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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Brauche ich wirk*lich für jede Drohne Haft*pflicht*schutz?
Ja. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine privat genutzte Drohne gilt als Flugmodell und gehört recht*lich zur Gattung der Luft*fahrt*zeuge. Nach Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes müssen Halter von Luft*fahr*zeugen eine Haft*pflicht*versicherung abschließen. Halter der Drohne ist in der Regel der Eigentümer des Geräts. Die Versicherungs*pflicht ist nicht neu, sie gilt bereits seit 2005. Angesichts gestiegener Verkaufs*zahlen gewinnt sie aber zunehmend an Bedeutung. Die Versicherungs*pflicht gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, also auch für eine 100-Gramm-Drohne. Nur wenn Sie Ihre Drohne ausschließ*lich in geschlossenen Räumen benutzen, brauchen Sie keine Versicherung.
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Gruß Alex |
#52
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Durch ständiges Wiederholen und Pauschalisieren wird es nicht richtiger.
Eine Drohne, die „eindeutig und zweifelsfrei“ als Spielzeug zu bewerten ist, ist von der Versicherungspflicht ausgenommen. Problem dabei: es ist nirgendwo definiert, wo das Spielzeug aufhört und das versicherungspflichtige Modell anfängt. Deshalb gilt es dann wohl im Einzelfall zu klären, wenn klein Kevin mit seinem 15 Euro Heli oder 20 Euro Quadkopter einen ICE entgleisen lässt. Viele Privathaftplicht-Versicherungen haben auch Flugmodelle (oft bis 5Kg) inkludiert. Bei meiner ist es jedenfalls so. Sie würde auch Schäden durch das Spielen mit Winddrachen abdecken, was nicht heißt, dass für Winddrachen eine Versicherungs*pflicht* besteht. Wer sollte das auch kontrollieren? Wobei .. hier bei uns in BRD ist alles denkbar. Wie schon gesagt, darf man mit einem 300 PS Boot völlig ohne Versicherungsschutz herumbrettern.. Sinnvoller wäre dann vielleicht eine Privathaftpflichtversicherungspflicht im allgemeinen ? Gruß, Jörg |
#53
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Zitat:
Mal ehrlich: Die DMO-Versicherung für private (!) Modellflugpiloten kostet 39,96€ im Jahr. Wem das der Spaß nicht wert ist, sollte sich ein anderes Hobby suchen. Ohne Versicherung läßt einen doch noch nicht mal der Modellflugverein von Nebenan auf seinem Fangzaun-gesicherten Gelände rumschwirren. mfg Martin |
#54
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zumal oft auch die private Haftpflicht greift, man sollte sich nur zuvor bei seiner Versicherung erkundigen und es sich schriftlich geben lassen.
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Gruß Alex |
#55
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Zitat:
Im Ernst, da muss wirklich eine eindeutige Regelung her. Wie auch der GDV fordert: "Der GDV plädiert deshalb auch für eine neue gesetzliche Regelung, die das klarstellt. Danach sollte der Gesetzgeber Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm von der Versicherungspflicht ausnehmen. Eine gesetzliche Klarstellung an dieser Stelle würde allen Beteiligen – Drohnen-Piloten, Geschädigten und Versicherern – unmittelbar helfen. Schäden durch kleine Drohnen würde dann automatisch die Privathaftpflichtversicherung auffangen. 85 Prozent der Bevölkerung haben ohnehin einen solchen Vertrag. Spezielle Policen wären dann nur noch für schwere Drohnen erforderlich." @Alma One: so ist es, wie schon öfters geschrieben. Gruß, Jörg |
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