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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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UKW Sprechfunk
Ab welcher Größe muss ein Boot UKW Sprechfunk haben (bei Tagfahrt)?
Warum habe ich Beleuchtung geschrieben? Den Titel kann ich wohl nicht mehr ändern... Geändert von GoldWing (16.01.2014 um 19:27 Uhr) |
#3
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Hallo Cabrio,
das kommt auf das Befahrensgebiet (u.a. Binnen oder See, befahrenes Land) und die Rumpflänge an. In D und NL haben "normale" Sportboote keine Pflicht, ein Funkgerät mitzuführen. In Belgien gilt ab 7 m Rumpflänge eine Ausrüstungspflicht. Genaueres kann man nur sagen, wenn man mehr Details kennt. Schöne Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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#4
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Charteryachten in See ab 12m ?
Gruß Wolfgang |
#5
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So ganz stimmt das nicht. Du brauchst zwar nicht unbedingt UKW auf Sportbooten, aber du darfst dann auch nicht überall fahren. In Berlin ist die Spree z.B für Sportboote ohne UKW-Funk gesperrt. Also wie immer gib es auch Ausnahmen.
bg Lutz
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Es gibt Menschen, da frage ich mich ob der Kopf nur eine Sicherheitskopie vom Arsch ist.
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#6
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Hi, bei gewerblicher Nutzung ab 12m, sonst nicht.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#7
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Du brauchst generell wie zuvor geschrieben keine Sprechfunkausrüstung.
Da ich annehme, daß du auf dem Rhein fährst, generell auch nicht. Wenn du jedoch ab Hochwasserstufe 1 fahren möchtest, dann brauchst du UKW Sprechfunk an Bord und ein UBI Sprechfunkzeugnis. Gruß Gerd
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#8
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Auch wenn nicht vorgeschrieben ist UKW auf vielen Gewässern sinnvoll z.B. zur Abstimmung Schiff-Schiff oder mit Schleusen. Erleichtert schon so manche Fahrt.
Gruß Christoph
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#9
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ok, mehr Details:
240er Sea Ray tagsüber etappenweise von Regensburg nach Bonn um Ostern rum. Da wurde ich gewarnt, ich müsse unbedingt vorher noch das Funkzeugnis machen. Ist also nur eine Empfehlung und kein Muss. Danke für die Infos!!! LG Cabrio |
#10
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Funk ist auf dieser Strecke nützlicher als alle anderen Spielereien, die die meisten an Bord haben, mehr aber nicht.
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#11
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Ubi ist auch super schnell gemacht... Keine Grosse Sache.. nur an Folgekosten denken. Frequenzzuteilungsurkund 130 EUR und Ca 4 Wochen Wartezeit. Dann Funke und Antenne. Wenn alles neu fangste ungefähr bei 500 eur an... Aber wie gesagt... Macht Das Leben leichter..
Gesendet von meinem Eierkocher
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#12
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ein umschaltbares Funkgerät ist im neuen AWN-Katalog für 99 € zu haben.
mein SRC kostet mich z.Zt. mehr als 250 € und einige Nerven. das UBI wird dabei anschließend gemacht und soll mit 2 Unterrichtstagen a 5 Stunden viel einfacher und billiger sein.
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#13
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Gerade sagt mir jemand, dass wenn ein UKW Funkgerät eingebaut sei, müsse man auch dieses Zeugnis haben. Ist da was dran? Oder kann man das auch ausschalten?
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#14
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Das ist richtig... @ runni... Meine icom 323 kann ich auch wieder auf src aufmachen.. solange nur ubi bleiben auch nur Die Kanäle offen...
Gesendet von meinem Eierkocher |
#15
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=64761
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#16
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Ich weiß nicht, ob es so gut ist, einen relativ alten Thread zu verlinken, bei dem viele falsche Informationen drinstehen und fast alle Links nicht mehr aktuell sind.
Im Prinzip kann man, wenn man sämtliche einschlägigen Vorschriften addiert, zu folgender Zusammenfassung kommen: Kleinfahrzeuge (also kürzer als 20 m) sind nicht funkausrüstungspflichtig. Wenn ein Kleinfahrzeug freiwillig mit Funk ausgerüstet wird, dann ist es von diesem Zeitpunkt an funkbenutzungspflichtig. Es ist also nicht erlaubt, das Gerät ausgeschaltet zu lassen. Die Zuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur gehört zum Boot und muss mitgeführt werden. Eine aktuelle Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk muss sich an Bord befinden. Der Schiffsführer (und nicht irgendjemand an Bord) muss über ein UBI verfügen. Bei kombinierten Anlagen (See-/Binnenfunk) ist das Zeugnis für den jeweils geschalteten Funkdienst erforderlich, also UBI bei Binnenfunk und SRC bei Seefunk. Handfunkgeräte sind in Deutschland auf Kleinfahrzeugen nicht erlaubt, auf Nicht-Kleinfahrzeugen nur für den Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord". Und in letzter Konsequenz bedeutet das auch: Ist das Funkgerät kaputt, darf das Boot nicht mehr betrieben werden. Da würde ich aber an den gesunden Menschenverstand appellieren und hoffen, dass einen die Mühlendammschleuse trotzdem schleust, wenn man aus der Innenstadt kommt und glaubhaft versichert, dass das Funkgerät just unter der Liebknechtbrücke seinen Geist aufgegeben hat, oder dass man nach einer Kontrolle seine Fahrt bis zum eigenen Liegeplatz fortsetzen darf, wenn der nicht zu weit weg ist. Ansonsten müsste man ernsthaft darüber nachdenken, ob man es wie die Großen macht und ein zweites Gerät einbaut, ohne dazu verpflichtet zu sein. Jedenfalls kostet das Nicht-Abhören von Kanal 10, das Nicht-Melden vor einer Engstelle und jeder andere Verstoß gegen eine der oben genannten Regeln ein Verwarnungsgeld, welches zu einem Bußgeld werden kann. Ich finde es übrigens bedenklich, dass es Vercharterer gibt, die Boote mit Funk vermieten, die Leute aber nicht darauf hinweisen, dass der Schiffsführer ein UBI haben muss. Also die lassen die Leute ins offene Messer laufen. Nicht gut. Matthias Geändert von Pianist (19.01.2014 um 18:17 Uhr)
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#17
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Lese mal was Gerd geschrieben hat.... Er wollte lediglich darauf Hinweisen Das man Die sufu des Forums verwenden kann. Er nannte diesen Strang als Beispiel.
Gesendet von meinem Eierkocher
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#18
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Hallo Matthias da hast Du sogar bedingt recht das es nicht unbedingt richtig ist.
Im Zweifelsfalle ist der richtige Link dieser auch wenn er aus 2013 ist http://www.wsv.de/fvt/handbuch/handbuch_2013_2.pdf
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#19
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@Lars
Ich gebe einen aus Du hast es als einziger richtig gelesen !!!
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#21
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Zitat:
Gilt das nicht nur für die Berufsschifffahrt& nicht für Sportboote? Gruß Stephan
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Gruß Stephan |
#22
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Nein, die Ziffer 4 des § 4.05 BinSchStrO ist da vollkommen eindeutig. Da steht "jedes mit Funk ausgerüstete Fahrzeug".
Matthias |
#23
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Habe das nun alles studiert mit dem Ergebnis, dass niemand es sicher weiß.
Sonst werde ich das Ding zerstampfen müssen, wenn ich Ostern fahren muss und bis dahin es nicht geschafft habe, diesen Schein zu machen, bin doch kein Rentner! Seufz, Cabrio |
#24
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Nicht einstampfen. Es sollte wirklich kein Problem für Dich sein, die Prüfung zu bestehen. Melde Dich mal hier an, da kannst Du kostenlos die Fragen trainieren bzw. Dir einhämmern. Und weil Du ja ein wenig "hibbelig" zu sein scheinst: Du musst Dir unbedingt die Fragen richtig durchlesen und einen Moment nachdenken, bevor Du ankreuzt. Oftmals entscheidet ein einziges kleines Wort über die richtige Antwort.
Und was die Praxis angeht: Du musst die verschiedenen Meldungsarten kennen bzw. erkennen und dann einen Spruch richtig absetzen. Also präge Dir ein, welche Bestandteile welche Meldung hat und wie oft diese Bestandteile genannt werden müssen. Du darfst bei der Prüfung auch einen Moment nachdenken. Dann greifst Du das Mikrofon, drückst die Sprechtaste und sagst ganz cool und mit Nachdruck den Spruch auf. Noch besser ist es aber, vorher einen guten Kurs zu besuchen, ich finde das gerade beim Funken wirklich sinnvoll. Und nach der Prüfung vergisst Du das bitte alles sofort und machst es so wie alle anderen, da hörst Du Dich schnell ein. Für Deine geplante Fahrt ist Funk wirklich sinnvoll. Matthias |
#25
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Der schein ist keine Sache. Ich Hab mir Die app gezogen und Fragen gelernt. Frag ne Hafen Kollegen nach der Bedienung bei nen kühlen blonden.
Gesendet von meinem Eierkocher |
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