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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Das liegt am Duplex Kanal system. Da funkst du im einer anderen frequenz als die Schleuse, kannst aber nur die Fruequenz der Schleuse empfangen. Die Kanäle isnd dabei praktisch in eine Sende und eine Empfangsfrequenz geteilt. Ich hoffe es ist verständlich Hier die Tabelle mit den Frequenzen. Hier sieht man das die Ortsfeste Funkstelle beim selben Kanal eine andere Frequenz hat als das Schiff. Daher kannst du das Schiff nicht hören. Kanal 10 haben beide die selbe Frequenz. Daher kannst du bei Kanal 10 nicht funken wenn ein anderer Funkt bei einem Duplexkanal geht das aber.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (16.05.2014 um 16:08 Uhr) |
#52
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Zitat:
Mal davon abgesehen das sie dafür nicht vorgesehen sind, das ist mir bekannt . Wenn dem so ist, habe ich es jetzt verstanden. Vielen Dank Gruß Alfred |
#53
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Zitat:
Daher wird ja Securite und PAN-PAN auf einem solchen NIF kanal abgewickelt um nur die Behörden darüber zu Informieren. Die entscheiden dann welche Info für alle SChiffsfunkstellen wichtig sind Kanal 10 den du ja abzuhören hast kannst du die Schiffe anfunken da Sende und Empfang auf der selben Freuquenz liegt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#54
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Ja jetzt wo ich diese Tabelle sehe fällt es mir wieder wie Schuppen von den Augen.
Ist wieder klar jetzt. Hatte ich schon mal gehört. Danke Gruß Alfred |
#55
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Zitat:
Hallo Forum, Hat hier jemand jemals ein Securite, PAN-PAN oder gar ein Maday Binnen gehört ? LG Andreas |
#56
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Ich hab mal 'nen "Securité" gehört: Nach dem letzten Elbehochwasser 2013 war ein Baggerschiff oberhalb der Schleuse Geesthacht am Arbeiten. Dadurch war die restliche Fahrrine sehr schmal.
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#57
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Zitat:
In §1, Absatz 7 der Sportseeschifferscheinverordnung heißt es: "(7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis." Es heißt hier ganz klar "Führer von Sportbooten". In "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Allgeneiner Teil dagegen heißt es: "7.1 Zeugnispflicht Eine Schiffsfunkstelle darf nur von einer Person wahrgenommen oder beaufsichtigt werden, die Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder eines Funkzeugnisses ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Näheres regeln nationale Vorschriften. Sprechfunkzeugnisse, die auf Grund dieser Bestimmungen erteilt worden sind, werden von allen Verwaltungen anerkannt." Hier ist nicht die Rede vom Schiffsführer.
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Gruß Heinz-Dieter
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