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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.10.2014, 17:29
Benutzerbild von Alhambra-Treiber
Alhambra-Treiber Alhambra-Treiber ist offline
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Standard Bootshändler Pleite, was tun?

Moin moin liebe Freunde. Ich habe mal ein Anliegen.

Wir haben uns ja gerade ein Boot gekauft und dieses Angezahlt. Auslieferung ist dann Ende Februar 2015.
:
Im vorwege haben wir mit einigen Händlern verhandelt wozu auch die Marina Oberweser gehörte. Glücklicherweise war das Gespräch mit den Leuten von der Marina Oberweser nicht sehr ergiebig(die waren sehr patzig am Telefon) so das wir woanders ein Boot gekauft haben.
Ein paar Tage später les ich dann das die Marina Oberweser Insolvenz angemeldet hat.

Meine Frage nun dazu. Wie kann ich mich schützen das mein jetziger Händler nicht Pleite geht und meine Anzahlung weg is?

Meine Idee wäre gewesen das Boot ganz zu bezahlen und mit ihm einen Mietvertrag für einen Winterstellplatz zu machen um bei einer Pleite wenigstens Anspruch auf mein Boot zu haben?

Was meint ihr?
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  #2  
Alt 08.10.2014, 17:33
uli07 uli07 ist offline
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Indem du keine Anzahlung leistest.
Mußte ich bis jetzt noch nie.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 08.10.2014, 17:35
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Alhambra-Treiber Alhambra-Treiber ist offline
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Boot: Quicksilver 605 Pilothouse-"Bruno"
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Die Anzahlung wurde aber schon geleistet. Also fällt das weg. Andere Ideen?
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  #4  
Alt 08.10.2014, 17:36
klausim klausim ist offline
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2.555 Danke in 1.209 Beiträgen
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wie ULi schon sagt...kein Anzahlung leisten..... warum auch?
Altes Recht: Ware gegen Geld

Das Insolvenzrecht schützt leider nicht den Käufer...eigentlich nur den Insolvenzverwalter
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Gruß
Klaus
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  #5  
Alt 08.10.2014, 17:39
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billi billi ist gerade online
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Nochmal kurz zum Ablauf

du hast ein neues Boot gekauft, welches bis ANfang 2015 gebaut wird für dich oder steht das Boot nur beim Händler rum?

WEnn es ein Neues ist was erst gebaut wird. Wer schützt dich davor das die gesammte Summe weg ist und dein Boot nie gebaut wird?

Wenn es ein Boot auf einem Gelände des Bootshändlers ist, dann kann es sein, das es bei einer Insolvenz in die Insolenzmasse geht.
Und du den Kauf und dein Eigentum erst mal rausklagen musst.
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 08.10.2014, 17:39
uli07 uli07 ist offline
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Dann bezahl das Boot ganz, fahre damit vom Hof und wieder hin und mach den Mietvertrag.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #7  
Alt 08.10.2014, 17:42
Youk Youk ist offline
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Bankbürgschaft von Deinem Händler verlangen in Höhe der Kaufsumme. Kann sein, dass Du die Gebühren zahlen musst. Besser wie wenn die Kohle weg ist. Sollte jeder Händler eigentlich erledigen können wenn er nicht schon pleite ist. Wir haben das bei unserem Schiff so gemacht. Kein Problem!
__________________
Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #8  
Alt 08.10.2014, 17:45
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Alhambra-Treiber Alhambra-Treiber ist offline
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Boot: Quicksilver 605 Pilothouse-"Bruno"
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Das Boot steht beim Händler und soll noch fertig gemacht werden( Motor montieren, Zubehör montieren und ne Probefahrt )

Leider hat er vor Anfang des Jahres keine Zeit das fertig zu machen da wohl grad die Zeit ist, Kunden Boote einzulagern.

Würde es im Falle eines Falles( ich hoffe das wird nicht passieren aber man weiß ja nie nach der Insolvenz von Oberweser) einfacher gehen wenn das Boot ganz bezahlt ist und dort nur "eingelagert" ist?
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  #9  
Alt 08.10.2014, 17:52
JohnB JohnB ist offline
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Für solche Fälle gibt es die sog. Anzahlungsbürgschaft.
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Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 08.10.2014, 17:53
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von Alhambra-Treiber Beitrag anzeigen

Wir haben uns ja gerade ein Boot gekauft und dieses Angezahlt. Auslieferung ist dann Ende Februar 2015.

Meine Frage nun dazu. Wie kann ich mich schützen das mein jetziger Händler nicht Pleite geht und meine Anzahlung weg is?
Jetzt ist es zu spät:
Was geschieht mit meinen geleisteten Anzahlungen?
Vorauszahlungen im Insolvenzverfahren wurden häufig nicht besichert und werden regelmäßig als Insolvenzforderung behandelt. Soweit die Vorauszahlung vor Insolvenzanmeldung gezahlt wurde, ist die Vorauszahlung der Insolvenzmasse zuzuordnen. Anzahlende nehmen dann mit Ihrer Forderung an der Insolvenzquote teil.

Quelle: vid.de

Zitat:
Zitat von Alhambra-Treiber Beitrag anzeigen
Meine Idee wäre gewesen das Boot ganz zu bezahlen und mit ihm einen Mietvertrag für einen Winterstellplatz zu machen um bei einer Pleite wenigstens Anspruch auf mein Boot zu haben?

Was meint ihr?
Dann ist unter Umständen das ganze Geld weg...denn Du hast dann nur Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter...

Insolvenzrisiko: Kannst Du als Käufer durch eine Anzahlungsgarantie oder Anzahlungsbürgschaft absichern.
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #11  
Alt 08.10.2014, 17:55
MaceBo MaceBo ist offline
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Nabend,

Wer soll diese Frage sicher beantworten außer einem der mal Pech hatte oder doch eher ein Rechtsanwalt ?

Gruß
Marcel
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  #12  
Alt 08.10.2014, 17:59
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von Alhambra-Treiber Beitrag anzeigen
Das Boot steht beim Händler und soll noch fertig gemacht werden( Motor montieren, Zubehör montieren und ne Probefahrt )

Leider hat er vor Anfang des Jahres keine Zeit das fertig zu machen da wohl grad die Zeit ist, Kunden Boote einzulagern.

Würde es im Falle eines Falles( ich hoffe das wird nicht passieren aber man weiß ja nie nach der Insolvenz von Oberweser) einfacher gehen wenn das Boot ganz bezahlt ist und dort nur "eingelagert" ist?
Klar. Sobald du Papiere und Rechnung hast gehst du das Boot beim WSA, DMYV, ADAC, etc. anmelden. Dann ist es dein Eigentum. Wenn der Händler dann Pleite geht holst du es einfach aus dem Winterlager ab und gut ist.

Ich würde mit dem Händler Folgendes vereinbaren: Er soll dir eine Rechnung schreiben über den "Warenwert", d. h. Boot und Motor im unmontierten Zustand. Die bezahlst du und er gibt dir die Papiere (zum Beispiel CE).
Damit meldest du es an und es ist somit dein Eigentum.

Über die Montagekosten und das Zubehör soll er dir dann im Frühjahr eine extra Rechnung ausstellen, sobald alles fertig ist.

So hast du kein Risiko. Wenn er Pleite geht, holst du deine Sachen ab und jemand anderes montiert den Motor. Und Zubehör kann man ja auch überall kaufen und montieren lassen

Und er hat auch kein Risiko und muss sogar nicht so lange in Vorlage gehen.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #13  
Alt 08.10.2014, 17:59
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Jetzt ist es zu spät:
(..)
Sehe ich nicht so. Der Händler des Fragestellers ist ja nicht insolvent. Eimne Anzahlungsbürgschaft ist jetzt noch möglich.
__________________
Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 08.10.2014, 18:05
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Naja der Händler ist ja nicht Pleite. Nur bis Februar 2015 is ja noch ein welchen hin. Man weiß ja nie was bis dahin passiert.

Und wenn mir das Boot gehört, kann ja kein Insolvenzverwalter mir mein Eigentum wegnehmen. Hab ja schließlich das Bezahlt und dementsprechend eine Rechnung dafür. Das wäre so als ob ich mein Auto in die Werkstatt bringe und nächste Tag kommt der Insolvenzverwalter und sagt das is seins.....

Oder habe ich da einen Denkfehler?
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  #15  
Alt 08.10.2014, 18:08
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naja es kommt oft vor, dass der Insolvenzverwalter erst mal alles uzr Insolvenzmasse zählt was da ist. Dann muss man erst mal das gegenteil beweisen und hat oft den Klageweg um an sein Eigentum zu kommen.

Kannst ja mal googlen
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Gruß Volker
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  #16  
Alt 08.10.2014, 18:15
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Sehe ich nicht so. Der Händler des Fragestellers ist ja nicht insolvent. Eimne Anzahlungsbürgschaft ist jetzt noch möglich.
Sorry,

ich meinte es wäre zu spät ....
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #17  
Alt 08.10.2014, 18:17
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Sobald du Papiere und Rechnung hast gehst du das Boot beim WSA, DMYV, ADAC, etc. anmelden. Dann ist es dein Eigentum.
Nein, nein, da habe ich vor kurzem noch was anderes gelernt. Moment, ich suche es heraus ...

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208661

Lässt man das Gezänke in dem Thema mal beiseite, bleibt unter dem Strich die Erkenntnis, dass man eine gekaufte Sache erst in Besitz nehmen muss, bevor man das Eigentum erlangt. Und unter dem in Besitz nehmen versteht man nicht die Anmeldung, sondern das Mitnehmen und sei es nur vorübergehend. Demnach kann ein Insolvenzverwalter wohl alles behalten, was den Hof seit dem Verkauf nicht verlassen hat.

Aber soweit ist es ja noch nicht. Besorge vom Händler eine Bankbürgschaft für die Anzahlung, das ist der richtige Tipp.
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  #18  
Alt 08.10.2014, 18:19
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Zitat:
Zitat von Alhambra-Treiber Beitrag anzeigen
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Schau was Volker (billi) schreibt, so kann es kommen...
Worst Case Szenario
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #19  
Alt 08.10.2014, 18:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja es kommt oft vor, dass der Insolvenzverwalter erst mal alles uzr Insolvenzmasse zählt was da ist. Dann muss man erst mal das gegenteil beweisen und hat oft den Klageweg um an sein Eigentum zu kommen.

Kannst ja mal googlen
Generell stimmt deine Aussage natürlich.

Damit er sich dies sparen kann, soll er es so machen, wie ich geschrieben habe. Dann braucht er nicht klagen oder so. Sobald er von der Insolvenz erfährt, fährt er dort hin und nimmt sein Boot und Motor mit und fertig.
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Viele Grüße
Thomas
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  #20  
Alt 08.10.2014, 18:22
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Hi,

gab hier schon einmal so ein Thema, dass von einem Juristen aufgearbeitet wurde.

Ich habe mal seinen Beitrag kopiert:

"Totalverlust beim Bootskauf wegem spätem Eigentumsübergang und Pleite des Verkäufers

Im Internet findet man zahlreiche Musterkaufverträge für dies und das - vor allem für Autos, aber auch eben für Boote. Merkwürdig fand ich es, dass kaum davor gewarnt wird, dass ein verspäteter Übergang des Eigentums am Boot zu einem Totalverlust des Käufers - gezahlter Kaufpreis und Boot - führen kann.

Hier ein paar Hinweise, um einen Überblick über die Problematik zu gewinnen:

Eigentum geht - erst - mit Einigung und Übergabe der gekauften Sache über. Und "Übergabe" bedeutet unter anderem, dass der Verkäufer weder mittelbar noch unmittelbar noch Besitz am Boot hat.

Nicht ausreichend ist allein der Abschluss eines Kaufvertrages. Nicht ausreichend ist allein die Zahlung des Kaufpreises. Nicht ausreichend ist (mit Ausnahme einer Konstellation) allein die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, dass das Eigentum übergehen soll. Nicht ausreichend ist es sogar, wenn alle diese Umstände gemeinsam vorliegen.




In den folgenden Konstellationen geht z.B. das Eigentum nicht über:
  • Der Verkäufer überlässt dem Käufer nur einen Zweit- oder Reserveschlüssel oder auch den Hauptschlüssel, behält aber einen Schlüssel zurück und kann auch den Bootssteg weiterhin erreichen.
  • Das Boot steht im Schuppen des Verkäufers: Das Eigentum geht nicht über, unabhängig davon, was beide Kaufvertragsparteien vereinbaren, solange der Verkäufer seinen eigenen Schuppen betreten kann.
Wichtig ist also für den Eigentumsübergang im Grundsatz, dass der Verkäufer - wenn auch für fünf Minuten - weder einen Schlüssel zum Boot noch irgendeine tatsächliche unmittelbare Möglichkeit der Einwirkung auf das Boot hat (womit ich nicht Einbrüche oder sonstige verbotene Handlungen meine). Dies alles sollte man zu Beweiszwecken auch schriftlich festhalten.

Eine ausführlichere Darstellung sowie ein einfaches Muster für ein Übereignungsprotokoll findet Ihr in diesem Blog-Artikel. "

__________________
Neues und interessantes in meinem Blog:
http://maor.de



Hoffe, es hilft dir weiter, ggf. mal den gesamten Threat durchlesen.....

Es ist nicht immer alles so einfach wie man meint und im Ernstfall hilft da auch nur ein Anwalt...., muss bei dir ja nicht so weit kommen!
__________________


Gruß

Berni
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  #21  
Alt 08.10.2014, 18:22
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Flybridge Flybridge ist offline
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Naja, wenn der Händler an dem Boot herum schraubt und es für den Kunden fertig konfiguriert, dann ist eine Anzahlung nicht unüblich.

Falls der Kunde pleite geht, hat der Händler ja ein neues Boot mit Löchern herum stehen. Das Risiko möchte er minimieren.

Die Frage ist ja, um welchen Betrag es geht. Ist es ein 1.000er, wird er dich wegen einer Bürgschaft auslachen. Bei 100.000 kostet eine Bürgschaft richtig Geld.

Also kann man mal wieder ohne Details keine richtige Antwort geben.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #22  
Alt 08.10.2014, 18:29
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Nein, nein, da habe ich vor kurzem noch was anderes gelernt. Moment, ich suche es heraus ...

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208661

Lässt man das Gezänke in dem Thema mal beiseite, bleibt unter dem Strich die Erkenntnis, dass man eine gekaufte Sache erst in Besitz nehmen muss, bevor man das Eigentum erlangt. Und unter dem in Besitz nehmen versteht man nicht die Anmeldung, sondern das Mitnehmen und sei es nur vorübergehend. Demnach kann ein Insolvenzverwalter wohl alles behalten, was den Hof seit dem Verkauf nicht verlassen hat.

Aber soweit ist es ja noch nicht. Besorge vom Händler eine Bankbürgschaft für die Anzahlung, das ist der richtige Tipp.
FALSCH!!!

Sobald er das Boot ordentlich angemeldet hat ist der Eigentumsübergang erfolgt! Steht auch so in den Fallbeispielen, welche in dem von dir zitierten Thema verlinkt sind

Wenn er dann z. B. noch einen Mietvertrag über einen Winterstellplatz abschließt, ist es sogar doppelt gemoppelt.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #23  
Alt 08.10.2014, 18:30
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Indem du keine Anzahlung leistest.
Mußte ich bis jetzt noch nie.
Mal eine Frage dazu, kannst du mal den Bootshändler benennen, der dir ein Neuboot bestellt hat vom Werk, ohne eine Anzahlung zu wollen.
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Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #24  
Alt 08.10.2014, 18:51
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Alhambra-Treiber Beitrag anzeigen
Das Boot steht beim Händler und soll noch fertig gemacht werden( Motor montieren, Zubehör montieren und ne Probefahrt )

Leider hat er vor Anfang des Jahres keine Zeit das fertig zu machen da wohl grad die Zeit ist, Kunden Boote einzulagern.
Das ist doch wohl nicht sein Ernst,oder?????

Heute ist der 8.10.14,du hast ein flammneues Boot für eine sehr wahrscheinlich nicht unbeträchtliche Summe bei dem Händler gekauft und sogar leider schon angezahlt (auf so eine Idee käme ich schon mal gar nicht),und der erzählt dir er müsste Kundenboote einlagern oder einwintern??

Dem würde ich Beine machen.

Geht gar nicht!


Gruss
Andreas
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  #25  
Alt 08.10.2014, 19:43
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Naja er hat auch eine Marina und Lagert dementsprechend in seiner Halle Boote ein und meinte das jetzt die Stressige Zeit beginnt. Wenn es unbedingt sein muss würde er das auch jetzt fertig machen, jedoch möchte ich das es gleich richtig gemacht wird als ständig wegen Nachbesserung hin laufen zu müssen.

Der Händler ist mir insofern sympathisch. Seit ich allerdings weiß das die Marina Oberweser Pleite is, hab ich Bauchschmerzen. Ich habe dem Händler ne Mail geschrieben das er entweder ne Bürgschaft für die Anzahlung ranbringt oder Alternativ das Boot incl. Zubehör rausrückt und wir es dann im Februar zur Montage erneut vorbei bringen. Wenn er Profi is, schleppt er ne Bürgschaft ran. Wenn nicht holen wir das Boot da umgehend weg....
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Geändert von Alhambra-Treiber (08.10.2014 um 19:49 Uhr)
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