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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Man sollte es dennoch edem selbst überlassen und nicht durch Beiträge von einigen hier schlecht reden.
Wenn es jemand macht, dann hat er seinen Grund un fertisch. Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#52
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unerklärlich bleibt, warum man nicht alle Scheine incl. LRC, SKS u. SSS eintragen lassen kann. Dann hätte die Karte gegenüber der Scheinsammlung in Pappe wirklich Vorteile.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#53
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Zitat:
Zitat:
Wurde oben doch sehr gut und schlüssig erklärt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#54
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Das SRC, UBI und FKN keine Führerscheine sind, braucht m.E. nicht erklärt werden
Die freiwilligen Scheinen SKS usw. sind aber schon irgendwie Sportbootführerscheine und werden ja auch von den gleichen Verbänden ausgegeben. Für den Wassersportler als Person wäre es durchaus von Nutzen alle wassersportrelevanten "Befähigungsnachweise" in einem Dokument vereint zu haben. Konsequenter Weise dann auch noch den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen als Plastikkarte. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#55
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Also auf meinem alten C-Schein steht "Zertifikat" und nicht "Amtlicher Führerschein"...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#56
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soweit ich weiß schließt res. 40 ECE Ergänzungen im ICC keineswegs aus. M.E. hat man da von Seiten Verbänden und Ministerium ein griffiges Format verschlafen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#57
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Wurde jemand schon mal nach einer anderen Befähigung als dem SBF gefragt?
Ich seit 1984 nicht und ich lebe durchgehend am und auf dem Wasser mit seegängiger Ausrüstung auf dem Boot... Also können Scheine und Zeugnisse schön in der Mappe bleiben, während der SBF ja sozusagen "am Mann" zu tragen ist. Gerade bei wechselnden Booten oder Crews. Die sollten lieber mal den Fischereischein überarbeiten... den zückt man andauernd. Aber anderes Thema.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#58
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Zitat:
die haben nicht schlecht gestaunt was die gute Skipperin (hier aus dem Forum) alles hatte..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#59
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Moin moin,
Zitat:
In beiden Verordnungen wird in den Anlagen die Ausführung des jeweiligen Dokuments vollständig beschrieben - die SpFV ist halt vor gar nicht so langer Zeit entsprechend geändert worden, um die Umstellung auf die Kartenführerscheine möglich zu machen, die SportSeeSchV ist verglichen damit schon etwas 'angejahrt'. Die SpFV nimmt in §12 im Übrigen direkt Bezug auf die SportSeeSchV und erklärt die nach dieser Verordnung erworbenen Scheine als ebenfalls gültige Nachweise zum Führen eines Sportboots auf Seeschiffahrtsstraßen, sprich, solange man nicht auf Binnenwasserstraßen unterwegs ist darf man als SKS/SHS/SSS-Inhaber seinen Karten-SBF auch zu Hause lassen. Binnen ist dieser in jedem Fall mitzuführen. Meine Vermutung wäre, daß auch die SportSeeSchV in Zukunft entsprechend überarbeitet wird und die Dokumente (zu denen auch SRC und LRC zählen) entsprechend auf das EU-Scheckkartenformat umgestellt werden... lg, justme |
#60
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ich war gestern da und habe den Tausch beantragt.
Hauptgrund war eigentlich aus 2 mach 1. Ich benutze aber keine Geldbörse mehr sondern nur noch einen I-Clip (PaidLink) Man hatte mir angeboten die alten Scheine zurück zu bekommen, jedoch entwertet (mit Loch ungültig gemacht) Mal sehen wie lange ich jetzt warten muss. Hamburger Hafenpatent ist weiterhin aus Pappe. Binnen A Patent jedoch auch in Kartenformat. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#61
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Zitat:
Ich habe z.B. ein "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I", beinhaltet UBI und SRC. Da könnte, aber werde ich nicht, einen Schein in zwei "umtauschen". Letztendlich ist es willkürlich festgelegt was wie zusammengefasst oder geteilt wird. Muss ja auch keinen Sinn machen, denn jede "Umschreibung" lässt die Kassen Klingeln, von den Verbänden bis zur Bundesdruckerei Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#62
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Zitat:
Aber man muß doch auch nicht alles rational begründen, sonst sollte man zuerst auf das Bootfahren verzichten.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#63
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Solltest Du eine Ersatzausfertigung Deines Befähigungsnachweises benötigen oder auch nur freiwillig wünschen würdest Du statt Deines BZ I eine Neuausfertigung eines UBI und eines SRC bekommen, das steht auch so im Vorwort der von Dir verlinkten Broschüre ("Ersatzausfertigungen für ABZ und BZ I werden nicht mehr ausgestellt. Bei diesen kann lediglich eine Neuausstellung in die derzeit gültigen Zeugnisse erfolgen") Zitat:
Edit: und zu der gesamten Sache, ich finde die Ausfertigung im EU-Scheckkartenformat tatsächlich gut - ich habe die personenbezogenen Dokumente, also Führerscheine und Funkbetriebszeugnisse gerne im Portemonnaie, die fahrzeugbezogenen Dokumente wie Kleinfahrzeugausweis und Frequenzzuteilungsurkunde bzw. Ship Station Licence sind in der Bordtasche. Grund ist ganz einfach - könnte ja sein, daß ich auch mal ein anderes als das eigene Boot fahre, da muß ich nicht unbedingt die komplette Mappe mit den Bootsunterlagen (wo ich zumindest dann auch noch Versicherungsschein usw. dabei habe) mitschleppen, zumal ich die generell nicht einfach so dabei habe... lg, justme Geändert von justme (09.02.2019 um 09:08 Uhr) Grund: Erweitert
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#64
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Das ist doch nicht so schwer! Den Befähigungsnachweis für die Bedienung eines Autokrans trägt mir ja auch niemand in den „Kfz-Führerschein“ ein. Warum sollte also die Funkerei in den SpoBoFüSch eingetragen werden?
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Gruß Mirko |
#65
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@justme
Noch ein "Danke" zu Fuß für den sachlich umfangreichen Beitrag.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#66
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@justme
Danke für Deine umfangreichen Ausführungen zu den unterschiedlichen Rechtsverordnungen. Gerade das "BZ 1" zeigt doch aber, dass es trotz unterschiedlicher Rechtsverordnungen, möglich ist (bzw. war) Binnen- und Seefunk m. E. anwenderfreundlich in einem Dokument zu vereinen. Für den SKS ist eine Bedingung der Besitz des SBF-See, damit sind diese beiden Rechtsverordnungen ja auch wieder verknüpft. Ein Sprichwort sagt: Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#67
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Moin moin,
ich denke auch, daß man da im Laufe der Zeit eine Vereinfachung bzw. Vereinheitlichung bekommen wird, das Problem ist halt, daß dafür jede einzelne (und noch weitere, die ich gar nicht angeführt hatte) der obigen Verordnungen dafür geändert werden muß - und solche Prozesse dauern halt einfach. Bei Deinem BZ I war es damals deutlich einfacher - als das ausgestellt wurde gab es noch gar kein explizites UBI, die Berechtigung zum Binnenschiffahrtsfunk war einfach Bestandteil der Seefunkberechtigung. Angeblich gibt es durchaus Bestrebungen, so etwas in Zukunft wieder zu erreichen weil die Rechtsgrundlage, zusätzlich zum SRC noch eine explizite Berechtigung für den Binnenschiffahrtsfunk zu verlangen seit der letzten Änderung des RAINWAT nicht mehr so ganz hundertprozentig auf sicheren Füßen steht: Anhang 1 Abs. 1.2 des RAINWAT in der aktuellen Ausführung schreibt dazu
Und diese Zeugnisse sind für non-SOLAS-Schiffe eben genau LRC und SRC, siehe VO Funk. Von daher wäre meine persönliche Vermutung, daß es in genau diesem Bereich als Nächstes zu einer Überarbeitung (in dem Fall der BinSchSprV) kommt und am Ende in jedem Fall eine Scheckkarte als Zertifikat herauskommt (und evtl. die SRC- und LRC-Prüfung mit Binnenschiffahrtsanteilen ergänzt wird und dafür das eigenständige UBI zusätzlich zu diesen entfällt). Ansonsten landet man bei diesem Thema aber tatsächlich recht schnell in Bereichen, wo man jemanden braucht, der Spezialist für Verwaltungsrecht (europ.) ist, um da wirklich durchzusteigen... lg, justme Geändert von justme (10.02.2019 um 10:55 Uhr) Grund: Umformatiert |
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