|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
Moin,
viele übersehen dass die HR-Küste ab 01.07.2013 EU-Aussengrenze ist. Ein Boot ist nun mal dazu bestimmt auf dem Wasser zu schwimmen. Das kann es in der Badebucht machen, innerhalb der 3sm-Zone, innerhalb der 12sm-Zone oder auch ausserhalb der 12 sm-Zone. Beim 5m-Trailerboot kann man davon ausgehen dass es die Hoheitsgewässer nicht verlassen hat, bei 36 Füssen sieht es schon anders aus. In D sind diese Kontrollen gang und gäbe. Nachweispflichtig ist der Eigner, woher er kommt und wo er vorher gewesen ist, nicht der HR-Zoll, mit seinen vier neuen hochmodernen mit allerfeinster Technik von der EU ausgestatteten und finanzierten Schnellbooten.
__________________
Gruss Vestus |
#52
|
||||
|
||||
Hallo Vestus,
Zitat:
Ich würde sagen, wieder eine EU-Aussengrenze, diesmal vom EU-Land Italien und was ist jetzt? Hat man die EU verlassen?
__________________
Grüße Thomas |
#53
|
||||
|
||||
Montenegro, Albanien, Türkei, Lybien, Ägypten, Tunesien, Libanon, Israel, such dir was aus.
__________________
Gruss Vestus |
#54
|
||||
|
||||
Na ja, Du kannst auch alle anderen Nicht EU-Länder mit einer Seegrenze hinzurechnen und da gibt es Tausende weltweit!
__________________
Grüße Thomas |
#55
|
||||
|
||||
Hallo Leute,
macht Euch doch nicht verrückt. Ich fahre jetzt schon 18 Jahre nach Kroatien und wurde noch nie Kontrolliert. Wenn man den IBS mit einer aktuellen Gültigkeit hat, passiert nichts.
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
#56
|
||||
|
||||
Zolldeklaration ist einzureichen wenn:
- Vorläufige Einfuhr nach HR UND Verlust des zollrechtlichen Status „Gemeinschaftsware“ (Wie man den verliert steht hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...001:01:DE:HTML - Einfuhr eines in einem Nicht-EU-Land registriertem Boot durch einen EU-Bürger Also: ist erst mal per se keine Deklaration nötig! Natürlich kann man jetzt den kroatischen Grenzbeamten wieder mal Willkür unterstellen, d.h. bei der Einreise will der euch den o. g. Status entziehen. Wesen Boots-Anmeldung (IBS, WSA, usw.) nicht älter als 3 Jahre ist oder so wie ich eine Bodenseezulasung hat (Prüf- und Vorführpflicht 3 Jahre), erbringt wie beim Auto den Rückwarennachweis aus den Zulassungspapieren. Sicherlich kann man noch den Nämlichkeitsnachweis (Auskunftsblatt INF 3) erbringen und ist somit auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Aber Achtung: die Wiedereinfuhrfrist ist 3 Jahre, d.h. der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
|
#57
|
||||
|
||||
Zitat:
zur zweiten Frage empfehle ich Dir, ein fach einen kleinen Zweizeiler auf´s Papier zu schreiben - Überschrift Eignergemeinschaft. Das Teil dann mit dem IBS zusammen zur ausstellenden Stelle (ADAC / DMYV) schicken und um Eintragung bitten. Kosten nen paar Euro Gebühr und schon wird das in HR offiziell anerkannt. Brauch dann auch nicht ständig erneuert zu werden und hat somit keinerlei Folgekosten. Alles andere mit kroatischem Notar usw. ist umständlicher und auch teurer. Habe das mit nem Freund zusammen genau so gemacht - klappte prima und ohne jegliche Komplikationen...
__________________
Gruß - Georg |
#58
|
|||||
|
|||||
Zitat:
... Kopf in den Sand und nach dem Motto, war immer so und ändert sich nicht -das ist wohl die dümmste Methode...Kroatien ist ja auch die letzten 18 Jahre alljährlich im Juli in die EU eingetreten.... wers mag, soll es so machen, aber nicht als Ratschlag anderen aufschwatzen. Denn Unwissenheit schützt vor STrafe nicht, und dies wohl überall, von den Verkehrsregeln, über die Geschwindigkeit auf dem Wasser und dem Gleiten bis zu länderspezifischen Regeln.
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
|
#59
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hallo, ich finde es ja wieder erstaunlich, dass es in diesem Forum immer wieder möglich ist, dass die Moderatoren die Weissheit in sich tragen. Vielleicht solltet Ihr mal diejenigen Fragen die schon lange nach Kroatien fahren. Alles andere aus google und wikipedia suchen und sich ein Halbwissen aufbauen und dieses dann hier als Ihr eigenes Wissen verkaufen ist mehr als trügerisch und verunsichert nochmehr. Und davon nehme ich auch die Moderatoren nicht aus. Ihr macht dieses Forum kaputt , wenn Ihr ständig nörgelt und Eure Weisheit auf andere übertragen wollt. Trennt Euch mal davon und glaubt mal den Leuten die hier schreiben. Und jetzt zum Thema; habe mich an die kroatische Botschaft gewandt und die haben mich (weil Sie wahrscheinlich keine Lust haben das alles zu schreiben) mich an den ADAC verwiesen. Das Dokument findet hier hier http://www.adac.de/_mmm/pdf/Kroatien_57404.pdf Da steht alles drin, also wie gesagt, wenn Ihr privat mit Eurem Boot nur Urlaub machen wollt, dann benötigt Ihr einen Eigentumsnachweis (IBS, ADAC etc). Ich selbst habe schon versucht beim Zoll zu deklarieren, da wurde ich an den Grenzen nur durchgewunken, weil die Zöllner auf die Bürokratie keine Lust haben.
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco
|
#60
|
||||
|
||||
Zitat:
und ergänzend mich als "dumm" zu bezeichnen ist mehr als frech das gehört sich einfach nicht, einige Herren kennen halt keine Kultur
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
#61
|
|||||
|
|||||
Zitat:
(Übrigens: Dieter ist kein Mod.)
__________________
Gruß Heinz,
|
#62
|
||||
|
||||
ok, Danke auch wenn er kein Mod ist, gilt das auch für die Moderatoren, ganz ehrlich die meisten Foren werden durch diese barschen Formulierungen zerstört....meine Meinung
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
#63
|
|||
|
|||
[QUOTE=gbeck;3149130]zur ersten Frage gibt´s hier schon genug Meinungen, Falschaussagen und sonstige nette Anekdoten zu lesen. Daher enthalte ich mich mal einfach....
zur zweiten Frage empfehle ich Dir, ein fach einen kleinen Zweizeiler auf´s Papier zu schreiben - Überschrift Eignergemeinschaft. Das Teil dann mit dem IBS zusammen zur ausstellenden Stelle (ADAC / DMYV) schicken und um Eintragung bitten. Kosten nen paar Euro Gebühr und schon wird das in HR offiziell anerkannt. Brauch dann auch nicht ständig erneuert zu werden und hat somit keinerlei Folgekosten. Alles andere mit kroatischem Notar usw. ist umständlicher und auch teurer. Zur ersten Frage...die wesentliche Frage ist, wie alt ist dein Boot.....vom Gesetz her brauchst du einen Mehrwertsteuernachweis......die Frage ist, ob es die Behörde bei älteren Booten noch kontrolliert..... |
#64
|
|||
|
|||
Servus!
Naja, der Ton ist vielleicht etwas rüde, aber von der Sache her hat dieter recht wie ich finde. Denk mal selber nach: Das von dir gepostete Dokument vom ADAC hat Redaktionsschluß Dezember 2012. Da gabs noch kein 5 % Angebot, keine 8-Jahresregel, schlicht gar keine verlässlichen Informationen von kroatischer Seite was den EU Beitritt betrifft. Das kam alles erst später. Und auf so ein veraltetes Dokument willst du dich verlassen??? Nun gut, bitte. Das ist dein Ding. Aber dann rate es zumindest nicht anderen die dann den Schaden haben... Schöne Grüße, Jan |
#65
|
|||
|
|||
@ justforfun:
Er holt das Boot nicht aus dem Zollager, er bringt es aus D mit. Das Alter ist den Kroaten daher herzlichst wurscht. Das einzige was relevant sein könnte ist die 3-Jahresregel (Was du ja ned glauben magst). Ohne Rechnung muss er halt in D zum Zoll, INF3 holen, bei einem Boot älter 8 Jahre wahrscheinlich noch nicht mal einen KV vorlegen weil eh Steuerstatus unterstellt wird (Ist ja EU-Regel). Mit dem INF 3 hat sich auch das mit den 3 Jahren erledigt. Schöne Grüße, JAn |
#66
|
||||
|
||||
Hier der aktuelle Info-Text vom ADAC:
EU-Beitritt Kroatien: Daten und Fakten zur Nachversteuerung von Booten und Yachten, Stand: 05.04.2013
__________________
Gruß Heinz, |
#67
|
||||
|
||||
Hallo Heinz,
danke erst einmal für die genaue Aufklärung. Wenn ich mich recht erinnere guing es am Anfang rein um die Frage, was ich zu erledigen habe wenn ich mein eigenes Boot auf dem Trailer mit nach Kroatien nehme. Hieru verweist der ADAC auf das Dokument was ich vorab verlinkt habe und habe Heute ergänzend vom ADAC nochmals eine Mail mit dem folgenden Inhalt erhalten, dass auch dem Inhalt der Website beinhaltet. Wenn hier der adac nicht auf dem aktuellen Stand ist, währe das schon sehr erbärmlich. Rechtslage Das kroatische Zollgesetz schreibt vor, übrigens im Einklang mit den europaweit geltenden EU-Bestimmungen, dass in Kroatien die vorübergehende Einfuhr und Nutzung von Booten für einen Zeitraum von 18 Monaten erlaubt ist. In ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist, verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Hat die Yacht innerhalb dieses Zeitraums Kroatien nicht mindestens einmal offiziell verlassen, beginnt die Zollpflicht in Kroatien. Vielen Skippern, deren Boote dauerhaft in Kroatien liegen, ist dieser Umstand gänzlich unbekannt. Diese Verordnung gibt es schon seit einigen Jahren, nur wurde sie bisher nicht entsprechend umgesetzt. Durch den bevorstehenden EU-Beitritt fordern die Behörden in Brüssel jedoch eine Angleichung der kroatischen Gesetze an die EU-Gesetzgebung und genau dazu zählen auch die Zollvorschriften, die die zollrechtliche Behandlung ausländischer Boote und Yachten regeln. „Lässt man die Frist von 18 Monaten verstreichen, kann es sein, dass ohne weitere Aufforderung die Beschlagnahme droht“, unterstreicht SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser. Und dann wird es teuer. Zoll, Strafzoll und die zu erhebende kroatische Mehrwertsteuer können schon mal leicht den Wert der Yacht überschreiten, zumal der festgelegt wird auf den Tag der Einfuhr, auch wenn der schon einige Jahre zurück liegt. Ich spreche hier nicht von allen anderen Fällen des ein/ausklarierens. Lediglich geht es doch darum, dass die Urlauber mit Boot nichts anderes zu beachten haben. p.s. ich finde auch immer diese Unterstellungen so unnötig, als würde man hier bewusst Mitglieder des Forums in die Irre leiten, wenn ich etwas nicht wüsste oder mir nicht sicher währe würde ich hier gar nicht antworten.
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
#68
|
||||
|
||||
Wer ist von der Nachversteuerung innerhalb der EU betroffen?
Nach der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass Wasserfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, mehrwertsteuerpflichtig sind. Betroffen sind auch Eigner, für deren Yacht zwar die Mehrwertsteuer bezahlt, aber mehr als 3 Jahre außerhalb der EU (z.B. in Kroatien) war. aber entweder bin ich zu (blöd) und versteh den ganzen Quatsch nicht, oder wir reden aneinander vorbei. Trailerboot-3 Jahrefrist-Nachversteuerung da es ja seit Jahren diesbezüglich keine Kontrolle gab, wie soll ich nachweisen das das Boot nur im Urlaub in HR ist die Zulassung beim WSA oder ADAC ist doch auch kein Nachweis, denn ich könnte es ja trozdem das restliche Jahr in HR lassen im Gegenteil das Boot wird schon seit Jahren, jährlich angemeldet und bei INF 3 muß ich das Boot dem Zöllner in D zeigen, das ist für mich ein Nachweis
__________________
Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#69
|
||||
|
||||
wenn Du dein Boot fest in Kroatien liegen hast, gilt das was Heinz (Jugofahrer) beschrieben hast. Inkl. 8 Jahresregel etc.
Wenn Du ein Trailerboat hast, wird dein Nachweis jedes Jahr z.B durch den DMYV verlängert. Wird diese Frist überschritten, wird der IBS auch nicht mehr anerkannt. Aber im Prinzip gebe ich Dir recht, ich könnte mein Boot in Kroation liegen lassen und lasse den Schein neu beim DMYV ausstellen, allerdings spätestens wenn der Tüv abgelaufen ist, bekommst Du das Boot nicht mehr aus HR (selbst erlebt). Das Boot kannst Du immer 18 Monate in Kroatien belassen ohne Eintrag ins Schiffsregister (Permit ist kein Eintrag). Den INF 3 benötigst Du ab 01.07 nicht mehr und dieses ist umabhängig vom Schengen3 abkommen, so der Zoll in Hamburg.
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
#70
|
||||
|
||||
Zitat:
Boot ist beim WSA angemeldet, und da bekommt man die Papiere zugeschickt, Boot will keiner sehen mit dem Boot waren wir noch nie beim TÜV mit Trailer ja und jetzt, wie beweise ich was ich werd verrückt, 2014 wird alles hoffentlich besser
__________________
Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#71
|
||||
|
||||
Servus!
@ joamali: Also wenn der ADAC dir tatsächlich auf die frage was zu beachten sei wenn man nach dem 1.7 mit trailerboot nach hr in den Urlaub fährt ist das mehr als ein Armutszeugnis: Die 18/24 monatsregel wird es zwar noch geben, ist aber nach Eu Beitritt für Eu Bürger bedeutungslos. Es gilt der freie Warenverkehr, und dazu gehört auch, daß ich mein Boot solange überall in der Eu rumstehen lassen kann wie ich will. Für nicht Eu Bürger bleibt dagegen alles beim alten. Des weiteren hat die 18/24 monatsregel absolut keine Auswirkungen für jemanden der bloß 2 Wochen in den Urlaub fährt, es heißt ja nicht 1/2 monatsregel, oder? Die Antwort des ADAC ist also völlig am Thema vorbei. Das einzig interessante ist im vorigen Dokument der Hinweis auf die 3 - Jahresergebnis, wenn auch dieses Dokument bereits wieder veraltet ist (die 8 jahresregel wurde letzte Woche als Gesetz verabschiedet). Der ADAC ist halt doch ein autoclub, er glänzt hier nicht gerade mit Fachkompetenz um es höflich zu formulieren. Sommer, du hast die anstehende Problematik völlig richtig erkannt. Schöne Grüße, Jan
|
#72
|
||||
|
||||
Hallo Sommer,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, willste dort Urlaub machen, also das Boot soll dort nicht verbleiben. Den IBS bekommst Du nur beim DMYV oder ADAC, beim WSA währe es mir nicht bekannt bzw. mir neu. Für den IBS ist der Kaufvertrag wichtig, nach dem Urprungskaufvertrag wird beim DMYV nicht gefragt. Dieser verlängert sich jährlich nicht automatisch, du musst ihn neu beantragen. Der IBS besagt, dass dein Heimathafen z.B in Deutschland ist, dass reicht den Kroaten, wenn dein Boot dort nicht mehr als 18 Monate verbleibt. Mit dem Boot brauchst Du natürlich nicht zum Tüv, aber angenommen dein Gespann verbleit dort mehr als 24 Monate dann dürfte der Tüv vom Trailer abgelaufen sein, es wird dann schwierig diesen ohne Tüv über die Grenze zu bekommen.
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
#73
|
||||
|
||||
Zitat:
also kein IBS so jetzt du wieder, wie beweise ich was ohne INF3
__________________
Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#74
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hallo Freerider, Du hast scheinbar nicht alles gelesen. Die kroatische Botschaft hat mich auf die Darstellung des ADAC verwiesen (weil die wahrscheinlich zu bequem sind zu antworten). Hier wird eine unwahrscheinliche Panikmache betrieben, für die, die nachdem 1.7 dorthin in Urlaub fahren. Liess doch bitte mal genau, was hat die 3 Jahresregel mit der 8 Jahresregel zu tun. Ihr bringt alles durcheinander und verunsichert nur. Für Urlauber die Ihr Boot mitbringen wird alles so sein wie in Spanien oder anderen EU-Ländern. So die Frage war ja vom ersten Beitragsersteller nach einer kurzen Form, die ist längst überschritten. Daher mein letzte Beitrag
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco
|
#75
|
||||
|
||||
Zitat:
hast ne pn
__________________
Mit baltischen Grüssen Marco |
|
|