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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Der von dir beigefügte Leitfaden stammt aus dem Jahr 2008. Hier ist ein Exemplar aus dem Jahr 2011 und dort heißt es nur noch: "Die Sprechfunkanlage darf nur von Personen benutzt werden, die über ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen." http://www.wsa-duisburg-meiderich.wsv.de/service/Images/sicherheit-auf-dem-wasser.pdf Geändert von Quax (06.05.2014 um 23:46 Uhr) |
#52
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...was wiederum im Notfall außer Kraft ist.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#53
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Bestraft wirst du trotzdem...
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#54
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Wegen unbefugten Benutzens der Funkanlage im Notfall? Eher nicht.
mfg Martin |
#55
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Meinst du das beaufsichtigen meint aufzupassen daß es nicht geklaut wird? Oder soll das abhören gemeint sein? Wenn nein, und das ist meine Auslegung des Textes, meint es die Beaufsichtigung des Bedienenden. Ich sehe das analog zum steuern des Bootes. Es wäre auch grotesk wenn ich zwar jemand geeigneten das Steuer überlassen darf, die Funke aber nicht. Das würde aber auch nicht klären ob zum beaufsichtigen die 0,5 Grenze eingehalten werden muß oder ob derjenige nur nicht erkennbar blau sein darf. |
#56
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg ![]() |
#57
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Nein aber dafür dass sie schon vorher unerlaubt betriebsbereit war.
Oder meinst du, deine Notlage setzt außer Kraft was du vorher verbrochen hast? Eher nicht. Gruß Willy |
#58
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Ui, macht Ihr Stress
![]() Ist das Ding eingetragen im IBS? Gibts den überhaupt? Wenn nur WSA Zulassung, dann Funke rausnehmen, fertig. Wenn eingetragen, dann Boot nochmal beim WSA zulassen, Nummer auf ein Brettchen kleben, fertig. Am nächsten Morgen im nüchternen Zustand Funke wieder einbauen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#59
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mfg Martin |
#60
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War sie ja nicht. Solange an Bord einer mit Führerschein und einer mit Funkschein ist, ist alles fein. Ansonsten kannst Du Dir auch einen Notfall konstruieren, bei dem der Funker oder der Fahrer über Bord gefallen ist, besoffen oder nicht. In dem Fall dürftest Du auch entweder nicht um Hilfe rufen oder nicht mehr fahren, je nachdem, wen es erwischt hat. Etwas absurd, oder?
Zitat:
mfg Martin |
#61
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Solange man Funkdisziplin wahrt und noch halbwegs Sätze formulieren kann, kannste auch funken. In den gesamten Unterlagen steht nichts darüber, das der Inhaber eines UBI auch einen SBF haben muss. Auch wenn z.B. der Schiffsführer bestimmt, was per Funk gesagt wird, müssen Funker und Schiffsführer nicht personenidentisch sein.
Lediglich gesagt ist, das der Funker einen UBI (oder entsprechendes Funkzeugnis) braucht. Und der Schiffsführer muss halt zur Führung des Bootes in der Lage sein und die Promillegrenzen sind einzuhalten. Was mich als Betroffener interessieren würde (Funke wird heute eingebaut): Wer wurde schonmal wegen eines nicht empfangsbereiten Funkgerätes in einem freiwillig mit Funk ausgerüsteten Kleinfahrzeuges angezählt? Wenn wirklich mal einer meiner Verwandten mit meinem Boot fahren will ohne das ein UBI an Bord ist, wäre dies ja streng genommen nicht erlaubt. Wird das Gerät+Antenne vor der Fahrt abgebaut (oder ist einfach anderweitig nicht sichtbar) sollte es doch in der Realität keine Probleme geben, oder? Der Antrag auf Abmeldung bei der Netzag. ist dann halt gerade in der Post... Danke vorab für Eure realen Erfahrungsberichte! Mfg Nick
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#62
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Nicht geändert hat sich der Gesetzestext. Ebenfalls steht auf dem Leitfaden von 2011 (gleiche Seite) nach wie vor: UBI....Erlaubniss zum Bedienen und Beaufsichtigen...einer Schiffsfunkstelle. Es ist also nach wie vor strittig wie "Beaufsichtigen" zu verstehen ist. Müsste man unter Beaufsichtigung das bloße Zuhören verstehen, wie es hier behauptet wurde, dürfte ja die Gäste an Bord dem Funkverkehr nicht mithören. Wie soll das gehen ?
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#63
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Das hat mit Gutmenschentum nicht das geringste zu tun, eher mit Verantwortungsbewustsein sich selbst anderen gegenüber. Wer unbedingt auf dem Wasser trinken will, mit zwei Bierchen ist es da normalerweise nicht getan, der sollte sich einen Kahn mit Profis am Steuer mieten aber nicht seinem Sohn oder Freunden diese Verantwortung aufhalsen. Willy
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#64
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Zuerst müssen wir Hobbyskipper mal verstehen, das wir nur Gast sind im Binnen- und Seefunk sind. Grundsätzlich wurde dieses Funksystem für die Hochsee Berufsschifffahrt entwickelt und wir dürfen Mitspielen. Deshalb müssen wir uns eben auch an die wesentlichen Regeln der Berufsschifffahrt halten. Das Funksystem wurde für Binnen erweitert, nur werden andere Frequenzen verwendet, aber das System der Meldungen bleibt gleich. Der See- und Binnenfunk wurde "digitalisiert" und genormt, glaub vor gut 10 Jahren. So werden heute Weltweit genormte "Telegramme" verwendet und es ist klar festgelegt wie ein Funkspruch auszusehen hat. Das diese offiziellen Meldungen in Englisch zu erfolgen haben, usw. Was nützt es wenn ich Hilfe Hilfe rufe und niemand versteht mich? Deshalb benötigt eben jeder das Zeugnis, bzw. muss entsprechend geschult sein. Auf der ganzen Welt und sogar in der Schweiz und Österreich als Binnenländer gilt das. Ergo, Funke raus (und notfalls abmelden) oder Sohnemann zum Funkkurs schicken - oder nüchtern bleiben und Skipper sein. Reine See- und Binnenfunkempfänger sind soweit ich weiss sogar verboten. Nicht der Erwerb, nur der Betrieb ist in den meisten Ländern verboten soweit ich mich richtig erinnere.
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#65
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Mir ging es jedoch rein um das "dürfen" und da gibt es in den aktuellen Unterlagen keine spezifische Regelung. |
#66
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![]() Die Frage des TO war eine rechtliche und keine moralische. Rein rechtlich spricht m.E. nichts dagegen, wenn der Sohn mit SBF nüchtern das Boot steuert, aber keinen UBI hat, während der Papa mit UBI sich derweilen die Kante gibt. Ich finde auf jeden Fall keinen Gesetzestext, der das verbietet. Bei meinem Funkkurs im letzten Jahr hat der Ausbilder zwar behauptet, dass neuerdings der Schiffsführer den UBI haben muss, aber der hat auch andere Dinge behauptet, die nicht stimmen. |
#67
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Wenn man die Beiträge der orthodoxen Funkregel-Interpretatoren in den Funk-Threads so liest, bekommt man ganz schwer den Eindruck, dass von denen kaum einer in Wirklichkeit am Funkverkehr je teilgenommen hat.
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#68
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Hallo Leute,
vielen Dank für eure vielen ernsthaften Antworten ![]() Das übliche, moralinsaure Grundrauschen ist wohl in jedem Thread mit Alkohol obligatorisch. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Ich habe nicht vor, den Schiffsführer beim Funken "zu beaufsichtigen", vielleicht hilft dies besser bei der endgültigen Beantwortung der Frage. Ich würde im Bedarfsfall selbst zum Mikrofon greifen - der Standard Faux-Pas "Schleuse Offenbach..." statt "Offenbach Schleuse..." passiert mir übrigens selbst stocknüchtern immer wieder gerne ![]() Es müsste also nur sichergestellt sein, dass der Funker nicht der Kapitän sein muss und dass es für den Funker keine Promillegrenze gibt. Dank' euch Christian ![]()
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#69
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Mit der promillegrenze hab ich bisher nur beim Rudergänger und dem verantwortlichen Schiffsführer gelesen. ein Anruf bei einer WAPO außerhalb deines Fahrgebietes dürfte darüber aufschluss bringen. Ruf doch einfach mal bei einer WAPO an.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#70
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![]() Zitat:
Andererseits steht der Missbrauch einer Funkstelle unter Strafe. Keine Ahnung wann ein Missbrauch gegeben ist, aber solltest schon aufpassen das Du im Suff nicht auf "lustige Ideen" kommst. Suff & Lustige Ideen auf einem Boot sind ohnehin nicht angeraten, aber Moral und Vernunft waren ohne nicht gefragt. |
#71
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Was wirklich zählt, rechtlich und moralisch kommt ans Licht, wenn wirklich was passiert. Jemand geht besoffen über Bord und ersäuft....aber was schreib ich da? Ist ja noch nie passiert....man säuft ja nicht, sondern trinkt, das klingt so niedlich, ja nur ein Bierchen. Willy |
#72
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Wenn der besoffene Papa im konstruierten Beispiel über Bord geht, dürfte der Sohn selbstverständlich auch ohne UBI das Funkgerät benutzen. Der bekannte Hinweis steht sogar im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk unter 3.2:
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#73
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Meine Güte, wie das hier wieder abdriftet.
Zur Sache: Dein Sohn darf das Boot nicht führen wenn es mit einer Funkanlage ausgerüstet ist da er keinen Funkschein hat. Du darfst das Boot nicht führen wenn Du über 0,5 Promille hast. Also geht Dein Vorhaben rechtlich so nicht. Inoffizieller Teil: Wenn die WaPo nicht weiß dass das Boot mit einer Funkanlage ausgerüstet ist (weil ausgebaut; nicht sichtbar; in der Bootszulassung nicht eingetragen), wird sie die Bootsführung durch Deinen Sohn wohl nicht beanstanden. Da Du aber funken willst ist das ja nicht praktikabel. Gruß Rolf PS.: Ich finde es jetzt nicht so verwerflich auch an Bord mal ein oder zwei Gläser Wein zu trinken, wenn man das Ruder an einen nüchternen Fahrer abgibt. Ich denke die moralische Keule ist hier völlig unangebracht. |
#74
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![]() Hast Du Beitrag No. 5 mit dem Verweis auf Wiki gelesen ? Worauf stützt Du Deine gegenteilige Erkenntnis ?
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#75
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der Sohn darf das Schiff führen wenn der Vater dabei ist, da der Vater ja die Funklizenz hat. Der Vater will ja gar kein Schiffsführer an dem Tag sein. Die Frage ist ja, darf der Vater funken mit > 0,5 Promille. Ich hab keine Regelung gefunden wo dies verboten wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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