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  #51  
Alt 08.02.2019, 08:22
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Wie immer, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht

Gruß Lutz
Man sollte es dennoch edem selbst überlassen und nicht durch Beiträge von einigen hier schlecht reden.
Wenn es jemand macht, dann hat er seinen Grund un fertisch.

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  #52  
Alt 08.02.2019, 09:10
horstj horstj ist offline
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unerklärlich bleibt, warum man nicht alle Scheine incl. LRC, SKS u. SSS eintragen lassen kann. Dann hätte die Karte gegenüber der Scheinsammlung in Pappe wirklich Vorteile.
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  #53  
Alt 08.02.2019, 09:15
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Zitat:
Zitat von Der_Stefan Beitrag anzeigen
Bei manchen Antworten hier stockt mir der Atem. Lasst doch jeden nach seiner Façon glücklich werden. Aber dann hier von "Geldschneiderei" zu sprechen - bei einem FREIWILLIGEN Schritt - ist übertrieben.

Geldschneiderei wäre es, wenn es einen Umtauschzwang gäbe - den es nicht gibt. Und wieso sollten auf einem Führerschein andere Qualifikationen (SRC, UBI, FKN) vermerkt sein - das sind keine Führerscheine. Im Automobilbereich wird eine FIA-Lizenz (und das entspricht noch am ehesten einem Führerschein) auch nicht in den Führerschein eingetragen.

Ja, ich habe die neue Karte. Zuerst sogar widerwillig, aber nach dem Bestehen eines weiteren Führerscheines gab es die Karte mit allem - und die alten waren weg. Nun ist die Karte im Portemonnaie (Secrid) und immer dabei. Vorher waren die Scheine mit den Bootspapieren zusammen im Boot - da hatte ich sie aber auch mal vergessenen stand im Urlaub ohne da. Zahlen musste ich auch - hätte aber auch für die Erweiterung der Papierscheine früher zahlen müssen.

Mein Fazit: Wer gerne den Bootsführerschein im Kartenfach haben möchte - kann ganz bequem für wenig Geld tauschen.

Wer die alten Papierscheine mag - und von der reduzierten Anzahl und dem kleineren Format keinen Vorteil hat - muss nicht umtauschen, muss keine 39 EUR ausgeben und kann auch glücklich sein.

Leben und Leben lassen - ohne zu missionieren. Habe fertig.
Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
unerklärlich bleibt, warum man nicht alle Scheine incl. LRC, SKS u. SSS eintragen lassen kann. Dann hätte die Karte gegenüber der Scheinsammlung in Pappe wirklich Vorteile.

Wurde oben doch sehr gut und schlüssig erklärt.
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  #54  
Alt 08.02.2019, 09:29
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wurde oben doch sehr gut und schlüssig erklärt.
Das SRC, UBI und FKN keine Führerscheine sind, braucht m.E. nicht erklärt werden

Die freiwilligen Scheinen SKS usw. sind aber schon irgendwie Sportbootführerscheine und werden ja auch von den gleichen Verbänden ausgegeben.

Für den Wassersportler als Person wäre es durchaus von Nutzen alle wassersportrelevanten "Befähigungsnachweise" in einem Dokument vereint zu haben.
Konsequenter Weise dann auch noch den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen als Plastikkarte.

Gruß Lutz
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  #55  
Alt 08.02.2019, 09:56
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Also auf meinem alten C-Schein steht "Zertifikat" und nicht "Amtlicher Führerschein"...
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  #56  
Alt 08.02.2019, 10:21
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wurde oben doch sehr gut und schlüssig erklärt.
soweit ich weiß schließt res. 40 ECE Ergänzungen im ICC keineswegs aus. M.E. hat man da von Seiten Verbänden und Ministerium ein griffiges Format verschlafen.
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  #57  
Alt 08.02.2019, 11:41
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Wurde jemand schon mal nach einer anderen Befähigung als dem SBF gefragt?

Ich seit 1984 nicht und ich lebe durchgehend am und auf dem Wasser mit seegängiger Ausrüstung auf dem Boot...
Also können Scheine und Zeugnisse schön in der Mappe bleiben, während der SBF ja sozusagen "am Mann" zu tragen ist. Gerade bei wechselnden Booten oder Crews.

Die sollten lieber mal den Fischereischein überarbeiten... den zückt man andauernd. Aber anderes Thema.
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  #58  
Alt 08.02.2019, 11:52
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wurde jemand schon mal nach einer anderen Befähigung als dem SBF gefragt?
.
war im Spätjahr bei einer Funkscheinkontrolle dabei.... (inkl Zulassung)

die haben nicht schlecht gestaunt was die gute Skipperin (hier aus dem Forum) alles hatte..
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #59  
Alt 08.02.2019, 12:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das SRC, UBI und FKN keine Führerscheine sind, braucht m.E. nicht erklärt werden

Die freiwilligen Scheinen SKS usw. sind aber schon irgendwie Sportbootführerscheine und werden ja auch von den gleichen Verbänden ausgegeben.

Für den Wassersportler als Person wäre es durchaus von Nutzen alle wassersportrelevanten "Befähigungsnachweise" in einem Dokument vereint zu haben.
Konsequenter Weise dann auch noch den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen als Plastikkarte.

Gruß Lutz
SKS, SHS und SSS sind eben gerade keine Sportbootführerscheine nach der "Verordnung über das Führen von Sportbooten" aka SpFV sondern Befähigungsnachweise nach der "Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen" oder auch SportSeeSchV.
In beiden Verordnungen wird in den Anlagen die Ausführung des jeweiligen Dokuments vollständig beschrieben - die SpFV ist halt vor gar nicht so langer Zeit entsprechend geändert worden, um die Umstellung auf die Kartenführerscheine möglich zu machen, die SportSeeSchV ist verglichen damit schon etwas 'angejahrt'.
Die SpFV nimmt in §12 im Übrigen direkt Bezug auf die SportSeeSchV und erklärt die nach dieser Verordnung erworbenen Scheine als ebenfalls gültige Nachweise zum Führen eines Sportboots auf Seeschiffahrtsstraßen, sprich, solange man nicht auf Binnenwasserstraßen unterwegs ist darf man als SKS/SHS/SSS-Inhaber seinen Karten-SBF auch zu Hause lassen. Binnen ist dieser in jedem Fall mitzuführen.

Meine Vermutung wäre, daß auch die SportSeeSchV in Zukunft entsprechend überarbeitet wird und die Dokumente (zu denen auch SRC und LRC zählen) entsprechend auf das EU-Scheckkartenformat umgestellt werden...

lg, justme
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  #60  
Alt 08.02.2019, 13:01
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ich war gestern da und habe den Tausch beantragt.
Hauptgrund war eigentlich aus 2 mach 1.
Ich benutze aber keine Geldbörse mehr sondern nur noch einen I-Clip (PaidLink)

Man hatte mir angeboten die alten Scheine zurück zu bekommen, jedoch entwertet (mit Loch ungültig gemacht)

Mal sehen wie lange ich jetzt warten muss.

Hamburger Hafenpatent ist weiterhin aus Pappe.
Binnen A Patent jedoch auch in Kartenformat.

Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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Alt 08.02.2019, 18:36
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... Meine Vermutung wäre, daß auch die SportSeeSchV in Zukunft entsprechend überarbeitet wird und die Dokumente (zu denen auch SRC und LRC zählen) entsprechend auf das EU-Scheckkartenformat umgestellt werden...

lg, justme
Nun ja, UBI zählt dann ja wohl zum SBF-Bin und das SRC durchaus auch zum SBF-See.

Ich habe z.B. ein "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I", beinhaltet UBI und SRC.
Da könnte, aber werde ich nicht, einen Schein in zwei "umtauschen".

Letztendlich ist es willkürlich festgelegt was wie zusammengefasst oder geteilt wird.
Muss ja auch keinen Sinn machen, denn jede "Umschreibung" lässt die Kassen Klingeln, von den Verbänden bis zur Bundesdruckerei

Gruß Lutz
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Alt 08.02.2019, 20:33
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Oh Mann,

dann nenne mir mal einen rationalen Grund weswegen du 40 Euro ausgibst, um den Schein in ne Karte zu tauschen. Bin gespannt.
Ganz einfach, weil er es möchte und die Karte ständig im Portemonnaie am Mann hat.

Aber man muß doch auch nicht alles rational begründen,

sonst sollte man zuerst auf das Bootfahren verzichten.
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Alt 09.02.2019, 09:01
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nun ja, UBI zählt dann ja wohl zum SBF-Bin und das SRC durchaus auch zum SBF-See.
Es ist nicht unbedingt wichtig wozu das jeweilige Dokument zählt, sondern aufgrund welcher Rechtsverordnung es ausgestellt und in welcher Rechtsverordnung es definiert ist.
  • Für SKS, SHS und SSS sind es Anlage 1, Anlage 1a und Anlage 2 der Sportseeschifferscheinverordnung
  • LRC und SRS finden sich ebenfalls in der SportSeeSchV, und zwar in Anlage 2b und Anlage 2a
  • Das UBI wiederum ist ganz woanders definiert, nämlich in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk aka BinSchSprFunkV, und zwar in Anlage 1 (für vom WSA ausgestellte UBI) oder in Anlage 2 (für die von den Verbänden DSV und DMYV ausgestellten amtlich anerkannten UBI). Wer wissen möchte, wie die denn nun aussehen kann sich das archivierte BGBl. I 2002, 4576 anschauen.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich habe z.B. ein "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I", beinhaltet UBI und SRC.
Da könnte, aber werde ich nicht, einen Schein in zwei "umtauschen".
Das ist zwar in der Sache richtig, aber im Wortlaut nicht: Du besitzt kein UBI (und auch kein SRC), sondern darfst am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen aufgrund der Tatsache, daß Du ein Inhaber eines "Funkzeugnisses, das vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt worden ist und zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt.", siehe §4 Abs. 3 Nr 4 BinSchSprFunkV, bist. Für den Seefunkdienst ist es analog die Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung SchSV, die besagt, daß Du auch ohne SRC, aber als Inhaber eines früheren Sprechfunkzeugnisses am Seefunkdienst teilnehmen darfst.
Solltest Du eine Ersatzausfertigung Deines Befähigungsnachweises benötigen oder auch nur freiwillig wünschen würdest Du statt Deines BZ I eine Neuausfertigung eines UBI und eines SRC bekommen, das steht auch so im Vorwort der von Dir verlinkten Broschüre ("Ersatzausfertigungen für ABZ und BZ I werden nicht mehr ausgestellt. Bei diesen kann lediglich eine Neuausstellung in die derzeit gültigen Zeugnisse erfolgen")

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Letztendlich ist es willkürlich festgelegt was wie zusammengefasst oder geteilt wird.
Muss ja auch keinen Sinn machen, denn jede "Umschreibung" lässt die Kassen Klingeln, von den Verbänden bis zur Bundesdruckerei

Gruß Lutz
Ob man das jetzt unbedingt als 'willkürlich' bezeichnen kann mag ich nicht beurteilen - es sind halt diverse verschiedene Rechtsgrundlagen, auf denen die vom Führer eines Sportbootes ggf. mitzuführenden Dokumente beruhen, daher lassen die sich eben nicht ganz so einfach auf ein einzelnes Dokument zusammenführen. Aber das es für die allermeisten Dokumente keine Ablaufdatum gibt, sondern die vorherigen Befähigungsnachweise jeweils weiterhin ebenfalls als gültige Nachweise anerkannt werden sehe ich nicht so sehr, daß das jetzt unbedingt die Kassen klingeln lässt... man muß ja nicht, man kann umschreiben.

Edit: und zu der gesamten Sache, ich finde die Ausfertigung im EU-Scheckkartenformat tatsächlich gut - ich habe die personenbezogenen Dokumente, also Führerscheine und Funkbetriebszeugnisse gerne im Portemonnaie, die fahrzeugbezogenen Dokumente wie Kleinfahrzeugausweis und Frequenzzuteilungsurkunde bzw. Ship Station Licence sind in der Bordtasche. Grund ist ganz einfach - könnte ja sein, daß ich auch mal ein anderes als das eigene Boot fahre, da muß ich nicht unbedingt die komplette Mappe mit den Bootsunterlagen (wo ich zumindest dann auch noch Versicherungsschein usw. dabei habe) mitschleppen, zumal ich die generell nicht einfach so dabei habe...

lg, justme

Geändert von justme (09.02.2019 um 09:08 Uhr) Grund: Erweitert
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Das ist doch nicht so schwer! Den Befähigungsnachweis für die Bedienung eines Autokrans trägt mir ja auch niemand in den „Kfz-Führerschein“ ein. Warum sollte also die Funkerei in den SpoBoFüSch eingetragen werden?
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Gruß Mirko
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  #65  
Alt 09.02.2019, 09:17
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@justme

Noch ein "Danke" zu Fuß für den sachlich umfangreichen Beitrag.
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  #66  
Alt 09.02.2019, 17:40
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@justme
Danke für Deine umfangreichen Ausführungen zu den unterschiedlichen Rechtsverordnungen.

Gerade das "BZ 1" zeigt doch aber, dass es trotz unterschiedlicher Rechtsverordnungen, möglich ist (bzw. war) Binnen- und Seefunk m. E. anwenderfreundlich in einem Dokument zu vereinen.

Für den SKS ist eine Bedingung der Besitz des SBF-See, damit sind diese beiden Rechtsverordnungen ja auch wieder verknüpft.

Ein Sprichwort sagt:
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

Gruß Lutz
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  #67  
Alt 10.02.2019, 10:54
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Moin moin,
ich denke auch, daß man da im Laufe der Zeit eine Vereinfachung bzw. Vereinheitlichung bekommen wird, das Problem ist halt, daß dafür jede einzelne (und noch weitere, die ich gar nicht angeführt hatte) der obigen Verordnungen dafür geändert werden muß - und solche Prozesse dauern halt einfach.
Bei Deinem BZ I war es damals deutlich einfacher - als das ausgestellt wurde gab es noch gar kein explizites UBI, die Berechtigung zum Binnenschiffahrtsfunk war einfach Bestandteil der Seefunkberechtigung. Angeblich gibt es durchaus Bestrebungen, so etwas in Zukunft wieder zu erreichen weil die Rechtsgrundlage, zusätzlich zum SRC noch eine explizite Berechtigung für den Binnenschiffahrtsfunk zu verlangen seit der letzten Änderung des RAINWAT nicht mehr so ganz hundertprozentig auf sicheren Füßen steht:

Anhang 1 Abs. 1.2 des RAINWAT in der aktuellen Ausführung schreibt dazu
  • "Die Zeugnisse, die nach den Bestimmungen des Artikels 47 der VO Funk erteilt wurden, berechtigen den Inhaber ebenfalls zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle im Binnenschifffahrtsfunk."

Und diese Zeugnisse sind für non-SOLAS-Schiffe eben genau LRC und SRC, siehe VO Funk. Von daher wäre meine persönliche Vermutung, daß es in genau diesem Bereich als Nächstes zu einer Überarbeitung (in dem Fall der BinSchSprV) kommt und am Ende in jedem Fall eine Scheckkarte als Zertifikat herauskommt (und evtl. die SRC- und LRC-Prüfung mit Binnenschiffahrtsanteilen ergänzt wird und dafür das eigenständige UBI zusätzlich zu diesen entfällt).

Ansonsten landet man bei diesem Thema aber tatsächlich recht schnell in Bereichen, wo man jemanden braucht, der Spezialist für Verwaltungsrecht (europ.) ist, um da wirklich durchzusteigen...

lg, justme

Geändert von justme (10.02.2019 um 10:55 Uhr) Grund: Umformatiert
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