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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Selber schuld wenn man ein Boot für nen Euro versteigert! Kann man machen, aber dann nicht jammern. Während eine Auktion läuft sollte man die Interessenten hier auf die Auktion verweisen. Sie hatten ja vorher schon Zeit übers Forum zu kaufen.
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() |
#52
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schönen Kanus mehrfach durch, die hätte ich wirklich gerne gehabt und da war von meiner Seite aus noch durchaus 500-800€ Luft zum erhöhen, aber plötzlich waren die Kanus alle zerstört, kaputt oder nicht mehr verfügbar. Das ärgert schon enorm... Aber den Klageweg zu beschreiten ist mir zu aufwendig und warum sollte ich das Geld zunächst in einen Anwalt investieren, wenn ich doch eigentlich ein Boot will? Da kommt dann alles mögliche bei raus, aber eben nicht mehr dieses Boot. ![]() Daher gucke ich mit, und biete unmittelbar (d.h. ca. 4 Sekunden) bevor ein Artikel ausläuft, nur ein einziges Mal, das hält den Ärger in Grenzen. ![]() bis dahin. Was ich vielmehr gefressen habe, sind die, die selbst mitbieten und das Boot dann wieder unter gleichem Verkäufer auftaucht (2 x geschehen vor meinem Kanufieber mit einer Hilter). Aber wenigstens werden diese "Schlaumeier" normalerweise mit Gebühren bestraft.... ![]()
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gregor ![]() |
#53
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![]() Es gibt ja bereits eine Einigung über den Kauf des Gegenstandes zwischen Verkäufer und Käufer dieser kann nicht zweimal über die gleiche Sache zwischen den gleichen Beteiligten getroffen werden. Dieses ist beiden Handlungspartner vorher bewußt. Ich vermute man würde dir Betrugsabsichten vorwerfen. Beste Grüße Alex |
#54
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dies war nur sein erstgebot, wenn er überboten worden Wäre, hätte er vielleicht nachgelegt. Der Kaufvertrag kommt wie erläutert mit dem ersten Gebot zu stande, da der Verkäufer durch sein Einstellen des Artikels für 1€ damit einverstanden ist, das es auch zu diesem Preis weggeht. Der Käufer braucht nur noch zuzuschlagen. er kann nur durch ein höheres gebot überboten werden. Wenn ich was bei Ebay kaufe (was ich ab und an mache) lege ich die Auktion in die Beobachtung, Schaue was mir das Teil max. Wert ist udn biete diesen Betrag 5 Sekunden vor auktionsende. wenn jemand von vornherein mehr geboten hat, dann bin ich überboten. ansonsten hab ich das teil zum Letzten Höchstgebot+ min. Erhöhung So hab ich schon ein Teil welches bei 50€ Stand für 75,50€ bekommen obwohl der realwert über 200€ lag. (mein Höchstgebot lag damals bei 150€) Ein wahres schnäpchen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#55
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![]() Das sollte nur anschaulich machen, natürlich wären das zwei Personen die auch nichts miteinander zu tun haben. |
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#57
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Ich verstehe nicht was es am Zeitwert nicht zu verstehen gibt...
Es spielt doch überhaupt keine Rolle wie hoch das Gebot war bzw. was bezahlt wurde, andersrum versteht es doch auch jeder sofort: Depp kauft sich ein Auto und wird vom Verkäufer so eingelullt, dass er für einen Golf III noch 4.000.- Ocken latzt. Dann kommt Doppeldepp und knatscht ihm die Gurke kaputt - was bekommt er von der Versicherung? Die 4 Mill die er bezahlt hat oder die 1.500.- Eurönchen Zeitwert? Hier sagt jeder gleich: Depp, selber Schuld, hast Dich halt übers Ohr hauen lassen, das Auto ist nur die Fuffzehnhundert wert. Hier ist es doch genau das Gleiche, nur das Vorzeichen ist anders.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#58
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Verstanden hab ich's. Trotzdem würde ich es so wie Dicke Lippe handhaben.
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Gruß Nils
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#59
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Wenn er beides startet steht doch nicht fest das es ein Gebot geben. Wird die Sache bei einer Auktion ersteigert, würde ich erwarten das er die Anzeige loscht. |
#60
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Das einfachste ist, das wenn man ein Teil welches man hier angeboten hat und dann bei Ebay reinstellt, Hier keine Kaufzusage zu machen solange die Auktion läuft.
Fair wäre es heir dann die Einstellung bei EBay kundzutun und die User hier darüber zu Informieren, dass solange das teil be Ebay steht hier nicht verkauft werden kann.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#61
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Wo ist das Problem ? Die geschilderten Probleme entstehen wenn eine Auktion nicht rechtzeitig beendet wird. Das muss der Verkäufer eben wissen wenn er sich darauf einläßt. Der Ansicht das Käufer beschisssen werden (egal ob moralisch oder jurustisch) nur weil jemand paralel anbietet halte ich für nicht richtig. |
#62
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Beste Grüße John
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#63
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Die juristische Seite wurde ja jetzt höchstrichterlich bestätigt. Der 1. Bieter kann auch in der Sekunde kommen in der wir uns hier über den Verkauf geeinigt haben, was auch schon bei einer Zusage einen Vertrag darstellt. Dann hast du eine Sache zwei mal verkauft. |
#64
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Durch die Anzeige verpflichtet er sich ja zu nichts, sie kann als Werbung für die Auktion stehenbleiben bis die Auktion beendet ist.
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#65
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Das geht solange bis die Auktion beendest bist. Erst dann kann sich ein Bieter sicher sein das der zustandegekommene Vertrag bestehen bleiben wird. Aber wie gesagt ist nur meine persoenliche Ansicht. |
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Beste Grüße John |
#67
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![]() Dann sollte er sein Anzeige löschen. Müssen muss er das nicht. ![]() |
#68
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Stimmt, ich weiß nicht wie hoch es geht, aber wenn ich etwas wirklich haben will...
![]() Vorbehaltlich (wie ich oben schon schrieb): "Mindestpreis nicht erreicht"
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gregor ![]() |
#69
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Dieser Thread ist ein sehr schönes Beispiel dafür, wie weit moralische Wertung, Rechtsempfinden und tatsächliche rechtliche
Würdigung auseinanderliegen können. Nun noch eine kleine Rahmengeschichte dazu, der Passatverkäufer, ein armes, unschuldig in Not geratenes Scheidungsopfer am Rande der Insolvenz und der Käuferkläger einer, der nur auf Schnäppchenjagd war und sonst ordentlich gesattelt ist und "nur aus Prinzip" hier weitermacht, schon ist der Käufer ein Arsch und dem anderen gilt jede Sympathie, obgleich der Käufer ja erwiesenermaßen im Recht ist. Zu akzeptieren dass nicht jede arme Sau automatisch im Recht ist und manch unerträglich penetranter Aff' dann doch ist nicht leicht und führt sicher mit dazu, dass Wahrnehmung und Realität oft so weit auseinanderliegen. Wäre die Rahmengeschichte jedoch anders, das Scheidungsopfer der Käufer und der Gespickte der Verkäufer, dann würde sich die Netzgemeinde nachgerade diebisch und hämisch mit dem Käufer freuen, obgleich die Sachlage nicht einen Millimeter anders wäre. GsD jedoch ist unserem Rechtssystem jede Form von Sympathie oder Antipathie fremd. Sowas nennt man dann auch Rechtssicherheit, auch wenn man sich für so manchen Fall etwas ganz anders wünschte.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#70
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Das wäre ein völlig legitimes Vorgehen. Um auszuschliessen das innerhalb von einer Sekunde zwei Verträge zustandekommen muss der Verkäufer eben vor seiner endgültigen Zusage oder einem verbindlichen Angebot vorher die Auktion beenden. Eine Verkaufsanzeige ist jedoch kein Angebot ! |
#71
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Mal ehrlich, ist das nicht bescheuert ein Fahrzeug mit einem Schwackewert von 5200,00€ in eine 1,00€ Auktion einzustellen, wo bei Fahrzeugen äbä schon ein Teil an Gebühren kassiert ?
Das kann man mit einer Bastlerkarre machen.
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#72
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Als vor Jahren der Golf unseres ehemaligen Papstes Benedikt XIV bei ebay versteigert wurde, habe ich ca. 5 sec. vor Auktionsschluß ca. 2 Mio € geboten. Leider waren die Server überlastet, so daß ich das Fahrzeug nicht erhalten habe. Hätte ich den Verkäufer oder ebay deswegen verklagen können? Mit einer Million wäre ich auch zufrieden gewesen…
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Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/ |
#73
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Das könnte ja nur bei 2 voneinander unabhängigen Auktionen, die zudem noch zur gleichen Zeit ablaufen, zutreffen.
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gregor ![]() |
#74
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Ich weiss nicht ob das stimmt, es wäre aber in meinen Augen ganz übel wenn ebay mittels seiner AGB und sonstwie vermittelt das eine Auktion jederzeit problemlos abgebrochen werden kann obwohl es Urteile wie dieses hier schon seit 10 Jahren gibt. |
#75
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Nee, was wolf meint ist ein Fall wo sich zwei Menschen per Mail, Telefon oder auch persönlich einig werden und quasi im Moment der Einigung geht bei der noch laufenden Auktion ein Gebot ein. Dann sind zwei sich ausschliessende Verträge geschlossen und der Verkäufer hat ein Problem.
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