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  #51  
Alt 30.11.2017, 22:54
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Ich fasse es mal zusammen, so wie ich das nun denke.
Das beste ist die originale Orginalrechnung mit ausgewiesener MwSt. Eine Kopie ist auch okay.
Oder die Zolleinfuhr-Papiere mit Einfuhrumsatzsteuer für Boote aus nicht EU Ländern.
Hat mann beides nicht und Boot ist von 6/ 1985 und jünger
kann man sich ein Inf3 oder t2l Formular besorgen.

Interessant wird es erst für richtig teure Boote, welche problemlos über See in die EU eingeführt wurden und gar nix
haben. Die auch nicht nachweisen können, das sie in einer deutschen Marina lagen.
Das ist meine Meinung. Die kann ergänzt oder korrigiert werden. Bitte höflich.

Gruß Mike
Ich hab letztes Jahr ein solches Boot aus Leasing in Italien gekauft. Die Kopie des Leasingvertrages hab ich auch. Diese reicht aber im Zweifelsfall in Kroatien nicht aus, da daraus nicht die Zahlung der Mehrwertsteuer in ganzer Höhe einwandfrei hervorgeht, sondern nur die der Damaligen Anzahlung. Selbst die Originalrechnung reicht bei mir nicht aus, da die Leasinggesellsvhaft ebenfalls nicht den vollen Satz bezahlt hatte. Ist ein spezielles italienisches Leasingmodell gewesen.

Deswegen habe ich mir ein T2L in Italien ausstellen lassen, wo das Boot registriert war. Damit bin ich jetzt Rechtssicher.

Ansonsten könnte es mir in Kroatien jederzeit passieren, bei einer Kontrolle an die Kette gelegt zu werden und zur Zahlung der Mehrwertsteuer aufgefordert zu werden.

Da gibt es einige denen das schon passiert ist.
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  #52  
Alt 01.12.2017, 15:32
Tommy G Tommy G ist offline
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Zitat:
Zitat von Der_Stefan Beitrag anzeigen
Die Rechnung bringt Dir den erforderlichen Nachweis, dass sich Dein Wassersportfahrzeug im „zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr“ befindet. Du kannst ruhig schlafen und jeder Kontrolle entspannt entgegen sehen.
Wenn das Boot nach Erstkauf 5 jahre ausserhalb der EU lag hat es seinen Charakter als Gemeinschaftgut doch verloren?
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  #53  
Alt 01.12.2017, 15:46
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Zitat:
Zitat von Tommy G Beitrag anzeigen
Wenn das Boot nach Erstkauf 5 jahre ausserhalb der EU lag hat es seinen Charakter als Gemeinschaftgut doch verloren?
Da reicht auch weniger Zeit schon aus. Ja so ist es!

Deswegen bringt die Rechnung eigentlich garnichts. Das kann man bei einer Kontrolle auch so sagen. Mich wundert es, dass die Kroaten das Fehlen einer Rechnung als Beweis sehen, dass du Steuer nachzahlen musst, und zwar genau deshalb, weil eine vorhandene Rechnung nicht beweist, dass du es nicht musst!

Beim Auto ist der TÜV alle zwei Jahre dran, deswegen ist das ein Nachweis, dass das Auto immer wieder in der EU war. Beim Boot? Fehlanzeige!

Grüße
Tycho
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  #54  
Alt 01.12.2017, 16:08
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Da reicht auch weniger Zeit schon aus. Ja so ist es!

Deswegen bringt die Rechnung eigentlich garnichts. Das kann man bei einer Kontrolle auch so sagen. Mich wundert es, dass die Kroaten das Fehlen einer Rechnung als Beweis sehen, dass du Steuer nachzahlen musst, und zwar genau deshalb, weil eine vorhandene Rechnung nicht beweist, dass du es nicht musst!

Beim Auto ist der TÜV alle zwei Jahre dran, deswegen ist das ein Nachweis, dass das Auto immer wieder in der EU war. Beim Boot? Fehlanzeige!

Grüße
Tycho
Beim Auto wird auch beim Anmelden das entrichten der Mehrwehrtsteuer geprüft... beim Boot nicht.
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  #55  
Alt 01.12.2017, 17:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beim Auto wird auch beim Anmelden das entrichten der Mehrwehrtsteuer geprüft... beim Boot nicht.
Und "meinen" Brilli brauche ich nicht mal anmelden

Und der könnte tatsächlich
Zitat:
Zitat von RambaZamba Beitrag anzeigen
im Hosensack geschmuggelt.
sein.

Gruß Lutz
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  #56  
Alt 01.12.2017, 17:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beim Auto wird auch beim Anmelden das entrichten der Mehrwehrtsteuer geprüft... beim Boot nicht.
Hallo Volker,

manchmal ist es zum Mäuse melken....

Was ändert das daran, dass man ein Auto ausführen kann für 5 Jahre, es nachher wieder reinholt und einfach mit den alten Papieren wieder anmeldet? Man muss nichtmal mehr ne Vollabnahme machen, normaler TÜV reicht. Dann muss es auch neu versteuert werden, merken tut es aber keine und die Papiere bescheinigen dir vermeintlich, dass es versteuert ist, obwohl es das nicht ist.

Grüße
Tycho
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  #57  
Alt 02.12.2017, 01:02
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

manchmal ist es zum Mäuse melken....

Was ändert das daran, dass man ein Auto ausführen kann für 5 Jahre, es nachher wieder reinholt und einfach mit den alten Papieren wieder anmeldet? Man muss nichtmal mehr ne Vollabnahme machen, normaler TÜV reicht. Dann muss es auch neu versteuert werden, merken tut es aber keine und die Papiere bescheinigen dir vermeintlich, dass es versteuert ist, obwohl es das nicht ist.

Grüße
Tycho
Wie holst Du denn das Auto wieder rein ? Schmuggeln oder im Rucksack ? Die werden Dich doch an der EU Aussengrenze kontrollieren.
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  #58  
Alt 02.12.2017, 09:21
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Kontrolle der EU Aussengrenze!
Der ist echt gut!!
Mfg Michael
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  #59  
Alt 02.12.2017, 13:56
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Kontrolle der EU Aussengrenze!
Der ist echt gut!!
Mfg Michael
Wir reden hier über Zoll.
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  #60  
Alt 02.12.2017, 14:14
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Ich würde mir zutrauen einen Panzer da reinzubekommen!
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  #61  
Alt 02.12.2017, 14:36
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Zitat:
Zitat von Tommy G Beitrag anzeigen
Wenn das Boot nach Erstkauf 5 jahre ausserhalb der EU lag hat es seinen Charakter als Gemeinschaftgut doch verloren?
3 Jahre ist die Frist....daher nützt in speziellen Fällen auch die originale Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nichts.........aber bevor alles zerredet wird...wie schon hier geschrieben verlangt vom Vorbesitzer ein T2L.....der Vorbesitzer geht dann zum Zoll....der Zoll bestätigt den Unionscharakter und alles ist safe......mehr ist zu dem Thema eigentlich nicht zu sagen...lg. bernhard
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  #62  
Alt 02.12.2017, 18:24
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Wie holst Du denn das Auto wieder rein ? Schmuggeln oder im Rucksack ? Die werden Dich doch an der EU Aussengrenze kontrollieren.
Hallo,

na rausfahren und wieder reinfahren, gültige Papiere hast du ja noch, trotzdem war das Auto zu lange aus der EU und muss nachversteuert werden. Deine Zulassung wird nicht ungültig dadurch. Und dann sag mir mal welcher Zollbeamter wenn das Teil in DE zugelassen ist dich nicht durchlassen wird. Der wird dir höchstens sagen, dein TÜV ist ein Jahr abgelaufen. Da müssen wir raten was der jeweilige Zöllner macht - kommt er drauf dass das Auto zu lange draußen war oder nicht? Will er, dass du beweist oder er muss? Ist es überhaupt in Ordnung, durch eine überfällige TÜV-Prüfung im Ausland darauf zu schließen, dass das Auto auch notwendigerweise so lange außerhalb der Grenze war?

Aber du lenkst die Diskussion gerade um, denn ich wollte nur aufzeigen, wie man trotz gültiger Papiere in eine Steuernachzahlung kommen könnte. Und das kann man mit Laptop, Kamera und so weiter auch so machen. Deswegen ist eine Rechnung überhaupt kein Beweis, wird aber durch die Bank von vielen so dargestellt.

Grüße
Tycho

Geändert von TychoGold (02.12.2017 um 18:31 Uhr)
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  #63  
Alt 02.12.2017, 21:32
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo,

na rausfahren und wieder reinfahren, gültige Papiere hast du ja noch, trotzdem war das Auto zu lange aus der EU und muss nachversteuert werden. Deine Zulassung wird nicht ungültig dadurch. Und dann sag mir mal welcher Zollbeamter wenn das Teil in DE zugelassen ist dich nicht durchlassen wird. Der wird dir höchstens sagen, dein TÜV ist ein Jahr abgelaufen. Da müssen wir raten was der jeweilige Zöllner macht - kommt er drauf dass das Auto zu lange draußen war oder nicht? Will er, dass du beweist oder er muss? Ist es überhaupt in Ordnung, durch eine überfällige TÜV-Prüfung im Ausland darauf zu schließen, dass das Auto auch notwendigerweise so lange außerhalb der Grenze war?

Aber du lenkst die Diskussion gerade um, denn ich wollte nur aufzeigen, wie man trotz gültiger Papiere in eine Steuernachzahlung kommen könnte. Und das kann man mit Laptop, Kamera und so weiter auch so machen. Deswegen ist eine Rechnung überhaupt kein Beweis, wird aber durch die Bank von vielen so dargestellt.

Grüße
Tycho
Wenn du es ausführrst dann wird es auch hier abgemeldet. Ansonsten ist es nicht ausgeführt und somit hast du biem Einführen auch keine gültigen Dokumente...und somit wird vor dem Anmelden auch wieder Mehrwertsteuer fällig...
Wenn du es außerhalb der EU betreibst und es ist hier angemeldet, dann ist es dem Staat relativ egal den es wurde nicht ausgeführt und du zahlst weiterhin KFZ-Steuer in den Jahren in denen du außerhalb unterwegs bist.
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  #64  
Alt 02.12.2017, 23:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du es ausführrst dann wird es auch hier abgemeldet. Ansonsten ist es nicht ausgeführt und somit hast du biem Einführen auch keine gültigen Dokumente...und somit wird vor dem Anmelden auch wieder Mehrwertsteuer fällig...
Wenn du es außerhalb der EU betreibst und es ist hier angemeldet, dann ist es dem Staat relativ egal den es wurde nicht ausgeführt und du zahlst weiterhin KFZ-Steuer in den Jahren in denen du außerhalb unterwegs bist.
Mit Verlaub..... dann haben auch Yachteigner nicht das Problem bei der Weltumsegelung, dass sie zumindest empfohlenerweise regelmäßig irgendwelche EU-Außenposten ansteuern und sich dies schriftlich bestätigen lassen sollen, nur um nachzuweisen, dass sie innerhalb der letzten 3 Jahre in der EU waren. Denn das Boot hat ja - wenn man deiner Logik folgt - die ganze Zeit deutsche Papiere und ist somit überhaupt nicht ausgeführt. Und genau das stimmt nicht. Mal ganz nebenbei wäre ein deutsches WSA Dokument ja dann auch ein Nachweis.

Ein Auto muss man theoretisch nach drei Monaten ummelden .... theoretisch.

Grüße
Tycho
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  #65  
Alt 03.12.2017, 06:49
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Mit Verlaub..... dann haben auch Yachteigner nicht das Problem bei der Weltumsegelung, dass sie zumindest empfohlenerweise regelmäßig irgendwelche EU-Außenposten ansteuern und sich dies schriftlich bestätigen lassen sollen, nur um nachzuweisen, dass sie innerhalb der letzten 3 Jahre in der EU waren. Denn das Boot hat ja - wenn man deiner Logik folgt - die ganze Zeit deutsche Papiere und ist somit überhaupt nicht ausgeführt. Und genau das stimmt nicht. Mal ganz nebenbei wäre ein deutsches WSA Dokument ja dann auch ein Nachweis.

Ein Auto muss man theoretisch nach drei Monaten ummelden .... theoretisch.

Grüße
Tycho
DuDu meldest dich ja mit dem Boot ab (ausklarieren) im Hafen. Die Anmeldung beim WSA kannst du nicht mit der Zulassung beim Auto vergleichen.
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  #66  
Alt 03.12.2017, 07:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Anmeldung beim WSA kannst du nicht mit der Zulassung beim Auto vergleichen.
Eine WSA Anmeldung ist so gut wie gar kein Beweis.

Den das Boot kann sogar noch in einem anderen Land registriert und angemeldet sein, bekommt man trotzdem eine Registrierung ohne Vorlage auch nur eines einzigen Papierls.
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Beste Grüße Andy
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  #67  
Alt 03.12.2017, 07:23
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Eine WSA Anmeldung ist so gut wie gar kein Beweis.

Den das Boot kann sogar noch in einem anderen Land registriert und angemeldet sein, bekommt man trotzdem eine Registrierung ohne Vorlage auch nur eines einzigen Papierls.
Tycho scheint der Meinung zu sein das die WSA anmeldung genau so fix ist wie die Zulassung beim PKW....
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  #68  
Alt 03.12.2017, 07:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Tycho scheint der Meinung zu sein das die WSA anmeldung genau so fix ist wie die Zulassung beim PKW....
nö, ist sie nicht.

beim Österreichischen Seebrief ist das schon was anderes, wir müssen da schon ein paar Zettelchen auf den Tisch legen.
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  #69  
Alt 03.12.2017, 09:15
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
nö, ist sie nicht.

beim Österreichischen Seebrief ist das schon was anderes, wir müssen da schon ein paar Zettelchen auf den Tisch legen.
Dem österreichischen Schifffahrtsregister interessiert aber keine MWSt oder Unionscharakter....auch ein privater Kaufvertrag reicht...
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  #70  
Alt 03.12.2017, 10:01
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Dem österreichischen Schifffahrtsregister interessiert aber keine MWSt oder Unionscharakter....auch ein privater Kaufvertrag reicht...
Hast vollkommen Recht, MwSt interessiert sie nur bedingt.

....aber ohne vorher eine Löschung aus einem ausländischen Schifffahrtsregister in Händen zu halten bekommst keine Registrierung, noch dazu muss die in Deutscher Sprache sein und auch beglaubigt.

Bei den Italienern bekommst das "Nulla Osta" (die Löschung) nur wenn die
Yacht frei von Rechten Dritter ist und alle Steuern und Gebühren entrichtet wurden. Ergo auch die MwSt, daher bekommst beim Italiener nach der Austragung auch ohne weiters das T2L.
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  #71  
Alt 03.12.2017, 10:09
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Hast vollkommen Recht, MwSt interessiert sie nur bedingt.

....aber ohne vorher eine Löschung aus einem ausländischen Schifffahrtsregister in Händen zu halten bekommst keine Registrierung, noch dazu muss die in Deutscher Sprache sein und auch beglaubigt.

Bei den Italienern bekommst das "Nulla Osta" (die Löschung) nur wenn die
Yacht frei von Rechten Dritter ist und alle Steuern und Gebühren entrichtet wurden. Ergo auch die MwSt, daher bekommst beim Italiener nach der Austragung auch ohne weiters das T2L.
Ein Freund von mir hat eine Fly gekauft....die haben dann Papierkram verlangt.....ich hab dann laut Kaufvertrag das Schiff verkauft....und mit diesem Kaufvertrag war dann der Seebrief problemlos möglich
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  #72  
Alt 03.12.2017, 13:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Tycho scheint der Meinung zu sein das die WSA anmeldung genau so fix ist wie die Zulassung beim PKW....
Hallo Volker,
ich verstehe nicht, wie du darauf kommst, dass ich dieser Meinung bin. Im Gegenteil, du bist der Ansicht, dass ein deutsches Papier (ich machte nur das Beispiel mit dem Auto) dir bescheinigt, dass du *fällige* Steuer entrichtet hast. Das ist nicht so. - Anscheinend ist die Diskussion hier so kreuz und quer, dass keiner mehr weiß, wer was meint :-D .

Ich mache dann nur deinen Gedanken weiter und sage, dass dann auch das WSA reichen müsste - was ich selbst in meiner eigenen Antwort sagte nicht so ist, und da sind wir uns beide ja einig.

Muss ich ausklarieren oder ist das "Brauchtum"? Einen Laptop muss ich nach USA nicht deklarieren, wenn er aber länger als 3 Jahre draußen bleibt, muss ich ihn wieder versteuern, und das obwohl ich bereits einmal versteuert habe, weil ich ihn aus der EU herbringe. Aber Papiere, die mir die Versteuerung nachweisen, habe ich vorher schon gehabt.

Deswegen wäre das einzig sichere alle 3 Jahre neues T2L, denn dann kann man nachweisen, dass das Boot wirklich innerhalb der letzten drei Jahre innerhalb der EU war. Das hat deutlich mehr Beweiskraft, als eine über drei Jahre alte Rechnung.

Grüße
Tycho

Geändert von TychoGold (03.12.2017 um 13:52 Uhr)
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  #73  
Alt 03.12.2017, 15:52
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Ein Freund von mir hat eine Fly gekauft....die haben dann Papierkram verlangt.....ich hab dann laut Kaufvertrag das Schiff verkauft....und mit diesem Kaufvertrag war dann der Seebrief problemlos möglich
....schönes Märchen
Genau diese Unterlagen brauchst wennst ein St- führen willst.

Erforderliche Antragsunterlagen

Seeschifffahrt - Antrag auf Zulassung (ausgefüllt und unterschrieben)

Meldebestätigung in Kopie (auch für Miteigentümer erforderlich)

Nachweis Standesbezeichnung u. akademische Grade (wenn Eintragung erwünscht)

Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass in Kopie (auch für Miteigentümer erforderlich)

Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug in Kopie (falls Ihr Boot oder Ihre Jacht auf die Firma oder den Verein angemeldet wird)

Kaufvertrag/Zahlungsbestätigung in Kopie (aus dieser muss hervorgehen, dass das Boot vollständig ausbezahlt ist - Ausnahme: Leasing)

Eigentumsaufschlüsselung (wenn Miteigentümer vermerkt werden)
Es ist dabei zu beachten, dass eine Person mehr als 50%iger Eigentümer der Yacht für den Seebrief sein muss, da nur ein Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigter in den Papieren aufscheinen kann. Miteigentümer können vermerkt werden. Diese Eigentumsaufschlüsselung muss vom Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigten sowie von allen Miteigentümern unterschrieben sein.

CE-Zertifikate oder Konformitätsbescheinigungen für Boot und Motor (wenn Boot oder Motor nach dem 16.06.1998 gebaut bzw. innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht wurde)

Entregistrierungsbescheinigung (bei gebrauchten Booten und Jachten), sollte diese in einer Fremdsprache ausgestellt sein, ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen

Vollmacht (falls Ihr Boot oder Ihre Jacht nicht von Ihnen angemeldet wird)

Messbrief (1fach) im Original
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Beste Grüße Andy
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  #74  
Alt 03.12.2017, 19:26
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Ist kein Märchen...natürlich Messbrief usw. war schon notwendig....damals ist das Boot in Slowenien gelaufen....wir hätten ein CE Zertifikat gebraucht....wir sind dem umgangen indem mein Freund das Boot von mir gekauft hätte....und damit ist es gegangen....niemand hat nach Schiffregister gefragt usw.......es war im Jahr 2003...damals ist es halt so gegangen
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  #75  
Alt 03.12.2017, 19:31
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Bei meinem letzten Boot vor 2 Jahren genügte die Entregistrierungsbescheinigung in Englisch......ganz wichtig war die Überweisungsbestätigung....lg. Bernhard
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