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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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@heinz und volker: So ich habe jetzt noch einmal genau nachgemessen. Nachstehend auch noch einige Bilder wie ich es gemacht habe:
1. Höhe der Anhängerkupplung gemessen: bei mir 47 cm. Unter der Kugel 43 cm. 43 cm wäre die Unterkante => Aufnahme des Trailers. Also meine benötigte Höhe für die Messung! 2. Waage unter die Kupplung Aufnahme gepackt und mit Kanthölzer auf die 43 cm Höhe vom Boden gestappelt. Das sieht dann so aus: ![]() oder so: ![]() Bitte nicht über den Stapel lachen ![]() 3. Danach habe ich die Waage auf 0 gestellt, da die Hölzer ja auch was wiegen ;) ![]() 4. Jetzt das Stützrad einfahren, damit die Aufnahme druck auf die Waage ausüben kann. Dann nur noch ablesen und: ![]() Die 73 kg ablesen ![]() Wegen der 2 kg werde ich dann nicht die Achse versetzen. Wenn das Boot voll beladen ist, sind die wahrscheinlich eh verbraucht. Werden dann wahrscheinlich doch die Lager sein. Das wird nächste Woche dann gescheckt. Werde Euch dann berichten!
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#52
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Hallo,
hast Du einen Tandemanhänger oder nur eine Achse?.Wenn du einen Tandemanhänger hast und diesen gerade mal so um die ecke gefahren hast ohne das Gespann zu "strecken "kann es sein das die Räder "verspannt" ![]() Also prüfe mal wie schon des öfteren geschrieben wurde die Radlager,Reifendruck,Stützlast,befestigung der Achse,die Reifen(ich hatte mal Wintereifen auf meinem Auto,die waren vom Profil her so dermaßen weich,das mein Auto unfahrbar war).Wenn das alles stimmt kann der Schwerpunkt des Gespanns zu hoch sein,die Deichsel zu hoch stehen aufgrund einer zu hoch angebauten Anhängerkupplung. Und außerdem, wenn Du einen Einachsanhänger hast, der mit Boot 1700kg wiegt wirst du nie hinten Ruhe haben.Besser ist da ein Tandemtrailer. Gruß Frank
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![]() Gruß Frank |
#53
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hallo, frank c , wieso hast Du nie Ruhe?
das ist Quatsch, ich fahre mit 1,5-to Einachser und Zugwagen 1,5 to Leergewicht und 1,5-to zul. Anhängelast ohne Probleme 130 km/h s.oben Anhängerlänge 6,9m, Stützlast 70 kg, Winterhoff-Schlingerdämpfung, Radstoßdämpfer, Tempo-100-Zulassung, Kajütboot mit Aubo 80kg, Zugwagen Subaru-Forester.(bei 130 km/h neigt der aber zum Saufen).
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#54
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@huebi,
schön das dein Gespann bei 130 km/h ruhig läuft, ein Tandem läuft aber dann noch ruhiger ![]() Das hat folgende Gründe: 1. Es ist verboten 2. Ich bringe andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr 3. Ich bringe mich und meine Familie nicht in Gefahr 4. Ich riskiere nicht meinen Versicherungsschutz und Lappen 5. Ich hab schiß das mein Lieblingshobby am nächsten Baum klebt 6. Ich habe schon Unfälle mit Anhängern gesehen die unter die Haut gehen Und außerdem finde ich es nicht klug damit noch in einem Internetforum zu prahlen ![]() Um zum Thema zurück zu kommen.Ich persöhnlich hänge mir bei einem so hohen Gewicht kein einachsiges gehöpsel an den Haken. Gruß Frank
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![]() Gruß Frank |
#55
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![]() Zitat:
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Gruß Sven |
#56
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In Frankreich sind die Autobahnen auch besser
![]() Gruß Frank, der auch nicht Strich 80 fährt ![]()
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![]() Gruß Frank |
#57
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Hallo
wie bereits Frank gefragt hat: Ist es ein Tandem-Trailer oder ein Einachs-Trailer?? Beim Tandem-Trailer ist es wichtig, dass die Stützlast bei richtiger Höhe gemessen wird. 5 cm höher können schon locker 20 kg ausmachen. Wenn also die Anhängerkupplung tiefer als der waagerechte Trailer und die Stützlast bei hochgekurbelten Trailer gemessen wird kann die spätere Stützlast nicht stimmen. Auch den Beladezustand im Kofferraum beachten! Etwas mehr Stützlast ist besser als zu wenig! Könnte es sein, dass es ein Techau Trailer ist? Foto wäre gut. Detlev |
#58
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hallo fieb, danke für Deine Anregung. Könnte es nicht sein, daß beim Tandem-Trailer bei schlechter Straße (z.B. deutsche Autobahn) die Stützlast während der Fahrt stärker variiert, da die Achslast des Trailers stärker wechselt, und damit sich der horizontale Hebelweg zur Kupplung ständig ändert? Gibt es hier keinen Dipl.-Ing. für Fahrzeugbau, der sowas rechnen kann? Vielleicht liegt mein Gespann gerade deshalb so ruhig.
@frank.c. Außerdem habe ich ein Fahrsicherheitstraining mit Anhänger vor, da werde ich im Sommer von berichten.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#59
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nur mal so reingeworfen zur Info (früherer Beitrag)
Zitat:
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! ![]() |
#60
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![]() Zitat:
Zu Ausweichmanövern--kein Komentar. ![]() ....mit 65 km/h im Graben gelandet.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#61
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![]() Zitat:
bis sie in der Leitplanke endeten.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#62
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also, da muß ich nochmal meinen Senf dazugeben:
die 3,4,5,6. Spur auf drei- und nochmehrspurigen AB darfst Du in Deutschland mit Gespann>7,5m auch nicht benutzen.(hab gerade 20 € dafür bezahlt.) Das Gedränge an franz. u. ital. u. anderen Mautstationen kommt nur uns Deutschen so wild vor, weil wir sowas nicht kennen und häufig der fremden Sprache nicht mächtig sind. Die 130 km/h muß ja keiner fahren, ist aber angenehm, wenn man bergab etwas schneller wird, und dabei gesetzesconform bleibt. Französische Autobahnen sind für mich immer eine Art Erholung, wenn ich (meistens in Aachen) nach Deutschland zurückkomme, meine ich immer, ich sei im wilden Westen. Die Warnwesten- und Reservekanister-vorschriften haben wir bald auch. Die Gendarmerie hat noch lange nicht immer recht, aber da ist die Sprachbarriere. Über die deutsche Polizei kann man ähnlich urteilen, muß man aber nicht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#63
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bevor wir jetzt im thread nach Frankreich abgleiten - die Französischen Polizisten haben ganz bestimt "immer Recht" - sie sind aber zu Ausländern (zumindest soweit mir bekannt) sehr höflich und lassen es auch mal beim erhobenen Zeigefinger.
Wer in Frankreich 130 mit Trailer fahren will, kann sich auch absichern indem er vom Hersteller ein Zertifikat anfordert, dass aussagt, für welche Max Geschwindigkeit der Trailer bauartbedingt zugelassen ist. Bei mir sind das 140 km/h und die Bescheinigung habe ich von Harbek auf telef. Zuruf in Deutsch und Französisch bekommen. Insofern ist man dann auch im Falle eines Falles in trockenen Tüchern was die Versicherung angeht. Zurück zum Thema - mein Doppelachser liegt ganz erheblich besser auf der Straße als mein vorheriger Einachser. Das Problem ist nur das Rangieren in engen Ecken. Um aus meinem Stellplatz in Spanien rauszukommen, habe ich zum Rangieren schon mal zwei Räder abgenommen. Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#64
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![]() Zitat:
Im Vergleich zum Einachser merkt man den Tandem überhaupt nicht. Trotz höherer Stützlast ist auch im Auto das Nicken wesentlich geringer. Vmax. teste ich nicht aber Tacho 105 hat den Trailer nicht interessiert. Der Einachser vorher wurde da schon recht "nervös". Rangieren muss ich Gott sei Dank nicht von Hand. Zu dritt ging das aber probehalber auch. Gruß Martl ![]() |
#65
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Ist der Anhänger nun mit Tandem oder Einzelachse ausgestattet.
Ich gehe fast davon aus, dass es ein Tandemachser wegen des Gewichts von 1800kg ist. Bei einem Tandemachser muss die Zugvorrichtung in gleicher Höhe wie die Anhängekupplung des Zugfahrzeugs sein. Bei einem Geländefahrzeug ist die Anhängekupplung meist höher angebracht. Gleiches ist mir bei einem Wohnmobil mit deutlich zu niedriger Anhängekupplung nur umgekehrt aufgefallen. Der Anhänger läuft nicht waagerecht hinterher, die Gewichtsverteilung auf die jeweiligen Räder (vordere und hinter Achse) sind dadurch sehr unterschiedlich und die Traglasten der jeweiligen Reifen werden schnell überschritten. Ein Reifenplatzer fast vorprogrammiert. Gruß FS-Rainer |
#66
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@Rainer,
um einen wie Du sagts fast vorprogramierten Reifenplatzer zu vermeiden sind 2 Maßnahmen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. 1.Die Höhe der Anhängerkupplung darf ein bestimmtes Maß weder unter- noch überschreiten.Das Maß hab ich jetzt nicht im Kopf ![]() 2. Die Tragfähigkeit eines Reifen (load index), muß bei einem Tandemtrailer das 1,5 fache der tatsächlichen Radlast betragen.Mußte ich leider bei meinem Trailerselbstbau erfahren ![]() ![]() Gruß Frank
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![]() Gruß Frank |
#67
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Ach so,
lieber einen Reifenplatzer beim Tandem als bei einem Einachstrailer. Und außerdem haben die Reifen eine gewisse Sicherheit nach "oben" was den load index angeht. Gruß Frank
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![]() Gruß Frank |
#68
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![]() Zitat:
Herzlich willkommen im ![]() Bist Du der Rainer aus Gröbenzell mit dem Segelboot am Starnberger See? Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#69
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stimmt schon.......... das Mindestmaß beträgt vom Kugelkopf zur Fahrbahn 35 cm. Eine Obergrenze ist mir nicht bekannt. Vielleicht macht sich auch noch jemand anders schlau. Es ist aber schon komisch, dass einige Anhängerzugvorrichtungen dann in der Höhe verstellbar sind. Ich jedenfalls hab schon ein Abschleppfahrzeug (7,5t) mit normaler Kugelkopfkupplung und einem PKW-Trailer fahren gesehen, wo die vordere Achse komplett in der Luft hing.
Gruß FS-Rainer |
#70
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So habe mal wieder tolle Neuigkeiten
![]() Also es handelt sich um einen Trailer mit Doppel Achse. Wir haben uns letzte Woche die ganze Sache noch einmal angeschaut. Da ist der Verdacht aufgekommen, dass evtl. der Trailer zu klein ist für das Boot. Da es ein wenig frisch war bei uns, wurde die heute erst einmal das komplette Gespann in die Waage gehangen. Jetzt geht es mir so ![]() Also auf dem Typenschild des Trailers und auch in den Papieren steht ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg. Das Boot ist 6,30 m lang und 2,35 m breit. Also wurde das Boot voll getankt und mit Trailer im Paket eingehangen wie hier: ![]() und dann wurde es richtig lustig: ![]() Die Waage zeigt mir 2,8 -3 to. an. Genau lesen kann man das leider nicht in 7 m höhe. Das Leergewicht des Trailers liegt bei ca. 400 kg. Dazu kommt noch das 2 Radlager nicht mehr in Ordnung sein. Die Reifen müßten auch mal erneuert werden und das Boot ist viel zu groß, oder sehe ich das was falsch. Habe eine Stinkwut auf den Händler. So etwas muß man doch sehen und drauf hinweisen. Nicht nur, dass ich mir wahrscheinlich jetzt einen neuen Trailer kaufen darf, es hätte mir auf dem Weg von Bremen nach Düsseldorf etwas passieren können und ich könnte noch nicht einmal was dafür. Der Vorbesitzer steht zwar als Vorbesitzer auch den Trailerpapieren drin, aber der wird wahrscheinlich nur bis zum nächsten Hafen und zurück gefahren sein. Frage: 1. Kann man da rechtlich gesehen überhaupt was machen ? 2. Wo kann ich mir einen neuen Trailer kaufen? So viel Ärger und ich war noch nicht einmal auf dem Wasser. Das kann ja noch was geben......
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#71
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rein vom Empfinden her würde ich auch sagen der Trailer ist viel zu klein für´s Boot. Andererseits ist mein Boot etwa in der gleichen Größe wie Deines und wiegt mit voller Ausrüstung Beiboot mit AB usw und trailer 2 To. Die 2,8 - 3to die Deine Wagge anzeigt, sind mir etwas suspekt.
Ein größerer trailer wird trotzdem nötig sein. Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#72
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hm bei dem Gespann glaube ich nicht ganz an die Knapp 3 tonnen
![]() ![]() ich würde mal schauen ob du nicht ne Firma in der nähe findest die ne geichte waage hat wo du drauf fahren kannst. aber vollgetankt mit 1,3tonnen ist der Trailer etwas knapp bemessen das Boot schätze ich mal leer auf 1,2-1,3 tonnen
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Gruß Sven |
#73
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ob es jetzt genau die 2,8 to. sind, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall steht fest, dass ich weit über dem ZGG bin. Selbst mit leerem Tank und ohne die ca. 400 kg für den Trailer bin ich noch bei 2to oder ein wenig mehr. Die Nutzlast des Trailers wird sich auf ca. 1,3 to. belaufen. Also ist der Trailer auf jeden Fall zu klein für das Boot. Vermutlich war das Gewicht alleine der Schleuder-Grund. Die Radlager haben wirklich nur minimal Spiel. Das kann es eigentlich nicht sein. Leider gibt es über das Boot auch keine Unterlagen mehr.
Oder hat von Euch jemand Angaben über das folgende Modell: AMF Crestliner Boats, Crusader, Bj. 1988 (wird wahrscheinlich auch nicht stimmen, das Bj.) Hat einer Erfahrung mit einer solchen Angelegenheit? Wie geht man hierbei am besten vor? Mir ist klar, dass ich einen größeren Trailer brauche, aber meiner Meinung nach muß ich den nicht alleine zahlen. So etwas muß man ja gewußt haben. Der Händler trat nur als Vermittler auf, und hat im Namen des Vorbesitzers den Vertrag unterschrieben. Vom Trailer steht da leider nichts drin. Es kann ja nicht jeder der ein Boot kauft, den Trailer und Boot wiegen. ![]() Brauche mal dringend einige Tipps wie ich die Angelegenheit klären sollte.
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#74
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Du solltest auch mal Dein Boot nachmessen.
Das Foto kann natürlich täuschen, aber ich glaube das ist eine 82er AMF Crestliner Crusader 2250, 7,4m. x 2,35m. ![]() Dann würde das mit dem Gewicht auch hinkommen, die 82er hat meines Wissens ein Gewicht von ca. 2,4t...... Welche Motoriesierung hat Dein Boot?
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#75
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@alaska: Innenborder mit Z-Antrieb und ein OMC Motor mit 230 PS und 180 Liter Tank. Das könnte gut hinkommen mit Deinen Abmessungen. Glaube nämlich eigentlich nicht, dass die Waage so weit daneben liegt
![]() Hast Du zufällig noch irgendwelche Daten von der Type AMF Crestliner Crusader 2250, 7,4m. x 2,35m? Oder kannste mit ner Baunummer was anfangen? In den Unterlagen des Vorbesitzers steht 2255. Kennst Du da auch was von? Werde nochmal genau am Boot nach einem Schild suchen gehen und das Boot komplett nachmessen ;)
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
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