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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.11.2011, 12:43
Benutzerbild von mr.ot
mr.ot mr.ot ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Beschädigung am Boot durch Berufer

Hallo Leute,

ich war am vergangenen Dienstag Nachmittag auf dem DEK unterwegs.
In einem noch nicht ausgebauten Teilstück (schmal und beide Seiten mit Spuntwänden) war ich wegen eines Motorproblems gezwungen an der Spuntwand festzumachen.

Die Mittelklampe war schon belegt und ich suchte nach einer geeigneten Möglichkeit die Heckleine festzumachen.

Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein Holländischer Tanker wie ich meine mit überhöhter Geschwindigkeit das Fahrwasser.

Die Bugwelle war ca. 1-1,2 Meter. An dieser Stelle beruhigt sich das Wasser sehr langsam, zumal ein weiterer Berufer dahinter war und noch einer im Gegenverkehr (die hatte wenigstens Ihre Geschwindigkeit angepasst).

Dies hatte zur Folge, daß uns erst einmal das Wasser unter dem Boot weggezogen wurde und das aufsteigende Wasser mein Boot anschließend in die Spuntwand gedrückt hat. Da sich nun ein Teil meines Decks unter die Kante der Spuntwand befand, ist ein Stück aus meinem Mahagoni-Deck herausgebrochen.

Nach einer kurzen Wartzeit konnte ich den Defekt an der Maschine beheben und wir machten uns auf die "Verfolgerjagt".

Wir konnten den Verursacher und das dahinter befindliche Schiff (ebenfalls Holländer) einholen um die Kennzeichen und Bootsnamen zu notieren.

Anschließend haben wir die WSP informiert.

Die WSP konnte die beiden Berufer "dingfest" machen.

Erstaunlicherweise war sich der Kapitän keiner Schuld bewusst, er hatte mich wohl gesehen und habe seine Geschwindigkeit verringert..

Der Kapitän des 2. Schiffes konnte lediglich die Geschwindigkeit von 11 Km/h bestätigen und meinte das der vorausfahrende Tanker die Geschwindigkeit reduziert habe.

Die WSP hat mich informiert, das die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt werde, zumal der Tanker aufgrund seiner Größe und Beladung nur 10 Km/h hätte fahren dürfen.

Ebenfalls wurde mir mitgeteilt, daß ich meinen Schaden Privatrechtlich durchsetzen soll.

Hat von euch jemand Erfahrungen oder etwas ähnlicher erlebt?

Könnte da ein wenig unterstützung brauchen.

Gruß Olaf
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  #2  
Alt 03.11.2011, 12:47
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Melde den Vorfall deiner Vollkasko.
Dein Schaden wird normalerweise von dieser beglichen und die Holt sich ihr Geld wieder vom Verursacher. Die haben auf alle Fälle den Längen Atem.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 03.11.2011, 12:51
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chrisma chrisma ist offline
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Richtig, Vollkasko ist der Weg des geringsten Widerstands. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen ausländischen Berufsschiffer ist nichts für das örtliche Amts- oder Landgericht und bei Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
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Andreas
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  #4  
Alt 03.11.2011, 14:36
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Richtig, Vollkasko ist der Weg des geringsten Widerstands. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen ausländischen Berufsschiffer ist nichts für das örtliche Amts- oder Landgericht und bei Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich bin von deinem Fachwissen echt stark beeindruckt

Gruß Werner
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  #5  
Alt 03.11.2011, 14:42
Benutzerbild von Ramsi
Ramsi Ramsi ist offline
Commander
 
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Hat Olaf überhaupt eine Vollkasko.
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Gruss Sven
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  #6  
Alt 03.11.2011, 14:53
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Würde noch die Frage offen bleiben, ob der NL Frachter hat erkennen können, daß Du aus einer Notlage heraus, oder aus Spass an der Freude an der Spundwand fest gemacht hast. In fragen der Gefahr ist es klar, aber wenn es um den Schaden geht?
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  #7  
Alt 03.11.2011, 14:58
Benutzerbild von kanalskipper
kanalskipper kanalskipper ist offline
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Hallo Olaf,

die Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterscheidet auf dem DEK nicht nach ausgebauten und nicht ausgebauten Strecken. Bis zu 1,3 m Abladetiefe gelten 12 km/h, darüber 10 km/h. Wenn die Berufsschiffe mit 11 km/h unterwegs waren, wird sie keiner belangen, zumal ja keine Geschwindigkeitsmessung vorliegt.
Hast Du wegen des Maschinenausfalles Notsignale gegeben, über Funk gerufen, rot über weiß gesetzt? Wenn nicht, woher soll der Führer des Berufsschiffes denn wissen, daß Du nen Motorschaden hast.
Ich kenne die Situation, hatte ich selber in der Nähe schon. Natürlich hat man dann keine Zeit für Notsignale, man ist ja mit seinem Schiff beschäftigt..
Sei mal froh, dass beidseitig Spundwände waren, bei Steinböschungen oder abgesenkten Spundwänden auf dem MLK wäre das viel schlimmer ausgegangen.
Fazit: Ich galube kaum, dass Du von den Berufsschiffen Schadensersatz erwarten kannst. Wenn Du Allgefahrendeckung hast, melde es Deiner Versicherung, mach Dir aber (leider) nicht zu große Hoffnungen.

Jürgen
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  #8  
Alt 03.11.2011, 15:29
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Ich denke du hast bedingt recht:
Der Holländer hat klar gegen §1.04b der Binneschifffahrtstrassen-Ordnung verstossen.

Inhalt: § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die
allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere
die a. Gefährdung von Menschenleben,
b. die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der
Wasserstraße oder an ihren Ufern,
c. ...
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 03.11.2011, 15:38
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Könnte der NLer sich darauf berufen, er zeigte keine Signale (rote Fahne schwarzer Ball), wird gleich schon wieder weiterfahren?
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  #10  
Alt 03.11.2011, 15:55
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Also ich würde in so einem Fall nie die Schuld bei Anderen suchen. Wenn ich irgendwo anlege und es ist mit Schwell zu rechnen, muss ich mich eben dagegen schützen und genügend Fender ausbringen.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #11  
Alt 03.11.2011, 16:14
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich denke du hast bedingt recht:
Der Holländer hat klar gegen §1.04b der Binneschifffahrtstrassen-Ordnung verstossen.

Inhalt: § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die
allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere
die a. Gefährdung von Menschenleben,
b. die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der
Wasserstraße oder an ihren Ufern,
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Jaja... §1.04 .. der Gummiparagraph schlechthin! An dem zieht sich jeder Schiffsführer eines Binnenschiffes auch immer hoch wenn`s eng wird ...
Beispiel: "Da lag zwar ein Sportboot,aber da ich eine Begegnung direkt auf Höhe des Sportbootes vermeiden wollte - da seeeehr gefährlich - habe ich etwas später langsam gemacht als üblich,eine kleine Welle war somit nicht mehr zu vermeiden..." -UND JEZTZ?!
- Sorry, wenn ich mich mal so einmische, aber ich denke auch das da wenig zu holen sein wird, zumal wenn ein Berufskollege schon sagt das sein Vordermann langsam gemacht hat...
Zumal, wo war denn die Sorgfaltspflicht des Sportbootes, rot-weiß zu setzen?

Und bei aller Liebe : ".... mit überhöhter Geschwindigkeit wie ich meine ..." sind die blödesten Aussagen schlecht hin..., jedes Binnenschiff zieht bei einer anderen Geschwindigkeit dicke Wellen! - Wenn ich mit meinem Tanker mit 10 Km/H an einem Sportbootanleger vorbeifahre habe ich anschließend nur noch Schrott an den Steegen liegen!Selbst bei 6,5 Km/H zeigen mir einige immer noch einen Vogel!!!!

Melde es deiner Vollkasko, so denn eine da ist und ansonsten ... viel Glück!

Gruß Tido

Ps.: Nein ... ich mag Sportboote!
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Ich will einfach Meer . . . .
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  #12  
Alt 03.11.2011, 16:14
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Moin Olaf,
Aktenzeichen von der WSP geben lassen und damit zu einem Anwalt der sich mit Wassersport/Berufsschiffahrt auskennt. Beratungsgespräch bekommst Du mit etwas Glück kostenlos, evtl. ist eine Gebühr fällig. Ohne Rechtsbeistand wird es schwierig.
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Gruß FriLu

Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.


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  #13  
Alt 03.11.2011, 16:22
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Also ich würde in so einem Fall nie die Schuld bei Anderen suchen. Wenn ich irgendwo anlege und es ist mit Schwell zu rechnen, muss ich mich eben dagegen schützen und genügend Fender ausbringen.
So kann man das auch nicht immer sehen. Ich lag mit einigen anderen vor 3 Jahren im Stadthafen Münster, für die die es kennen, zwischen Kran und Wasserhahn, als einer mit dem Schlauchboot, es war die Feuerwehr, ohne Not und Blaulicht in den Hafen einfuhr und eine Welle ohne Ende machte. Kurz vor dem Hafenende machte er dann die Wende ohne die Geschwindigkeit zu drosseln. Da ging wirklich die Post ab, wir hatten wirklich alle Hände voll zu tun, die hochgedrückten Fender wieder zwischen Bord- und Spundwand zu bekommen und mussten noch höllisch aufpassen nicht über Bord zu gehen. Es war kein Mangel an Zeugen und ich hab mich im Nachhinein geärgert keine Anzeige gemacht zu haben.
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  #14  
Alt 03.11.2011, 16:26
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Hallo Udo,

natürlich gibt es überall auch Idioten, aber auch damit sollte man besser immer rechnen...
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Gruß, Alfred

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  #15  
Alt 03.11.2011, 16:37
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Hallo Alfred,

da fällt mir gerade ein, daß es schon Feuerwehrleute gab, die zum zündeln gingen um nachher löschen zu können. Vielleicht fuhr der in Münster zum versenkeln, um sich nachher bei der Bergung hervor tun zu können.
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  #16  
Alt 03.11.2011, 17:01
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klastey klastey ist offline
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Hi Olaf,

ganz schön bescheiden, was dir da passiert ist.
Das Problem sehe ich darin, das du vermutlich deine Ansprüche,
egal, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht, kaum durchsetzen kannst.

Ob der Berufler nun fahrlässig oder sonst welches Fehlverhalten gezeigt hat oder nicht,
wirst du schwer beweisen können.

Falls du eine Vollkasko hast, hol dir da Rat. Die haben mehr Erfahrung.

Ansonsten denke ich, das man auch ein wenig mehr Eigensicherung (Fender o.Ä.) hätte einsetzen müssen.

Trotzdem viel Glück beim Durchsetzen deiner Ansprüche.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #17  
Alt 03.11.2011, 19:11
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apiroma apiroma ist offline
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Du mußt immer mit dem Schlimmsten rechnen.
Hier ist es zu spät, sprech dich mit der Versicherung ab wie oben gepostet. Als wir mit einigen Wasserwachtbooten auf dem Main unbterwegs waren, machten wir bei Würzburg fest. Ich forderte von allen das Ankippen der AB´s, da unter Wasser Hindernisse erkennbar waren. Ähnlich vorher an der Slip bei vorbeifahrendem Berufer. Dieser zog das Wasser weg, aber ich hatte da den AB auch angekippt, so daß wir nur mit dem Rumpf auf dem Trockenem saßen.

P.S.
Passe deine Fender an bzw. besorge Dir mehrere Garnituren je nach Verwendungszweck
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #18  
Alt 03.11.2011, 19:44
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Hallo Olaf,

auch ich hoffe, wie wohl alle hier im , daß Dir Deine Versicherung den Schaden ersetzt. Nur um etwas nicht zu bezahlen und sich drum drücken sind Versicherungen ja Weltmeister. Du hattest Probleme mit dem Motor und hast nicht grob fahrlässig gehandelt. Doch wenn die Versicherung nach Zeugen frag, wird die Waschpo sagen, laut Angaben des Herrn sowieso (das ist angeblich und zählt nicht) und von den NLSchiffern kann und wird keiner was sagen. Also kommt es nur auf die an, die mit Dir auf Deinem Boot waren. Ich drücke Dir die Daumen.
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  #19  
Alt 04.11.2011, 03:24
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wenn die Geschichte so abgelaufen ist, wie beschrieben wird da nix bei rumkommen.
Es wurde hier ja schon angedeutet.
Der einzelne Verkehrsteilnehmer (hier der Berufler) muss darauf vertrauen können, dass sich andere Verkehrsteilnehmer (also Du) vorschriftenkonform verhalten. Also gilt für jeden der §1.04 BinSchStrO gleichermaßen.

Strafrechtlich ist der Berufsschiffer nicht zu belangen, da hier nur §315 (Gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr) oder §303 (Sachbeschädigung) StGB in Frage kommt. Dafür hätte sich der Schiffsführer aber schon mehr als vorschriftswidrig oder verkehrsunüblich verhalten müssen. Das läßt sich aber hier überhaupt nicht herleiten, der nötige Vorsatz schon gar nicht. Wenn er wie seitens des Zeugens geschildert, sogar die Geschwindigkeit verringert hat, kann man davon ausgehen, dass er sogar mögliche Gefährdungen vermeiden wollte.
Ordnungsrechtlich kommt hier ein Verstoß gegen §15.04 (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) oder §6.20 (Vermeidung von Wellenschlag) in Frage. Ersteres ist vermutlich schwehr zu beweisen bzw. der Verstoß zu geringfügig. Zweitgenanntes wird dadurch revidiert, dass wie schon oben geschrieben Zeugen bestätigt haben, dass das Fahrzeug die Geschwindigkeit verringert hat. Damit kann der Schiffsführer zu Recht gegenargumentieren, dass er getreu dem §6.20 die Fahrt soweit vermindert hat, wie es die sichere Fahrt seines Schiffes zugelassen hat.

Kommen wir noch mal zum Anfang, also zur allgemeinen Sorgfallspflicht, da dies maßgeblich für ggf. vorliegende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Berufler ist.
Wer hat wirklich die Gefahr verursacht, die schlußendlich zum Schaden geführt hat, also wer trägt maßgeblich die Schuld.
Nach §7.02 und §7.04 BinSchStrO ist das Stilliegen und Festmachen außerhalb von gekennzeichneten Liegestellen auf Schifffahrtskanälen verboten. Damit muß kein Schiffsführer erwarten, dass sich außerhalb der Liegestellen Fahrzeuge am Ufer festgemacht befinden. Ich gehe jetzt mal zu deinen Gunsten davon aus, dass das Maschinenproblem eine Fahrt bis zu einer zugelassenen Liegemöglichkeit unmöglich gemacht hat. Damit war dein Boot ein Hindernis im Fahrwasser und damit eine Gefahr für die durchgehende Schifffahrt. Du schreibst ja selber, dass es sich um einen nicht ausgebauten Bereich der Wasserstraße gehandelt hat. Ab diesem Zeitpunkt trifft dich als Schiffsführer eine besondere Sorgfallspflicht. Du mußt dein Fahrzeug wie schon geschrieben wurde entsprechend kennzeichnen, die Schifffahrt im Nahbereich nach den dir zur Verfügung stehenden Mitteln (UKW, Schall-, Sichtzeichen etc.) wahrschauen und die zuständigen Behörden (WSA/WSP) informieren, damit diese evtl. Massnahmen zur Wahschau der Schifffahrt treffen können. Nach den Schilderungen sind aber deinerseits bis zum Zeitpunkt des Schadens und auch danach, bis zur "Verfolgungsjagt" keinerlei Massnahmen ergriffen worden, um die Gefahr durch dein defektes Fahrzeug zu reduzieren.
Wer ist also Schuld am Schaden:
1. Der Schiffsführer der auf einer nicht ausgebauten Strecke ein Hindernis im Fahrwasser vorgefunden hat obwohl er nicht damit rechnen mußte und nach den Aussagen Dritter seine Fahrt darauf hin soweit es ihm nach eigener Aussage möglich war verlangsamt hat?
2. Der Schiffsführer der durch sein defektes Fahrzeug die durchgehende Schifffahrt behindert hat und keinerlei Massnahmen getroffen hat um auf die Gefahr hinzuweisen?
Also ich bin mir ziemlich sicher, wie das Urteil in einem möglichen Zivilrechtsstreit aussehen könnte.

Kurz gesagt, versuch den Schaden über deine eigene Versicherung zu regulieren und sei glücklich, dass die WSP nicht gegen dich ermittelt.

Bis dann

Dominic
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  #20  
Alt 04.11.2011, 05:46
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  #21  
Alt 04.11.2011, 06:04
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
...Ordnungsrechtlich kommt hier ein Verstoß gegen §15.04 (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) oder §6.20 (Vermeidung von Wellenschlag) in Frage. ...
§ 6.20 vergiß ganz schnell, denn nach Ziffer 2. gilt das Vermeiden von Sog und Wellenschlag nicht gegenüber Kleinfahrzeugen .

Der einzige Weg ist m. E. die eigene Kasko, schließlich ist der Schaden am Boot durch den Motorausfall entstanden und der dürfte weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig herbeigeführt sein.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 04.11.2011, 06:09
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Weil Schifffahrtsrecht etwas besonderes ist hier eine Suchmaschine: http://www.binnenschiffahrtsrecht.un...de/db/home.php
Man lernt auch schon wenn man den SBF Binnen macht, als was man in einer Notlage zu erkennen sein sollte, damit sich andere frühzeitig darauf einstellen können. Ist ungefähr so, als wenn ich kurz hinter dem Baum hervor trete und schimpfe, weil der Autofahre durch die große Pfütze vor meinen Füßen fährt, ohne vom Gas zu gehen.
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  #23  
Alt 04.11.2011, 06:32
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Schade, daß Olaf nicht mehr am Trööt teilnimmt, so können wir nur munter drauflos spekulieren, wie es wirklich war. Notsignale ja oder nein?

Ich hatte mal den Fall am WDK, da habe ich per Funk auf Kanal 10 noch das Binnenschiff angefunkt und meine Frau hat an Deck Notsignale gegeben, trotzdem ist das Binnenschiff mit unveränderter Geschwindigkeit durchgerauscht, zum Glück geb es keine ernsten Schäden.

Im Fall von Olaf: wenn Olaf nicht Schuld ist, die Schiffsführer der Binnenschiffe auch nicht, die Spundwand erst recht nicht oder die Erbauer des Kanals, dann ist das wohl Schicksal. Ist ein Gedanke, der selten geworden ist, alle suchen immer die Schuldigen, manchmal schlägt aber einfach das Schicksal zu, schon seit Urzeiten....

Jürgen
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  #24  
Alt 04.11.2011, 06:40
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Schade, daß Olaf nicht mehr am Trööt teilnimmt, so können wir nur munter drauflos spekulieren, wie es wirklich war. Notsignale ja oder nein?

Ich hatte mal den Fall am WDK, da habe ich per Funk auf Kanal 10 noch das Binnenschiff angefunkt und meine Frau hat an Deck Notsignale gegeben, trotzdem ist das Binnenschiff mit unveränderter Geschwindigkeit durchgerauscht, zum Glück geb es keine ernsten Schäden.

Im Fall von Olaf: wenn Olaf nicht Schuld ist, die Schiffsführer der Binnenschiffe auch nicht, die Spundwand erst recht nicht oder die Erbauer des Kanals, dann ist das wohl Schicksal. Ist ein Gedanke, der selten geworden ist, alle suchen immer die Schuldigen, manchmal schlägt aber einfach das Schicksal zu, schon seit Urzeiten....

Jürgen

Ja, den Schicksal kenne ich, der traut sich nicht mehr an die Öffentlichkeit, sooooooo viiiiiiiieeeeel ham se dem schon angelastet.
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  #25  
Alt 04.11.2011, 06:42
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Die Frage der Sorgfaltspflicht kann man glaube ich in diesem Fall jedem stellen1. Dem Berufschiff aber auch dem keinerem Boot. Denn egal ob Motorschaden oder nicht ist dies nicht für das Berufsschiff erkennbar gewesen. Desweiteren sollte man (Achtung nicht Böse sein )wissen das wenn so ein großes Schiff vorbei fährt das Wasser weggezogen wird und das Schiff dementsprechend sichern. Ich denke das beide Seiten irgenwie Fehler gemacht haben und ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

Tom
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