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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . . |
#52
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gregor ![]() |
#53
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Solche Frachter sind am Rhein an der Tagesordnung. Aber 2m-Welle kann ich mich nicht erinnern.
Die tiefliegenden Flußkreuzfahrtschiffe mit Doppelmotorisierung schaffen dann mal eine 2m-Heckwelle (Tal-Kamm) oder evtl. ein dicker Schubverband.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#54
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![]() Zitat:
Gegenüber Kleinfahrzeugen besteht die Verpflichtung nach Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b und c nicht; § 1.04 bleibt unberührt. Nummer 1 Satz 2: Sie müssen ihre Geschwindigkeit rechtzeitig vermindern, jedoch nicht unter das Maß, das zu ihrer sicheren Steuerung notwendig ist: Buchstabe b: in der Nähe von Fahrzeugen, die am Ufer oder an Landebrücken festgemacht sind oder die laden oder löschen; Ich lese hier aber, dass die Verpflichtung zur Vermeidung von Sog und Wellenschlag gegenüber einem am Ufer festgemachten Kleinfahrzueg nicht besteht. Und Olaf hatte sein Kleinfahrzeug am Ufer festgemacht. Der Hinweis auf § 1.04 ist natürlich richtig, aber hier einen Verstoss beweisen? @ Olaf Es tut mir leid, dass Dein Boot beschädigt wurde, aber m. E. keine Chance auf Schadenersatz durch den "Berufer". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#55
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Hallo,
Zitat:
Die Pflicht zur Vermeidung von Sog und Wellenschlag zur Vermeidung von Schäden nach Satz 1 bleibt immer bestehen. Satz 2 und damit die Ausnahme gegenüber Kleinfahrzeugen bezieht sich ausschließlich auf die Verpflichtung die Geschwindigkeit grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen zu vermindern. Satz 1: Vermeidung von Sog- und Wellenschlag durch geeignete Geschwindigkeit. Satz 2: Grundsätzliches vermindern der Fahrt. Ändert aber auch alles nichts an der Sachlage. Bis dann Dominic |
#56
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Das ist ja dann noch unverständlicher
![]() Der Berufer muss Sog und Wellenschlag vermeiden, braucht aber (gegenüber dem Kleinfahrzeug) seine Geschwindigkeit nicht reduzieren und muss zusätzlich § 1.04 beachten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#57
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was ist daran umständlich. Solange er durch Sog- und Wellenschlag niemand Schaden nimmt braucht er gegenüber Kleinfahrzeugen seine Geschwindigkeit nicht zu verringern.
Dies war ja hier nicht der Fall. Es gab einen Schaden durch Sog- und Wellenschlag und somit ist er der Verursacher.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#58
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![]() Ich hatte nichts von umständlich geschrieben §6.20 sagt ja nun sinngemäß: - der Berufer ist verpflichtet, schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden. - Gegenüber einem Kleinfahrzeug braucht er aber seine Geschwindigkeit nicht verringern. Vergleiche #55 Wodurch soll und kann der Berufer, ohne die Geschwindigkeit zu verringern, Sog und Wellenschlag vermeiden? Das ist MIR unverständlich. Zitat:
Hast Du #37 gelesen ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#59
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in 6.2 steht aber das 1.04 unberührt bleibt und dort steht wiederum:
Inhalt: § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere die a. Gefährdung von Menschenleben, b. die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern, somit hätte er die Geschwindigkeit wieder reduzierne müssen. in #40 sieht man ja auf dem kleinen Bild das er auch ohne Sog-und Wellen fahren kann.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#60
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![]() Zitat:
Wenn er keine großen Wellen verursacht kann er die Geschwindigkeit beibehalten. |
#61
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#62
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Es ist ganz einfach gute Seemannschaft, an Anlegern den Hebel zurückzunehmen, oder auch, wenn man sieht, das jemand an der Spundwand hängt, zumindest Rücksicht zu nehmen. Das die Waschpo das Ding verfolgt, zeigt doch, das die "Berufler" wohl nicht ganz regelkonfórm" gefahren sind.
Ich habe es aber oft erlebt, das es auch Sportbootfahrern völlig egal war, ob sie am Anleger vorbeigeheizt sind,und die Festmacherklampen aus dem Deck reissen wollten, oder ob man am Mastenkran war,und wirklich auf ruhiges Wasser angewiesen war, denen war "Sog und Wellenschlag" ein völliges Fremdwort, Hebel auf den Tisch und ab dafür. Naja, jeder, wie er kann.... ![]() |
#63
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So, ich habe den Berufer höflich angeschrieben und ihm die Sachlage aus meiner Sicht geschildert.
Vieleicht hat er ja ein Einsehen und interesse die Angelegenheit unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. ![]() Werde von der Antwort berichten. Gruß Olaf ![]() PS: Die Hoffnung stirbt zu letzt.
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Männer aus Stahl fahren Boote aus Holz |
#64
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![]() Zitat:
![]() Die WSP muss einer Anzeige nachgehen um den Sachverhalt zu klären. Aber genau um die Klärung des Sachverhaltes, ob der Berufer tatsächlich gegen die BinSchStrO verstoßen hat und deshalb haftpflichtig ist, geht es hier. Wie immer sind das aber auch zwei paar Schuhe: - zum Einen der Verstoß gegen das Gesetz. - zum Anderen Verursachen eines Schadens. Ersteres wird die WSP verfolgen, Zweites wird der Geschädigte zivilrechtlich klären müssen. In sofern ist das Anschreiben des Berufers schon mal der richtige Weg. Ich glaube aber nicht, dass der sagen wird: "ja, lass mal reparieren und schick die Rechnung, ich überweise dann." Vielmehr wird er seine Versicherung informieren, die dann untersuchen wird ob sie den Schaden wirklich regulieren muss. Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, alles gut, aber sonst - auf hoher See und vor Gericht ... Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#65
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![]() Zitat:
Schön währe es, wenn sich alle daran halten würden. Ich sehe es aber so, daß unsere deutschen Wasserstraßen in erster Linie für den Gütertransport gebaut und unterhalten werden und die Berufsschifffahrt würde dadurch behindert, wenn sie für jedes an der Spundwand oder sonst wo in der Fahrrinne liegendes Sportboot (auch Angler), wo ein Liegeverbot herrscht, vom Gas gehen mussten. Der von weitem, durch Signale erkennbare Notfall ausgenommen. Meiner Ansicht nach, haben sie, genau wie die MOBOS schon genug damit zu tun auf Kleinstfahrzeuge zu achten. |
#66
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Wenn dann aus den Büschen mit der Fahne gewunken wird, hat jemand das Papier vergessen. Geändert von comet 11 plus (09.11.2011 um 12:02 Uhr) Grund: Papier |
#67
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Wenn Du bei uns auf Schiet sitzt und dies der Revierzentrale durchgibst, gehen auch die Dicken Pötte vom Gas.
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#68
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![]() Gruß Tilo ![]() |
#69
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#70
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auch wenn es Berufsschiffer nicht gern hören, die Wasserstrassen sind für alle da. Lediglich auf deren Bedürfnisse wird (zu Recht) mehr Rücksicht genommen, geschuldet dem Umstand dass sie auf den Wasserstrassen ihr Geld verdienen, d.h. u.a. Wegerecht vor Sportlern, jedenfalls binnen, und bevorzugte Abfertigung in den Schleusen.
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Gruss Vestus |
#71
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#72
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Da gilt die STVO, oder das Recht des Stärkeren ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#73
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#74
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nur das auf Autobahnen meist mehr Zeugen da sind.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#75
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Und man schneller das Zeitliche segnet, obwohl man gut schwimmen kann. ![]() |
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