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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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wie sollen all die Bootseigner deren Boote vor 1998 gebaut und eingeführt wurden und nun seit Jahren Zugelassen sind, das ohne lückenlose History belegen?
Post via Iphone |
#52
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Es sollte der Nachweis reichen, dass es VOR dem Stichtag in der EU eingeführt war.
Man braucht keine lückenlose Historie, sondern nur eine hinreichend alte Registrierung in der EU.
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Beste Grüße John |
#53
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![]() Zitat:
Ich hab z.B. einen Baylienr aus 1996 gekauft dies war 2011. DEr Vorbesitzer hatte das Boot nur 1 Jahr. und musste es wegen Umzugs verkaufen. Zu meinem Glück war die Ummeldung beim gleichen WSA und dies machte keinerlei PRobleme. Auch steht im Handbuch das Datum der erstauslieferung in der Nähe von Passau. bei anderen dürfte es schwireiger sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (21.07.2014 um 18:41 Uhr) |
#54
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Alten Ausweis entwerten lassen und aufheben.
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Beste Grüße John |
#55
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ja klar aber wenn dies der Vorbesitzer nicht gemacht hat schaue ich als Käufer doof aus der Wäsche.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#56
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Meine Erfahrungen:
So, wie Bllli und Seestern die rechtliche Lage beschreiben, habe ich es auch aus den vielen Vorschriften, die ich gelesen haben verstanden . Aktuell möchte ich mir auch eine gebrauchte Baja kaufen und bekomme einfach Panik. Nach -Telefonaten mit mehreren WSA s, muss ich feststellen , das alle gerne die Realität und gesetzliche Lage verdrängen . Da das Boot schon einmal in Brandenburg zugelassen war und eine Kopie des Ausweises vorliegt, würden mit alle das Boot auch wieder zulassen. Auch wenn der Verkäufer nun von mir denk ist sei pingelig ...... Fakt ist : das Boot ist Modelljahr 98 und gebaut im September 97 Das WSA in BRB war noch nicht einmal in der Lage eine richtige gültige HIN einzutragen . Sie haben satt eines I einen Bindestrich gemacht und das Baujahr mit 1998 eingetragen Der Ausweis wurde 2011 ausgestellt. Ich sehe nun die rechtliche Lage wie folgt : gebaut im September 97 ------- keine CE nötig aber der Verkäfer kann nicht nachweisen das das Boot auch zu diesen Zeitpunkt einführt wurde Folglich muss eine CE vorliegen . Dennoch würde mir das WSA in AB und in MZ das Boot zulassen echt komisch ...... Behörden halten sich nicht an geltendes Recht ( darf ich das überhaupt hier schreiben ,ohne gleich wieder eine rote Karte zu bekommen ) ciao Markus |
#57
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![]() Zitat:
du schaust doch nie doof aus der Wäsche heraus ![]() Wenn ein Boot gemäß Rumpfnummer vor 1998 gebaut wurde und bereits in D zugelassen war (egal wann und wo), dann machen die "Zulassungsstellen" (WSA, DMYV, ADAC, usw.) i. d. R. auch keinen Aufstand wegen CE oder Nachweis oder so.
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Viele Grüße Thomas
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#58
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![]() Zitat:
aber genau dies ist schwer nachzuweisen, wenn das Boot wie meines z.B. 1996 in Deutschland als Neuboot verkauft wurde, dann 2010 nach Darmstadt ging und von dort 2011 an mich ich habe keinerlei Unterlagen außer den Kaufvertrag vom Vorbesitzer. Der Erstbesitzer hat keine Unterlagen mehr. Somit wird es schwer nachzuweisen, dass das Boot vor 2011 (als ich es gekauft habe). Wenn ich es also jemals verkaufe (was so schnell nicht passiert), wird es schierig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#59
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![]() Zitat:
das sehe ich nicht so. Die Behörden halten sich doch an geltendes Recht. Das Boot ist BJ 97. Woher weißt du denn, dass es erst nach dem 15.06.1998 in die EU importiert wurde ![]() In der entsprechenden EU-Verordnung steht nicht drinnen, dass dieser Nachweis immer erbracht werden muss. Dies liegt im Ermessen der Behörden. Daher sei doch glücklich, dass die Behörden in deinem Fall unterstellen, dass es vorher importiert wurde und Kauf die Baja unter dem Vorbehalt, dass sie zugelassen werden kann.
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Viele Grüße Thomas |
#60
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![]() Zitat:
Aber ansonsten interessiert es bis auf einen bestimmten Herrn im WSA Mannheim keinen (und den hat es auch nur interessiert, weil das Boot aus NL kam) ![]() P. S. dann wurde es halt nicht in MA angemeldet (beim Boot haben wir ja die freie Wahl im Gegensatz zum Auto) ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#61
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![]() Zitat:
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Beste Grüße John
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#62
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![]() Zitat:
nach dem, was auch andere Schreiben hat eine Zulassung nichts damit zu tun das es auch legal ist. Wenn der Verkäufer das nicht nachweisen kann ( das mit der Einfuhr) sollte ich besser das Boot nicht kaufen . Leider steht in dem alten Ausweis(Kopie) auch nur drin ,dass die Daten glaubhaft gemacht wurden. Heute habe ich gegen 16:00 beim WSA BRB angerufen aber das geht um die Zeit schon keiner mehr ans Telefon. |
#63
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Ups ..... auch vor gefälschten Zertifikaten wird hier gewarnt !
http://imci.org/index.php?nav=87&pageId=65 Wie soll man da als Laie noch durchblicken ? |
#64
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Wer hat gesagt, dass Bootfahren was für Laien ist.
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Beste Grüße John |
#65
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Gruß Rolf |
#66
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mfg Martin
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#67
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![]() Zitat:
Und genau deine Frage stellte mir damals auch der WSA-Mitarbeiter, woher er denn "bitte schön" wisse solle, wann mein Boot erstmalig in der EU zugelassen bzw. eingeführt wurde. Ich könnte ihm ja viel erzählen, er bräuchte einen glaubhaften Nachweis, oder alternativ solle solle ich ihm die Konformitätserklärung vorlegen ..., basta! Meine Erklärung, dass der Vorbesitzer das Boot erst einige Tage zuvor beim WSA Meppen abgmeldet hatte, und er das ja auch überprüfen könne, das interessierte überhaupt nicht ![]() Ich hatte damals noch keine schriftl. Konformitätserklärung, die hatte der Vorbesitzer verschlunzt, aber zum Glück hatte ich die "Manufacturers Statement of Origin", die Hersteller Ursprungsangabe bzw. die Importbescheinigung, vom Vorbesitzer mit den ansonsten vollständigen Bootspapieren übergeben bekommen. Nur so, anhand der "Manufacturers Statement of Origin", konnte ich dem WSA.Mitarbeiter glaubhaft nachweisen, dass für die Anmmeldung meines Bootes keine Konformitätserklärung notwendig wäre: Einfuhr in die EU am 06.03.1998, CE jedoch erst ab 15.06.98 ..., glaubhaft nachweisbare 15 Wochen die mir damals den Axxxx gerettet haben ![]() Gruß, Ralf |
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