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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 22.03.2015, 15:06
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
...Wenn Du einen Gegenstand verkaufst, dessen Verwendung infolge eines Mangels eingeschränkt ist, bist Du verpflichtet, das dem Verkäufer mitzuteilen (§ 434 BGB). Natürlich nur, soweit er Dir selbst bekannt ist...
Welche Fachkenntnis benötigt denn der Verkäufer?

Wenn der Verkäufer, wie hier, nichts davon weiß und auch nichts vermutet, weil der Motor, zumindest für ihn, scheinbar gut funktioniert, wieso kann der Käufer dann evtl. Rückabwickeln?
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  #52  
Alt 22.03.2015, 15:25
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Wenn er den Gegenstand zuvor besichtigt, ist ein Mangel auch nur dann nicht "verdeckt", wenn er offensichtlich ist und ohne besonderes Fachwissen zu erkennen ist (z.B. ein auffälliger Riss im Rumpf).
Also guck ich mir ein Boot an, und mach mir absolut keine Gedanken mehr über Osmose, Frostschaden, etc.....
Sieht man nicht offensichtlich, und ich muss es ja nicht wissen, .....
Also hat der Verkäufer jederzeit die A....Karte gezogen?????
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  #53  
Alt 22.03.2015, 15:34
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
...Also hat der Verkäufer jederzeit die A....Karte gezogen?????
Das kommt mir auch "merkwürdig" vor.

Das würde doch bedeuten, dass es unerheblich wäre, ob ich die Sachmängelhaftung ausschließe oder nicht?
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  #54  
Alt 22.03.2015, 15:43
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Also guck ich mir ein Boot an, und mach mir absolut keine Gedanken mehr über Osmose, Frostschaden, etc.....
Sieht man nicht offensichtlich, und ich muss es ja nicht wissen, .....
Also hat der Verkäufer jederzeit die A....Karte gezogen?????
Ne - der Käufer verliert den Prozess wenn

a) der Richter meint der Mangel sei erkennbar gewesen (also viel Raum für freie richterliche Tatsachenwürdigung)

b) wenn der Käufer dem Verkäufer nicht nachweisen kann, dass dieser Kenntnis hatte - und das kann er in 90 % der Fälle nicht,

c) der Käufer nicht beweisen kann, dass der Mangel bei Kauf vorhanden war - auch schwer.

Und dann - wie schon geschrieben - ist zwischen Mangel und Abnutzung zu unterscheiden.

Gruß
Chris
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  #55  
Alt 22.03.2015, 17:13
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
a) der Richter meint der Mangel sei erkennbar gewesen

b) wenn der Käufer dem Verkäufer nicht nachweisen kann, dass dieser Kenntnis hatte

c) der Käufer nicht beweisen kann, dass der Mangel bei Kauf vorhanden war - auch schwer.
Also ist man bei Osmoseschäden, oder abgefaultem Holz in Rumpf oder Spiegel fein raus???
Das KANN man, ohne entsprechende Zerlegungsarbeiten oder Gutachter mit Messgeräten, nicht sehen, unabhängig von "richterlicher Tatsachenwürdigung"


Kann mir das beim besten willen nicht vorstellen!!!!!
Oder fällt sowas dann unter "abnutzung" ??
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  #56  
Alt 22.03.2015, 17:59
Navicella Navicella ist offline
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Vorweg ein großes Dankeschön an Mercurius für diese tolle Antwort!!
In meinem Besitz hat der Motor bis zuletzt tadellos funktioniert. Wie kann ich denn Belegen das unter meinem Besitz mir kein Wasser im Öl bewusst war?

Danke an alle für die Hilfe bis jetzt...

Noch etwas zu dem Beitrag von Mercurius: Sollte das Wasser im Öl allerdings auf einen Schaden zurückzuführen sein (z.B. defekte Zylinderkopfdichtung, Frostschaden, Wasserschlag), ist es auf jeden Fall ein Sachmangel. Der Motorschaden ist zwar zunächst nur spekulativ und wäre gutachterlich nachzuweisen, trotzdem wäre die Ursache für das Wasser ein Sachmangel.

Greift hier nicht dann wieder der Ausschluss der Sachmängelhaftung?

Geändert von Navicella (22.03.2015 um 18:10 Uhr)
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  #57  
Alt 22.03.2015, 18:09
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
In meinem Besitz hat der Motor bis zuletzt tadellos funktioniert. Wie kann ich denn Belegen das unter meinem Besitz mir kein Wasser im Öl bewusst war?
Das musst du nicht, er muss dir nachweisen das du beim Verkauf Kenntnis davon hattest das es Probleme mit dem Motor gibt.

Er ist in der Beweispflicht.

Beste Grüße
Alex
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  #58  
Alt 22.03.2015, 18:21
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
...Wie kann ich denn Belegen das unter meinem Besitz mir kein Wasser im Öl bewusst war?...
Ich glaube nicht du mußt etwas belegen, sonder der Käufer. Nämlich dass du es gewusst hast (sofern es überhaupt stimmt etc.).

Wenn er natürlich deine Werft fragt und die sagen, dass sie dich informiert-, bzw. dir ein Reparaturangebot gemacht haben oder ähnliches, dann hätte er leichtes Spiel.
Vermutlich auch dann, wenn jeder Sachverständige sagt, das muss aufgefallen sein, weil z. B. der Motor kaum noch Leistung bringt usw.

Aber wenn du, wie immer, zu Beginn der letzten Saison nen Ölwechsel hast machen lassen und der Motor seitdem scheinbar klaglos läuft und auch der Ölmessstab nicht weißes Öl / Wassergemisch-, sondern Öl dran hatte, woher sollst du es dann wissen?
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  #59  
Alt 22.03.2015, 18:44
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Wo wir schon im Jura Schnellkurs sind

Jeder muss im Prozess, dem Grundsatz nach, die für ihn günstigen Umstände beweisen.

Wenn also die Gegenseite behauptet ein Mangel liegt vor, dann ist das für sie günstig wenn sie aus diesem Mangel ein Rücktrittsrecht ableitet.

Also Beweislast bei ihr.

Gruß
Chris
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  #60  
Alt 22.03.2015, 18:46
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Ps . Im Puff gibt es auch kein Geld zurück wenn es mir nicht gefallen hat .....
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  #61  
Alt 22.03.2015, 19:18
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
In meinem Besitz hat der Motor bis zuletzt tadellos funktioniert. Wie kann ich denn Belegen das unter meinem Besitz mir kein Wasser im Öl bewusst war?
Greift hier nicht dann wieder der Ausschluss der Sachmängelhaftung?
Wie hier bereits richtig geschrieben wurde, liegt die Beweislast beim Käufer. I.d.R. beauftragt der einen Gutachter, um erstens die Schadensursache ermitteln und zweitens feststellen zu lassen, welche Wirkung diese bei Deinem bestimmungsgemäßen Gebrauch haben musste - oder anders ausgedrückt - ob Du es bemerkt haben musst. Das beginnt schon mit der Emulsionsfarbe.
Ist nicht auszuschließen oder ist es nicht lebensfremd, dass Du nichts von dem Wasser im Öl und dessen Ursache bemerkt hast (z.B. weil Motorleistung fehlte), greift genau dafür der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Will heißen, dann hat Dein Käufer trotz des nachgewiesenermaßen vorhandenen Sachmangels Pech gehabt.
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  #62  
Alt 22.03.2015, 19:18
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Also ist man bei Osmoseschäden, oder abgefaultem Holz in Rumpf oder Spiegel fein raus???
Das KANN man, ohne entsprechende Zerlegungsarbeiten oder Gutachter mit Messgeräten, nicht sehen, unabhängig von "richterlicher Tatsachenwürdigung"


Kann mir das beim besten willen nicht vorstellen!!!!!
Oder fällt sowas dann unter "abnutzung" ??
Meiner Meinung nach bist du dann tatsächlich fein raus. Ist ja auch eigentlich nur fair. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gehen im Prinzip davon aus, dass das Risiko im Preis berücksichtigt wird.


Gruß
Chris
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  #63  
Alt 24.03.2015, 17:08
Navicella Navicella ist offline
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Soeben habe ich das Angebot bekommen das ich dem Käufer einen neuen Motor zusenden soll (diesen natürlich auch zu bezahlen NP ca 5000 Euro) und bekomme dafür den alten Motor zurück. Welch ein verlockendes Angebot
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  #64  
Alt 24.03.2015, 17:13
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
Soeben habe ich das Angebot bekommen das ich dem Käufer einen neuen Motor zusenden soll (diesen natürlich auch zu bezahlen NP ca 5000 Euro) und bekomme dafür den alten Motor zurück...
Wenn du das machst, will ich von dir auch einen neuen Motor.
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  #65  
Alt 25.03.2015, 11:45
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
Soeben habe ich das Angebot bekommen das ich dem Käufer einen neuen Motor zusenden soll (diesen natürlich auch zu bezahlen NP ca 5000 Euro) und bekomme dafür den alten Motor zurück. Welch ein verlockendes Angebot
An dieser Forderung erkennst Du, um welch hohle Nuss es sich bei diesem Typen handeln muss.
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #66  
Alt 25.03.2015, 12:41
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Wenn du das machst, will ich von dir auch einen neuen Motor.
Dazu müßtest Du aber zuvor den alten kaufen. Nur wer den hat, ist beim Rückforderungsspiel an der Reihe.
__________________
Beste Grüße

John
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  #67  
Alt 25.03.2015, 16:14
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Hallo Leute, wenn das Boot im Wasser liegt ( mir ja jetzt nicht bekannt ) und der Motor im Kiel montiert ist.
Wenn der Käufer dann beim Stilliegen das Seeventil nicht schließt , wird durch Hebewirkung das Wasser über den Auspuff in den Motor gedrückt. Natürlich nur beim nassen Abgassystem.
Sollte das der Fall sein, hat der Käufer selber Schuld.

Gruß Holger
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  #68  
Alt 25.03.2015, 17:14
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dazu müßtest Du aber zuvor den alten kaufen. Nur wer den hat, ist beim Rückforderungsspiel an der Reihe.
Ach so. Da dann kannst du zuerst.
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  #69  
Alt 25.03.2015, 17:17
Navicella Navicella ist offline
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Ja so einfach ist es leider nicht Freunde haha
Werde jetzt eine Anzeige kassieren wegen Arglistischer Täuschung, begangen hab ich ja leider keine..
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  #70  
Alt 25.03.2015, 17:23
Papierflieger Papierflieger ist offline
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Mach dir nix draus. Dieser Kram ist natürlich nervig und anstrengend, aber alles wird gut!
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  #71  
Alt 25.03.2015, 17:28
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
Werde jetzt eine Anzeige kassieren wegen Arglistischer Täuschung, begangen hab ich ja leider keine..

Dann viel Erfolg dem Anzeigeerstatter, der Straftatbestand "arglistige Täuschung" existiert nämlich nicht....


lg

duke
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  #72  
Alt 26.03.2015, 10:18
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Dreh den Spies einfach um.

Zeige in an Wegen Stalking, Nötigung, ...
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #73  
Alt 26.03.2015, 10:23
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Zitat:
Zitat von Navicella Beitrag anzeigen
... gestern habe ich jetzt die Nachricht bekommen es sei Wasser im Öl dabei ...
Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
... Wenn der Käufer dann beim Stilliegen das Seeventil nicht schließt , wird durch Hebewirkung das Wasser über den Auspuff in den Motor gedrückt. ...
Dann wäre das Wasser aber erstmal in den Brennräumen und noch nicht im Öl

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #74  
Alt 26.03.2015, 17:31
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann wäre das Wasser aber erstmal in den Brennräumen und noch nicht im Öl

Gruß Lutz
Das läuft über die Ölkanäle die das Öl nach oben pumpt direkt in die Ölwanne.
Gruß Holger
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  #75  
Alt 29.03.2015, 11:52
Navicella Navicella ist offline
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Wie wäre denn nun der weitere Ablauf nachdem ich Angezeigt werde vom Käufer? Im Motor selbst wurde anscheinend ein Riss gefunden? Der Käufer sagte ich muss für die Aussage zur Polizei nach Neuruppin kommen? Ich komme aus der Nähe von Mannheim. Das wäre ein sehr langer Weg..
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