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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich kenn ja die Hintergründe nicht, aber wenn das Boot (noch) gar nicht dem Händler gehört, weil er es z.B. nur in Kommision verkauft oder bei der Werft oder dem Vorbesitzer noch gar nicht vollständig bezahlt hat, wäre es nun wirklich falsch, ihm gleich den ganzen Kaufpreis vorab zu geben. |
#52
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....auch wenn es arrogant klingen mag, ist es schon verwunderlich, wie es einige User hier zum eigenen Boot geschafft haben, auch ohne die Begriffe von Besitz und Eigentum definieren zu können.
Grundlegend sollte es doch unter ordentlichen Leuten immer so sein, das man für sein Geld was in der Hand haben sollte. Aber immer wieder fallen Menschen auf den goldkettchentragenden Verkäufer rein, der sagt: ich gebe dir nochmal 10% Nachlass, wenn Du schon mal 20% anzahlst. ---genau in der Nacht wird man da wach und fragt sich...was haste denn da gemacht Wenn ich mal einen Verkäufer haben sollte, der ein Boot nur bei der Werft bestellt, wenn angezahlt wird, dann würde ich eine zweckgebunden Bürgschaft rausgeben. Bei Bargeld würde ich wiederum eine Bürgschaft verlangen, wobei dann der Verkäufer den Avalzins leistet. Sich aber auf ein Stück Papier zu verlassen, wo das Boot mit allen Angaben drauf steht, geht gar nicht. Damit wäre ich dann wieder beim ersten Satz.
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Gruß Klaus |
#53
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Also ich arbeite mit 3 Werften/Herstellern, die bei Bestellung 50% der Vertragssumme als Anzahlung verlangen. Ich kenne KEINEN Hersteller der dies NICHT so macht. Wenn du bei mir einen Kaufvertrag unterschreibst ist 50% der Vertragssumme sofort fällig. Diesen Betrag kannst du gerne bei meinem Rechtsanwalt auf sein Treuhandkonto einzahlen, das genügt mir. Wer garantiert mir, dass der potentielle Kunde auch "potent" ist? Wer garantiert mir, das die Werft/Hersteller nicht insolvent wird, und ich meine Anzahlung verliere? Freunde, ihr wollt Kerle mit voller Hose spielen,aber kennt die Spielregeln nicht.
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#54
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...ganz genau, so einfach ist es in der Tat nicht! Zumal bei einer Insolvenz ganz genau geguckt wird, ab wann der Händler tatsächlich "insolvent" war und ob er das Boot zu dem Zeitpunkt überhaupt noch "verkaufen" durfte....und da reicht es bestimmt nicht aus das Boot beim WSA zu registrieren um gegenüber dem IV den Eigentumsübergang nachzuweisen - zumal das Boot die Räume des Verkäufers noch nicht einmal verlassen hat! (ähnlich verhält es sich doch auch beim Hauskauf - ganz vereinfacht...das Geld bleibt solange auf einem Notarander-Konto, bis man im Grundbuch eingetragen ist - und das erfolgt nur, wenn keine Ansprüche Dritter (z.B. Steuerschulden beim Finanzamt) bestehen. Willenserklärungen, privat geschriebene Kaufverträge, Geldübergabe, etc. sind da völlig unerheblich...)
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Gruß Berni |
#55
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Steht das Böötchen aber auf dem Trailer in der Halle, so gilt das Gesetz, zuerst die Kohle und dann kannste das Böötchen gleich mitnehmen, oder für etwaige Umbauten hierlassen, ABER das Eigentum in Anspruch nehmen, z.B. durch Schlüsselübergabe beim Kauf. |
#56
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Eine Bürgschaft habe ich nicht verlangt. Der Verlust wäre für mich zu verschmerzen gewesen, denn ich kaufe nur Boote, die ich mir wirklich leisten kann. Mein eigenes Ausfallrisiko hat die Werft getragen, das erwarte ich auch von einem Geschäftsbetrieb. Meinen eigenen Kunden gegenüber gehe ich auch satt in Vorleistung. |
#57
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Ohne mich in der Branche auszukennen behaupte ich mal, dass mehr Händler auf einem bestellten Boot sitzen bleiben, was der Kunde nicht abnimmt weil dann doch die Kohle nicht da ist, als umgekehrt ein Kunde seine Anzahlung verliert, weil der Händler pleite geht. Diejenigen, die nie eine Anzahlung leisten würden, werden wohl auch nie zu einem Boot kommen, dass für sie extra geordert werden muss.
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Achim
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#58
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Gruß Klaus |
#59
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mein Kahn wurde im Januar auf der ' boot' konfiguriert und bestellt und im April am Bodensee gegen Barzahlung (35 K € )abgeholt. Ohne Anzahlung! Und so kaufe ich auch meine Autos und Küchen. Küche erwähne ich deshalb, weil mein angeblich ach so cleverer Bankberater, immerhin einer deutschen Großbank, 10 K € im Küchenstudio angezahlt hat, das dann vier Wochen später insolvent war.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#60
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Hi
--> alles kluge Sätze die ich hier lese. Ich habe bei Steinkamp in Wedel meine Anzahlung für eine Leistung zu liegen. Leider ist er insolvent und ich habe das nicht gleich mitbekommen. Sprich ich konnte also erst gar keinen Antrag beim IV stellen, vor mir wären sicher die Banken, die es ohnehin nötiger haben. Ich bin ein Gentlemen der alten Schule, ein Mann und ein Wort. Scheinbar sind von mir nicht mehr so viele übrig. Leider. Mir tut das fehlende Geld weh, es fehlt in der Familienkasse und ich muss wieder mit dem Reparaturauftrag von vorn beginnen. --> alles eben doch manchmal nicht so theoretisch.
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Viele Grüsse //Ralfi
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#61
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Dann spielt es keine Rolle ob du angezahlt hast oder nicht, davor schützt dich nur ein Verkäufer der ne Rechnung schreibt die erst fällig ist wenn der Eigentumsübergang definitiv ist, also vermutlich nach ein paar Jahren. Aber finde mal so jemanden!
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat
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#62
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Dennoch ist das doch eine Schnapsidee, alles vorher zu bezahlen. Schließlich muss es der Händler ja auch tun und womöglich sein Zahlungsziel entsprechend freiwillig verkürzen. Tut der das aber nicht und arbeitet stattdessen mit der Anzahlung, kann er gar kein Eigentum übertragen, weil es ihm auch noch nicht gehörte. Wenn dann die "Wintereinlagerung" nicht im Kaufpreis inkludiert ist - ich gehe davon aus, dass er die nicht zur Sicherheit auch noch bezahlen, sondern fiktiv verrechnet sehen will- dann erhebt spätestens der IV einen Anspruch auf die Mietzahlung und hält das Boot zurück. Üblicherweise tun sich IV´s äußerst schwer eine vermeintliche Masse in Teilen zu lösen, auch wenn die Eigentumsfrage unstrittig erscheint. Da werden dann Prüffristen vor dem Hintergrund etwaiger Gläubigerbevorteilung ausführlich und langwierig geprüft und und und...... weil hergeben kann er das Boot ja immer noch. Das Insolvenzrecht gibt dem IV in seiner Tätigkeit sehr weitreichende Befugnisse, gerade im Bezug auf die Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie nur nachrangige Gläubiger sind. Die Anzahlungsüblich- oder unüblichkeit ist sehr produkt- und branchenbezogen und hängt meist von der Größe und Potenz des Herstellers ab, was ja auch einer gewissen Logik folgt. |
#63
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Also der Eigentumsübergang gilt meiner Meinung nach als erfolgt, wenn eine Ware vollständig bezahlt und abgeholt ist. Danach kann kein Insolvenzverwalter mehr Anspruch darauf erheben. Selbst dann nicht, wenn sie inzwischen wieder auf dem Hof steht, beispielsweise wegen einer Reklamation. Ich habe das auch erst vor kurzem gelernt und werde mich in Zukunft daran orientieren.
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#64
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Ich habe auch meine Küche gerade im voraus komplett bezahlt (Skonto mitgenommen)! An Insolvenz o.ä. habe ich gar nicht gedacht! Mir würde das auch äußerst weh tun wenn der Laden Insolvent ginge, von der Summe käufen sich manche schöne Boote ... Hoffentlich läuft alles glatt, Liefertermin ist Anfang Dezember. Wobei das schon ein größerer Küchenladen ist ... Grüße Sascha |
#65
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Hi Georg,
das was Dich an dem Verständniss von klauss stört, nennt ,man das "unternehmerische Risiko". Ich kann Dich schon verstehen. Das komplete Risiko an den Kunden, den Gewinn in das eigene Säckle. Nur so funktioniert die Marktwirtschaft nicht. Leider mußte ich auch in den vergangenn 20 jahren feststellen, dass die Bootsbranche, gemessen an betriebswirtschaftlichen Standards als recht "unseriös" einzustufen ist. Mit den Gepflogenheiten die bei den Bootlehändlern als normal gelten sollen, würden 90 % der seriösen Autohändler Konkurs anmelden. PS: Mein letztes Boot das ich gekauft habe, habe ich bei Abholung bezahlt, incl. Hänger und bestellte Zusatzleistungen. Zitat:
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_________________________ LG Frank
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#66
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"Zeige mir deine Händler und ich sage dir wer du bist."
Der Spruch ist zwar ein wenig abgeändert passt aber hierzu. Kauft Ihr alle bei "Eintagsfliegen" oder sind diese Insolvensgehhändler besonders günstig Bei einem Neuboot könnte ich eine Anzahlung eventuell noch verstehen, obwohl, ein Autohändler wollte noch nie eine Anzahlung von mir wenn ich einen Neuwagen gekauft habe. Vielleicht sehe ich auch nur vertrauenserweckend aus und benehme mich bei größeren Anschaffungen dementsprechend
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#67
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Ich verstehe den Vergleich zum Autohandel einfach nicht - ein Auto ist in Sachen Produktion, Ausstattung, Farbe etc. in der Regel ein Produkt, welches in größerer Stückzahl hergestellt und angeboten wird. Das mag auch für einige Boote gelten (kleinere Sportboote, Jollen etc.), aber spätestens ab dem Moment, wo ein Boot / eine Yacht per Einzeltransport geliefert oder gar erst nach Bestellung gebaut wird, sehe ich nicht ungewöhnliches oder gar verwerfliches daran, hier eine Anzahlung zur Absicherung zu verlangen. Bei aller moralischen Erhabenheit - bitte vergleicht doch einfach mal die Folgen, wenn beim Autohändler ein bestelltes Auto nicht abgenommen wird mit denen beim Yachthändler, der das Boot separat bestellen und selbst anzahlen muss etc. und dann springt der Käufer ab? Welcher von beiden muss wohl aller Wahrscheinlichkeit nach größere Abschläge / Verluste in Kauf nehmen, um für den Kaufgegenstand noch einen anderen Käufer zu finden? Ganz abgesehen davon, dass es ab einen gewissen Kaufpreishöhe eher in Richtung Eigenheim anstatt Kfz geht... Um das noch auf die Spitze zu treiben - wer würde denn einen EFH-Neubau anbieten, ohne sich diesen absichern zu lassen? Ach ja - ich habe nichts mit dem Bootshandel zu tun und bin auch mit keinem aus der Wassersportbranche verwandt oder verschwägert. Ich wundere mich aber immer wieder über anscheinend pauschale Urteilsfindungen, die möglicherweise nicht von Hintergrundwissen belastet sind.
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#68
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Zitat:
Na dann drück ich Dir die Daumen!! Nick (der kurz vor der Insolvenz der großen Firma Astroh-Küchen voll bezahlt hat und genau 102 € aus der Insolvenzmasse zurückbekam, wofür er sich noch heute regelmäßig Ohrfeigen könnte. Anzahlungen sieht von mir niemand mehr).
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
#69
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Es sei denn, die Ware ist Hehlerware. ( auch da wird es schwer ) ich weiß aber leider nicht, was Du mit dem Eigentumsübergang in " ein paar Jahren " meinst?...den Rest habe ich so auch nicht verstanden, sorry Wenn ich einen Kauf rechtlich abschließe, dann findet ein Eigentumsübergang statt. Niemand wird es auch nur versuchen wollen, mein Eigentum zurückzufordern, wenn der Übergang stattgefunden hat. Zwischen Besitz und Eigentum ist es aber ein großer Unterschied. Darum rate ich jedem, sein eigenes Geld zu schützen und nicht ungesichert herauszugeben. Warum glaubst Du, das der Georg schreibt, man muss die Verkäufer vor Leuten wie mich schützen?!.... Die Antwort erspare ich dir
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Gruß Klaus |
#70
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[QUOTE=klausim;
Warum glaubst Du, das der Georg schreibt, man muss die Verkäufer vor Leuten wie mich schützen?!.... Die Antwort erspare ich dir[/QUOTE] Wahrscheinlich bin ich der einzige hier, der ohne Anzahlung nichts bekommt. Bei großen Möbelhäusern ist es bei uns üblich 30% anzuzahlen, den Rest bei Abholung, erst dann bekommst du die Einzelteile des Mobiliars aus dem Lager.
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#71
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lieber Georg, ich schätze dich und deine Beiträge hier normalerweise sehr.
Aber hier in Deutschland ist das evtl. anders als im Ösiland. Ich habe mir gerade eine neue Einrichtung kpl. kaufen müssen, weil meine allerliebste bessere Hälfte meinte, alles beim Auszug mitzunehmen. Die Summe des Mobiliars war 5 stellig. Keiner wollte eine Anzahlung. Ich kaufe andauernd neu Autos und LKW´s....keine möchte eine Anzahlung von mir. Handwerkerleistungen werden nach § 648 /und 648a BGB abgesichert. Dies Leistungen im Baubereich sind auf Gegenseitigkeit. Da ich nun mal auch Aufträge entgegennehme, hole ich mir von so manchem "Kunden" eine Bonitätsauskunft und entscheide dann auch mal, ob ich das Geschäft überhaupt machen will. Bei Euch im Bereich gibt es niemals das 100% Boot, wenn nicht auch der letzte Euro geflossen ist. Euer Risiko ist doch minimal!!!! Bei mir gibt es dann den letzten Euro erst dann, wenn alle Mangelpunkte erfüllt sind. Man nennt es juristisch dann Rückbehalt. Die guten und seriösen Boothändler nennen es dann Übergabe. Diese Übergabe wird dann protokolliert und auch das Zahlungsziel des letzten Euros vereinbart. Sollte jemand knapp bei Kasse sein, zahle ich auch 100%, gegen Vorlage einer Bankbürgschaft. ( Erfüllungsbürgschaft ) Wo ist hier das Problem bei dir?...oder nur in Österreich?...verstehe dich nicht Georg Auf der Messe in D-dorf sehe ich es auch immer wieder. Da laufen Leute rum, die meinen, alle Kaufinteressenten machen sich die Hose mit der Kneifzange zu
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Gruß Klaus |
#72
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Ja, Bankbürgschaften sind des Rätsels Lösung. Auf größere Bauleistungen lasse ich mir sogar Gewährleistungsbürgschaften geben und habe sie bisher auch immer anstandslos bekommen. Zuviele Fälle habe ich kennengelernt, in denen Baufirmen geschlossen und unter neuem Namen eröffnet wurden, um Gewährleistungen loszuwerden. Natürlich wurde die Frage vor Auftragsvergabe geklärt. Nachher könnte es schwierig werden, wie im vorliegenden Fall der unbesicherten Anzahlung. Auch als Händler kann man eine Anzahlung bei der Werft verbürgen lassen. Kostet aber was.
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#73
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Kostet aber keine Nerven und gibt jeder Seite die Sicherheit...
Es kostet einen Avalzins.....das ist PEANUTS
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Gruß Klaus |
#74
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Bei Autos habe ich bisher auch nie eine Anzahlung geleistet. Mein Händler hat mir sogar vor kurzem angeboten, ein Fahrzeug nach meinen Wünschen zu bestellen, als Dienstwagen laufen zu lassen und mir mit dem entsprechendem Preisnachlass zu verkaufen. Sollte ich den Wagen dann doch nicht nehmen, wäre das auch kein Problem.
Möbel habe ich noch nie ohne Anzahlung gekauft. Wenn ich eine Küche ordere, die nach meinen Vorgaben hergestellt wird oder ich eine Sofa nach meinen Wünschen beziehen lasse, finde ich das auch normal. Die Sachen kann der Händler nur mit großem Verlust weiterverkaufen, wenn ich die doch nicht will. Der Autohändler hat aber kein Problem, das Fahrzeug mit dem Nachlass den er mir anbietet auch an jemand anderen zu verkaufen. Achim |
#75
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Naja, es wird auch bei einer Küche ein Kaufvertrag/Auftrag unterzeichnet, der bindend ist.
Absichern will sich der Händler nur ein stückweit für den Fall, dass deine Finanzierung platzt oder Du aus anderen Gründen das Bestellte nicht zahlen kannst.
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Gruss Wolfgang |
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