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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 22.02.2015, 16:11
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
nee, nee, da steht es nicht. Hier geht es um Fahrerlaubnisrecht (siehe oben).

nein, die max. Anhängelast ungebremst steht im Fahrzeugschein ...

der Rest ist bereits mehrmals gesagt worden... Hamamamammamma... oder so sollte ne Nacht drüber schlafen oder sich das Ausdrucken und unter des Kopfkissen - soooo schwer ist das nun auch nicht
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  #52  
Alt 22.02.2015, 17:18
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen
Heisst das Fahrzeug + Anhänger mit zul. Ges. Gew. in Papieren zusammen über 3500 KG = Lappen weg unabhängig vom tatsächlcihen Gewicht ?
Zul. Ges. Gew. des Zugs ( Auto + Hänger in Papieren ) unter 3500 Kg aber überladen geht i.O. ?
So ähnlich. Dein "Lappen" ist natürlich nicht weg, weil Du den passenden in dem Fall ja gar nicht hast. Du bist dann nur ein Fall für den Staatsanwalt.
Und "i.O." geht auch nichts, denn die Überladung ist in dem anderen Fall eine Ordnungswidrigkeit und kostet natürlich ein Bußgeld
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  #53  
Alt 22.02.2015, 18:49
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Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen
Heisst das Fahrzeug + Anhänger mit zul. Ges. Gew. in Papieren zusammen über 3500 KG = Lappen weg unabhängig vom tatsächlcihen Gewicht ?
Ja, das heißt es. Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und bei Verkehrsstraftaten werden (meines Wissens nach) auch bei Ersttätern als Nebenfolge zusätzlich zur Strafe die Führerscheine entzogen. Sich auf Verbotsirrtum zu berufen, kommt kaum in Frage, da man die Antworten auf solche Fragen bereits alle zur Führerscheinprüfung lernen musste.

Beim Führerschein zählen immer die eingetragenen Daten, damit die Polizisten bei Führerscheinkontrollen keine Waagen, Zollstöcke und Ähnliches bemühen müssen sondern ein Blick in die Papiere reicht. Eine Ausnahme wird dabei nur bei der Höchstgeschwindigkeit gemacht. Da zählt der tatsächliche Wert, um minderjährige Mofa-Tuner kriminalisieren zu können.
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  #54  
Alt 22.02.2015, 21:49
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
.... bei Verkehrsstraftaten werden (meines Wissens nach) auch bei Ersttätern als Nebenfolge zusätzlich zur Strafe die Führerscheine entzogen.
Das ist (zum Glück) nicht so. Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Nebenfolge einer Straftat ist in § 69 StGB geregelt. Voraussetzung ist, dass sich aus der Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz ergibt (§ 69 Abs. 1 StGB). Die "fehlerhafte Addition" der zulässigen Gesamtmassen eines Zuges begründet noch keine Ungeeignetheit. Dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung. Auf die Irrtumsregelung (§ 17 STGB) kommt es dabei noch nicht einmal an. Anders kann das aber sehr wohl bei notorischen Wiederholungstätern sein.
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  #55  
Alt 22.02.2015, 23:04
123 123 ist offline
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Ja, kann sein. Dann gibt es aber wenigstens ein Fahrverbot.
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  #56  
Alt 23.02.2015, 07:18
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Mercurius Mercurius ist offline
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Die strafrechtlichen Folgen sind in § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) abschließend geregelt. Es sind Freiheits-oder Geldstrafen vorgesehen. I.d.R. bleibt es bei einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder, wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird, bei einer Geldstrafe nach einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Bei Mehrfachtätern wird in Einzelfällen auch mal eine Freiheitsstrafe verhängt. Das ist aber selten.
Ein Fahrverbot ist nur im Ordnungswidrigkeitenrecht vorgesehen (§ 25 Abs. 1 StVG)
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  #57  
Alt 23.02.2015, 09:00
JohnB JohnB ist offline
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Leider wird Fahren mit zu schwerem Anhänger systematisch genauso behandelt, wie den Reus machen. Dabei ist es doch schon was anderes, ob man einen theoretisch zu großen Trailer anhängt, oder bewußt ohne FS fährt.

Ist leider nicht sehr ausgewogen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #58  
Alt 24.02.2015, 01:25
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hahama hahama ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ja, kann sein. Dann gibt es aber wenigstens ein Fahrverbot.
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