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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Deswegen habe ich mir ein T2L in Italien ausstellen lassen, wo das Boot registriert war. Damit bin ich jetzt Rechtssicher. Ansonsten könnte es mir in Kroatien jederzeit passieren, bei einer Kontrolle an die Kette gelegt zu werden und zur Zahlung der Mehrwertsteuer aufgefordert zu werden. Da gibt es einige denen das schon passiert ist.
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Wenn das Boot nach Erstkauf 5 jahre ausserhalb der EU lag hat es seinen Charakter als Gemeinschaftgut doch verloren?
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Deswegen bringt die Rechnung eigentlich garnichts. Das kann man bei einer Kontrolle auch so sagen. Mich wundert es, dass die Kroaten das Fehlen einer Rechnung als Beweis sehen, dass du Steuer nachzahlen musst, und zwar genau deshalb, weil eine vorhandene Rechnung nicht beweist, dass du es nicht musst! Beim Auto ist der TÜV alle zwei Jahre dran, deswegen ist das ein Nachweis, dass das Auto immer wieder in der EU war. Beim Boot? Fehlanzeige! Grüße Tycho
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#54
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#55
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Und der könnte tatsächlich sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#56
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manchmal ist es zum Mäuse melken.... Was ändert das daran, dass man ein Auto ausführen kann für 5 Jahre, es nachher wieder reinholt und einfach mit den alten Papieren wieder anmeldet? Man muss nichtmal mehr ne Vollabnahme machen, normaler TÜV reicht. Dann muss es auch neu versteuert werden, merken tut es aber keine und die Papiere bescheinigen dir vermeintlich, dass es versteuert ist, obwohl es das nicht ist. Grüße Tycho |
#57
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#58
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Kontrolle der EU Aussengrenze!
Der ist echt gut!! Mfg Michael
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#59
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Wir reden hier über Zoll.
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#60
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Ich würde mir zutrauen einen Panzer da reinzubekommen!
Mfg Michael
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#61
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3 Jahre ist die Frist....daher nützt in speziellen Fällen auch die originale Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nichts.........aber bevor alles zerredet wird...wie schon hier geschrieben verlangt vom Vorbesitzer ein T2L.....der Vorbesitzer geht dann zum Zoll....der Zoll bestätigt den Unionscharakter und alles ist safe......mehr ist zu dem Thema eigentlich nicht zu sagen...lg. bernhard
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#62
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na rausfahren und wieder reinfahren, gültige Papiere hast du ja noch, trotzdem war das Auto zu lange aus der EU und muss nachversteuert werden. Deine Zulassung wird nicht ungültig dadurch. Und dann sag mir mal welcher Zollbeamter wenn das Teil in DE zugelassen ist dich nicht durchlassen wird. Der wird dir höchstens sagen, dein TÜV ist ein Jahr abgelaufen. Da müssen wir raten was der jeweilige Zöllner macht - kommt er drauf dass das Auto zu lange draußen war oder nicht? Will er, dass du beweist oder er muss? Ist es überhaupt in Ordnung, durch eine überfällige TÜV-Prüfung im Ausland darauf zu schließen, dass das Auto auch notwendigerweise so lange außerhalb der Grenze war? Aber du lenkst die Diskussion gerade um, denn ich wollte nur aufzeigen, wie man trotz gültiger Papiere in eine Steuernachzahlung kommen könnte. Und das kann man mit Laptop, Kamera und so weiter auch so machen. Deswegen ist eine Rechnung überhaupt kein Beweis, wird aber durch die Bank von vielen so dargestellt. Grüße Tycho Geändert von TychoGold (02.12.2017 um 18:31 Uhr) |
#63
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Wenn du es außerhalb der EU betreibst und es ist hier angemeldet, dann ist es dem Staat relativ egal den es wurde nicht ausgeführt und du zahlst weiterhin KFZ-Steuer in den Jahren in denen du außerhalb unterwegs bist.
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#64
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Ein Auto muss man theoretisch nach drei Monaten ummelden .... theoretisch. Grüße Tycho |
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#66
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Den das Boot kann sogar noch in einem anderen Land registriert und angemeldet sein, bekommt man trotzdem eine Registrierung ohne Vorlage auch nur eines einzigen Papierls.
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Beste Grüße Andy
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#67
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Tycho scheint der Meinung zu sein das die WSA anmeldung genau so fix ist wie die Zulassung beim PKW....
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#68
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beim Österreichischen Seebrief ist das schon was anderes, wir müssen da schon ein paar Zettelchen auf den Tisch legen.
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Beste Grüße Andy |
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Dem österreichischen Schifffahrtsregister interessiert aber keine MWSt oder Unionscharakter....auch ein privater Kaufvertrag reicht...
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....aber ohne vorher eine Löschung aus einem ausländischen Schifffahrtsregister in Händen zu halten bekommst keine Registrierung, noch dazu muss die in Deutscher Sprache sein und auch beglaubigt. Bei den Italienern bekommst das "Nulla Osta" (die Löschung) nur wenn die Yacht frei von Rechten Dritter ist und alle Steuern und Gebühren entrichtet wurden. Ergo auch die MwSt, daher bekommst beim Italiener nach der Austragung auch ohne weiters das T2L.
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Beste Grüße Andy |
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ich verstehe nicht, wie du darauf kommst, dass ich dieser Meinung bin. Im Gegenteil, du bist der Ansicht, dass ein deutsches Papier (ich machte nur das Beispiel mit dem Auto) dir bescheinigt, dass du *fällige* Steuer entrichtet hast. Das ist nicht so. - Anscheinend ist die Diskussion hier so kreuz und quer, dass keiner mehr weiß, wer was meint :-D . Ich mache dann nur deinen Gedanken weiter und sage, dass dann auch das WSA reichen müsste - was ich selbst in meiner eigenen Antwort sagte nicht so ist, und da sind wir uns beide ja einig. Muss ich ausklarieren oder ist das "Brauchtum"? Einen Laptop muss ich nach USA nicht deklarieren, wenn er aber länger als 3 Jahre draußen bleibt, muss ich ihn wieder versteuern, und das obwohl ich bereits einmal versteuert habe, weil ich ihn aus der EU herbringe. Aber Papiere, die mir die Versteuerung nachweisen, habe ich vorher schon gehabt. Deswegen wäre das einzig sichere alle 3 Jahre neues T2L, denn dann kann man nachweisen, dass das Boot wirklich innerhalb der letzten drei Jahre innerhalb der EU war. Das hat deutlich mehr Beweiskraft, als eine über drei Jahre alte Rechnung. Grüße Tycho Geändert von TychoGold (03.12.2017 um 13:52 Uhr) |
#73
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Genau diese Unterlagen brauchst wennst ein St- führen willst. Erforderliche Antragsunterlagen Seeschifffahrt - Antrag auf Zulassung (ausgefüllt und unterschrieben) Meldebestätigung in Kopie (auch für Miteigentümer erforderlich) Nachweis Standesbezeichnung u. akademische Grade (wenn Eintragung erwünscht) Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass in Kopie (auch für Miteigentümer erforderlich) Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug in Kopie (falls Ihr Boot oder Ihre Jacht auf die Firma oder den Verein angemeldet wird) Kaufvertrag/Zahlungsbestätigung in Kopie (aus dieser muss hervorgehen, dass das Boot vollständig ausbezahlt ist - Ausnahme: Leasing) Eigentumsaufschlüsselung (wenn Miteigentümer vermerkt werden) Es ist dabei zu beachten, dass eine Person mehr als 50%iger Eigentümer der Yacht für den Seebrief sein muss, da nur ein Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigter in den Papieren aufscheinen kann. Miteigentümer können vermerkt werden. Diese Eigentumsaufschlüsselung muss vom Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigten sowie von allen Miteigentümern unterschrieben sein. CE-Zertifikate oder Konformitätsbescheinigungen für Boot und Motor (wenn Boot oder Motor nach dem 16.06.1998 gebaut bzw. innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht wurde) Entregistrierungsbescheinigung (bei gebrauchten Booten und Jachten), sollte diese in einer Fremdsprache ausgestellt sein, ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen Vollmacht (falls Ihr Boot oder Ihre Jacht nicht von Ihnen angemeldet wird) Messbrief (1fach) im Original
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Beste Grüße Andy |
#74
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Ist kein Märchen...natürlich Messbrief usw. war schon notwendig....damals ist das Boot in Slowenien gelaufen....wir hätten ein CE Zertifikat gebraucht....wir sind dem umgangen indem mein Freund das Boot von mir gekauft hätte....und damit ist es gegangen....niemand hat nach Schiffregister gefragt usw.......es war im Jahr 2003...damals ist es halt so gegangen
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#75
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Bei meinem letzten Boot vor 2 Jahren genügte die Entregistrierungsbescheinigung in Englisch......ganz wichtig war die Überweisungsbestätigung....lg. Bernhard
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