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  #51  
Alt 30.11.2013, 09:59
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Beim googeln nach "ausländischen Sportbootführerschein umschreiben DSV" findet man regelmässig diese Aussage:

Ausländische Bootsführerscheine können nicht in deutsche Bootsführerscheine umgeschrieben werden. Das ist so vorgeschrieben. Für Ausländer gilt: Wenn sie sich maximal 12 Monate in Deutschland aufhalten, reicht die Qualifikation ihres Heimatlandes aus; wenn dort kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, brauchen sie auch hier keinen. Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die sich länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen einen deutschen Bootsführerschein. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie per Mail an fuehrerscheine@dsv.org

http://www.bootsfuehrerschein.de/faq...schreiben.html

Volkers Beitrag

"wichtig ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs."

kommentiere ich mal aus Gründen der Höflichkeit nicht.

Dass unsere Nachbarn mit der Thematik besonnener und praxisgerechter umgehen ist zwar lobenswert, für unsere Bürokraten und Verbände aber leider nicht relevant.

Letztgenannte wollen nur euer Bestes, euer Geld.
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Gruss Vestus
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  #52  
Alt 30.11.2013, 12:13
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Windy9800 Windy9800 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Beim googeln nach "ausländischen Sportbootführerschein umschreiben DSV" findet man regelmässig diese Aussage:

Ausländische Bootsführerscheine können nicht in deutsche Bootsführerscheine umgeschrieben werden. Das ist so vorgeschrieben. Für Ausländer gilt: Wenn sie sich maximal 12 Monate in Deutschland aufhalten, reicht die Qualifikation ihres Heimatlandes aus; wenn dort kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, brauchen sie auch hier keinen. Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die sich länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen einen deutschen Bootsführerschein. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie per Mail an fuehrerscheine@dsv.org

http://www.bootsfuehrerschein.de/faq...schreiben.html

Volkers Beitrag

"wichtig ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs."

kommentiere ich mal aus Gründen der Höflichkeit nicht.

Dass unsere Nachbarn mit der Thematik besonnener und praxisgerechter umgehen ist zwar lobenswert, für unsere Bürokraten und Verbände aber leider nicht relevant.

Letztgenannte wollen nur euer Bestes, euer Geld.


Wie sieht das denn mit den Internationalen Ausweisen aus, welche nach der Resolution NR:40 ausgestellt sind??? Egal in welchem Land die Prüfung dann auch abgelegt wurde. Geht es dort nicht darum, dass diese Ausweise gegenseitig anerkannt sind und dann bei einem Umzug egal von wo nach wo auch umgeschrieben werden?


Lg Ralf
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  #53  
Alt 30.11.2013, 13:16
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Zitat:
Zitat von Windy9800 Beitrag anzeigen
Wie sieht das denn mit den Internationalen Ausweisen aus, welche nach der Resolution NR:40 ausgestellt sind??? Egal in welchem Land die Prüfung dann auch abgelegt wurde. Geht es dort nicht darum, dass diese Ausweise gegenseitig anerkannt sind und dann bei einem Umzug egal von wo nach wo auch umgeschrieben werden?


Lg Ralf
Leider nicht in D.

Die Res.40 bezieht sich nur auf Gäste.

Klarer wird die Sache wenn man sich verinnerlicht welche Berechtigungen die Führerscheine der einzelnen Länder haben.

Z.B. unser SBF-See: mit dem haben wir sozusagen "Narrenfreiheit" in Bezug auf Länge und Leistung. Da würden sich sogar die Engländer die Finger nach lecken. Nagel mich nicht fest, aber ich glaube ab 24 m haben die FS-Pflicht, und da sehen die Prüfungen anders aus.

Googel mal spasserhalber nach "Yachtmaster Coastal bzw. Offshore" bzw. das spanische Pendant "Patron de Yate" oder "Capitan de Yate", dann wird ersichtlich welche (vermeintlichen) Schätze wir in Händen halten.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (30.11.2013 um 14:26 Uhr) Grund: RSF
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  #54  
Alt 01.12.2013, 13:02
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So,jetzt erstmal vielen Dank an Euch für die vielen Erklärungen und Erläuterungen.

Um zur eigentlichen Sache zurückzukommen:

Hab soeben meinen Nachbarn getroffen und ihm die Sachlage erklärt,das er hier in Deutschland die polnischen Sbf`s nicht gebrauchen kann - die Enttäuschung stand ihm im Gesicht geschrieben.

Rausgeworfenes Geld in Polen...

Jetzt überlegt er aber doch,die deutschen Sbf`s nachzumachen.

Gruss
Andreas
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  #55  
Alt 10.12.2013, 14:44
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Weil es Dinge gibt, die ich genau wissen möchte, habe ich also beim zuständigen Ministerium (BMVBS) angefragt, wie ich mit meinem österreichischen amtlichen Schifffahrtsstraßenpatent (binnen) in DE zu einem SBF-Binnen komme, wenn ich meinen Wohnsitz - wie demnächst geplant - dauerhaft nach DE verlege; wo und wie ich mein Patent also umschreiben/anerkennen oder sonst was lassen kann, meil ich mal grundsätzlich davon ausgehe, dass ich mein Patent nicht nochmal machen muss.
Inhalt und "Schwere" der Prüfung sind ja praktisch identisch, mit dem Unterschied vielleicht, dass bei uns in Ö nicht private Verbände die Prüfung abnehmen, sondern Beamte der jeweiligen Landesregierung.

Heute kam die Antwort, und die ist eindeutig:
Tatsächlich ist Umschreiben/Anerkennen nicht möglich. Egal ob Ö oder PL oder sonstwoher ein Patent kommen mag. Ausnahme: Bodenseeschiffer-Patent B oder C oder Hochrhein. Fertig.

Es wurde noch eine eher theoretische Möglichkeit aufgezeigt, wie es gehen könnte: Nämlich wenn Ö mein Patent auf ein Bodenseepatent der o.a. Klassen umschreibt.
Das erscheint aussichtslos, dennoch werde ich diesbezüglich auch bei unseren Behörden anfragen.

Die Antwort war jedenfalls ausführlich, fundiert, freundlich, wenngleich unbefriedigend. .

Ich nehme daher zur Kenntnis, was ich weiter oben nicht glauben wollte, leiste Abbitte und ziehe meine Äußerungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und behaupte das Gegenteil.

Zumindest haben wir es nun "amtlich". Ist auch was wert ...

Hier nur ein kleiner Auszug des ausführlichen Schreibens vom Ministerium:

Zitat:
Sehr geehrter Herr *ghaffy*,

...
Eine Umschreibung Ihres in Österreich erworbenen Schiffsführer-Patent 10m in einen deutschen Sportbootführerschein Binnen ist grundsätzlich und tatsächlich nicht möglich.

Die Sportbootführerscheinregelungen obliegen der nationaler Gesetzgebung und in Deutschland ist eine Umschreibung von Befähigungen aus anderen Staaten nicht berücksichtigt. Sofern also Ihr Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt wird, werden Sie gezwungen sein einen Sportbootführerschein für die jeweilige Gewässerart zu erwerben.
...
Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
N.N.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Internationale Binnenschifffahrtspolitik, Sicherheit und
Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, Sportschifffahrt
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
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Gruss Andreas

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(Karl Valentin)
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  #56  
Alt 10.12.2013, 16:16
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Ich nehme daher zur Kenntnis, was ich weiter oben nicht glauben wollte, leiste Abbitte und ziehe meine Äußerungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und behaupte das Gegenteil.
Bei soviel Demut sei sie dir erteilt, orbi et urbi, so muss der Papst doch nicht extra nach Berlin kommen.

P.S.: Haste bei der Gelegenheit gleich mal nach den Funkerscheinen gefragt?
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Gruss Vestus
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  #57  
Alt 10.12.2013, 16:58
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
... Haste bei der Gelegenheit gleich mal nach den Funkerscheinen gefragt?
Funkerscheine? Nö.
Ich hab da keine Unklarheiten, Meine sind samt und sonders hüben wie drüben über jeden Zweifel erhaben und anerkannt.

Ich hab bloß mal bei der BNetzA angefragt, wie das mit dem Mithören von See-/Binnenfunk ist. Die waren aber bislang nicht willens oder in der Lage, meine Anfrage zu beantworten.
__________________
Gruss Andreas

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  #58  
Alt 10.12.2013, 18:28
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Und wie ist dann folgendes zu verstehen?

Schweiz
Das Mindestalter zum Führen eines Motorbootes beträgt 18 Jahre. Ausländer, die auf einem der Tessiner Seen ein Motorboot mit einer Leistung über 6kw (8,16 PS) oder ein Segelboot mit einer Segelfläche mit mehr als 15 m2 führen wollen, benötigen ein gültiges Patent und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Anerkennungs-Regelung bezüglich der nautischen Befähigungszeugnisse für die Binnenfahrt. Das heißt, wer den deutschen SBF Binnen „Antriebsmaschine“ oder „Segeln“ (bzw. den SBF Binnen „Segeln und Antriebsmaschine“ oder das Bodensee-Schiffer-Patent A oder D) bereits besitzt und sich vorübergehend (also zu Ferienzwecken) in der Schweiz aufhält, darf auf den dafür zugelassenen Binnengewässern der Schweiz Motorboot fahren bzw. segeln, d.h. diese Führerscheine werden auch am Lago Maggiore anerkannt. Er darf sowohl ein schweizerisches Schiff der Kategorie (Motorboot mit mehr als 6 kW bzw. Segelboot mit mehr als 15 qm Segelfläche) führen (Charterboot), als auch sein eigenes ausländisches Schiff.
Eine Person, die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz einen Wohnsitz hat, ist jedoch verpflichtet ihren nationalen Ausweis beim kantonalen Verkehrsamt des Wohnsitzkantons vorzulegen und Nachweis über die körperliche Fitness zu führen. Sie erhält dann ohne Prüfung den analogen schweizerischen Ausweis (Führerausweis A oder/und D); der ausländische (z.B. deutsche) Führerschein erhält dann einen Stempel, der seine Ungültigkeit in der Schweiz belegt, und wird dem Antragsteller danach wieder ausgehändigt.

Gruss Ralf
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Ralf
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  #59  
Alt 10.12.2013, 20:04
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Zitat:
Zitat von Windy9800 Beitrag anzeigen
... vorübergehend (also zu Ferienzwecken) ...
... darf auch der Pole, Schweizer oder Sonstwer mit seinem nationalen Schein in D fahren .


Gruß Lutz
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  #60  
Alt 10.12.2013, 20:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
... darf auch der Pole, Schweizer oder Sonstwer mit seinem nationalen Schein in D fahren .


Gruß Lutz
Halt nur nicht wenn er hier WOHNT , sondern hier Ferien macht oder zu Besuch ist.


Gruß
Christian
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  #61  
Alt 10.12.2013, 20:56
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Ich hab bloß mal bei der BNetzA angefragt, wie das mit dem Mithören von See-/Binnenfunk ist. Die waren aber bislang nicht willens oder in der Lage, meine Anfrage zu beantworten.
Ooch, das dauert schon mal ein halbes Jahr. Und dann gibt es eine Wischi-Waschi-Antwort, weil rechtsverbindliche Auskünfte nicht erteilt werden dürfen.
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Gruss Vestus
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  #62  
Alt 11.12.2013, 06:10
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@ Christian
Bitte reiße mein Post #59 nicht aus dem Zusammenhang

Ich hatte doch Windy9800 zitiert, also lautet meine komplette Aussage:
Wenn er sich vorübergehend, also zu Fereinzwecken in D aufhält, darf auch der Pole, Schweizer oder Sonstwer mit seinem nationalen Schein in D fahren.

Im Übrigen ist Deine Aussage falsch, weil Du WOHNEN mit WOHNSITZ verwechselst.
Auch der Touri, Gast, Besucher usw. wohnt während seines Aufenthaltes in D z.B. im Hotel, Pension, Ferienhaus, Wohnmobil ..., nur hat er eben seinen Wohnsitz im Heimatland (oder einem Drittland).

Gruß Lutz
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  #63  
Alt 11.12.2013, 08:07
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1. Wo reiße ich deinen Post aussem Zusammenhang ?

2. Wenn ich von WOHNEN rede dann meine Ich natürlich den WOHNSITZ.


Gruß
Christian
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  #64  
Alt 11.12.2013, 08:15
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So langsam verstehe ich hier gar nichts mehr. Wenn ein Ausländer der in Deutschland wohnt(Wohnsitz hat) in seinem Heimatland den Führerschein macht, kann er diesen NICHT in einen Deutschen umschreiben lassen.Wenn aber ein Ausländer nach Deutschland umzieht und hier Wohnsitz nimmt, dann wird sein Führerschein nach einer gewissen Frist, in der er in Deutschland wohnt, in einen Deutschen Führerschein umgeschrieben? Aber nur von Österreichern, Schweizern, Italienern und Franzosen???, die nach Deutschland ziehen?
Schwierig schwierig, Gruss Ralf
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  #65  
Alt 11.12.2013, 08:26
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
1. Wo reiße ich deinen Post aussem Zusammenhang ?...
In #60, da läßt Du es so aussehen, als wäre meine Aussage falsch, weil das von mir zitierte fehlt.

Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
... 2. Wenn ich von WOHNEN rede dann meine Ich natürlich den WOHNSITZ. ...
Da hatte ich wohl mein Wörterbuch Deutsch- nagel254/ nagel254 - Deutsch verlegt

Machmal haben verschiedene Wörter auch verschiedene Bedeutung.

Gruß Lutz
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  #66  
Alt 11.12.2013, 08:28
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Verstehe ehrlich gesagt auch gar nicht warum es da solche Probleme gibt beim Umschreiben des SBF denn beim Auto, LKW, Motorrad oder Bus geht das ja auch ohne Probleme!!!
Da bin ich ja wohl der beste Beweis dafür!!
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Gruß Danny
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  #67  
Alt 11.12.2013, 08:30
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Nö , dann wird er auch nicht umgeschrieben.

Ich meine es so verstanden zu haben.


Beispiel:

Antek Koslowski fährt 3-4 mal im Jahr für jeweils 2 Wochen von seinem Wohnsitz in Krakau nach Meck-Pomm. und leiht sich dort ein Boot, weil er hier immer Urlaub macht, dann darf er mit seinem Polnischen Führerschein Boot fahren.

Antek Koslowski gefällt es auf einmal so gut dort ,das er sich dann ein Haus kauft und seinen WOHNSITZ nach Meck-Pomm legt, dann muss er den Deutschen SBF machen.

Macht ja auch Sinn, ansonsten müsste man ja an der Bundesgrenze ( Wasserstrasse ) umdrehen und dürfte nicht weiter fahren, weil man ja keinen Gültigen Deutschen SBF hat.

Oder liege ich nun wieder falsch?

Gruß
Christian
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Geändert von nagel254 (11.12.2013 um 08:36 Uhr)
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  #68  
Alt 11.12.2013, 08:32
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
In #60, da läßt Du es so aussehen, als wäre meine Aussage falsch, weil das von mir zitierte fehlt.



Da hatte ich wohl mein Wörterbuch Deutsch- nagel254/ nagel254 - Deutsch verlegt

Machmal haben verschiedene Wörter auch verschiedene Bedeutung.

Gruß Lutz
Nö, sollte keine Kritik sein und sollte auch nicht als falsch dargestellt werden .


Gruß
Christian
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  #69  
Alt 11.12.2013, 08:35
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
... Antek Koslowski gefällt es auf einmal so gut dort ,das er sich dann ein Haus kauft und seinen WOHNSITZ nach Meck-Pomm legt, dann muss er den Deutschen SBF machen. ...
Genau so.
Aber jetzt komt es:
Fährt Antek Koslowski, der jetzt seinen WOHNSITZ in D hat, im Urlaub nach Polen, dann darf er dort mit seinem DEUTSCHEN SBF Boot fahren
Gruß Lutz
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  #70  
Alt 11.12.2013, 08:42
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Nö , dann wird er auch nicht umgeschrieben.
Bezieht sich das jetzt auf meinen Post mit dem Auto, Bus usw... wenn ja, dann liegst Du falsch!
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Gruß Danny
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  #71  
Alt 11.12.2013, 08:51
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Zitat:
Zitat von Der Belgier Beitrag anzeigen
Bezieht sich das jetzt auf meinen Post mit dem Auto, Bus usw... wenn ja, dann liegst Du falsch!

Wir reden hier bei 70 Trööt-Antworten vom BOOTSFÜHRERSCHEIN, also meine ich auch den BOOTSFÜHRERSCHEIN.
Die Antwort war auch an Windy 9800 gerichtet.

Gruß
Christian
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  #72  
Alt 11.12.2013, 08:57
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Nö , dann wird er auch nicht umgeschrieben.

Ich meine es so verstanden zu haben.


Beispiel:

Antek Koslowski fährt 3-4 mal im Jahr für jeweils 2 Wochen von seinem Wohnsitz in Krakau nach Meck-Pomm. und leiht sich dort ein Boot, weil er hier immer Urlaub macht, dann darf er mit seinem Polnischen Führerschein Boot fahren.

Antek Koslowski gefällt es auf einmal so gut dort ,das er sich dann ein Haus kauft und seinen WOHNSITZ nach Meck-Pomm legt, dann muss er den Deutschen SBF machen.

Macht ja auch Sinn, ansonsten müsste man ja an der Bundesgrenze ( Wasserstrasse ) umdrehen und dürfte nicht weiter fahren, weil man ja keinen Gültigen Deutschen SBF hat.

Oder liege ich nun wieder falsch?

Gruß
Christian
Wenn ich deine Auslegung richtig verstehe, dann darf Antek Koslowski, nachdem er seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat, überall legal mit seinem Polnischen Bootsführerschein fahren, nur in Deutschland nicht?
😢
Gruss Ralf
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  #73  
Alt 11.12.2013, 09:11
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Zitat:
Zitat von Windy9800 Beitrag anzeigen
Wenn ich deine Auslegung richtig verstehe, dann darf Antek Koslowski, nachdem er seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat, überall legal mit seinem Polnischen Bootsführerschein fahren, nur in Deutschland nicht?
��
Gruss Ralf
So denke ich würde es sein..... aber in Polen darf er definitiv fahren. Oder besser gesagt, die Länder die den Polnischen SBF anerkennen.

Deutschland kocht nun mal sein eigenes Süppchen in Sachen SBF.




Gruß
Christian
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Alt 11.12.2013, 09:25
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
... Deutschland kocht nun mal sein eigenes Süppchen in Sachen SBF. ...
Mal angenommen ein Deutscher mit deutschen SBF verlegt seinen WOHNSITZ nach Polen. Darf er dann in Polen weiter mit seinem deutschen SBF fahren

Gruß Lutz
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  #75  
Alt 11.12.2013, 09:28
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Deutscher mit deutschen SBF verlegt seinen WOHNSITZ nach Polen. Darf er dann in Polen weiter mit seinem deutschen SBF fahren

Gruß Lutz
Ich denke es liegt dann an Polen wie die das Handhaben. Wenn die in Polen genau so beschmiert sind ,wie das hier in Deutschland ist, dann nicht.


Gruß
Christian
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