|
Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich weiß wo ich sowas legal erledigen lasse und wo man nicht hinzufahren braucht. MFG René
__________________
MFG René |
#52
|
||||
|
||||
Das mit den Gurten-Nichteinbauen ist schon ok,
wenn es keine zugelassene Einbauergänzungen gibt, die die Last auch auffangen könnten. Nur so einfach irgendwie anschrauben, ist sinnvollerweise halt nicht.
__________________
Gruß, Klaus www.aluriverboat.de oder aktuell http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ... |
#53
|
|||
|
|||
Vielleicht waren sie ja nicht Bauargeprüft und somit nicht zulassungsfähig, dann wäre das vollkommen korrekt. Vielleicht hatte der Prüfer auch einfach nur einen schlechten Tag, wer weiß. Grundsätzlich sind sicherheitsrelevante Eingriffe jedoch IMMER zulässig und dem stehen keinen Bedenken hinsichtlich der Originalität (Zulassung) entgegen.
Ist halt wie mit Positionslichtern: WENN man welche dranschraubt, MÜSSEN es auch zugelassene sein. |
#54
|
||||
|
||||
Zitat:
Alles mit "TÜV"-Segen und Eintragung im FZGBrief/Schein. MFG René
__________________
MFG René |
#55
|
||||
|
||||
Zitat:
Zum anbringen der Gurte hätte der Holm angebohrt werden müssen. Das erlaubten sie nicht. Hab mir das damals schriftlich bestätigen lassen. |
#56
|
||||
|
||||
Zitat:
Ok damals fühlte der TÜV sich auch noch als Staatsorgan und war so richtig bescheuert. Selbst ne Trailerwinde brauchte ne BE. Wir hatten am Kastenanhänger ne Winde um mit Rampen Rollwagen hochzuziehen. Die haben wir damals alle 2 Jahre für 1-2h abgeschraubt um die HU zu bestehen. MFG René
__________________
MFG René |
#57
|
||||
|
||||
Zitat:
Und das ist auch gut so. Nichts für ungut, aber ich möchte mich nicht in ein Auto setzen und einen Gurt anziehen, den irgendwer mal irgendwomit irgendwo irgendwie angeschraubt hat - oder?
__________________
Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#58
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber bei diesem Punkt würde ich gern noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückkommen, wo ja nicht irgendein Laie sein Boot umgebastelt hat, sondern ein wohl nicht ganz unvermögender Eigner sein (nach den Bildern zu urteilen) tadellos gepflegtes Schiff von einer Werft verschlimmbessern ließ. Und hier könnte die Empfehlung der Kommission schon greifen, wenn nämlich durch die Einführung gewisser Mindeststabilitätskriterien die Werft in Haftung genommen werden und sich nicht, wie meiner Meinung nach hier geschehen, durch die im Bericht zitierten Maßnahmen absichern könnte. Fünfzehn Grad Krängung ist ja nun wirklich nicht besonders viel und ich hätte auch, ehrlich gesagt, bei vier Windstärken auf einem Pott dieser Größe von selbst wohl keine Rettungsweste übergezogen. Soviel zur gefühlten Sicherheit Wenn ich von einem Hinterhofschrauber ein Boot kaufe, wäre ich recht vorsichtig, vor allem, wenn es auch noch z.T. oder vollständig selbst entworfen wäre. Wäre ich in der Lage für viele, viele Kiloeuro ein "werftgepflegtes", "werftumgebautes" Schiff zu erstehen, hätte ich wohl eine etwas andere Erwartungshaltung. grüße ralf |
#59
|
||||
|
||||
Hey Ralf, ich verticke meinen Kahn eh nicht !
Ist aber echt so, Dimensionierung und Stabilität müssen schon überprüfbar passen, sonst ist was ziemlich im daneben. Warum kein gerechneter Stabilitätsnachweis oder Stabilitäts/Krängungstest für grundlegende Umbauten, z.B. neues Rigg oder Einzelbau? Nicht unbedingt als gesetzliche Pflicht und Zulassungsvoraussetzung, wohl aber unbedingt als Empfehlung! Gruß Bernd |
|
|