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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 08.07.2014, 13:14
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Schon lustig, diese Diskussion um des Kaisers Bart. Gibt es eigentlich wirklich jemanden, der mit einem WSA-Schein schon mal Probleme hatte?
Mein Vereinsmitglied ist gerade von Germersheim nach Budapest gefahren mit WSA-Kennzeichen. Rhein- Main - Main-Donau Kanal - Donau (18 Tage)
Obwohl in einem anderen Thröth davor gewarnt wird und man vom WSA Regensburg ein Papier benötigt (angeblich) ist er losgefahren ohne dies zu besorgen, da in seiner Karte von 2014 explizit drinsteht, dass man dieses Papier nicht mehr benötigt.

Kontrolle = keine Beanstandung.

Drei andere (Rentner) Mitglieder sind von Germersheim aus nach Rosas gefahren.
Rhein- Rhein-Rhone kanal- Doubs - Rhone- Mittelmeer

Frankreich-Küste des öfteren kontrolliert worden.
WSA-Kennzeichen = Keine Beanstandung

Obwohl beim DMYV steht das an Frankreichs Küsten der IBS vorgeschrieben ist.
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Gruß Volker
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  #52  
Alt 08.07.2014, 13:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Faktisch sindaber das Kleinfahrzeugkennzeichen des WSA und das Flaggenzertifikat sind die amtlichen Kennzeichen.
Die Kennzeichen von DMYV usw. nur amtlich annerkant.

daher Amtlich untergeordnet.
Ich bin es leid, immer wiedeer gebetsmühlenartig die gleichen unsinnigen Diskussionen zu führen !!

Siehe Beiträge #17 und #18

Die WSA stellen die amtlichen Binnenzulassungen aus, die Verbände ADAC, DMYV sind vom Ministerium beauftragt,
die internationalen Zulassungen auszustellen !

Beide Zulassungen sind von der Wertigkeit her gleich, nicht jedoch vom Gültigkeitsbereich !

Dazu auch : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208923 Beitrag #18

.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (08.07.2014 um 13:32 Uhr)
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  #53  
Alt 08.07.2014, 13:26
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neeeeeeeeeeeeee
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Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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  #54  
Alt 08.07.2014, 13:33
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Schon lustig, diese Diskussion um des Kaisers Bart. Gibt es eigentlich wirklich jemanden, der mit einem WSA-Schein schon mal Probleme hatte?

Neeeeeeee
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Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

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  #55  
Alt 08.07.2014, 13:39
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich bin es leid, immer wiedeer gebetsmühlenartig die gleichen unsinnigen Diskussionen zu führen !!

Siehe Beiträge #17 und #18

Die WSA stellen die amtlichen Binnenzulassungen aus, die Verbände ADAC, DMYV sind vom Ministerium beauftragt,
die internationalen Zulassungen auszustellen !

Beide Zulassungen sind von der Wertigkeit her gleich, nicht jedoch vom Gültigkeitsbereich !

Dazu auch : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208923 Beitrag #18

.
Auch wenn das richtig ist was du sagst, ist der IBS vom DMYV usw. immer noch nur ein amtlich annerkanntes Kennzeichen und das WSA Kennzeichen das amtliche Binnenkenzeichen (damit du ruhe hast) und das Flaggenezertifikat das amtliche Seekennzeichen.

Das Flaggenzertifiakt darf natürlich auch Binnen benutzt werden und das binnenkennzeichen auf See.
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Geändert von billi (08.07.2014 um 13:56 Uhr)
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  #56  
Alt 08.07.2014, 14:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... und das binnenkennzeichen auf See.
Nur, dass auf See gar kein Kennzeichen erforderlich ist, sagt ELWIS
"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht."

Gruß Lutz
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  #57  
Alt 08.07.2014, 14:13
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nur, dass auf See gar kein Kennzeichen erforderlich ist, sagt ELWIS
"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht."

Gruß Lutz

nja das was du schreibst, gilt für deutsch Seeschiffahrtstrassen. Aber es gibt innerhalb der EU noch weitere Seegebiete auf denen dann das WSA-Kennzeichen gültigkeit hat.

z.B. Kroatien, Italien und Frankreich.
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  #58  
Alt 08.07.2014, 18:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nja das was du schreibst, gilt für deutsch Seeschiffahrtstrassen. Aber es gibt innerhalb der EU noch weitere Seegebiete auf denen dann das WSA-Kennzeichen gültigkeit hat.

z.B. Kroatien, Italien und Frankreich.
Es wird dort akzeptiert - über Gültigkeit steht nirgends etwas geschrieben !
Ob das so für immer bleibt steht in den Sternen.

Wer pro Jahr 9.-€uro für die Verlängerung des IBS sparen muss, sollte sein Boot besser verkaufen !!
Übrigens muss der IBS, sofern er lediglich für Binnen benutzt wird, nicht verlängert werden !
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  #59  
Alt 08.07.2014, 18:24
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es wird dort akzeptiert - über Gültigkeit steht nirgends etwas geschrieben !
Ob das so für immer bleibt steht in den Sternen.

Seit dem Beitritt in die EU ist es dort Gültig. Da mit dme Beitritt auch die gegenseitige annerkennung der Kennzeichen erklärt wurde.
Dies betrifft nicht nur die KFZ-Kennzeichen sondner alle.

Vor dem Beitritt war es akzeptiert. Das ist richtig. Nun muss es akzeptiert werden.

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Übrigens muss der IBS, sofern er lediglich für Binnen benutzt wird, nicht verlängert werden !
Verbreite nicht solch einen Quatsch sonst glaubt es noch einer. Wenn du nahc Frnakreich Binnen Fährtst muss der IBS auch verlängert sein. Genau das selbe gilt für Belgien und Holland. Nur innerhalb Deutschland verliert er seine Gültigkeit nicht.

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wer pro Jahr 9.-€uro für die Verlängerung des IBS sparen muss, sollte sein Boot besser verkaufen !!
Es geht nicht um die 9€ sondern um die Behauptungen der beiden Vereine was einfach nicht ok ist. Laut deren Schreiben ist nur ihr schein Gültig um diesen zu Verkaufen. Wie ehrlich die Vereine dabei vorgehen sieht man am ADAC und auch der DMYV ist nicht besser, da er auch auf seiner Seite viel Mist schreibt.


Nur durch die Einseitige Informationspolitik der beiden Veriene wird der IBS noch verkauft. Ansonsten würden sich die meisten das WSA-Kennzeichen holen. Alles Geldmacherei.
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Alt 08.07.2014, 19:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Seit dem Beitritt in die EU ist es dort Gültig. Da mit dme Beitritt auch die gegenseitige annerkennung der Kennzeichen erklärt wurde.
Dies betrifft nicht nur die KFZ-Kennzeichen sondner alle.

Vor dem Beitritt war es akzeptiert. Das ist richtig. Nun muss es akzeptiert werden. .
Nachdem die WSA-Zulassung eine reine Binnen-Zulassung ist, meinst Du natürlich, dass diese WSA-Zulassung in Kroatien auf Binnengewässern akzeptiert werden muß - gelle ??
Dein Vergleich mit KFZ-Kennzeichen ist recht belustigend.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Verbreite nicht solch einen Quatsch sonst glaubt es noch einer. Wenn du nahc Frnakreich Binnen Fährtst muss der IBS auch verlängert sein. Genau das selbe gilt für Belgien und Holland. Nur innerhalb Deutschland verliert er seine Gültigkeit nicht.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Wenn Du Deine Adrenalinzufuhr mal stoppen und nochmal ganz langsam lesen würdest was ich wirklich "verbreitet" habe :

Zitat:
Zitat von Fred"
Übrigens muss der IBS, sofern er lediglich für Binnen benutzt wird, nicht verlängert werden !
würdest Du schnell erkennen, wer hier Quatsch geschrieben hat.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es geht nicht um die 9€ sondern um die Behauptungen der beiden Vereine was einfach nicht ok ist. Laut deren Schreiben ist nur ihr schein Gültig um diesen zu Verkaufen. Wie ehrlich die Vereine dabei vorgehen sieht man am ADAC und auch der DMYV ist nicht besser, da er auch auf seiner Seite viel Mist schreibt..
Wer hier Mist schreibt bist alleine Du !!
Wenn Du endlich mal diese Organisationen und ihre Zulassungen, die sie im Auftrag des Bundesministeriums ausgeben sachlich betrachten würdest, dann käme Dir recht schnell die Erkenntnis, dass bei Seiten für sich separat betrachtet Recht haben !

Und nun ist es mir echt zu blöde, über wieder über dieses Thema zu diskutieren und zu versuchen, Unbelehrbare von den Fakten überzeugen zu versuchen. Leider würde das ohnehin recht schnell zu einer verbalen Eskalation führen - den Anfang hast Du ja bereits gemacht !

Zum Abschluß nochmal:

1. Die WSA-Zulassung ist eine reine Binnenzulassung, die jedoch zum Teil im Ausland auch anerkannt wird

2. Der IBS ist eine internationale Bootszulassung, gültig auf der ganzen Welt.

.
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Geändert von Fred (08.07.2014 um 19:23 Uhr)
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  #61  
Alt 08.07.2014, 19:50
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nachdem die WSA-Zulassung eine reine Binnen-Zulassung ist, meinst Du natürlich, dass diese WSA-Zulassung in Kroatien auf Binnengewässern akzeptiert werden muß - gelle ??
Dein Vergleich mit KFZ-Kennzeichen ist recht belustigend.



Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Wenn Du Deine Adrenalinzufuhr mal stoppen und nochmal ganz langsam lesen würdest was ich wirklich "verbreitet" habe :

würdest Du schnell erkennen, wer hier Quatsch geschrieben hat.


Wer hier Mist schreibt bist alleine Du !!
Wenn Du endlich mal diese Organisationen und ihre Zulassungen, die sie im Auftrag des Bundesministeriums ausgeben sachlich betrachten würdest, dann käme Dir recht schnell die Erkenntnis, dass bei Seiten für sich separat betrachtet Recht haben !

Und nun ist es mir echt zu blöde, über wieder über dieses Thema zu diskutieren und zu versuchen, Unbelehrbare von den Fakten überzeugen zu versuchen. Leider würde das ohnehin recht schnell zu einer verbalen Eskalation führen - den Anfang hast Du ja bereits gemacht !

Zum Abschluß nochmal:

1. Die WSA-Zulassung ist eine reine Binnenzulassung, die jedoch zum Teil im Ausland auch anerkannt wird

2. Der IBS ist eine internationale Bootszulassung, gültig auf der ganzen Welt.

.
Was willst du ?

Du hast geschrieben

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

sofern er lediglich für Binnen benutzt wird
nicht ich.

du wirst wohl nicht bestreiten, dass der IBS auf dem Rhein Rhone Kanal auch aktuell gültig sein muss und nur National Binnen nicht verlängert werden muss.
D.H. als Deutscher mit dem IBS darf ich nur in FRankreichs Kanäle wenn der IBS auch gültig ist. Wenn dieser Abgelaufen ist muss ich ihn zuvor verlängern lassen.


DEr Vergleich mit dem KFZ ist nicht weit hergeholt, da innerhalb der EU ein Abkommen gilt welches die gegenseitigen annerkennung von Kennzeichen von Fahrzeugen regelt. Darin sind Luft, Wasser und Strassenfahrzeuge geregelt.

Du kannst gern mal danach googeln.

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

1. Die WSA-Zulassung ist eine reine Binnenzulassung, die jedoch zum Teil im Ausland auch anerkannt wird

2. Der IBS ist eine internationale Bootszulassung, gültig auf der ganzen Welt.
Grudsätzlich hast du recht wobei bei 1 stehen müsste

Die WSA-Zulassung ist eine Binnenzulassung, die jedoch als Amtliches Kennzeichen innerhalb der EU annerkannt wird.
(daher muss ein Wassermotorad auf See innerhalb Deutschland ebenfalls ein WSA-kennzeichen haben. also nicht reines Binnenkennzeichen).

ich Wiedehole gern


https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/index.html

Zitat: Amtliche Kennzeichen gelten uneingeschränkt und gegenseitig in allen Ländern der Europäischen Union.

Quelle siehe Link
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  #62  
Alt 08.07.2014, 21:21
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Habt Ihr schon mal wahrgenommen, dass es sich nicht
um eine Zulassung, sondern eine Registrierung handelt??
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  #63  
Alt 09.07.2014, 10:16
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Habt Ihr schon mal wahrgenommen, dass es sich nicht
um eine Zulassung, sondern eine Registrierung handelt??
Weder noch, es ist eine Kennzeichnung, wie schon der Name "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
(KlFzKV-BinSch)" sagt

Die beiden Wörter "Zulassung" und "Registrierung" stehen beide nicht ein einziges mal in dieser Verordnung

Gruß Lutz
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  #64  
Alt 09.07.2014, 10:56
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Also, ich schäme mich ja fast............

........in all der Zeit, die ihr hier mit dieser sicherlich hochwichtigen Diskussion verbracht habt, hab' ich einen wunderschönen Törn mit meinem WSA gekennzeichneten Schlauchi im Watt gefahren.
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  #65  
Alt 09.07.2014, 11:42
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Die beiden Wörter "Zulassung" und "Registrierung" stehen beide nicht ein einziges mal in dieser Verordnung


Wenn ich registriert bin, bekomme ich auch ein Kennzeichen!

Die Welt ist manchmal schon sehr schwer zu verstehen
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  #66  
Alt 09.07.2014, 12:20
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
... Die Welt ist manchmal schon sehr schwer zu verstehen
Stimmt, denn erst wenn eine Kennzeichnung vergeben wurde ist das Boot zur Fahrt auf Binnengewässern zugelassen

Gruß Lutz
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  #67  
Alt 09.07.2014, 12:33
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt, denn erst wenn eine Kennzeichnung vergeben wurde ist das Boot zur Fahrt auf Binnengewässern zugelassen

Gruß Lutz


........aber auch auf Bundesseewasserstraßen, englische Seewasserstraßen, skandinavische Gewässer, Mittelmeeranrainer, sogar nigerianische und tansanaische Gewässer......, alle haben bisher unser WSA Kennzeichen akzeptiert.
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  #68  
Alt 09.07.2014, 13:14
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt, denn erst wenn eine Kennzeichnung vergeben wurde ist das Boot zur Fahrt auf Binnengewässern zugelassen

Gruß Lutz

Ich kenne keine Behörde, die Kennzeichen ohne Registrierung

frei verschleudert
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  #69  
Alt 09.07.2014, 13:38
Trissi Trissi ist offline
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Hallo Zusammen,

also ich habe ein "Ausweis für die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens für Fahrzeuge mit eigenem Antrieb" und das nicht vom WSA sondern von unserem Landratsamt. Das ist ein kleiner gelber Ausweis mit einem ganz kleinen Stempel von unserem Landratsamt ohne Bundesadler. Hab mit diesem Ausweis seit Jahren mein Boot in Kroatien angemeldet. Habe damit auch eine Zulassung bzw. ein Kennzeichnen für den Lago Maggiore bekommen. Dieses Jahr war ich in Griechenland. Da wollte keiner etwas sehen.........

Viele Grüße
Jörg

p.s. die ersten Jahre in Kroatien hatte ich für mein altes Boot sogar noch die Zulassung von meinem Vorgänger dabei. Ist aber schon 17 Jahre her.
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  #70  
Alt 09.07.2014, 14:17
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Außer einigen engagierten Forumlern, interessiert sich doch sowieso keiner auf der Welt für den ganzen Zulassungs- Kennzeichnungs- und Registrierungsquatsch.

War nicht sogar mal in der Diskussion, die Registrierung auch Binnen abzuschaffen? Aber das darf nicht sein: ANARCHIE! REVOLUTION! WELTUNTERGANG!

Viel Spass noch
Rolf
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  #71  
Alt 09.07.2014, 14:56
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Zitat:
Zitat von Trissi Beitrag anzeigen
... ich habe ein "Ausweis für die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens für Fahrzeuge mit eigenem Antrieb" und das nicht vom WSA sondern von unserem Landratsamt. ...
Also hast Du ein amtlich anerkanntes Kennzeichen

Gruß Lutz
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  #72  
Alt 09.07.2014, 15:01
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Ich kenne keine Behörde, die Kennzeichen ohne Registrierung

frei verschleudert
Sicher wird das WSA ein Verzeichnis der vergebenen Kennzeichen haben

Gruß Lutz
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  #73  
Alt 09.07.2014, 15:08
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Also hast Du ein amtlich anerkanntes Kennzeichen

Gruß Lutz
Hallo Lutz,

das habe ich. Aber wo ist denn der Unterschied und warum gibt es hier so viel verschiedene Ausweise und Kennzeichnungen. Was kann ich mit diesem Kennzeichen denn nicht machen? Die Erteilung auf dem Landratsamt war so was von einfach. Da ist die Zulassung von einem KFZ wesentlich umständlicher. Einfach Formular ausfüllen und schon habe ich den Ausweis.

Wenn ich lese was man alles machen muß um andere Kennzeichnungen zu bekommen und diese dann noch alle 2 Jahre bestätigen muß, stellt sich mich definitv die Frage was diese für Vorteile haben. Mein Boote habe ich wie beschrieben in Kroatien und Italien damit angemeldet.

Viele Grüße
Jörg
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  #74  
Alt 09.07.2014, 15:13
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Zitat:
Zitat von Trissi Beitrag anzeigen
Hallo Lutz,
...
Wenn ich lese was man alles machen muß um andere Kennzeichnungen zu bekommen und diese dann noch alle 2 Jahre bestätigen muß, stellt sich mich definitv die Frage was diese für Vorteile haben. ...
Da musst Du Fred fragen, ich habe ein WSA-Kennzeichen mit dem ich in Polen, Dänemark und Schweden keinerlei Problem hatte.

Gruß Lutz
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  #75  
Alt 09.07.2014, 16:07
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Hallo Lutz,

das habe ich. Aber wo ist denn der Unterschied und warum gibt es hier so viel verschiedene Ausweise und Kennzeichnungen. Was kann ich mit diesem Kennzeichen denn nicht machen? Die Erteilung auf dem Landratsamt war so was von einfach. Da ist die Zulassung von einem KFZ wesentlich umständlicher. Einfach Formular ausfüllen und schon habe ich den Ausweis.

Wenn ich lese was man alles machen muß um andere Kennzeichnungen zu bekommen und diese dann noch alle 2 Jahre bestätigen muß, stellt sich mich definitv die Frage was diese für Vorteile haben. Mein Boote habe ich wie beschrieben in Kroatien und Italien damit angemeldet.

Viele Grüße
Jörg
Es gibt im Prinzip die amtlichen Kennzeichen

WSA-Kennzeichen
Falggenzertifikat
SChiffsbrief
Schiffszertifikat

und die amtlich annerkannten Kennzeichen

IBS und dein Kennzeichen (welches ich bisher noch nicht kannte).

Warum gibt es diese.


WSA.-Kennzeichen
WSA.-Kennzeichen ist das Kleinfahrzeugkennzeichen des Bundes. Es gilt auf Binnenn und Seewasserstrassen innerhalb der EU

Flaggenzertifikat
Das Flaggenzertifikat wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für Seeschiffe vergeben, deren Rumpflänge 15 m nicht überschreitet. (kann auch Binnen eingesetzt werden und gilt Weltweit
Schiffsbrief
Den Schiffsbrief erhalten nur Boote, die in ein Binnenschiffsregister eingetragen sind. Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von 10 cbm und mehr müssen ins Binnenschiffsregister eingetragen werden. Eintragungsfähig sind Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von mindestens 5 cbm. Binnenschiffsregister werden bei den Amtsgerichten geführt.

Schiffszertifikat
Das Schiffszertifikat erhalten nur Schiffe die im Seeschiffsregister eingetragen sind. Die Eintragung ist zum Einen vom überwiegenden Fahrgebiet des Schiffes, zum Anderen von einer bestimmten Größe des Schiffes abhängig. Seeschiffe mit einer Rumpflänge von 15 m und mehr müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Kleinere Boote können auf Wunsch des Eigners ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Seeschiffsregister werden bei den Amtsgerichten geführt.

IBS

In Deutschland ist der Internationale Bootsschein (IBS) als amtlich anerkannter Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Als Bootsdokument im internationalen Einsatz darf der IBS nicht älter sein als 2 Jahre. Er muß für diesen Einsatz alle 2 Jahre verlängert werden.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

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