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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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![]() Zitat:
"arglistige Täuschung" ist ein schwerwiegender Vorwurf und vom Kläger nachzuweisen; sehr schwer. nach deinen Schilderungen sehe ich den Tatbestand nicht gegeben. Du hast ein fahrbereites, gebrauchtes Boot gekauft; Neuzustand wurde wohl weder im Gesamten noch im Detail zugesagt, ausreichende Besichtigungmöglichkeit war zuvor offenbar gegeben. leg die Aktion unter "Erfahrung" ab und kaufe die beim nächsten Mal ein neues Boot.
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#52
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Hallo .vergesse das mit dem Sachverständige .Der macht ein Privates Gutachten KOSTETT, und, kanst du auf die Toilette hängen, wenn der Verkäufer das ablehnt oder anzweifelt. Muss du klagen KOSTETT. Das Gericht bestellt einen Vereidigten Sachverständigen zur Beweissicherung. KOSTETT
Solche Rechtstreitigkeiten gehen zu 90% als vergleich aus (Was den Anwälten deutlich mehr Kohle bringt)Du Kast das mal grob überschlagen Streitwert = 75%recht 25% kosten Gericht dein Anwalt Gegnerischer Anwalt 25% Streitwert aber nur wenn Du beweisen kannst das der Verkäufer von dem Mängel Gewusst hat. Gruß Uli |
#53
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Das stimmt nicht. Ein Vergleich hat keinen Einfluss auf das Anwaltshonorar.
Richter drängen auf Vergleiche. Das macht nämlich weniger Arbeit. Und wer einem Vergleich nicht zustimmt hat beim Urteil deutlich schlechtere Karten. Weil der ist ja ursächlich für die Arbeit des Richters. Aber der Kern Deiner Aussage ist richtig.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#54
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![]() Zitat:
![]() Und gerade wenn's um Boote oder Autos geht... Aber Hallo! Wer schon einmal durch die Düsseldorfer Messe gelaufen ist, kennt sich zumindest bei ersterem ohnedies schon bestens aus - egal, ob Konditor oder Parkwächter. Und bei letzterem gibt es sowieso NIEMANDEN, der sich nicht auskennt. Ach - ist es nicht schön, dass wir dank Google heute alle schon Experten für alles sind.
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Cheers, Ingo |
#55
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Googel mal Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG (Vergleichsgebühr § 23 BRAGO) |
#56
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Und? Mach's nicht so spannend
![]() Ich erkenne auf die Schnelle keinen großen Unterschied.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#57
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Schade das sowas immer in solche Diskussionen ausartet.
Mich würde einfach nur Interessieren wie das ganze ausgeht, welche Reparaturen gemacht werden müssen, was das alles kostet und wie man sich mit dem Verkäufer einigt. Aber ich schätze der Käufer wird nach dem ganzen hier keine Lust mehr haben dazu Später noch etwas zu sagen. Schade das vieles hier so ausartet.
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Gruß Ralf ![]() ![]() Geändert von Akaija (07.08.2015 um 10:34 Uhr) Grund: .
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#58
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Was ist denn hier ausgeartet?
Der TE hat doch geschrieben, dass er gegen den Verkäufer vorgehen will. Mein Rat wäre: - Schaden ermitteln - Einigung versuchen (ohne Anwälte) - wenn das nicht geht über eine Rechtsberatung ermitteln, wie die Chancen stehen - wenn es zu einem Verfahren kommt und ein Vergleich angeboten wird, dann sollte man auf jeden Fall zustimmen und nicht unbedingt auf ein Urteil pochen
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#59
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Meine Meinung dazu ,wenn ich ein gebrauchtes Boot vor den Kauf nicht ausreichend besichtige und keine Probefahrt mache ,muß ich mit sowas rechnen.Das Theater ist echt nervig was manche Käufer machen,nur weil sie beim Kauf reichlich Fehler gemacht haben .
Geändert von jaguar10 (07.08.2015 um 10:45 Uhr) |
#60
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Wer gesteht denn heute noch eigene Fehler ein!? Schuld sind immer die Anderen.
Wenn sich heute jemand bei Glatteis auf die Fresse legt, ist der erste Gedanke "wer war hier streupflichtig" und nicht "da hab ich wohl nicht aufgepasst." ![]() ![]() ![]() VG, Klaus |
#61
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Und diese Leute meinen dann immer das Gericht könnte helfen.
![]() Bin mal gespannt wann der erste Richter verklagt wird. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#62
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Zitat:
Ehrlich... ich wünsche Euch nicht, dass Ihr (natürlich trotz Eurer umfassenden Voraussicht) mal über den Tisch gezogen werdet. Aber in dem Fall würdet ihr sicherlich zuerst den Fehler bei Euch selbst suchen. ![]()
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Cheers, Ingo |
#63
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Wenn ich mich mit etwas verkaufen würde oder sollte würde ich es auf jeden Fall nicht öffentlich machen, vorallem nicht in einem dazugehörigen Forum. Es ist immer möglich das der Verkäufer oder ein Bekannter von ihm mitliest. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, entweder lacht sich der Verkäufer nen Ast oder er weiß was der Käufer vorhat.
Naja, es soll ja auch Menschen geben die schreiben im Netz wie ihr allmorgentlicher Biers...ß ausgesehen hat oder wie lange sie im Urlaub sind ....
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#64
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Seht ihr, darum habe ich lange gesucht. So passte wenigstens der Preis zu den Überraschungen die da kamen.
Da nicht einmal die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hätte ich prima klagen können, fand ich aber unangemessen. Willy |
#65
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Ich würde das ebensowenig tun. Aber das verbietet doch niemandem, erst einmal konstruktive Kommentare abzugeben, bevor wieder jemand durch den Kakao gezogen wird.
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Cheers, Ingo
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#66
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Wenn eine Rückgabe nicht möglich ist, biete Sie einfach zum Verkauf an.
Vieleicht ist eine Trennung, auch mit etwas Verlust, das beste. Dann kann man sich auf neues konzententrieren. Eine 195 Sea Ray Sport ist alles andere als ein Ladenhüter. Ansonsten beleibt nur Augen zu und durch. Grüße Frank
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#67
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Schon spannend, wie sich so eine Diskussion entwickelt.
Vorweg noch einmal für alle, die blind beim lesen waren oder sind: ich war sehr sehr naiv und habe alle Vorsichtsmaßnahmen in den Wind geschrieben, mein Fehler, PUNKT. Ich bin einer Psychologischen Schwäche unterlegen. Ich dachte, wenn wir zu dem Verkäufer nett sind, dann ist er auch nett zu uns. Jetzt zu den teilweise echt grenzwertigen Postings: 1. es war nicht das Boot bei eBay, mein Boot hat deutlich über 20.000 € gekostet. Über den EBay Müll für 3.500 € würde ich nicht reden.. 2. oggy: du schreibst mir eine PN und bietest Hilfe an, die ich derzeit nicht benötige, da ich keinen Handwerker mehr benötige, sondern einen Draht zum Verkäufer. Ein Techniker war längst an Bord. Ich habe mich für dein Angebot bedankt und gut... 3. es gibt in sofern neue Entwicklungen, als das ich das Boot nicht einmal weiterverkaufen kann, da eine schriftliche Bestätigung der Umsatzsteuerabfuhr fehlt. Diese sichert der der Verkäufer im Kaufvertrag zwar zu, leider hat er sie nicht beigefügt. Diese muss er nachliefern, wenn er es schon schriftlich versichert. 4. um es nochmal ganz klar zu sagen: ich bin der letzte, der sofort zum Anwalt rennt, aber wenn sich der Verkäufer überhaupt nicht rührt und auf keine Email, Post oder SMS reagiert, dann muss ich diesen Weg gehen. Im übrigen weiß ich dann schon, wie der Typ geartet ist, denn an Kommunikation scheint ihm nicht zu liegen. ..und das hier der Verkäufer mitliest und sich einen lacht mag gerne sein, da ich nichts über Verfahren oder persönliche Dinge schreibe, kann er sich das gerne übers Bett hängen...ich habe nichts zu verbergen. Also, ich nehme gerne weitere Tipps entgegen und freue mich über gute Anregungen, um mit der Situation umzugehen, aller andere wurde bereits gesagt. Neo |
#68
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Ohne zu schreiben was denn nun für Defekte festgestellt wurden?
Was für Ratschläge erhoffst du dir? |
#69
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Hallo Neo
Ich finde Du hast eine vernünftige Gesunde Einstellung zu der Sache. Hoffen wir dass der Verkäufer dies zu schätzen weis und sich doch noch einrenken lässt. Ich selbst kann Dir keine wirklich guten Ratschläge anbieten. Jedoch drücke ich Dir die Daumen und ich bin zudem Dankar,dass Du uns etwas aufrüttelst und selbst in Zukunft wieder etwas kritischer an Bootskäufe heran gehen. Es gab da doch mal irgendwo, lange ist's her, wie ein Besichtigungsprotokoll oder ne Probefahrtchekliste. Finde diese aber nicht mehr. Ev lässt sich sowas auch bei Kaufabsicht gegenseitig unterzeichnen. Eine Checkliste hilft Dinge trotz guten ersten Eindruckes und Kaufeuphorie dinge nicht zu vergesen, zu übersehen sondern trotz alle dem durch zu gehen. Bemerkungen festzuhalten. bei Boots-Käufen ist es manchmal auch gut einen guten Freund mit zunehmen, den den Auftrag hat alles skeptisch zu betrachten, und eventuell einen Sachverständigen der die Technik prüft. Einerseits ev. nervig für den Verkäufer und ev auch mal unangenehme Fragen. Aber ein guter ehrlicher Verkäufer wir auskunft geben und ein unehrlicher weicht unter umständen bei seinen Ausführungen dann etwas vom Punkt ab. So hatten wir Freunde bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Aber das wurde ja alles schon gesagt. Wünsche ein gutes Ausgehen der Gschicht
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#70
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Alles zum Thema Gebrauchtbootkauf inkl. Checklist und diversen Tipps findet ihr im Trockendock
![]() http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=29098 Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#71
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@thomas
Danke für dein Posting, ich hoffe auch das da noch eine Einigung möglich ist. @ferenc Ich könnte dir jetzt alle meine schreiben einsetzen, du darfst mir aber glauben, dass ich den Verkäufer "mehrfach" auf unterschiedliche Dinge hingewiesen habe, zunächst per SMS, da mobilanruf ohne Erfolg, dann postalisch, zuletzt dann wieder per SMS. Man muss bisher einfach festhalten, dass er keine Lust hat, sich mit mir auseinanderzusetzen.. Ich habe ihn ordentlich schriftlich aufgefordert, noch einmal zum bootszustand Stellung zu nehmen... Keine Reaktion. @uli07 Du schriebst so locker, dass man den blower wieder instand setzen könnte. Ich garantiere Dir, dass du diesen blower nicht mehr hinbekommst. Da geht es nicht um quietschen oder dergleichen, das Teil ist derart im Eimer, das man es kaum mit einer Hand gedreht bekommt. |
#72
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Ohne dass ich jetzt Mister Fachwissen wäre:
Was kostet ein neuer Blower-Motor?? Bestimmt weniger als eine ätzende Auseinandersetzung und vor allen Dingen deine Nerven?? Jakob |
#73
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Heftig was son Blower kostet .... 30€ ?
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#74
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Ich vermute mal, dass Uli07 den Blower einfach tauschen würde, ist üblich und kostet keine 50 Euro.
Die Schäden hast du noch gar nicht spezifiziert. Wenn ich mir als Verkäufer der Sache sehr sicher wäre, würde ich nicht ausschließen, mich auch nicht zu rühren. |
#75
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Es geht ja auch darum , das der Motor verrostet aussieht,
als auch der fehlende Umsatzsteuerbescheinigung. Ich denke die 30 Euro für den Blower ist nicht das , worum es geht. Grüße Frank
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