#51
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Zitat:
ich wollte Dir nicht an's Leder, sondern nur verhindern, dass jemand Deine Aussage von "u.v.a. meistens (ehemalige) Kolonien" falsch versteht. Ansonsten gilt, dass das sowieso nur für diejenigen relevant ist, die absolut auf Nummer Sicher gehen wollen. Auch wer auf einer Weltumsegelung von mehr als drei Jahren Dauer niemals EU-Gebiete angelaufen hat, muss derzeit nicht befürchten, bei Rückkehr die MwSt nochmals bezahlen zu müssen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem das der Fall gewesen wäre. Aber es stimmt: man ist dabei auf das Wohlwollen des Zolls angewiesen, und müsste sich dann, wenn der doch was will, dann eben erst langwierig mit Verweis auf die bisher unzähligen Fälle, bei denen nichts kassiert wurde, durchprozessieren. Aufpassen muss allerdings, wer außerhalb der EU (also beispielsweise in Kroatien) ein Boot von einem EU-Bürger kauft. Da kann im Kaufvertrag noch so oft die MwSt aus- und nachgewiesen worden sein: wenn nach so einem Eigentumsübergang außerhalb der EU das Boot vom neuen Eigner zurück gebracht wird, dann wird unweigerlich darauf Einfuhrumsatzsteuer fällig. |
#52
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Moin,
Zitat:
ciao,Kraehe |
#53
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Ja, so ist das. Wobei es nicht um irgend einen ominösen "EU-Kaufvertrag" geht, sondern alleine darum, wo der Eigentumsübergang stattfindet. Das hat auch nix mit MwSt-Ausweisung zu tun (die wird bei Gebrauchtbooten aus privater Hand sowieso nicht ausgewiesen und wird vom Käufer auch nicht bezahlt), sondern um den "Binnencharakter" der Ware Boot. "Binnencharakter" meint hier ganz unseemännisch die Zuordnung zum Binnenmarkt der EU.
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#54
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Servus @ alle
Habe heute auf der Homepage von B.Schenk folgenden interessanten Beitrag gefunden. http://www.yacht.de/schenk/n005/steuer.html mfg Markus
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