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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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In dem Bericht heißt es sie darf erst in eine Werft weiterfahren wenn die Sicherheitsleistung erbracht ist, die Versicherung wird aber erst zahlen wenn feststeht, daß zum Beispiel der Verstellpropeller versagt hat, das wiederum muss in einer Werft festgestellt werden , oder geht das einfach so.
Wie auch immer in der Haut des Kapitäns möchte ich nicht stecken, Gruß aus Ostfriesland, Detlef
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse ) |
#52
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Zitat:
Kanalsteuerer und Lotse möchte ich in dem Moment auch nicht sein. MvG Gert
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Was i mog is mei Boot und der Unimog |
#53
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Die meisten Schiffe sind inzwischen mit einem Datenrecorder ausgerüstet.
Damit wird sich die Ursache der Havarie leicht finden lassen.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#54
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Kann doch eigentlich nicht schwer sein. 2 Kanalsteuerer und 1 Lotse waren doch auch noch an Bord. Die sollten wissen, woran's gelegen hat.
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Viele Grüße Michael |
#55
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Zitat:
Ich bin da bisher 8 mal mit einem Segler durch und nur ein mal half uns der Wind. |
#56
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Jo, ist Gesetz
Der Wind im Kielkanal kommt immer von vorn oder er ist nicht vorhanden
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#57
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Naja auf jedenfall wird weitergeplant. Wie schnell lief Dein Segler denn, man benötigt ja schon ne geraume Weile bis man da durch ist.
Gruß aus Ostfriesland, Detlef der im August auf etwas Wind hofft.
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse ) |
#58
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Die Haftpflichtversicherung muss auf jeden Fall zahlen, sofern vorhanden, unabhängig davon was die Ursache war. Der Schaden wurde doch auf jeden Fall vom Schiff verursacht.
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#59
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Bei Booten eben nicht, wenn kein Schuldhaftes Verhalten!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#60
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Zitat:
falsches Kommando technischer defekt . . . .
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#61
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...und schon sind wir wieder beim Versicherungsrecht
Zahlt jetzt die Versicherung, wenn es ein technischer Defekt war, oder nicht?
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#62
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Zitat:
Einer hatte keine Kaskoversicherung und ist durch zwei Instanzen vor Gericht gezogen, hat aber wie zu erwarten war verloren. Der Schiffsführer hatte alles richtig gemacht und somit nicht haftbar. Kann aber sein das in den Nutzungsverträgen des NOK was anderes steht.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#63
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Wenn er ne Haftpflicht hat, bezahlt die sowieso, egal was die Ursache war.
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#64
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nur wenn er Haftbar ist für den Schaden......
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#65
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Der Oldtimer hatte eine Haftpflicht, gab aber keinen Haftpflichtgrund.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#66
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Diese Aussage ist falsch!
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Zitat:
Ich fahr in die Schleuse, will "einparken" Im augenblick (oder beim Schalten davor) des Schaltens reißt der Schaltzug und ich mach aus dem Beiboot des Vorliegers sowie seinem angehängtem Ruder Kleinholz, indirekt auch an seinem Bug und des VorVorliegers Heck. Bootshaftpflicht hat nicht geszahlt, da kein versagensrelevantes Fehlverhalten meinerseits vorlag. Deshalb war ich NICHT Schadensersatzpflichtig.
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#68
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Das glaub ich nicht. Dann wäre ja auch bei Bremsversagen oder bei nem Platten ein Autofahrer für von ihm verursachte Schäden nicht haftbar.
Gerade wenn KEIN schuldhaftes Verhalten vorliegt, haftet die Haftpflicht. Ich glaube, ihr verwechselt da Haftpflicht und Kasko. Und eigenen Schaden und Fremdschaden. |
#69
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Zitat:
Also auf jeden Fall erstmal durch schuldhaftes/vorwerfbares Handeln. Aber genauso haftet ein Autofahrer (und damit die Versicherung) aus der Betriebsgefahr seines Wagens - auch bei nicht schuldhaftem Handeln. Hierunter fällt dein Bremsversagen. https://www.kanzlei-hoenig.de/home/m...etriebsgefahr/ Zitat: "In § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat der Gesetzgeber festgelegt, daß der Halter eines Fahrzeuges für einen Schaden, der mit einem Kraftfahrzeug verursacht wird, automatisch einzustehen hat und zwar, ohne daß ihn ein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls treffen muß. Nach § 18 Abs. 1 StVG gilt dies auch für den Fahrer des Wagens." Daher die Frage: Gibt's denn bei Booten nicht auch die Haftung aus der reinen Betriebsgefahr heraus? Auch ohne schuldhaftes Verhalten? Ich bin sicher, dass es sowas bei einem riesigen Schiff geben muss.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! Geändert von Chili (26.02.2018 um 15:26 Uhr) |
#70
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Zitat:
(wie bei den Beispielen oben)
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#71
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dann nutz mal die Suchfunktion.... wurde hier schon oft behandelt... nur wenn der Eigner eine SChuld am Unfall trifft, tritt die Haftpflicht ein... daher ist ja die eigene Kasko sooooo wichtig...
oder du glaubst es halt weiterhin nicht.
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#72
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Zitat:
Hier geht es aber um ein etwas größeres Schiff. Und da bin ich sicher, dass auch die nicht unerhebliche Betriebsgefahr irgendwie geregelt ist. Kein Hafen und kein Kanalbetreiber würde doch die Betriebsgefahr so eines Koloss auf die eigene Kappe nehmen. Glaube ich einfach nicht. Und wenn es nicht versicherungstechnisch geregelt ist, dann vielleicht vertraglich.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#73
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Das hat mich jetzt interessiert:
§ 92a BinSchG "Im Falle eines Zusammenstoßes von Schiffen besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der den Schiffen oder den an Bord befindlichen Personen oder Sachen durch Zufall oder höhere Gewalt zugefügt worden ist oder dessen Ursachen ungewiss sind." Gut, das ist die Gesetzgebung binnen, behandelt nur Kollisionen von Schiffen untereinander und ob "technischer Defekt" höhere Gewalt ist, das ist auch nicht klar.
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#74
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Zitat:
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#75
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Beim Betreiben eines Motorbootes bestehen nicht umsonst zB HR oder IT auf einer Haftpflichtversicherung. Vielleicht meldet sich ja noch ein Jurist zu Wort. Und selbst wenn du ein Fahrrad fährst und einen umnietest, bist du haftbar. Also über die Brücke gehe ich noch nicht.
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