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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 26.02.2014, 14:16
JohnB JohnB ist offline
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Ich verstehe nicht, wieso immer wieder darauf verwiesen wird, dass eine Vorregistrierung in der EU hilfreich wäre.

Das kann doch bestenfalls nur dann etwas bringen, wenn diese Registrierung vor dem Stichtag in 1998 gewesen wäre. Oder übersehe ich was?

(Den exotischen Ganymed-Fall von Martin außenvor gelassen).
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Beste Grüße

John
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  #52  
Alt 26.02.2014, 14:29
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht, wieso immer wieder darauf verwiesen wird, dass eine Vorregistrierung in der EU hilfreich wäre.

Das kann doch bestenfalls nur dann etwas bringen, wenn diese Registrierung vor dem Stichtag in 1998 gewesen wäre. Oder übersehe ich was?

(Den exotischen Ganymed-Fall von Martin außenvor gelassen).

du übersiehst, das der Beamte zum Beispeil bei einer Ummeldung beim WSA sich darauf verlassen kann, das sein Vorgänger die CE geprüft hat bzw. Keine CE nötig war bei der Ummeldung und muss nur die Halterfrage per Kaufvertrag klären und sich nicht durch eine Menge Papiere Quälen und alles nochmal kontrollieren.

daher ist es Sinnvoll wenn man die alten Paiere vom Vorbesitzer bei er ummeldung einfach mit abgibt.
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Gruß Volker
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  #53  
Alt 26.02.2014, 14:51
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Mittlerweile philosophieren wir seit über 50 Beiträgen darüber, welche Behörde so'n Ding nun unter welchen Umständen zuzulassen hat oder nicht. Ich hätte vom TE jetzt wirklich gerne mal die Frage beantwortet, ob das Ding a) vom Vorbesitzer auf sich (in D) zugelassen war und b) die französische Registrierung älter als von 98 ist oder der Kahn c) vorher schonmal nachweislich woanders in der EU (oder gar in D) registriert war.

Ansonsten können wir hier noch weitere 3 Seiten im Nebel rumstochern und hypothetische Zulassungs-Strategien erörtern.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #54  
Alt 26.02.2014, 14:56
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
...
Ansonsten können wir hier noch weitere 3 Seiten im Nebel rumstochern und hypothetische Zulassungs-Strategien erörtern.
...
Genau, z.B. als Eigenbau anmelden....
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gregor

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  #55  
Alt 26.02.2014, 14:59
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Mittlerweile philosophieren wir seit über 50 Beiträgen darüber, welche Behörde so'n Ding nun unter welchen Umständen zuzulassen hat oder nicht. Ich hätte vom TE jetzt wirklich gerne mal die Frage beantwortet, ob das Ding a) vom Vorbesitzer auf sich (in D) zugelassen war und b) die französische Registrierung älter als von 98 ist oder der Kahn c) vorher schonmal nachweislich woanders in der EU (oder gar in D) registriert war.

Ansonsten können wir hier noch weitere 3 Seiten im Nebel rumstochern und hypothetische Zulassungs-Strategien erörtern.

mfg
Martin
Das hab ich schon zweimal gefragt und bisher noch keine Antwort erhalten.

Edit: Hab grad mal selber meine Beiträge durchgeschaut.

Nach der Vorhergehenden ANmeldung hab ich gefragt oder drauf hingewiesen in folgenden Einträgen

#3
#12
#16
#24
#28

Bisher hat der TO keine Antwort darauf gegeben. Daher wird es ihm wohl nicht klar sein, dass wir damit am besten helfen können.

WEnn das Boot z.B. in Heidelberg zugelassen war kann er ja es dort auch wieder zulassen wäre für ihn das Einfachste. Viele wissen ja nicht das es bei Booten keine Pflicht gibt es am Wohnort oder Heimathafen zuzulassen.
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  #56  
Alt 26.02.2014, 15:18
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Genau, z.B. als Eigenbau anmelden....
Klingt gut, wird auch immer wieder hier erwehnt, ich glaube aber das es hier noch niemals irgendeiner gemacht/geschafft hat, einen offiziell nach 98 gebauten US Dampfer ohne CE einfach mal so beim WSA nach dem Motto " Hab ich selbst zusammen gebastelt " angemeldet bekommen hat .
Nichts für ungut, da wird wohl immer etwas nachgeplappert was Andere vorplappern.
Sollte ich mich irren, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil,

gruss dieter
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  #57  
Alt 26.02.2014, 16:08
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Du irrst.

Bei entsprechenden tiefgreifenden Veränderungen erlischt die CE
und entweder man zertifiziert neu, oder es ist ein Eigenbau.

Wieviel Eigenbau enthalten sein muss um einen Eigenbau zum
Eigenbau zu machen ist nicht definiert, sehr wohl aber, ab welchen
Änderungen die CE erlischt. Das ist z.B. auf jeden Fall der Fall,
wenn ich einen anderen Motor, der mit dem vorherigen nicht über-
einstimmt, einbaue. Oder z.B. bei AB-Übermotorisierung etc....
Gut, das wird bisher in Deutschland weder überprüft noch gerügt,
ist aber in den CE Richtlinien explizit erwähnt.

Kommt erst mal der Boote-TÜV, ist das Problem vorhanden und wird hier bestimmt noch
viel diskutiert.


Interessant ist z.B., dass heute sogar tiefgreifende Änderungen am
Rumpf, wie z.B. Umbau von IB auf AB gar nicht als Eigenbau deklariert
werden, sondern oft ganz normal angemeldet wird bzw. sogar mit
gleicher Registrierung weitergefahren wird und lediglich ein anderer
Motor angegeben wird oder gar nichts geändert wird. Letzteres kann
wirklich (nicht nur im Schadensfall) zu Problemen führen.

Es sind ja auch negative Eigenschaften mit der Deklaration als Eigenbau
verbunden (Wiederverkauf). Aus diesem Grunde würde ich diesen Weg
möglichst nicht beschreiten.
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gregor


Geändert von Dicke Lippe (26.02.2014 um 16:14 Uhr)
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  #58  
Alt 26.02.2014, 16:41
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
darüber streiten sich die Experten
Die KlFzKV-BinSch ist schon eindeutig, auch wenn einige nur das rauslesen was ihnen in den Kram passt.

Am Rhein wird der TE mit der NL-Flagge wohl weniger auffallen, in Berlin ist er spätestens am dritten Wochenende Kontrollgegenstand der hiesigen Entenschützer.
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Gruss Vestus
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  #59  
Alt 26.02.2014, 16:55
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du übersiehst, das der Beamte zum Beispeil bei einer Ummeldung beim WSA sich darauf verlassen kann, das sein Vorgänger die CE geprüft hat bzw. Keine CE nötig war bei der Ummeldung (..)
1. Kann er nicht.
2. Muss er nicht.
3. Tut er nicht.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das hab ich schon zweimal gefragt und bisher noch keine Antwort erhalten. (..)
skipper 14109 hat es wohl gerne geheim. Er hat es ja nicht einmal für nötig befunden, sich mit Namen vorzustellen.
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Beste Grüße

John
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  #60  
Alt 26.02.2014, 23:52
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die KlFzKV-BinSch ist schon eindeutig, auch wenn einige nur das rauslesen was ihnen in den Kram passt.

Am Rhein wird der TE mit der NL-Flagge wohl weniger auffallen, in Berlin ist er spätestens am dritten Wochenende Kontrollgegenstand der hiesigen Entenschützer.
man kann aber nur rauslesen,
was da auch drin steht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #61  
Alt 27.02.2014, 07:52
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Zitat:
Zitat von billi
du übersiehst, das der Beamte zum Beispeil bei einer Ummeldung beim WSA sich darauf verlassen kann, das sein Vorgänger die CE geprüft hat bzw. Keine CE nötig war bei der Ummeldung (..)


Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
1. Kann er nicht.
2. Muss er nicht.
3. Tut er nicht.


....
Wie gut, dass der allwissende John alle SachbearbeiterInnen aller WSAs in D persönlich kennt und weiß, wie die jeden Antrag bearbeiten


Und bevor jetzt wieder dumm drauf los geschrieben wird:

Ich kann beweisen, dass 2 WSAs, welche nicht einmal 100 km auseinander liegen, jeweils völlig anders die Anträge bearbeiten und in Bezug auf die CE-Konformität überprüfen.
Bei dem einen bekomme ich das Boot sofort ohne jegliche Nachfrage zugelassen, bei dem anderen selbst nach Diskussionen und Aufzählung der EU-Richtlinien nicht !

Das nennt sich Praxis und das was hier viele nur sabbern ist die Theorie
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (27.02.2014 um 07:58 Uhr)
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