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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 26.03.2014, 21:48
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Vielleicht hat Fred auch schlafende Hunde geweckt
Musste er ja, da die Papiere verschollen sind.

Da würde ich mich trotz aller Widrigkeiten dann auch drum kümmern.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #52  
Alt 26.03.2014, 22:51
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Musste er ja, da die Papiere verschollen sind.

Da würde ich mich trotz aller Widrigkeiten dann auch drum kümmern.

Weshalb braucht man für einen Trailer, der seit Jahren und mit abgelaufener HU in HR rumsteht, Papiere?

Aber, wie John schon schrieb, ist wahrscheinlich ein Fake.
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  #53  
Alt 27.03.2014, 06:31
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vielleicht weil sich die Zeiten ändern,
vielleicht weil man sein Boot wieder zurückholen will,
vielleicht weil sich Gesetze ändern,
vielleicht weil man den Trailer veräußern will,
vielleicht ....

denk an deinen ersten Satz:
http://www.boote-forum.de/showpost.php?p=3435052&postcount=1373
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....

Geändert von dieter (27.03.2014 um 07:54 Uhr)
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  #54  
Alt 27.03.2014, 07:51
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Heute braucht jedes Spielzeug seine TÜV Prüfung, da soll neuerdings ein Trailer von ausgenommen sein? Ist doch einfach nicht logisch!
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  #55  
Alt 27.03.2014, 08:16
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Weshalb braucht man für einen Trailer, der seit Jahren und mit abgelaufener HU in HR rumsteht, Papiere?

Aber, wie John schon schrieb, ist wahrscheinlich ein Fake.
Nein, das ist leider kein Fake !
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Gruß Fred
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  #56  
Alt 27.03.2014, 09:22
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Weshalb braucht man für einen Trailer, der seit Jahren und mit abgelaufener HU in HR rumsteht, Papiere?
Das hat viele Jahre niemand gekümmert und morgen kommt einer der sich
dran stößt. Dann hast du nicht mehr die Zeit dich in Ruhe um neue Papiere zu kümmern. Was, wie man in diesem Fall sieht, gar nicht so einfach ist
und etwas Zeit in Anspruch nimmt.
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  #57  
Alt 27.03.2014, 10:11
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
vielleicht weil sich die Zeiten ändern,
vielleicht weil man sein Boot wieder zurückholen will,
vielleicht weil sich Gesetze ändern,
vielleicht weil man den Trailer veräußern will,
vielleicht ....
Ich mag jetzt nicht erklären, wie man es hätte regeln können, denn dann würde ich deinen Intellekt beleidigen.


Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Tja, eigentlich gar nicht meine Art, hab ich mir da, z.B. von dir und/oder Fred, was angenommen.
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  #58  
Alt 27.03.2014, 14:58
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...macht Spaß zu stänkern und zu streiten ? ... ist anscheinend doch deine Art.
...geh dazu bitte woanders hin!!


Doch nun zurück zum Thema.
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  #59  
Alt 27.03.2014, 15:40
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Fred Fred ist offline
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Stellungnahme der Rechtsabteilung des ADAC :

Ablauf des TÜV im Ausland:

Bei längeren Auslandsaufenthalten kann es vorkommen, dass zwischenzeitlich die Prüfplakette abgelaufen ist. Von dem Halter des Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz oder den Anhänger rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet.

Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Das Kfz muss dann unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.

Neben anderen Beweismitteln dient häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes. Dieses Protokoll bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; die TÜV- Plakette und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Prüforganisationen oder Sachverständigen erbracht werden können.

Ausländische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette deswegen auch keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher, kann eine Ahndung vorgenommen werden. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine "Gefahrerhöhung" nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.


Mit dieser Stellungnahme habe ich mich heute Nachmittag mit dem LA RV kurzgeschlossen. Nun kam heraus, dass die nette Dame, die mir den Ersatzhängerschein ausgestellt hat keinen Aktenvermerk gemacht hat, dass dieser Bootstrailer im Ausland steht und sich demnach nicht in Deutschland im Verkehr befindet.

Wäre dieser Aktenvermerk ordnungsgemäß gemacht worden, wäre keine Betriebsuntersagung durch das LA ergangen !!

Fazit :
Alles Friede, Freundschaft Eierkuchen - die Betriebsuntersagung wird zurückgenommen und ich kann wieder ruhig schlafen.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen hier die versucht haben, mir bei der Lösung meines Problems beizustehen.
Hoffentlich ist dieser Vorgang für den Einen oder Anderen, der u.U. irgendwann das gleiche Problem haben wird, eine Hilfestellung.
.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (27.03.2014 um 15:57 Uhr)
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Alt 27.03.2014, 18:37
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
wenn ich den Trailer nicht
vorführen würde bekäme ich einen Mängelbericht.
Lange Rede kurzer Sinn: heute habe ich diesen tatsächlich erhalten mit der Auflage, den Trailer bis 31.3. TÜV vorzuführen.
Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wäre dieser Aktenvermerk ordnungsgemäß gemacht worden, wäre keine Betriebsuntersagung durch das LA ergangen !!
.
Mängelbericht und Betriebs-Untersagung ist zweierlei.

Was hast du denn jetzt erreicht ?

- Mängelbericht zurückgenommen

- Mängelbericht ohne festen Termin

- Mängelbericht mit dir genehmen Termin
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  #61  
Alt 27.03.2014, 18:46
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Mängelbericht und Betriebsuntersagung wurden zurückgenommen.
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Gruß Fred
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  #62  
Alt 27.03.2014, 18:49
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
die Betriebsuntersagung wird zurückgenommen und ich kann wieder ruhig schlafen.
Sollte die HU weit vor 01/13 abgelaufen sein kann man daraus schliessen dass der Hänger länger als sechs Monate in HR war.

In diesem Fall wären 25% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Gleiches gilt für Wohnwagen.

Nur mal so als Hinweis.

Also besser sich bei der Fahrt zur HU nach D nicht erwischen lassen, fahr bei Nacht und Nebel, HR braucht Geld.
__________________
Gruss Vestus
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  #63  
Alt 27.03.2014, 18:53
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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auauau, jetzt kommt bestimmt wieder die Steuerdiskussion....
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Gruß Heinz,


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  #64  
Alt 27.03.2014, 18:55
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mängelbericht und Betriebsuntersagung wurden zurückgenommen.
Na dann herzlichen Glückwunsch.

Hast ein nettes LA, bzw. Zulassungsstelle.
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  #65  
Alt 27.03.2014, 19:15
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Na dann herzlichen Glückwunsch.

Hast ein nettes LA, bzw. Zulassungsstelle.
Was macht eigentlich ein Weltreisender, dessen Auto jahrelang im Ausland ist und natürlich dort der TÜV abläuft, wenn ihm in Hinterindien die Papiere abhanden kommen, z.B. im Monsunregen? Ohne Papiere kommt er kaum schnell zum deutschen TÜV.....
Mit der TÜV-Prüfung im Ausland wollte ich nur auf die Parallele mit der Gasprüfung am CP verweisen. EIne Parallele mit einem Polizisten im Ausland sehe ich jetzt weit hergeholt. Schließlich kann jeder SV ein paar Zahlen auch in der Badehose ablesen und bestätigen, daß die Auflausbremse grundsätzlich bremst. Mehr wurde bei meinen Wohnwägen nie gemacht, bei ungebremst könnte auch die Wurstverkäuferin eine qualifizierte TÜV-Abnahme machen ( Blinker geht, geht nicht, geht, geht nicht, mehr isses nicht. Doch, Räder stehen parallel zur Deichsel, das wird gerade noch angesehen).
Gut daß anscheinend nie einem der Dauerdepotnutzer Papiere abhanden kommen, die hätten dann jeweils dasselbe Problem ( hab aber im WW-Forum noch keinen entsprechenden Beitrag gesehen). Wär ne Chance für einen EU-Kommissar, hierzu eine EU-Norm zu kreieren....
M.E. sollten Ersatzpapiere digital nach dem Status Quo ausgestellt werden und nicht so ein Bürokratiesch.....ss
Wenn sich dann einer in D ohne TÜV erwischen lässt - siehe oben. Aber die Zulassungsstellen nehmen sich m.E. eh viel zu wichtig, woanders gehts genauso sicher mittels Tabakladen.
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  #66  
Alt 28.03.2014, 15:31
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Was macht eigentlich ein Weltreisender, dessen Auto jahrelang im Ausland ist und natürlich dort der TÜV abläuft, wenn ihm in Hinterindien die Papiere abhanden kommen, z.B. im Monsunregen? Ohne Papiere kommt er kaum schnell zum deutschen TÜV.....
Mit der TÜV-Prüfung im Ausland wollte ich nur auf die Parallele mit der Gasprüfung am CP verweisen. EIne Parallele mit einem Polizisten im Ausland sehe ich jetzt weit hergeholt. Schließlich kann jeder SV ein paar Zahlen auch in der Badehose ablesen und bestätigen, daß die Auflausbremse grundsätzlich bremst. Mehr wurde bei meinen Wohnwägen nie gemacht, bei ungebremst könnte auch die Wurstverkäuferin eine qualifizierte TÜV-Abnahme machen ( Blinker geht, geht nicht, geht, geht nicht, mehr isses nicht. Doch, Räder stehen parallel zur Deichsel, das wird gerade noch angesehen).
Gut daß anscheinend nie einem der Dauerdepotnutzer Papiere abhanden kommen, die hätten dann jeweils dasselbe Problem ( hab aber im WW-Forum noch keinen entsprechenden Beitrag gesehen). Wär ne Chance für einen EU-Kommissar, hierzu eine EU-Norm zu kreieren....
M.E. sollten Ersatzpapiere digital nach dem Status Quo ausgestellt werden und nicht so ein Bürokratiesch.....ss
Wenn sich dann einer in D ohne TÜV erwischen lässt - siehe oben. Aber die Zulassungsstellen nehmen sich m.E. eh viel zu wichtig, woanders gehts genauso sicher mittels Tabaklad.
Lies #59
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  #67  
Alt 28.03.2014, 19:09
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sollte die HU weit vor 01/13 abgelaufen sein kann man daraus schliessen dass der Hänger länger als sechs Monate in HR war.

In diesem Fall wären 25% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Gleiches gilt für Wohnwagen.


Nur mal so als Hinweis.

Also besser sich bei der Fahrt zur HU nach D nicht erwischen lassen, fahr bei Nacht und Nebel, HR braucht Geld.
2011 und 2012 wurden Wohnis vom Zoll unter die Lupe genommen, die Dauercamper gehörten und jetzt wichtig " Die abgemeldet waren ".
Zugelassene Wohnis werden beim Zoll regulär gemeldet ( Ist Inhalt des Mitvertrages der Depots ),
TÜV prüft dort keiner.
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #68  
Alt 02.05.2014, 13:54
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

und wie kann ich die
liebenswerte Dame bei unserem Landratsamt davon überzeugen ?
Du scheinst da wirklich an eine "liebenswerte" Dame geraten zu sein.

Ich war heute bei unserer Zulassungsstelle um den Trailer wegen
Adressenänderung umzumelden. HU war im April abgelaufen.
Kein Problem, Ummeldung und das Feld für "nächste HU" blieb im neuen Schein eben leer.

Inzwischen hat der Trailer aber schon wieder eine gültige HU bis 2016, denn anschliessend ging es gleich zum TÜV.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #69  
Alt 02.05.2014, 16:19
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sollte die HU weit vor 01/13 abgelaufen sein kann man daraus schliessen dass der Hänger länger als sechs Monate in HR war.
(..)
Und wenn der Trailer in der Garage steht und die HU vor 1/13 fällig gewesen wäre, befindet sich meine Garage in Kroatien, oder wie?
__________________
Beste Grüße

John
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  #70  
Alt 02.05.2014, 20:22
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Und wenn der Trailer in der Garage steht und die HU vor 1/13 fällig gewesen wäre, befindet sich meine Garage in Kroatien, oder wie?



Dann hatte ich ja auch schon mal ne Garage in HR.
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  #71  
Alt 03.05.2014, 06:23
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Blinker geht, geht nicht, geht, geht nicht, mehr isses nicht. Doch, Räder stehen parallel zur Deichsel, das wird gerade noch angesehen
Was habt ihr denn für Lasche TÜVler?????

Räder Freiheben um Radlager zu Kontrollieren!
Bremsenprüfstand (Ja auch für Tandem und Auflaufbremse!!!)
Sichtkontrolle aller Verbindungsstellen! (Schweissnähte)
Federn und Federaufnahmen! (Blattfedern, Gummilager, Stossdämpfer)

Ich dachte immer die Deutschen sind so Penibel ???
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  #72  
Alt 03.05.2014, 07:29
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... unsere Prüfhalle ist so intelligent gebaut, dass man seitlich vorbei in einem halb S nach hinten fahren muss und dann in einem scharfen Knick in die Halle .. um vorne wieder heraus zufahren....
das Ganze aber so eng und knapp, dass schon ein kleiner Wohnwagen Probleme hat, die Kurve zu bekommen, geschweige den scharfen Knick.

Daher steht mein Gespann draußen auf der Straße und dort wird geprüft.
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servus
dieter


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  #73  
Alt 03.05.2014, 09:14
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... unsere Prüfhalle ist so intelligent gebaut, dass man seitlich vorbei in einem halb S nach hinten fahren muss und dann in einem scharfen Knick in die Halle .. um vorne wieder heraus zufahren....
das Ganze aber so eng und knapp, dass schon ein kleiner Wohnwagen Probleme hat, die Kurve zu bekommen, geschweige den scharfen Knick.
Kann man möglicherweise Rückwärts in die Halle schieben??

Daher steht mein Gespann draußen auf der Straße und dort wird geprüft.
Hmmm..... wenn der Betrieb Technisch nicht in der Lage ist, eine ORDNUNGSGEMÄSSE prüfung durchzuführen, dann dürfte er sie GAR NICHT durchführen.

Hier haben wir z.B. das Problem mit den Tandemhängern.
Musst ein ganzes Stück fahren, um einen Betrieb zu finden, der einen entsprechenden Bremsenprüfstand hat.
Unser Betrieb hat keinen, also darf ich Tandemhänger nicht überprüfen.
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  #74  
Alt 03.05.2014, 09:49
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Seebäll Seebäll ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Was habt ihr denn für Lasche TÜVler?????

Räder Freiheben um Radlager zu Kontrollieren!
Bremsenprüfstand (Ja auch für Tandem und Auflaufbremse!!!)
Sichtkontrolle aller Verbindungsstellen! (Schweissnähte)
Federn und Federaufnahmen! (Blattfedern, Gummilager, Stossdämpfer)

Ich dachte immer die Deutschen sind so Penibel ???
Bei mir wurde immer (!) nur auf die Radlager geachtet. Einmal zusätzlich auf die eingestempelte 3 stellige Rahmennummer geachtet, bzw diese freigeschliffen. Das war es!

Von Beleuchtung,Schweißnähten oder Bremsen war nie die Rede oder Kontrolle. Liegt aber vmtl auch daran, dass der Prüfer wußte,das ich den Trailer nur ganze 20 km im Jahr bewege!

Soll heißen, ich brauche mir keine Sorgen um eine Überführung aus HR zu machen, worum es wohl bei der Themeneröffnung eigentlich auch hauptsächlich ging!
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Grüße vom Seddinsee!
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  #75  
Alt 03.05.2014, 10:22
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Mal abgesehen von dem "Ärgerniss" der wiederkehrenden und oft unsinnigen vorgeschriebenen Intervall-Prüfung wenig bewegter Fahrzeuge (z.B. mein 5,2-Tonner-Reisemobil, das jährlich geprüft wird bei einer z.T. Jahreslaufleistung von nur 5-6000 Km):

Liegt es nicht im Interesse von uns allen, dass:

1. Trailer, die auf den Strassen unterwegs sind, auch wirklich verkehrssicher sind?

und

2. diese Trailer auch unser sauer verdientes Hobby-Spielzeug, unser Boot, sicher und heile an Ihren Zielort bringen?

Ich finde die Diskussion, ob und wann ein im Auslang deponierter Trailer denn nun doch oder nicht zum TÜV muß, etwas seltsam. Jeder sollte in eigenem Interesse doch dafür sorgen, dass sein Gefährt verkehrssicher ist und bleibt, und das tut es sicher nicht, wenn es mehrere Jahre steht und vor sich hinrottet.

Mir persönlich ist ausschließlich am wichtigsten, dass ich ohne Beschädigungen von Person und Ladung am Zielort ankomme.

Ob da die TÜ-Abnahme Hilfreich ist, mag dahin gestellt bleiben, aber für Laien ist sie sicherlich eine Beruhigung, wenn mal jemand auf den Trailer guckt, der (vielleicht) auch nur ansatzweise mit der Anhängermaterie während seiner Ausbildung konfrontiert wurde.
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Gruß Heinz,


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