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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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ich hab mein jetziges Boot Baujahr 1996 hier aus dem Forum
Ich habe es 2011 von Privat gekauft. Daher keine Mehrwertsteuer im Vertrag. Die Rechnung des Vorbesitzers der in Bayern lebt und auch des Händlers (ebenfalls in Bayern) gibt es nach 20 Jahren einfach nicht mehr. Die Konstellation das der Händler und auch der Erstbesitzer in Bayern sind ist für mich ausreichend, das damals auch eine Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Einer Kontrolle sehe ich sehr entspannt entgegen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#52
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Zitat:
Hallo Volker, hoffentlich wird Deine Entspannung nie durch eine Kontrolle zum sehr unentspannten Problem. Wie auch schon von vielen anderen hier geschrieben, musst Du zwingend einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer haben. Ein Verkäufer - egal ob Privatmann oder Händler - kann Dir zwar zusätzlich zum Kaufvertrag oder im Kaufvertrag selbst "bescheinigen", dass die Mehrwertsteuer irgendwann mal bezahlt wurde, aber kein Finanzamt muss (und wird) dieser Bescheinigung Glauben schenken, wenn keine Nachweise dahinter stehen. Du hättest nur den Vorteil, dass Du den Verkäufer oder Vermittler (Händler), der Dir schriftlich versichert, dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, haftbar machen kannst, wenn das Finanzamt mangels geeigneten, anerkannten Nachweises bei Dir kassieren will. Wenn es aber den Verkäufer oder Händler nicht mehr gibt, stehst Du im Zweifelsfall im Regen... Ich verweise hier noch mal auf den deutschen Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V., der dazu sachlich fundierten Ratschlag gibt: http://www.boot.de/cgi-bin/md_boot/l...cket=g_u_e_s_t Geh' mal davon aus, dass der Interessenverband der deutschen Händler (ich kenne den Syndikus, er ist mein Anwalt) keinen "Blödsinn" veröffentlicht. Gruss Gerd |
#53
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Es ist erstaunlich, wieviele sich einfach mit "ich habe", "bei mir ist", "für mich ist das so,."
öffentlich äussern, aber von der Problematik nichts verstanden haben, bzw. diese verdrängen. Recht ist aber was anderes.
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Grüße HansH ......full throttle ahead!
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#54
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Gegenfrage: Warum fragt niemand, ob ich mal für mein 24 Jahre altes Motorrad mal MwSt bezahlt habe, die Rechnung besitze ich schließlich auch nicht mehr. Das Ganze mit den Booten muss doch irgendwo herkommen und seine Ursachen haben.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#55
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Weil bei deiner Anmeldung die Mehrwertsteuer kontrolliert wurde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#56
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Hallo Alex,
Forumskollege Lalao0 hatte bereits in einem älteren Thread den Zoll angeschrieben und von dort folgende Antwort bekommen: Sehr geehrter Herr ....., in den Aussagen von Beteiligten, Foren usw. wird immer wieder der notwendige Nachweis eines Umsatzsteuernachweises thematisiert. Relevant kann ein Umsatzsteuernachweis für die Prüfung der einfuhmsatzsteuerrechtlichen Rückwarenabfertigung werden. Es ist zunächst einmal zu klären, ob das Boot den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware hat. Wie alle Waren verlieren auch Boote, die in der EU hergestellt oder unter Erhebung der Einfuhrabgaben eingeführt worden sind, mit Überschreiten der EU-Außengrenze gemäß Artikel 4 Nr. 7, 8 Zollkodex (ZK) ihren Status als Unionsware. Legt das Boot innerhalb von drei Jahren – abgesehen von der üblichen Abnutzung und einfachen Erhaltungsmaßnahmen – in unverändertem Zustand wieder in einem EU-Hafen an, bleibt es gemäß Artikel 185 Absatz 1 ZK i. V. m. Artikel 848 Absatz 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) als Rückware von allen Einfuhrabgaben befreit und erhält gemäß Artikel 79 ZK und Artikel 230 c) i. V. m. Art. 233 Absatz 1 a) 2. Anstrich ZK-DVO vollkommen formlos seinen ehemaligen Status zurück. Auf Verlangen muss allerdings gemäß Artikel 68 ZK ein Nachweis für die Rückwareneigenschaft vorgelegt werden. Hierfür kommen gemäß Artikel 848 Absätze 1 und 3 ZK-DVO alle Unterlagen in Betracht, die geeignet sind, zu belegen, dass sich das Boot zuvor im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr und danach nie länger als drei Jahre außerhalb der EU befand. Zudem darf das Boot gemäß § 12 EUStBV nicht Gegenstand eines steuerfreien Verkaufs zur Ausfuhr in ein Drittland oder eines steuerbaren Verkaufs außerhalb der EU gewesen sein. Bestenfalls ist vor dem letzten Ablegen oder innerhalb der letzten drei Jahre ein Auskunftsblatt INF 3 gemäß Artikel 848 Absatz 1 b) ZK-DVO durch eine Zollstelle in der EU ausgestellt worden. Andernfalls genügt als Indiz für den ehemaligen Unionscharakter gemäß Artikel 313 Absatz 1 ZK-DVO für gewöhnlich ein Kaufvertrag bzw. eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und als Nachweis für das Einhalten der Drei-Jahres-Frist die Vorlage eines seit dem durchgehend geführten Logbuchs zusammen mit Belegen über das Ein- oder Ausklarieren in EU-Häfen. Einlassungen zu dem Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der o. g. einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Einschränkungen sind in förmlichen Zollanmeldungen in Feld 44 „Besondere Vermerke“ oder alternativ in Vordruck 0328 (Angaben zum Nachweis der Rückwareneigenschaft) bzw. bei mündlichen Zollanmeldungen mündlich möglich. Da private Verkäufe nicht steuerbar sind, kann aus Kaufverträgen zwischen Privatpersonen aufgrund des nicht vorhandenen Umsatzsteuerausweises i. d. R. nicht indiziell geschlossen werden, dass sich das Boot im Verkaufszeitpunkt im freien Verkehr der EU befand und deshalb gemäß dem Binnenmarktprinzip Unionscharakter vorhanden war (313 Absatz 2 a), c) ZK-DVO). Ein Nachweis des Unionscharakters ist in diesen Fällen mit einem innerhalb der letzten drei Jahre durch eine EU-Zollstelle ausgestellten Auskunftsblatt INF 3 möglich. Ein Kauf des Bootes sollte ggf. von der Vorlage dieses Papiers abhängig gemacht werden. Ist die Vorlage geeigneter Nachweisunterlagen nicht möglich und können die Zweifel an der Rückwareneigenschaft auch nicht anderweitig ausgeräumt werden, kann das Boot nur unter Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. __________________ Quelle: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=237846 Grüße Klaus
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#57
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Zitat:
Wie war das damals noch gleich ..., ich auf den Weg zum Auslandsjob, und am Flughafen bin ich mit meiner Kamera, Laptop und allen anderen höherwertigen Geräten zum Flughafen-Zoll und habe mir diesen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Wie das ablief? Ganz einfach: Kamera, Laptop usw. vorgezeigt (aber keinerlei Rechnung o.ä. dazu), die Sachen wurden mit Hersteller-, Modell- und Typangabe, Seriennummer u.ä. erfasst, und dann bin ich erst einmal ausgereist. Bei der Rück- bzw. Einreise habe ich den Wisch dann dem Zoll am roter Ausgang vorgelegt, die haben die Sachen kurz sehen wollen, haben auf dem "Nämlichkeitsnachweis" die Wiedereinreise quittiert, und der Nachweis war erbracht, das ich keine im Ausland gekauften Waren in die EU einführe. Lange Rede, kurzer Sinn, was spricht dagegen mit dem Boot bei der nächstgelegenen Zollstelle vorzufahren und sich die INF3 ausstellen zu lassen? Wie gesagt, formell ging es bei dem "Nämlichkeitsnachweis" nur darum, dass eine Ware aus einem EU-Staat in ein Nicht-EU-Land verbracht und nach einer gewissen Zeit von dort wieder zurückgeführt wurde ..., und somit nicht der EU-USt. unterliegt. Eine Rechnung o.ä. mußte ich bei all meinen Reisen nicht ein einziges Mal vorlegen ..., also weshalb sollte das bei einem Boot anders sein? Mit vorhandenem "Nämlichkeitsnachweis" gäbe es dann auch bei einer Zollkontrolle auf Wangerooge keine Probleme. Der Zoll hätte ja auch dahingehend argumentieren können, dass ich die teure Kamera, Laptop usw. bereits bei meinem letzten Asienurlaub erstanden und zuvor illegal / unversteuert in die EU eingeführt hätte, und nun erneut damit auf Reisen gehen würde. Das hat beim Zoll aber niemanden interessiert ..., weder bei mir, noch bei meinen weltreisenden Arbeitskollegen, die sich die "Nämlichkeitsnachweise" ein ums andere Mal haben austellen lassen. Gruß, Ralf |
#58
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So isses,
hätte auch = Ermessensspielraum, u.U. eine Frage der Laune und/oder der Wert der Ware, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#59
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Welche Zollstelle hat den einen Anleger?
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#60
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Zitat:
Gruß, Ralf |
#61
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"Meine" Zollstelle hat einen großen Hof, zur LKW-Abfertigung, da kann ich auch mit dem Trailer rangieren
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Mein Boot geht nicht auf dem Trailer.
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Zitat:
deswegen komme ich auch überall problemlos durch, gruss dieter
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#64
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Ich hab den ganzen Thread nun mal gelesen und aus meiner Sicht scheint ja ein MwSt Nachweis für ein Boot mit Ausnahmen erforderlich zu sein. Wie sieht es aber aus wenn ich einen gebrauchten Motor von Privat kaufe? Der Vorbesitzer wird mir wohl kaum die Originalrechnung des Bootes in dem der Motor eingebaut war überlassen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen beglaubigte Kopie erstellen, aber wer macht das schon und wenn es fürs Boot keine Rechnung gibt kauft man dann besser den Motor auch nicht
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#65
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Das bezweifle ich mal. Die meisten dieser alten Kisten haben heute den 4. oder 5. Besitzer. Warum fragt die niemand jemals nach einem MwSt-Nachweis?
Ich habe noch eine 89er Honda, da gab es nicht mal mehr Papiere für, für die habe ich neue erhalten mit Datenblatt und "Versicherung an Eides statt" über verlorene Papiere. Hat auch und wird auch niemand nach Märchensteuer fragen. Ich hätte das Dingen so durchaus auch aus den USA mitbringen können. Warum also das Messen mit zwei Kellen? Entweder Dummenfang oder Verdacht per default weil es Betrug in großem Stil einfach gegeben hat. Sicher aber nicht im Preisbereich unserer Boote. Das mit dem gebrauchten Motor ist auch ein gutes Beispiel. Wird auch kein Hahn nach krähen. Wenn Du mit einer Tag Heuer am Arm aus NY kommend in Frankfurt landest dann aber eher. Das ist Vitali Klitschko mal passiert. Die Uhr hatte er allerdings Jahre zuvor schon von seiner Frau geschenkt bekommen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh Geändert von onkelrocco (03.11.2016 um 10:06 Uhr)
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#66
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Nun meine 50 ct.
Bin dieses Jahr von 2 Zöllnern im Hafen von Ney liegend kontrolliert worden. Sie haben mein Boot betreten, nachdem Sie es angekündigt hatten. Sie haben nicht gefragt, und das war/ist auch rechtens. Small-Talk, dann die Frage nach Fahrtroute, Personenfeststellung und Eigentumsnachweis. Geklärt. Dann Frage nach Rechnung mit MwSt.-Ausweisung. Kopie hätte gereicht. Konnte ich nicht vorweisen, lag zu hause. Frist 2 Wochen. Nachweis sei bei einem Seezollamt an Land zu erbringen, gerne dürfte ich aber auch am Zollkreuzer längsseits gehen und alles regeln. Soviel zu der weiter oben aufgekommenen Frage nach einem Anleger beim Zollamt. Fristgerecht nachgereicht. Auf die Nämlichkeitsbescheinigung warte ich noch heute ...
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Alex
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#67
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Zitat:
Beim Wasserschiffartsamt dann die Frage meinerseits, ob die es benötigen, denn ich hätte keinen. Antwort: das Boot ist/war doch schon mal in Deutschland angemeldet, somit der Nachweis irgendwann von irgendwelchen Vorbesitzern erbracht worden! Daher nicht notwendig! Ich weis, es gibt genügend Diskussionen darüber und eigentlich wäre ein Nachweis erforderlich. Kann jemand erzählen dass er schon mal tatächlich nachzahlen musste? Ich meine nicht, dass er danach gefragt wurde, sondern real nachgezahlt....
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#68
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Noch eine andere Frage: Wo habt ihr das her, dass die Problematik nicht für Boote vor 1985 gilt?
Grüße Tycho |
#69
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Zitat:
"Diese Bedingung gilt als erfuellt, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurde oder wenn der Betrag der bei der Einfuhr fälligen Steuer geringfügig ist." Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#70
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Hallo Lutz,
vielen Dank. Vielleicht kommt jetzt noch jemand auf die Idee, dass ich dann beweisen muss, dass das Fahrzeug wirklich so früh in Betrieb genommen wurde, denn Baudatum /= Erstinbetriebnahme. Grüße Tycho |
#71
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Ja klar muss das überprüfbar sein. Geht aber in der Regel schon mit der Rumpfnummer.
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#72
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Zitat:
Theoretisch kann es sogar nach 1998 in die EU eingeführt worden sein, dann besteht neben der Mehrwertsteuernachweispflicht noch die CE Pflicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Also das Ding hat mich 1800 Euro gekostet - sollte da jemals was passieren werde ich darauf eben nachzahlen. Irgendwann fängt es nunmal an, praxisfremd zu werden. Laut diesem Thread behalten einige hier alles, bin mir nicht sicher, ob das abseits vom Boot auch so zutrifft .
Grüße Tycho |
#74
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Zitat:
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#75
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Steuern oder Zölle
Zitat:
Gruß Luemmel |
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