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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Obwohl in einem anderen Thröth davor gewarnt wird und man vom WSA Regensburg ein Papier benötigt (angeblich) ist er losgefahren ohne dies zu besorgen, da in seiner Karte von 2014 explizit drinsteht, dass man dieses Papier nicht mehr benötigt. Kontrolle = keine Beanstandung. Drei andere (Rentner) Mitglieder sind von Germersheim aus nach Rosas gefahren. Rhein- Rhein-Rhone kanal- Doubs - Rhone- Mittelmeer Frankreich-Küste des öfteren kontrolliert worden. WSA-Kennzeichen = Keine Beanstandung Obwohl beim DMYV steht das an Frankreichs Küsten der IBS vorgeschrieben ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Siehe Beiträge #17 und #18 Die WSA stellen die amtlichen Binnenzulassungen aus, die Verbände ADAC, DMYV sind vom Ministerium beauftragt, die internationalen Zulassungen auszustellen ! Beide Zulassungen sind von der Wertigkeit her gleich, nicht jedoch vom Gültigkeitsbereich ! Dazu auch : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208923 Beitrag #18 .
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (08.07.2014 um 13:32 Uhr) |
#53
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder. |
#54
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder. |
#55
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Das Flaggenzertifiakt darf natürlich auch Binnen benutzt werden und das binnenkennzeichen auf See.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (08.07.2014 um 13:56 Uhr) |
#56
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Nur, dass auf See gar kein Kennzeichen erforderlich ist, sagt ELWIS
"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht." Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#57
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nja das was du schreibst, gilt für deutsch Seeschiffahrtstrassen. Aber es gibt innerhalb der EU noch weitere Seegebiete auf denen dann das WSA-Kennzeichen gültigkeit hat. z.B. Kroatien, Italien und Frankreich.
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#58
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Ob das so für immer bleibt steht in den Sternen. Wer pro Jahr 9.-€uro für die Verlängerung des IBS sparen muss, sollte sein Boot besser verkaufen !! Übrigens muss der IBS, sofern er lediglich für Binnen benutzt wird, nicht verlängert werden !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#59
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Seit dem Beitritt in die EU ist es dort Gültig. Da mit dme Beitritt auch die gegenseitige annerkennung der Kennzeichen erklärt wurde. Dies betrifft nicht nur die KFZ-Kennzeichen sondner alle. Vor dem Beitritt war es akzeptiert. Das ist richtig. Nun muss es akzeptiert werden. Zitat:
Zitat:
Nur durch die Einseitige Informationspolitik der beiden Veriene wird der IBS noch verkauft. Ansonsten würden sich die meisten das WSA-Kennzeichen holen. Alles Geldmacherei.
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#60
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Dein Vergleich mit KFZ-Kennzeichen ist recht belustigend. Zitat:
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Wenn Du endlich mal diese Organisationen und ihre Zulassungen, die sie im Auftrag des Bundesministeriums ausgeben sachlich betrachten würdest, dann käme Dir recht schnell die Erkenntnis, dass bei Seiten für sich separat betrachtet Recht haben ! Und nun ist es mir echt zu blöde, über wieder über dieses Thema zu diskutieren und zu versuchen, Unbelehrbare von den Fakten überzeugen zu versuchen. Leider würde das ohnehin recht schnell zu einer verbalen Eskalation führen - den Anfang hast Du ja bereits gemacht ! Zum Abschluß nochmal: 1. Die WSA-Zulassung ist eine reine Binnenzulassung, die jedoch zum Teil im Ausland auch anerkannt wird 2. Der IBS ist eine internationale Bootszulassung, gültig auf der ganzen Welt. .
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (08.07.2014 um 19:23 Uhr) |
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Du hast geschrieben nicht ich. du wirst wohl nicht bestreiten, dass der IBS auf dem Rhein Rhone Kanal auch aktuell gültig sein muss und nur National Binnen nicht verlängert werden muss. D.H. als Deutscher mit dem IBS darf ich nur in FRankreichs Kanäle wenn der IBS auch gültig ist. Wenn dieser Abgelaufen ist muss ich ihn zuvor verlängern lassen. DEr Vergleich mit dem KFZ ist nicht weit hergeholt, da innerhalb der EU ein Abkommen gilt welches die gegenseitigen annerkennung von Kennzeichen von Fahrzeugen regelt. Darin sind Luft, Wasser und Strassenfahrzeuge geregelt. Du kannst gern mal danach googeln. Zitat:
Die WSA-Zulassung ist eine Binnenzulassung, die jedoch als Amtliches Kennzeichen innerhalb der EU annerkannt wird. (daher muss ein Wassermotorad auf See innerhalb Deutschland ebenfalls ein WSA-kennzeichen haben. also nicht reines Binnenkennzeichen). ich Wiedehole gern https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/index.html Zitat: Amtliche Kennzeichen gelten uneingeschränkt und gegenseitig in allen Ländern der Europäischen Union. Quelle siehe Link
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(KlFzKV-BinSch)" sagt Die beiden Wörter "Zulassung" und "Registrierung" stehen beide nicht ein einziges mal in dieser Verordnung Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#64
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Also, ich schäme mich ja fast............
........in all der Zeit, die ihr hier mit dieser sicherlich hochwichtigen Diskussion verbracht habt, hab' ich einen wunderschönen Törn mit meinem WSA gekennzeichneten Schlauchi im Watt gefahren.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
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Wenn ich registriert bin, bekomme ich auch ein Kennzeichen! Die Welt ist manchmal schon sehr schwer zu verstehen |
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Stimmt, denn erst wenn eine Kennzeichnung vergeben wurde ist das Boot zur Fahrt auf Binnengewässern zugelassen
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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........aber auch auf Bundesseewasserstraßen, englische Seewasserstraßen, skandinavische Gewässer, Mittelmeeranrainer, sogar nigerianische und tansanaische Gewässer......, alle haben bisher unser WSA Kennzeichen akzeptiert.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
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Ich kenne keine Behörde, die Kennzeichen ohne Registrierung frei verschleudert |
#69
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Hallo Zusammen,
also ich habe ein "Ausweis für die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens für Fahrzeuge mit eigenem Antrieb" und das nicht vom WSA sondern von unserem Landratsamt. Das ist ein kleiner gelber Ausweis mit einem ganz kleinen Stempel von unserem Landratsamt ohne Bundesadler. Hab mit diesem Ausweis seit Jahren mein Boot in Kroatien angemeldet. Habe damit auch eine Zulassung bzw. ein Kennzeichnen für den Lago Maggiore bekommen. Dieses Jahr war ich in Griechenland. Da wollte keiner etwas sehen......... Viele Grüße Jörg p.s. die ersten Jahre in Kroatien hatte ich für mein altes Boot sogar noch die Zulassung von meinem Vorgänger dabei. Ist aber schon 17 Jahre her. |
#70
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Außer einigen engagierten Forumlern, interessiert sich doch sowieso keiner auf der Welt für den ganzen Zulassungs- Kennzeichnungs- und Registrierungsquatsch.
War nicht sogar mal in der Diskussion, die Registrierung auch Binnen abzuschaffen? Aber das darf nicht sein: ANARCHIE! REVOLUTION! WELTUNTERGANG! Viel Spass noch Rolf
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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Gruß Lutz
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#73
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Hallo Lutz,
das habe ich. Aber wo ist denn der Unterschied und warum gibt es hier so viel verschiedene Ausweise und Kennzeichnungen. Was kann ich mit diesem Kennzeichen denn nicht machen? Die Erteilung auf dem Landratsamt war so was von einfach. Da ist die Zulassung von einem KFZ wesentlich umständlicher. Einfach Formular ausfüllen und schon habe ich den Ausweis. Wenn ich lese was man alles machen muß um andere Kennzeichnungen zu bekommen und diese dann noch alle 2 Jahre bestätigen muß, stellt sich mich definitv die Frage was diese für Vorteile haben. Mein Boote habe ich wie beschrieben in Kroatien und Italien damit angemeldet. Viele Grüße Jörg |
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Gruß Lutz
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WSA-Kennzeichen Falggenzertifikat SChiffsbrief Schiffszertifikat und die amtlich annerkannten Kennzeichen IBS und dein Kennzeichen (welches ich bisher noch nicht kannte). Warum gibt es diese. WSA.-Kennzeichen WSA.-Kennzeichen ist das Kleinfahrzeugkennzeichen des Bundes. Es gilt auf Binnenn und Seewasserstrassen innerhalb der EU Flaggenzertifikat Das Flaggenzertifikat wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für Seeschiffe vergeben, deren Rumpflänge 15 m nicht überschreitet. (kann auch Binnen eingesetzt werden und gilt Weltweit Schiffsbrief Den Schiffsbrief erhalten nur Boote, die in ein Binnenschiffsregister eingetragen sind. Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von 10 cbm und mehr müssen ins Binnenschiffsregister eingetragen werden. Eintragungsfähig sind Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von mindestens 5 cbm. Binnenschiffsregister werden bei den Amtsgerichten geführt. Schiffszertifikat Das Schiffszertifikat erhalten nur Schiffe die im Seeschiffsregister eingetragen sind. Die Eintragung ist zum Einen vom überwiegenden Fahrgebiet des Schiffes, zum Anderen von einer bestimmten Größe des Schiffes abhängig. Seeschiffe mit einer Rumpflänge von 15 m und mehr müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Kleinere Boote können auf Wunsch des Eigners ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Seeschiffsregister werden bei den Amtsgerichten geführt. IBS In Deutschland ist der Internationale Bootsschein (IBS) als amtlich anerkannter Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Als Bootsdokument im internationalen Einsatz darf der IBS nicht älter sein als 2 Jahre. Er muß für diesen Einsatz alle 2 Jahre verlängert werden.
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