#51
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wenn du mich meinst, ja.
Registriert seit: 30.04.2010 Ort: Kt. Bern, Schweiz Beiträge: 475 Boot: LYS 16 (selbst gebaut) 747 Danke in 309 Beiträgen
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#52
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Nein, ich meinte den Themenersteller
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#53
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Ich denke auch ja, denn:
Zitat:
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#54
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Ich denke auch-aber weiss es nicht.
Ich meine, dann würden für Ihn andere Voraussetzungen gelten.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#55
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Ja ich bin Schweizer. Weshalb gelten dann andere Voraussetzungen?
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#56
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Zitat:
Dürft ihr dann mit eurem in D oder NL eingelösten Boot, mit 15 PS, resp. das kleiner 20 km/h läuft, auf Schweizer Gewässern, wo ab 8 PS Führerschein gilt, als Urlaubs-Besucher fahren?
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#57
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Zitat:
In der Schweiz gelten zwar 8 PS aber auch für Schweizer gilt auf dem Rhein 5PS da die Schweiz auch unterzeichner der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist. ob man als deutscher in der Schweiz mit 15PS führerschein frei fahren darf weis ich nicht aber bezweifle es mal... in Kroatien benötigt auch jeder ab 1 Ps den Führerschein... In italien braucht man erst ab 40PS einen aber unter deutscher flagge ab 15 PS
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (08.10.2018 um 11:34 Uhr) |
#58
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Hab noch ergänzt
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#59
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Soviel ich weiß, dürfen Holländer mit eigenem Boot auch ohne Führerschein in D fahren, daher könnte auch für die Schweizer dieses Recht gelten
Müsste man mal beim WSA nachfragen Okay, Volker war schneller
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#60
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Zitat:
Schiffsführerausweis: Beträgt die Segelfläche mehr als 15 m2 oder die Motorenleistung mehr als 6 kW, muss der Halter einen nationalen Schiffsführerausweis oder eine internationale Karte zum Führen von Schiffen der entsprechenden Kategorie vorlegen. Geht also nicht, weil ohne Führerausweis aus dem Herkunftsland, gibts ja wohl auch die internationale Karte nicht. So und jetzt wieder zurück zum Rhein
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#61
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(3) Auf dem Rhein ist bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt für das Führen eines Sportbootes Folgendes erforderlich: 1. eine Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1, 2. ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht oder 3. sofern der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert, a) ein im Wohnsitzstaat amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder b) ein internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird. Also ist auch für Holländer deren Boot führerscheinfrei ist auf dem deutschen Rhein ein Führerschein vorgeschrieben...
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#62
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Zitat:
Und Du meinst tatsächlich, die Höhe und Relevanz von Wellengang für ein kleines Schlauchboot aus einem Hotelschiff beurteilen zu können? Grüße Matthias. |
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Zitat:
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#64
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Ich meine, dass für dich als Schweizer mit einem Schweizer Boot bei der Durchfahrt durch deutsche Gewässer, die Schweizer Führerscheinregelungen gelten. Frag doch einfach mal nach
https://www.service-bw.de/organisati...tionseinheit-0 Wie lang ist denn das Zodiak? Klar können die Wellen von den grossen Berufern und Hotelwellen durchaus mächtig sein. Aber, wenn man vorausschauend fährt und keine Angst vor Wasser hat, dann geht das schon-auch mit 8 PS. Ich würde damit allerdings nur bergab fahren.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat Geändert von Barracuda (08.10.2018 um 17:12 Uhr) |
#65
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#66
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Es gelte die Ortansässigen Regeln jedoch unter Schweizer Recht, weil er facktisch unter Schweizer Flagge fährt und das Boot auch als Schweizer Wasserfahrzueg immatrikuliert und versichert ist.
Das ist Ähnlich wie auf dem Bodensee. Als Schweizer Bürger ist das Führen eines Motorbootes bis 8 Ps prüfungsfrei erlaubt. Auf dem Bodensee hingegen nur bis 6 PS. Es gelten desshalb die jeweilgen Regeln auf den Gewässerabschnitten. Und wenn wir in der CH 300 Ps und mehr fahren als Aussenborder, gilt auf dem Bodensee trotzdem die 100 Ps Regelung oder gleich die Ausnahmen die eine BSO haben. Sonst könnte ja jeder wie er will
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#67
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
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da steht im Prinzip das man mit dem Schweizer Binnen-Führerschein (wenn es einen separaten gibt) auf deutschen Binnenwasserstraßen fahren darf.... da steht nichts von Führerschein freiem fahren ... und weiter oben habe ich den aktuellen Text aus der SPortbootführerscheinverordnung eingetragen... dort steht dies explizit genauso drin... Auf Binnenwasserstraßen darf jeder nach den Führerscheinregeln des Heimatlandes fahren (z.B. Italiener mit 40Ps Führerscheinfrei, Holländer bis 20km/h, Schweizer bis 8PS,...). Ausnahme der Rhein: hier gilt auch für Ausländische Sportbootfahrer dass sie im Besitz eines gültigen Führerscheins des Heimatlandes sein müssen ab einer Motorleistung von 5PS
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#69
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https://www.dmyv.de/aktuelles/detail...aed52ce12c52db Hier der maßgebliche Ausschnitt aus dem Link: Allerdings enthalten die Sportbootführerscheinverordnungen sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Bundesgebiet haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine deutsche Fahrerlaubnis zu besitzen. Ihnen wird gestattet, für die Dauer von höchstens einem Jahr zu den fahrerlaubnisrechtlichen Bedingungen ihres Wohnsitzstaates auf deutschen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen Sportboote zu führen. Das Recht des Wohnsitzstaates wird sozusagen befristet auf Deutschland übertragen. Ist in dem betreffenden Staat ein Befähigungsnachweis nicht vorgeschrieben, kann dementsprechend auch in Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
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https://www.gesetze-im-internet.de/spfv/SpFV.pdf Zitat: 5 Besondere Regelungen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt, 2. auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt, 3. Personen beim Führen eines Segelsurfbretts, 4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist, Hiernach wäre es wie du schreibst aber dann kommt Abschnitt (3) zum tragen: (3) Auf dem Rhein ist bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt für das Führen eines Sportbootes Folgendes erforderlich: 1. eine Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1, 2. ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht oder 3. sofern der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert, a) ein im Wohnsitzstaat amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder b) ein internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird. Die Schweiz gehört zweifelsohne zu den Rheinuferstaaten...
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ein Italiener (kein Rheinuferstaat) dürfte auf dem Neckar (für deutsche ab 15PS Führerscheinpflichtig) mit 40PS Führerscheinfrei fahren da in Italien erst ab 40PS ein Führerschein vorgeschrieben ist.
da hier §5 Abschnitt 1 greift. auf dem Rhein dürfte er nicht fahren da für den Rhein dann §5 Abschnitt 3 a und b greift... hier benötigt er ab 5PS den Italienischen Führerschein....
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also unabhängig was im Heimatland für eine PS grenze ist... ist im Prinzip wie in Kroatien.. da darfst du auch nicht mit 15PS Führerschein frei fahren... dort wird der Befähigungsnachweis des Heimatlandes gefordert ab 1PS
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Die grosse normalen Frachter sind meistens nicht das Problem, es sind die sehr grossen Schubverbande von Thyssen und die kleinere 'Wasser Taxi' Schiffe die inder nahe von Gorinchem und Dordrecht herum fahren, von wem ich mal Wellen von 1.5m gesehen habe ....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#75
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Ich hol dann mal Chips und Erdnüsse.
Der eine Aspekt ist. Führerschein pflicht oder nicht. Der andere ist wohl der Gute Rat das Wissen und die Kenntnisse über die Schifffahrt auf den Gewässern zu besitzen und zu beherschen damit man sich selbst und andere nicht gefährdet und dies mit einen betsehen der entsprechenen Prüfung zu bezeugen. Vorallem auf dem Rhein. Meine Meinung |
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