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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Er muss jedoch beim ersten erreichbaren Zollhafen in der EU einklarieren und das ist nun mal Piran. Die Leutchen dort sind im übrigen sehr umgänglich.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#52
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Zitat:
Zwar entfällt dieses Procedere ab 1.07.2013, aber wer weiss, welche "dienstgeilen" Zöllner zwischen dem April und Ende Juni noch herumgeistern und Nachweise verlangen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#53
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Zitat:
Dieses besagte "Formular" dafür bekomme ich dann an der Slowenischen??? Grenze beim Zoll, oder auch schon vorher irgendwo... ich komme aus AUT! Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#54
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Das kannst Du auch von meiner HP herunterladen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#55
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!Grüße Harri! |
#56
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Ähm ..... das Formular heisst Crewliste und ist in meinen Skipperinfos unter
Pkt. 05 Dokumente die an Bord mitzuführen sind zu finden.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#57
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Zitat:
...also belege ich das alles mit der Crewliste...falls es mal eine Kontrolle gibt?
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!Grüße Harri! |
#58
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Hallo Markus,
mach es wie Peter bereits geschrieben hat.In HR ausklarieren und ab nach Italien.Slowenien lässt Du rechts liegen,und gut isses. Mit freundlichen Grüssen aus dem bayerisch-schwäbischen Donaumoos Kurt |
#59
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Zitat:
Damit kannst du nachweisen, das dein Boot bereits in der EU versteuert wurde. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html Ist auch in diesem Thread schon besprochen worden. Gruß Volker
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#60
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Hallo Volker,
das mit dem INF 3 verstehe ich nicht da es ein reines Ausfuhr Formular ist das heißt man braucht es bei der Ausreise aus einem EU Stadt. Das habe ich aber nicht da der Verkäufer das Boot schon vor 10 Jahren nach HR gebracht hat ohne INF 3 In dem Link von dir steht dann auch noch das "Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren." Das würde ja heißen das wenn das Boot eine Deutsche Zulassung hat man kein INF 3 braucht. Das einzige was ich habe ist ein HR Permit in dem die "Regular registration since 2011-06-03" steht und die Deutsche Zulassung von mir und als Kopie vom Verkäufer. Gruß Markus |
#61
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Zitat:
Wie kannst du mit deiner deutschen Bootszulassung nachweisen, dass es schon in D war oder die MwSt. bezahlt wurde ? Das ist bei Kfz so ... da ist ein anderer Ablauf mit Kennzeichen usw. Gegenfrage, was hindert jemand daran, sich das kostenlose INF3 zu holen, die fünf Zeilen auszufüllen, dann beim Zoll vorführen und abstempeln zu lassen, wieder kostenlos !! um damit ganz einfach jedem Problem von vorne herein aus dem Wege zu gehen ? tja... Pech .... wobei INF3 alle drei Jahre erneuert werden sollte, da nach drei Jahren eine Wiedereinfuhr nach EU wieder eine Versteuerung verlangt...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#62
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Zitat:
In der Kfz-Zulassung ist ein Vermerk "nächste HU". Daran erkennt der Zöllner wann das Kfz spätestens zum letzten Mal in der EU gewesen ist. Aus den Bootspapieren ergibt sich das nicht.
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Gruss Vestus |
#63
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Zitat:
Beim Trailer: sieht man das auch…………TÜV………. Interessiert die an der Grenze aber nicht! ------------------ Ich wurde heuer bei der Wieder -Einreise (Cro- Slowenien..) vom Slowenischen Zöllner nach der Zulassung gefragt. Auf den Hinweis: Zulassung in „D“; und auf die amtliche Reg.-Nr. vom WSA: war er zufrieden……. (hatte allerdings ein akt. „INF. 3“ dabei……..) musste ich aber nicht vorzeigen. Zoll: das Papier kostet zwar beim Zoll nichts: aber die haben ein „Rückwarenregelung Auskunftsblatt“ ; + „Ausfuhr-Begleitdokument“ verlangt; das nur eine internationale Spedition ausstellt. (Zollamt: in Halbergmoos; beim Flughafen München..) (wurde mir alles freundlich vom Zoll erklärt; ob das andere Zollämter auch so machen: weiß ich nicht…..) das Papier bei der Spedition kostet eine entspr. Gebühr; also nicht gerade zuviel an „Wert“ angeben! (ca. 1% vom angegebenen Wert!!) ----------
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Grüße von Herbert |
#64
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Zitat:
Mehr ist nicht notwendig.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#65
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Zitat:
Zollamt: Bloß hätte ich bei denen dann das Papier nicht gekriegt………
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Grüße von Herbert |
#66
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...dann melde dich das nächste mal bei mir. ich bekommen dort einen ganzen Stoß Formulare ;o)....
oder nutze eine andere Zollstelle....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#67
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Zitat:
……sollte ja ab nächstes Jahr vorbei sein; wegen EU ?
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Grüße von Herbert |
#68
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HR ist dann EU-Aussengrenze, dann ist das Papier wichtiger denn je.
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Gruss Vestus
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#69
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Zitat:
Da fällt bei dir grundsätzlich nochmal die Einfuhrumsatzsteuer an. Hier müsste noch ein Thread sein, das die Kroaten für Boote ihre kroatische ( und zur Zeit auch nicht EU-Steuer) Umsatzsteuer gesenkt haben. Wobei ich mich zur Zeit noch nicht schlau gemacht habe, wie das mit deutschen Booten aussieht, die der kroatischen Umsatzsteuer unterzogen wurden, und am 1.7 2013 dann Gemeinschaftsgut werden. Viele Grüße Volker |
#70
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Doch nicht, wenn das Boot nach dem 1.7 zwischen D und HR hin und her gebracht wird, oder was meinst du für einen Sachverhalt?
Viele Grüße Volker |
#71
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Überall in der EU - damit nach dem 1.7. auch in HR - kann man nach dem MwSt-Nachweis gefragt werden.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#72
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Wenn das Boot innerhalb der EU angetroffen wird, was für Anhaltspunkte soll es geben, das das Boot jemals für längere Zeit außerhalb der EU gewesen ist, und damit die Einfuhrumsatzsteuer neu anfällt?
Es heißt ja Einfuhrumsatzsteuer. Gruß Volker |
#73
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Zitat:
Von der Wiege bis zu Bahre = Formulare, Formulare.
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Gruss Vestus |
#74
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Zitat:
das würde ja heißen wenn ich in HR Ausklariere und dann einfach nach I fahre ohne Einklarieren und mich nach x Monaten einer Kontrolliert ich ja sagen kann das Boot war nur im Urlaub in HR sonst immer in I wo es auch jetzt liegt. Ich könnte ja auch noch versuchen einen Kaufvertrag zu bekommen wo der Übergabeort I ist Und noch einen mit dem 1/2 Preis falls was beim Überführen kontrolliert wird Gruß Markus |
#75
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Ich schrieb ja auch:
weil Ghaffy ja schrieb Zitat:
Für EU-Außengrenze stimmt das natürlich. Viele Grüße |
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