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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ja, auch unter den Prüfern gibt es noch echte Kavaliere. Kenne ich: Termine in der Werft macht nur noch meine Frau und bekommt, was sie will. Ich bin dagegen schon manchmal abgeblitzt. Frauen ziehen immer, auch in Verhandlungen. Vor vielen Jahren habe ich mir mal eine flotte Studentin vom Escort-Service in eine Verhandlung mitgenommen und als Sekretärin ausgegeben. So geschmeidig klappte es zuvor nie.
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#52
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Zitat:
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Gruß Michael
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#53
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http://de.wikipedia.org/wiki/Funkbet...efunkdienst%29
§ 4 http://www.gesetze-im-internet.de/bi...456900002.html Ich weiß gar nicht, was es da immer wieder neu zu diskutieren gibt. Es behauptet auch keiner hartnäckig und beinahe kindischer Art und Weise, dass man ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Auto fahren darf.... |
#54
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Du bist am Thema vorbei.
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#55
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Er darf ein Funkgerät an Bord haben. Er darf es nicht in Betrieb nehmen. Das ist meine Aussage. Provokant aber nicht böse.
LG Andreas |
#56
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Zitat:
Ich darf mich aber reinsetzen. Auch ohne Führerschein. |
#57
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Klar darfst du dich reinsetzen, ist ebenso sinnlos wie ein Funkgerät in der Backskiste, ohne Antenne und Stromanschluss.
Zitat:
2. verboten ohne wenn und aber. |
#58
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Sinnlos sind jedenfalls die Funk-Diskussionen in diesem Forum.
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#59
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Lustige Diskussion
Ich bin noch nie nach meinem Funkzeugnis oder Gerät gefragt worden, bin aber schon oft kontrolliert worden, sowohl von franz. als auch von deutschen Entenbobbys...trotz brutal hoher Antenne ich habe den UBI = einen Tag gelernt - Prüfung - 140 Euro abgedrückt - fertisch
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#60
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Soll Leute geben, sie sind 20 Jahre ohne Führerschein LKW gefahren, andere, Bäcker oder Klemptner, haben als Oberärzte praktiziert und ein technischer Zeichner hat den Hauptstadtflughafen geplant....jaja, gibts alles.
Obs dadurch legal wird? Einen Tag gelernt? Respekt....http://www.nautik-funk-berlin.de/Download.htm |
#61
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Zitat:
Es geht doch nicht darum, was sinnlos ist. Ich habe ein Funkgerät eingebaut, was ich nicht nutze und was nicht in Betrieb ist, so kann ich es im Boot mitführen. Ich darf es nicht nutzen, weil ich keine Zuteilungsurkunde habe. Habe ich eine Zuteilungsurkunde, so muss ich das Funkgerät nutzen. Damit ich es nutzen darf, muss ich eine entsprechende Funklizenz haben. So ist das Pferd gesattelt. LG Andreas |
#62
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Wie ich schon schrieb, kindische Frage/Antwort....ich kann mir auch einen zerlegten 50 PS AB in die Backskisten packen wenn ich keine Fläppe haben oder einen V8 in meinen Käfer bauen wenn ich den Wagen nicht fahre.
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#63
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Zitat:
Ich verstehe auch nicht warum man immer Beweise benötigt. 3 Kollegen haben letztes Jahr genau dafür gezahlt. Waren auch nur 450 Euro pro Kopf. Ich sage immer, das jeder machen soll wie er das für richtig hält. Spätestens wenn die Kontrolle mal kommt, dann wissen auch die letzten das Halbwissen nicht viel bringt!! Auch das ist nicht böse gemeint. Achja, hier noch etwas zum lesen: Auf Seite 12 oben steht: Hat ein Kleinfahrzeug, das im Binnenbereich eingesetzt wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, m Binnenbereich eingesetzt wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied zum Bedienen der Sprechfunkanlage in Besitz des "UKW Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sein. Müsste eigentlich zu verstehen sein
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#64
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Zitat:
Sicherlich. Wenn Du es nicht nutzen möchtest. |
#65
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Woher kommt eigentlich die Aussage, dass es inzwischen nicht mehr reicht, wenn irgendeiner an Bord das jeweilige Funkzeugnis hat? Man kann gelegentlich lesen, dass inzwischen ausdrücklich der Schiffsführer ein Funkzeugnis haben muss. Und gibt es da möglicherweise Unterschiede zwischen See und Binnen?
Matthias |
#66
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Zitat:
Guckst Du hier: Sende- und Empfangsbereitschaft: Ist ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord, muss die Sprechfunkanlage im Verkehrskreis Schiff – Schiff ständig sende- und empfangsbereit sein. Dieser Verkehrskreis darf nur zur Übermittlung oder zum Empfang von Nachrichten auf anderen Kanälen kurzfristig verlassen werden. Die Sprechfunkanlage darf nur von Personen benutzt werden, die über ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen. Ich habe fertig
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#67
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Richtig. Du hast Recht. Das darf ich dann nur, wenn ich eine Zuteilungsurkunde habe. Dann muß ich sende und empfangsbreit sein.
Habe ich was anderes geschrieben? |
#68
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Zitat:
Die Unterschiede gibt es. LG Andreas |
#70
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Ich denke er macht sich einen Spaß daraus und zu veräppeln...
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#71
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Zitat:
WEnn du es Funktionsfähig einbaust gilt es als SChiffsfunkstelle. Somit muss es Betriebsbereit sein wenn gefahren wird. Somit muss es eingeschaltet werden. Somit muss jemand an Board sein der einen Befähigungsnachweis hat. und es muss zugelassen sein. Ergo folgt daraus wenn keiner an Bord ist der den Befähigungsnachweis hat, dann darf das Boot nicht bewegt werden. WEnn das Funkgerät nicht zugelasen ist darf das Boot nicht bewegt werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#72
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Zitat:
Und ich bin der Meinung, ich werde erst dann eine Schiffsfunkstelle, wenn ich die Zuteilungsurkunde erhalte. Da bin ich erstmals als Schiffsfunkstelle erwähnt. Nicht mit dem Einbau eines Funkgerätes. LG Andreas |
#73
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Wenn ein Funkgerät eingebaut wird muss es auch Zugelassen werden.
bevor die Zulassung nicht da ist darf auch nicht mehr gefahren werden. Daher baut man die Funke erst ein wenn man die Zulasssung in Händen hat.
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#74
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Viel Spaß noch, ich geh Kirschen pflücken. Um kurznachneun gepflückt, auf der Holzleiter stehend, schmecken sie am besten.
Willy
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#75
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Dann erzähl doch mal bitte, am besten mit Rechtsquellen. Das könnte künftige Funk-Diskussionen erheblich verkürzen...
Matthias |
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