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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kroatien Steuer und Zoll kurzfassung bitte
Hallo!
Da das Hauptthema mittlerweile 100 Seiten lang ist würde ich mich über eine kurze info freuen. Dieses Jahr geht es ende Juli für 2 Wochen nach Kroatien, wir haben ein Bayliner 175 br gebraucht von Privat gekauft, ohne Zoll oder Steuernachweiß und war auch noch nie in Kroatien mit dem Boot. Was kommt jetzt alles an der Grenze auf mich zu? Steuern und Zoll nachzahlen oder werde ich nach dem EU Beitritt wohl einfach so durchgewinkt?! Was ist wenn das Boot nicht auf mich sondern dem Namen eines Familienmitgliedes läuft welcher jeder einen anderen Nachnamen hat? Vielen Dank! Geändert von Dott (20.06.2013 um 09:31 Uhr) |
#2
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1.Frage kann ich dir beantworten
beim Vorbesitzer, wenn dieser das Boot bei einem Händler gekauft hat, nach dem Orginalkaufvertrag fragen, da ist die MwSt ausgezeichnet sonst zum Zoll in deiner Nähe fahren, mit Boot und 1 Bild, INF 3 ausstellen lassen (kostet nix)
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#3
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danke, für die ausstellung des INF 3 fallen dann jedoch sicher Zoll und/oder steuern für das Boot an, oder?!
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#4
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Zitat:
Ja, wirst du zahlen müssen...ohne Mehrwertsteuernachweis würde ich nicht fahren....zu gefährlich....an der Grenze wirst keine Kontrolle mehr haben...freier Warenverkehr......aber bei jedem Polizeiboot zusammenzucken.....das würde ich mir im Urlaub nicht antun... |
#5
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Zitat:
kaum zu glauben aber wahr, es gibt bei Behörden auch mal was für umsonst
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew***
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#6
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Ok, jetzt doch zahlen oder nichts zahlen?!
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#7
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Zitat:
Wenn das Boot älter als 8 Jahre alt ist...hast du zwei Möglichkeiten....entweder du legst es jetzt noch in eine Zollmarina...und holst Dir deinen Mehrwertsteuerstatus über die Zolldeklaration.....oder....die illegale Version...du fälscht eine Rechnung, machst im Photoshop die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von einem Bootshändler.....Risiko nahe Null, da die Rechnung nicht nachkontrolliert werden kann, da die Aufbewahrungspflicht für die Händler nur 7 Jahre beträgt.....aber wie gesagt.....legal ist es nicht..... oder...du verzollst es in Deutschland mit 19 % und hast deine Ruhe ...astreine Version.....musst selber entscheiden... |
#8
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oki, danke!!
Und wie sieht es aus wenn das Boot nicht auf meinem Namen angemeldet ist? Kann es da zu problemen kommen? |
#9
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wo steht dein Boot?
Nachversteuern nur wenn in nicht EU-Land steht deutsches Boot, in D brauchst du nicht nachversteuern
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew***
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#10
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Das boot steht in deutschland direkt auf dem trailer vor meiner türe...
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#11
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dann brauchst du nicht nachversteuern
nur INF 3 holen und alles ist gut
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#12
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Cool!
Also fahre ich samt Boot sowie einem Bild vom Boot zur nächsten Zollstelle und sage denen einfach nur, bitte ein INF 3 und ich habe in Kroatien zollrechtlich keine Probleme. |
#13
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Zitat:
Bootspapiere mitnehmen und evt.Vollmacht vom Eigentümer, wenn auf einem anderen Namen zugelassen
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#14
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Super, danke für die Info!
In Kroatien wird es dann auch keine Probleme geben wenn das Boot auf einem anderen Namen angemeldet ist? |
#15
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Frage: Wie lange ist das INF3 gültig? Muß das jährlich erneuert werden?
Ich habe es mir als Formular schon besorgt, aber noch keine weiteren Schritte unternommen.
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Gruß Heinz, |
#16
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jedes Jahr neu machen
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew***
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#17
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Hallo!
Auch wenns jetzt wieder verwirrt! Habe soeben mit dem Hauptzollamt Düsseldorf gesprochen. Wenn ein deutscher Kaufvertrag (auch ein privater 0hne Mwst-Ausweisung) vorliegt bzw. mitgeführt wird reicht das aus. Die INF 3 selbst wäre auch nicht nötig, da schon der Kaufvertrag (wenn in D geschlossen) das nachweist. Man solle sich nicht verrückt machen lassen! Ich kann nur wiedergeben, was mir gesagt wurde!
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Gruß, Klaus |
#18
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Zitat:
Anmeldung in HR mit anderem Namen, kenn ich mich nicht aus, da werden sicherlich noch andere Spezis Auskunft geben können
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#19
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Zitat:
an der Grenze kann es dann zu Problemen kommen ich würd das Risiko nicht eingehen
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#20
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Ist diese Zollerklärung neu oder gibt es diese Notwendigkeit schon immer oder länger?
Ich bin noch nie nach derartigen Erklärungen gefragt worden
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Gruß Heinz, |
#21
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Das Zollamt sagte mir, das der INF 3 nur für Staaten interessant ist, die nicht EU sind!
Also theoretisch jetzt Deutschland----Inf 3---Kroatien Urlaub---Zurück Deutschland Aber ab 01.07 ist Kroatien EU, somit wird auch kein INF3 mehr dafür ausgestellt!
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Gruß, Klaus |
#22
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Zitat:
vorher hat dieses Thema scheinbar noch keinen interressiert Zoll sagte, jedes Jahr = neues INF 3
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#23
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Vielleicht sollte man mal umgekehrt hier fragen: Hat schon Jemand diese Bescheinigung vorweisen müssen ?
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Gruß, Klaus |
#24
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Ich kenne niemanden und ich habe mit sehr vielen Bootsbesitzern gesprochen.
Auch Steuernachweise mußte noch NIE jemand vorweisen.
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Gruß Heinz, |
#25
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Aber nicht mehr wenn Kroatien in der EU ist (laut Aussage Zoll von Heute!)
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Gruß, Klaus |
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