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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
nein, die max. Anhängelast ungebremst steht im Fahrzeugschein ... der Rest ist bereits mehrmals gesagt worden... Hamamamammamma... oder so sollte ne Nacht drüber schlafen oder sich das Ausdrucken und unter des Kopfkissen - soooo schwer ist das nun auch nicht
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#52
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Zitat:
Und "i.O." geht auch nichts, denn die Überladung ist in dem anderen Fall eine Ordnungswidrigkeit und kostet natürlich ein Bußgeld |
#53
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Zitat:
Beim Führerschein zählen immer die eingetragenen Daten, damit die Polizisten bei Führerscheinkontrollen keine Waagen, Zollstöcke und Ähnliches bemühen müssen sondern ein Blick in die Papiere reicht. Eine Ausnahme wird dabei nur bei der Höchstgeschwindigkeit gemacht. Da zählt der tatsächliche Wert, um minderjährige Mofa-Tuner kriminalisieren zu können. |
#54
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Das ist (zum Glück) nicht so. Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Nebenfolge einer Straftat ist in § 69 StGB geregelt. Voraussetzung ist, dass sich aus der Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz ergibt (§ 69 Abs. 1 StGB). Die "fehlerhafte Addition" der zulässigen Gesamtmassen eines Zuges begründet noch keine Ungeeignetheit. Dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung. Auf die Irrtumsregelung (§ 17 STGB) kommt es dabei noch nicht einmal an. Anders kann das aber sehr wohl bei notorischen Wiederholungstätern sein.
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#55
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Ja, kann sein. Dann gibt es aber wenigstens ein Fahrverbot.
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#56
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Die strafrechtlichen Folgen sind in § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) abschließend geregelt. Es sind Freiheits-oder Geldstrafen vorgesehen. I.d.R. bleibt es bei einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder, wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird, bei einer Geldstrafe nach einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Bei Mehrfachtätern wird in Einzelfällen auch mal eine Freiheitsstrafe verhängt. Das ist aber selten.
Ein Fahrverbot ist nur im Ordnungswidrigkeitenrecht vorgesehen (§ 25 Abs. 1 StVG) |
#57
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Boot Trailer Auto Kombination
Leider wird Fahren mit zu schwerem Anhänger systematisch genauso behandelt, wie den Reus machen. Dabei ist es doch schon was anderes, ob man einen theoretisch zu großen Trailer anhängt, oder bewußt ohne FS fährt.
Ist leider nicht sehr ausgewogen.
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Beste Grüße John |
#58
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1,5 ps / kg = spass
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