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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#51
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Wenn der Verkäufer, wie hier, nichts davon weiß und auch nichts vermutet, weil der Motor, zumindest für ihn, scheinbar gut funktioniert, wieso kann der Käufer dann evtl. Rückabwickeln? |
#52
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Sieht man nicht offensichtlich, und ich muss es ja nicht wissen, ..... Also hat der Verkäufer jederzeit die A....Karte gezogen?????
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#53
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Das kommt mir auch "merkwürdig" vor.
![]() Das würde doch bedeuten, dass es unerheblich wäre, ob ich die Sachmängelhaftung ausschließe oder nicht? ![]() |
#54
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a) der Richter meint der Mangel sei erkennbar gewesen (also viel Raum für freie richterliche Tatsachenwürdigung) b) wenn der Käufer dem Verkäufer nicht nachweisen kann, dass dieser Kenntnis hatte - und das kann er in 90 % der Fälle nicht, c) der Käufer nicht beweisen kann, dass der Mangel bei Kauf vorhanden war - auch schwer. Und dann - wie schon geschrieben - ist zwischen Mangel und Abnutzung zu unterscheiden. Gruß Chris
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#55
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Das KANN man, ohne entsprechende Zerlegungsarbeiten oder Gutachter mit Messgeräten, nicht sehen, unabhängig von "richterlicher Tatsachenwürdigung" Kann mir das beim besten willen nicht vorstellen!!!!! Oder fällt sowas dann unter "abnutzung" ??
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#56
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Vorweg ein großes Dankeschön an Mercurius für diese tolle Antwort!!
In meinem Besitz hat der Motor bis zuletzt tadellos funktioniert. Wie kann ich denn Belegen das unter meinem Besitz mir kein Wasser im Öl bewusst war? Danke an alle für die Hilfe bis jetzt... Noch etwas zu dem Beitrag von Mercurius: Sollte das Wasser im Öl allerdings auf einen Schaden zurückzuführen sein (z.B. defekte Zylinderkopfdichtung, Frostschaden, Wasserschlag), ist es auf jeden Fall ein Sachmangel. Der Motorschaden ist zwar zunächst nur spekulativ und wäre gutachterlich nachzuweisen, trotzdem wäre die Ursache für das Wasser ein Sachmangel. Greift hier nicht dann wieder der Ausschluss der Sachmängelhaftung? Geändert von Navicella (22.03.2015 um 18:10 Uhr)
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#57
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Er ist in der Beweispflicht. Beste Grüße Alex
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#58
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Wenn er natürlich deine Werft fragt und die sagen, dass sie dich informiert-, bzw. dir ein Reparaturangebot gemacht haben oder ähnliches, dann hätte er leichtes Spiel. Vermutlich auch dann, wenn jeder Sachverständige sagt, das muss aufgefallen sein, weil z. B. der Motor kaum noch Leistung bringt usw. Aber wenn du, wie immer, zu Beginn der letzten Saison nen Ölwechsel hast machen lassen und der Motor seitdem scheinbar klaglos läuft und auch der Ölmessstab nicht weißes Öl / Wassergemisch-, sondern Öl dran hatte, woher sollst du es dann wissen? |
#59
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Wo wir schon im Jura Schnellkurs sind
![]() Jeder muss im Prozess, dem Grundsatz nach, die für ihn günstigen Umstände beweisen. Wenn also die Gegenseite behauptet ein Mangel liegt vor, dann ist das für sie günstig wenn sie aus diesem Mangel ein Rücktrittsrecht ableitet. Also Beweislast bei ihr. Gruß Chris |
#60
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Ps . Im Puff gibt es auch kein Geld zurück wenn es mir nicht gefallen hat .....
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#61
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Ist nicht auszuschließen oder ist es nicht lebensfremd, dass Du nichts von dem Wasser im Öl und dessen Ursache bemerkt hast (z.B. weil Motorleistung fehlte), greift genau dafür der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Will heißen, dann hat Dein Käufer trotz des nachgewiesenermaßen vorhandenen Sachmangels Pech gehabt. |
#62
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Gruß Chris |
#63
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Soeben habe ich das Angebot bekommen das ich dem Käufer einen neuen Motor zusenden soll (diesen natürlich auch zu bezahlen NP ca 5000 Euro) und bekomme dafür den alten Motor zurück. Welch ein verlockendes Angebot
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#64
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#65
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An dieser Forderung erkennst Du, um welch hohle Nuss es sich bei diesem Typen handeln muss.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#66
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Dazu müßtest Du aber zuvor den alten kaufen. Nur wer den hat, ist beim Rückforderungsspiel an der Reihe.
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Beste Grüße John
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#67
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Hallo Leute, wenn das Boot im Wasser liegt ( mir ja jetzt nicht bekannt ) und der Motor im Kiel montiert ist.
Wenn der Käufer dann beim Stilliegen das Seeventil nicht schließt ![]() ![]() ![]() Sollte das der Fall sein, hat der Käufer selber Schuld. Gruß Holger
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#68
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#69
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Ja so einfach ist es leider nicht Freunde haha
![]() Werde jetzt eine Anzeige kassieren wegen Arglistischer Täuschung, begangen hab ich ja leider keine..
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#70
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Mach dir nix draus. Dieser Kram ist natürlich nervig und anstrengend, aber alles wird gut!
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#71
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Dann viel Erfolg dem Anzeigeerstatter, der Straftatbestand "arglistige Täuschung" existiert nämlich nicht.... ![]() lg duke |
#72
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Dreh den Spies einfach um.
Zeige in an Wegen Stalking, Nötigung, ... |
#73
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Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#74
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Gruß Holger |
#75
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Wie wäre denn nun der weitere Ablauf nachdem ich Angezeigt werde vom Käufer? Im Motor selbst wurde anscheinend ein Riss gefunden? Der Käufer sagte ich muss für die Aussage zur Polizei nach Neuruppin kommen? Ich komme aus der Nähe von Mannheim. Das wäre ein sehr langer Weg..
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