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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsausfgaben) mitzuhören ist verboten. Daher ist BOS Funk z.B. in einem Frequenzband, das für normale Radios gesperrt sind. Scanner sind ja nichts anderes als Radioempfänger nur mit einem Erweiterten Frequenzband
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Zitat:
Meiner Meinung nach sollte der jeweilige Betreiber dafür sorgen, dass seine Übertragung verschlüsselt ist.. von jedem Privatman wird das bei seinem Wlan ja auch verlangt. Aber gut.. nur meine Meinung .. und wir kommen vom Thema ab. Ich weiss übrigens, was die Abkürzung BOS bedeutet. Ich sorge u.a. NRW-weit dafür, dass sich die Jungs in (BAB- und Bundesstrassen-Tunneln) verständigen können Gruß, Jörg |
#53
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Zitat:
wenn du aus deinem Link herausliest, dass man öffentlichen mobilen Landfunk mit Scannern abhören dürfte, dann halte ich das für eine Fehlinterpretation. Einerseits - wie in dem Link ausgeführt - zählt der CB-Funk zu den nicht-öffentlichen (!) Funkdiensten. Zitat:
Im Gegenteil: das Abhören von öffentlichen Funknetzen mit Scannern ist ja strikt verboten und mit ganz empfindlichen Strafen bedroht. Wie im o.a. anderen Trööt ("Handgurken an Bord") mehrfach ausgeführt: Es ergibt sich aus den Gesetzen nicht, dass das "unbefugte" (also ohne Zeugnis) Mithören von See-/Binnenfunkverkehr erlaubt wäre. Das Gegenteil bleibt anzunehmen, denn so stehts ja im Gesetz. Judikatur dazu ist allerdings nicht aufzutreiben, was "bestenfalls" bedeutet, dass noch niemand wegen Abhörens von See-/Binnenfunk verurteilt wurde (im Gegensatz zum Taxifunk). Weil aber aus dem Besitz eines Scanners laut Judikatur nicht zwingend gefolgert werden darf, dass jemand damit was Illegales macht (nämlich Telefone abhören), haben die Gericht bislang entschieden: Scanner darf man besitzen, jedoch nur für "öffentliche Nachrichten" (Wetter usw.) einsetzen, Missbrauch muss bewiesen werden, nicht bloß angenommen. Das war die "spannende" Änderung der letzten Jahre im Zusammenhang mit Scannern. Nicht geändert wurde hingegen, was man hören darf: Radio, Fernsehen, Wetter oder sonstige für die Allgemeinheit bestimmte Sendungen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (07.11.2013 um 07:56 Uhr) |
#54
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Zitat:
Daher dürfen Radios nicht in dem tiefen Frequenzbereich empfangen. mit dem alten Empfänger von meinem Opa war dies problemlos möglich Mit der einführung des digitalfunkes (was bei uns in BW schon los geht, Polizei fährt schon zweigleisig, Unser erstes Feuerwehrauto wird nun demnächst umgebaut), wird dies auch erledigt sein.
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#55
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#56
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Nicht nur BOS, auch die Autobahnmeistereien sollen demnächst auf Digitalfunk umschwenken. Was dringend nötig ist, da die heutzutage verwendete Technik wirklich zum Alteisen gehört. Um wieder zum Thema zurück zu kommen: es ist wohl auch die Frage welche Intention dahinter steckt Funk zu hören. Geht es darum auf See oder Binnen mitzubekommen wenn Gefahrenlagen entstehen oder zu wissen welche Schleuse gerade gestört ist .. wird es wohl keine Kläger und Richter geben. Anders sieht es aus, wenn der Kriminelle wissen will wo er gerade vom Streifenwagen unbehelligt in ein Häusle einbrechen kann. Deswegen würde ich persönlich mir keine Vorwürfe machen und schlecht schlafen können, wenn ich an Bord meines Bootes einen Funkscanner betreiben würde um die für mich relevanten Funkdienste zu empfangen. Hoch lebe der Kunjunktiv Gruß, Jörg |
#57
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Zitat:
Der TO fragte aber ob es erlaubt ist, und nicht ob man es machen kann.
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#58
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Grundsätzlich aber eine dolle Geschichte!! Du schreibst: Zitat:
Ich habe fertig ujd nun eine Tasse Kaffee
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#59
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Richtig.. und ich erdreiste mich, neben der Erörterung der schönen deutschen und korrekten rechtlichen Lage, meine persönliche Einschätzung kund zu tun.
Gruß, Jörg |
#60
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Um das mal abzukürzen. Ich kaufe ein UKW Teil, höre unberechtigterweise zu und meine Frau macht im Sommer einen Schein. Falls die Rennleitung uns vorher kontrolliert: Meine Frau ist Psychologin und quatscht meinen Kollegen in Blau das Ohr ab...
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#61
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Hört sich für mich nach einem guten Plan an
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#62
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Ja finde ich auch
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#63
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Gute idee
Aber melde es gleich an.
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#64
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a) Du und deine Frau machen den Funkschein und dann kannst Du eins einbauen. b) Deine Frau macht den Schein und Du kaufst eine UKW Handgurke. Die Handgurke kann Deine Liebste dann mitnehmen wenn Sie an Bord ist und Funken was das Zeug hält und wenn Sie nicht an Bord ist, hast Du auch kein Problem mit der Rennleitung. Lg Alex |
#65
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Wenn nur die Frua den SChein macht und er den Führerschein hat, darf er halt nur noch fahren wenn seine Frau dabei ist. oder er macht den Schein gleich mit.
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#66
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Wo genau steht das, ist das o.g. Merkblatt nicht mehr aktuell Gleiche Frage oder nur vorauseilender Gehorsam Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#67
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#68
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Ich hab jetzt in Koblenz angerufen, da es mich selbst verwirrt hat.
Mit dem UBI darf man in Zonen 1-4 Funken. Allerdings sind nur die Zonen 1 und 2 Seeschiffahrtstrassen. Zone 3 Sind internationale Binnenwasserstrassen (z.B. Rhein, Mosel, Donau) Zone 4 sind National Binnewasserstrassen (z.B. Main, Lahn usw.) Also ist die Frage auf welchen Seeschiffahrtstrassen darf man Funken ? Zonen 1 und 2 ---------------------------------------------------- In Welchen Funkzonen darf man Funken ? Zonen 1 bis 4 http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...en_1_bis_4.pdf und grafisch http://www.fvt.wsv.de/ubi/Karte-Zonen-1-4.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (07.11.2013 um 13:31 Uhr)
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#69
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Dann ruf gleich nochmal an und frag, ob man es ohne Schein abhören darf
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#70
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Zitat:
man dürfe das so abhören. Das Schlimme ist, ich habe es irgendwo gehört, dass es so ist. Wenn es nicht mal sogar auf dem SRC Lehrgang war... Seit dem suche ich Schriftstücke, die das untermauern können, bin aber, wie du siehst, noch nicht weit gekommen.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#71
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So Ich war so frei und hab nochmal angerufen.
See- und Binnenfunk gehört wie de BOS-Funk und der Flugfunk zu den Sicherheitsfunkdiensten und darf mit Scannern nicht abgehört werden. Herr Weiler von der WSV in Koblenz war da eindeutig.
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#72
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#73
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Ein klares Zeichen dafür, dass er es sich leicht gemacht hat und anscheinend nur einen störenden Anrufer loswerden wollte. Denn eindeutig ist das ja nun nicht. Hat er was zum von mir verlinkten Passus im Dokument von der BNA gesagt?
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#74
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Zitat:
Aber du kannst gern selbst anrufen und nachfragen. Seine Nummer: 0261/9819-2213 auch hier zu finden: http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html oder schreib ihm eine MAil mit den entsprechenden Dokumenten und frag nach.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (07.11.2013 um 15:55 Uhr) |
#75
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Ich meine nicht:
Der Herr spricht also wahr. Aber hier wird eben das gelesen (auch wenn es nirgends steht), was man gerne lesen möchte. Wie jedoch schon öfters angemerkt: Es kräht kein Hahn danach, aber daraus abzuleiten, dass es "erlaubt" wäre, ist einfach nicht zulässig. Es ist allenfalls (man findet ja kein Urteil dazu, das jemals jemand danach verurteilt worden wäre) geduldet. Ich verstehe, dass der armen deutschen Seele eine "Duldung", die nicht auf Rechtssicherheit fußt, widerwärtig ist. Aber so ist es eben, nicht nur in Kroatien oder in Dritte-Welt-Ländern, sondern offenbar manchmal auch in DE - reine Willkür ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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