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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
ich möchte Euch nochmal mit CE nerven und Euch um Rat fragen. Ich habe mir einen Bayliner 175 Bj. 2007 in Holland gekauft. Es war vor dem Kauf klar, daß das CE Zertifikat fehlt. Bayliner wollte 100€ für eine Kopie haben. Da der Preis interessant war, habe ich das in Kauf genommen. Ich habe dummerweise nicht vor dem Kauf bei Bayliner die Rumpfnummer angegeben. Auf dem Typenschild war das CE Zeichen drauf. Tja, so dachte ich alles klar. Nach dem Kauf habe ich dann mit der Rumpfnummer die Kopie bestellt. Nach zwei Wochen der Schock. Dieses Boot hat keine CE. Sch... Wie kann ich denn ein Boot erkennen was CE hat ? Ich meine nicht nur an der Plakette. Ich komme aus dem Maschinenbau. Unsere CE Maschinen haben andere Hardware (Sicherheitsrelevant) als die amerikanischen. Wie ist das bei Booten ? Hoffe, das mir jemand eine Antwort geben kann. Danke und Gruß Michael |
#2
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Die CE wurde vermutlich nachträglich gemacht und nicht direkt von Bayliner (importboot).
Der Händler ist eigentlich verpflichtet die CE weiterzugeben. War das Boot in Holland zugelassen ? Eventuell reicht für die Zulassung ein Bild der Plakette. eventuell steht auf der Plakette die Zertifizierungsstelle und man kann dort ein Zertifikat beantragen. falls alles nicht geht war es ein Griff ins Klo und es bleibt nur die Nachzertifizierung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Ich habe bisher 3 neue US Boote gekauft. Meiner Erfahrung nach gibt es in der Regel keine Unterschiede zwischen Booten die für den US-Markt oder den Europäischen Markt ausgeliefert werden.
Es geht hier nicht um Sicherheit sondern um Geld. Für dieses wirst Du auch jemanden finden der Dir eine Nachzertifizierung macht. Ich halte das für Betrug, da die CE eine Herstellererklärung und keine Zertifizierung ist. Aber es gibt wohl auch andere Meinungen (wie in diesem Forum zum Glück üblich. Sonst wäre es ja langweilig). Also bleibt Dir nur dieser kostspielige Weg, oder einer die vielen hier auch schon aufgeführten Tricks (WSA suche welche das noch macht, Eigenbau erklären, irgendwas kopieren und anpassen, .....). Du hast wohl leider Pech gehabt. Viel Glück noch damit Rolf |
#4
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Hallo.
Hat der Messbrief was mit der CE zu tun? Ab wann braucht man eine CE Erklärung? L.g. Mani |
#5
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CE wird benötigt ab Inverkehrbringung in der EU 1998
d.H. jedes Boot das nach 1998 gebaut wurde, und jedes Boot das davor gebaut wurde und nach 1998 in die EU importiert wird benötigt eine CE. Ausnahmen sind Baujahr vor (ich glaube) 1950. Beispiel Baujahr 1995 in den USA. Importiert nach Deutschland 1996 = keine CE Baujahr 1995 in den USA. Importiert nach Deutschland 2003 = CE erforederlich. Baujahr 1999 egal wann importiert = Ce erforderlich
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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Hallo Volker.
Und wenn es in der EU gebaut wurde. L.g. Mani |
#7
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Moin zusammen,
Danke erstmal für eure raschen Antworten. das Typenschild sieht original von Bayliner aus. Ich versteh das alles nicht. Wenn Bayliner sagt, daß das Boot keine CE hat, muss das Typenschild dann ja gefakt sein. Ich habe Privat gekauft, leider... Letzen Endes werde ich wohl nachträglich CE machen müssen. Ich habe bis jetzt nur in Köln was gefunden für 1500€. Von der Entfernung geht das noch. Komm aus Kleve. Hat jemand noch was günstigeres ? Gruß Michael |
#8
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Moin,
stell mal ein Foto von der CE-Plakette ein. Hast Du am Rumpf (üblicherweise Stb achtern) ein zusätzlich aufgenietetes/geklebtes Schild mit einer HIN (Hull Identification No)? Dann bitte auch hiervon ein Foto. mfg Martin
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#9
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Brauchst du unbedingt die CE ? Brauchst du in Deutschland z.B. nur für die Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens (Binnen), auf See brauchste nix, nichtmal einen Namen.
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#10
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Vor 1998 Kein CE erforderlich nach 1998 CE erforderlich.
Wenn es zwischendurch ausgeführt wurde und mehr als 3 Jahre im Nnicht EU-land war CE erforderlich. beispiel dafür. Boot baujahr 1996 in Deutschland - Exportiert in die Türkei 2000 - importiert nach Deutschland 2010 = CE erforderlich.
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#11
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![]() Zitat:
ich denek auch, das der TO das kleine Boot auf einem Trailer hat und ggf. mal nach Koratien oder wonaders hin will. Dann braucht er eine Zulassung.
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#12
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![]() Zitat:
![]() Das ist korrekt.
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#13
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Da ist eine fehlende CE wie ein Elfmeter beim Fussball. Das du eine Zulassung bekommen hast ist eine Glückssache oder das Boot war zuvor bereits innerhalb der EU zugelassen und der Sachbearbeiter hat darauf vertraut, das der Eratausteller die CE kontroliert hat. Dies ist oft der Fall wenn man ein WSA-kennzeichen nur umgemeldet wird.
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#14
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mfg Martin |
#15
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![]() Zitat:
Ein Boot das nach 1998 gebaut wurde hat natürlich zum Zeitpunkt der Herstellung eine CE und diese erlischt auch nicht wie du so richtig festgestellt hast. aber bei meinem Beispiel hat das Boot und benötigte es bei der Herstellung keine CE somit ist nach der Wiedereinführung nicht nur, wie du richtig erkannt hast, die Mehrwertsteuer fällig, sondern auch ein CE.
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#16
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Kannst de nicht von nem anderen Bayliner 175 CE-Papiere bekommen?
Mit PhotoShop ist alles möglich ;) |
#17
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Baujahr 2007 heißt, dass das Boot uneingeschränkt CE-pflichtig ist, weil es systembedingt nach dem 15.06.1998 in den EU-Wirtschaftsraum eingebracht wurde. Hat es das nicht (bspw. US-Import), hat sich übrigens der Händler schon ordnungswidrig verhalten, weil bereits das Anbieten von CE-pflichtigen Waren ohne CE eine Ordnungswidrigkeit ist. Könnte Dir helfen, wenn Du worst-case wandeln musst.
Die zentrale Frage ist also doch erstmal, ob das Boot eine CE hat (und Dir nur die Urkunde fehlt) oder nicht. Wenn nur die Urkunde fehlt (was ich vermute, wenn Du sagst, dass auf dem Typenschild (CE-Plakette?) "CE" draufsteht: das ist vermutlich lösbar (wenn auch vielleicht nicht bei Bayliner selbst, sondern vielleicht eher beim Importeur?). Wenn die CE komplett fehlt: schwierig. Egal, wenn Du ein WSA findest, bei dem Du es zugelassen bekommst, oder die Seezulassung wählst - Du handelst ordnungswidrig, und ein Wiederverkauf in der EU wird zunehmend schwieriger bis unmöglich. Dann würde ich tatsächlich über Wandlung nachdenken. Ob das Boot schonmal in der EU, bspw. Holland, zugelassen war, spielt übrigens formal keine Rolle: mag sein, dass das das Überlisten eines WSA vereinfacht, aber das ist alles. Zulässiger macht es die Teilnahme am Verkehr damit nicht. Wenn das Boot CE hat, gibt es am Boot eine fest vernietete CE-Plakette (s. Link) mit max. Motorleistung, Zuladung, Personenbeschränkung und Reviereignung und natürlich dem CE-Logo. Außerdem gibt [gab] es eine Konformitätsurkunde, die im Original mitzuführen ist, sowie ein Handbuch in der Sprache des Zielmarktes. Letzteres ist aber für den Betrieb / die Zulassung keine Voraussetzung, wohl aber für die erstmalige Erlangung der CE-Zertifizierung. s. auch hier: http://www.bootstechnik.de/2013/07/2...ufswertkiller/
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#18
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Also ich sehe das so: Wenn eine Werft in der EU ein Boot baut, muß es von der Werft her eine Certifizierung geben oder?
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#19
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Jupp aber nicht wenn es gebaut wurde bevor eine CE pflicht war.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
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![]() Zitat:
Versicherungstechnisch sehe ich das sogar gar nicht so kritisch - schlussendlich muss die Versicherung nachweisen, dass die Unterschiede zwischen dem gleichen Boot mit und ohne CE (mit) ursächlich für den Schaden war. Wenn Du einfach aus Schusseligkeit beim Anlegen ein anderes Boot rammst, kommt die Versicherung m.E. nicht aus der Regulierung raus (was nicht heißt, dass sie es nicht versuchen wird). In der Tat ist die CE-Zertifizierung baureihenspezifisch. Allerdings wird die Urkunde für jedes Boot einzeln mit Rumpfnummer ausgestellt. Und oft rüstet ein Importeur viele Boote derselben Baureihe so um, dass sie die CE-Zertifizierung schaffen, und in diesem Fall kommt die Urkunde (und die Plakette) vom Importeur, und dann gibt es natürlich Boote der vermeintlich selben Baureihe mal mit und mal ohne CE.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#21
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Und selbst das ist nicht so einfach, wie es sich anhört. Denn du mußt im Zweifelsfall mit entsprechenden Dokumenten belegen können, wann genau das Boot in die EU eingeführt wurde. In meinem Fall konnte ich das mit der "Manufactorers Statement of Origin" machen, der Importbescheinigung, ... um damit den Nachweis zu erbringen, dass man ein Boot anmelden möchte, welches nicht der CE-Prüfung unterliegt, da es vor dem gesetzl. Stichtag in die EU eingeführt wurde. Ohne dieses Stück Papier hätte ich hier beim WSA keine Zulassung erhalten, da mir die schriftl. Konformitätserklärung fehlte. Zitat:
Die angenietete Plakette in meinem Boot war vorhanden, aber die Alleine ist bei dt. Behörden ohne Papier (schriftl. Konformitätserklärung) offensichtlich nicht mehr allzu viel wert. Auf grund der in letzer Zeit stark gehäuften Anfragen nach CE und Konformittätserklärung würde ich meinen, dass die Zulassungsstellen angehalten sind eine härtere Gangart, eine genauere Kontrolle durchzuführen. Was vor einigen Jahren noch Problemlos ging, scheint nun nicht mehr ganz so einfach zu funktionieren ..., das An- oder Ummelden eines Bootes ohne schriftl. Konformitätserklärung. Gab es vielleicht so etwas wie eine übergangsweise "Schonfrist", von der wir nichts wissen? Ich frag mich nur, weshalb gerade bei Booten ein solches Aufhebens um die CE gemacht wird, bei meinem PKW fragt ja auch niemand dannach. Mann stelle sich z.B. vor, es fände eine Kontrolle statt, zuhause, von der GEZ, wegen meines Fernsehers, bei dem das CE-Logo auf der Gehäuserückseite prankt und dann wird man im Rahmen der Kontrolle nach dem Handbuch gefragt, in dem die Konformitätserklärung abgedruckt ist. Das Handbuch ist natürlich längst weg ..., und plötzlich heißt es "Oh Sorry, dann dürfen sie den Fernseher nicht weiter nutzen, die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt". Kein Mensch käme auf solch eine schwachsinnige Idee, aber bei Booten wird es offensichtlich in immer größeren Maße genauso so praktiziert ... Gruß, Ralf
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#22
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![]() Zitat:
Nein muss es nicht. Es kann ja sein, dass die Werft das Boot zum Export baut ![]() So ist es in den USA ja auch. Die bauen einen Teil für Amerika und einen Teil für Europa (mittlerweile werden die Europa-Modelle von Bayliner ja auch in Europa -> Polen gebaut). Ist bei Four Winns das Gleiche! Je nach Rumpfnummer wird in den USA geprüft, ob das Boot für die EU oder Amerika gebaut wurde und dann bekommt man nachträglich auch eine CE oder eben nicht (hatte ein Bekannter gerade den Fall).
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (04.07.2014 um 10:48 Uhr) |
#23
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![]() Zitat:
das mit dem PKW ist so nicht richtig. Der Fahrzeughersteller erhält ja für jedes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis und seit einiger Zeit auch eine COC/CEE (Cerificate of Confirm). Das ist genau wie die CE beim Boot. Ohne diese bekommt man ein KFZ aus dem Ausland nicht zugelassen. Mein Ford Mondeo (BJ 2006) wurde z. B. in D gebaut und zugelassen. Dann hat ihn ein Luxemburger gefahren und nun ich wieder in D. Dies war nur aufgrund der COC/CEE-Papiere möglich. Ohne diese hätte ich und auch er in Luxemburg keine Zulassung erhalten.
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Viele Grüße Thomas
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#24
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Generell kann ich nur zur Vorsicht mit der CE in Holland raten!
In Holland werden die Boote von den Händlern meist ohne CE verkauft und trotzdem vom RDW (Zulassungsstelle) zugelassen. Die interessiert die EU-Verordnung nicht. Und jetzt hier bitte keine Diskussionen darüber! Dies ist Tatsache! Habe ich und einige Bekannte bereits 5 Mal erlebt! Die Stingray ist BJ 1998 (gemäß Rumpfnummer) hat übrigens auch keine CE und bei Inbetriebnahme steht in der RDW-Zulassung 2004. Daher bekommt man sie in D auch nicht angemeldet! http://link.marktplaats.nl/a1007327560
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Viele Grüße Thomas
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#25
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Das kann ich bestätigen und deswegen habe ich vor dem Kauf in NL auch dem Händler klar gemacht, dass ich das Boot nur mit CE kaufe, worauf er diese bei Brunswick (in meinem Fall war es eine Quicksilver) besorgt hat.
Geht auch so.
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Gruß Heinz, ![]()
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