Messung benutz werden können (je mehr desto genauer). Ab 3 Sateliten kann die Position ermittelt werden und die Geschw. errechnet werden. Es ist mir aber noch nie passiert das mehr als 7 empfangen wurden was an Hindernissen wie Bäume, Häuser oder auch der Erdkrümmung liegen mag. Selbst in der Stadt können mehrere Sateliten "verloren" gehen bevor das Signal zusammen bricht und der Zeit werden auch neue Verbindungen aufgebaut. Mit einer kleinen ausfallquote ist GPS das genauste was man auf dem Boot haben kann. MFG Bully
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Irgendwas is ja immer... |
#69
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Zitat:
Er hat aber mit dem Tacho gemessen, der offensichtlich nicht per GPS mißt, sonst hätte er nicht erwähnt im Frühling mal eines benutzt zu haben. |
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Hallo Wolf B.
Hatte nicht behauptet das mit GPS gemessen wurde....war auch nur für die GPS Nörgler!!! Ich weiß sicher nicht alles und unter dem was ich weiß sind sicher auch Fehler deshalb korregiert mich wenn ich falsch liege....ich kann nur klüger werden dadurch!!! MFG Bully
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Irgendwas is ja immer... |
#71
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Zitat:
Ich hatte das so verstanden, daß du annimmst er hätte seine Geschwindigkeit mit GPS gemessen: Zitat:
Genauer hätte er es über die Drehzahl bekommen, vorausgesetzt natürlich ich messe vorher mal unter geeigneten Bedingungen mit GPS. Dieses ewige Gerede von Abzocke in diesem Zusammenhang ist doch lächerlich, aber hier weit verbreitet. Ich bin mir recht sicher daß die WaschPo keinen Gewinn einfährt. |
#72
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Zitat:
das ist aber sehr mit Vorsicht zu geniessen, denn die Strömung auf der Mosel ist recht unterschiedlich. Einmal, ob du im Oberwasser oder Unterwasser bist und zum anderen hat der Wasserstand auch erheblichen Einfluß auf die Strömung
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Gruß Ewald |
#73
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Hi Wolf,
schau mal, ich denke das uns sogut wie alle die erste Erfahrung im Verkehr, das Auto, geprägt hat und man leicht solche Punkte wie Ungenaue Tachos nicht bedenkt. Und die Tatsache das wir keine Berufsschiffer sind, sondern in der Freizeit eine nette Zeit haben wollen ist sicherlich nicht förderlich für eine "perfekte" Seemannschaft. Das ist sicher nicht richtig und betrifft auch Dinge wie Rettungsmaterial, Schwimmwesten usw. aber deswegen finde ich die Tolleranz von 2x2 Km/h auch etwas popelig. Regle sind da und das ist auch gut so, aber wenn wir Erbsenzählen finde ich das albern. Ich bin ein sehr aufmerksamer Fahrer und trotzdem unterlaufen mir Fehler, Nobody is perfect!!! Und auch und gerade die Polizei, ob zu Fuss, auf Wasser oder zu Land macht selbst Dinge die nicht den Regeln enspricht. Also wenn es so kleine Abweichungen sind welche auch noch grad auf dem Wasser durch Dinge wie ungenaue Tachos enstehen können finde ich kann man auch mal nur nur erklären was falsch gelaufen ist. Jeder weiß das Knöllchen eine feste Größe im Haushalt jeder Stadt ist und das finde ich na sagen wir mal nicht richtig. Niemand hat gesagt das Verstösse generell nicht geandet werden sollen!!! Sollte ich jetzt auch noch mit Drezahl und Taschenrechner meine Geschwindigkeit nachrechnen müssen würde ich sicher die Lust am Booten verlieren und sicher auch die eine oder andere Kollision verursachen. Ich weiß gar nicht warum hier so viele das lächerlich finden das jemand gefragt hat wie er auf diese Sache reagieren kann oder soll und warum einige schon fast Schadenerfreut darauf hinweisen wie doof er war seinem Tacho zu vertrauen. Denk mal dran wenn du das nächste mal im Hafen einem fremden deine Leine zuwirfst und nicht weißt ob er dein Boot nicht ungeschickt in eine falsche Richzung zieht. MFG Bully
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Irgendwas is ja immer...
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#74
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Zitat:
so macht das diskutieren schon mehr Spaß. Ich empfinde es überhaupt nicht als lächerlich nachzufragen wie reagieren. Nur das Wörtchen Abzocke in diesem Zusammenhang halte ich für lächerlich. Das genaue nachrechnen kann ich mir ersparen wenn ich bedenke, daß mein Meßgerät eine recht hohe Toleranz hat. Also anstatt der anscheinend gültigen 30 (wenn andere in Sichtweite sind) einfach mal 25. Ansonsten kann er ja eh 60 fahren, was gar nicht so langsam ist. Bei mir hat es 13 km/h und das wird auch kontrolliert. Schadenfreude hab ich bestimmt nicht, mich nerven nur die ganzen Tröts mit dem Wörtchen Abzocke im Zusammenhang mit Übertretungen der Gesetze. Auch daß erst mal unterstellt wird, die geeichten Meßgeräte der Behörden seien ungenauer als der eigene Tacho halte ich für albern. Hätte er geschrieben er hätte in dem Moment per GPS gemessen sähe ich das anders.
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#75
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da hier angesprochen wurde, dass verschiedene GPS Geräte deutlich unterschiedliche Geschwindigkeiten anzeigen, müsste man eigentlich die Frage stellen wie denn ein Bootsführer eine bestimmte Geschwindigkeit einhalten kann, wenn ihm keine geeigneten Meßgeräte zur Verfügung stehen.
Sowie mir bekannt ist, dürften GPS Geräte die genaueste Möglichkeit für einen Bootsführer sein um seine gefahrene Geschwindigkeit zu messen. Im Autoverkehr darf kein Tacho eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen. Für Sportboote ist nichtmal ein eindeutiges Messgerät vorgeschrieben. Und die genauesten Messgeräte (GPS) gehen auch noch unkalkulierbar falsch? Und dann werden (z.B. auf Kanälen) Geschwindigkeitsübertretungen von 1 -2 km/h geahndet ohne dass der Gesetzgeber eindeutige Regelungen vorgibt? Ich denke, dass diesbezüglich die Rechtslage sicher nicht eindeutig ist.
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Charly |
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