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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #51  
Alt 06.12.2006, 16:15
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Zitat:
Zitat von TageDieb
Ja, so hatte ich das auch verstanden. Aber soweit ich weiss, darf man doch auch z. B. von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage umbauen, da sicherer.
Also Gurte nicht zu erlauben, ist schon ein starkes Stueck, Originalitaet hin oder her!

(Tut mir leid, dass ich vom Thema abweiche...)

Gruss
Mario
Sagen wirs mal so. Da hatte der TÜVfel wohl nen schlechten Tag.

Ich weiß wo ich sowas legal erledigen lasse und wo man nicht hinzufahren braucht.

MFG René
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  #52  
Alt 06.12.2006, 17:38
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Das mit den Gurten-Nichteinbauen ist schon ok,
wenn es keine zugelassene Einbauergänzungen gibt,
die die Last auch auffangen könnten.

Nur so einfach irgendwie anschrauben, ist sinnvollerweise halt nicht.
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Gruß, Klaus

www.aluriverboat.de oder aktuell
http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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  #53  
Alt 06.12.2006, 18:00
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Vielleicht waren sie ja nicht Bauargeprüft und somit nicht zulassungsfähig, dann wäre das vollkommen korrekt. Vielleicht hatte der Prüfer auch einfach nur einen schlechten Tag, wer weiß. Grundsätzlich sind sicherheitsrelevante Eingriffe jedoch IMMER zulässig und dem stehen keinen Bedenken hinsichtlich der Originalität (Zulassung) entgegen.

Ist halt wie mit Positionslichtern: WENN man welche dranschraubt, MÜSSEN es auch zugelassene sein.
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  #54  
Alt 06.12.2006, 18:07
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Zitat:
Zitat von hakl
Das mit den Gurten-Nichteinbauen ist schon ok,
wenn es keine zugelassene Einbauergänzungen gibt,
die die Last auch auffangen könnten.

Nur so einfach irgendwie anschrauben, ist sinnvollerweise halt nicht.
Dann erzähl ich dir mal besser nicht wie wir(mein Lehrbetrieb) in Ducato bzw Daily Kastenwagen zusätzliche Sitzbänke nachgerüstet haben.

Alles mit "TÜV"-Segen und Eintragung im FZGBrief/Schein.

MFG René
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  #55  
Alt 06.12.2006, 18:12
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Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von TageDieb
Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von Volker
auch im Oldtimer-Auto würde ich Sicherheitsgurte einbauen
Das wollte ich mal bei einem VW Bulli Bj. 62 machen.
Der TÜV hat es nicht erlaubt.
Der TUEV hat nicht erlaubt, Sicherheitsgurte einzubauen...? Das gibts ja nicht!

Gruss
Mario
Ich vermute mal das dann die Oldtimerzulassung futsch gewesen wäre, weil das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand gewesen wäre.

MFG René
Es ging nicht um Oldtimerzulassung, die hatte ich gar nicht. Ich fuhr das Auto so Mitte der 80iger.
Zum anbringen der Gurte hätte der Holm angebohrt werden müssen. Das erlaubten sie nicht. Hab mir das damals schriftlich bestätigen lassen.
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  #56  
Alt 06.12.2006, 18:17
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Es ging nicht um Oldtimerzulassung, die hatte ich gar nicht. Ich fuhr das Auto so Mitte der 80iger.
Zum anbringen der Gurte hätte der Holm angebohrt werden müssen. Das erlaubten sie nicht. Hab mir das damals schriftlich bestätigen lassen.

Ok damals fühlte der TÜV sich auch noch als Staatsorgan und war so richtig bescheuert. Selbst ne Trailerwinde brauchte ne BE.

Wir hatten am Kastenanhänger ne Winde um mit Rampen Rollwagen hochzuziehen. Die haben wir damals alle 2 Jahre für 1-2h abgeschraubt um die HU zu bestehen.

MFG René
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  #57  
Alt 06.12.2006, 20:33
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Zitat:
Zitat von hakl
Das mit den Gurten-Nichteinbauen ist schon ok,
wenn es keine zugelassene Einbauergänzungen gibt,
die die Last auch auffangen könnten.

Nur so einfach irgendwie anschrauben, ist sinnvollerweise halt nicht.
Die "Reinforcement B-Pillar" Verstärkung B-Säule und die "Reinforcement Belt Fix" Verstärkung-Gurtbefestigung sind so ziemlich die einzigen Blechteile an der Karosse, an welche sogenannte "legal requirements" gebunden sind. Das bedeutet, daß gesetzlich vorgeschrieben nur Teile verbaut dürfen, die zB Mindestblechdicken (auch nach dem Tiefziehen) haben.
Und das ist auch gut so.

Nichts für ungut, aber ich möchte mich nicht in ein Auto setzen und einen Gurt anziehen, den irgendwer mal irgendwomit irgendwo irgendwie angeschraubt hat - oder?
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #58  
Alt 06.12.2006, 21:05
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Zitat:
Nichts für ungut, aber ich möchte mich nicht in ein Auto setzen und einen Gurt anziehen, den irgendwer mal irgendwomit irgendwo irgendwie angeschraubt hat - oder?
Natürlich nicht, den Unterschied zum Einbau eines Autoradios wird ja wohl jeder erkennen

Aber bei diesem Punkt würde ich gern noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückkommen, wo ja nicht irgendein Laie sein Boot umgebastelt hat, sondern ein wohl nicht ganz unvermögender Eigner sein (nach den Bildern zu urteilen) tadellos gepflegtes Schiff von einer Werft verschlimmbessern ließ.

Und hier könnte die Empfehlung der Kommission schon greifen, wenn nämlich durch die Einführung gewisser Mindeststabilitätskriterien die Werft in Haftung genommen werden und sich nicht, wie meiner Meinung nach hier geschehen, durch die im Bericht zitierten Maßnahmen absichern könnte.
Fünfzehn Grad Krängung ist ja nun wirklich nicht besonders viel und ich hätte auch, ehrlich gesagt, bei vier Windstärken auf einem Pott dieser Größe von selbst wohl keine Rettungsweste übergezogen.
Soviel zur gefühlten Sicherheit

Wenn ich von einem Hinterhofschrauber ein Boot kaufe, wäre ich recht vorsichtig, vor allem, wenn es auch noch z.T. oder vollständig selbst entworfen wäre.

Wäre ich in der Lage für viele, viele Kiloeuro ein "werftgepflegtes", "werftumgebautes" Schiff zu erstehen, hätte ich wohl eine etwas andere Erwartungshaltung.

grüße

ralf
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  #59  
Alt 06.12.2006, 22:35
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Bernd1972 Bernd1972 ist offline
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Hey Ralf, ich verticke meinen Kahn eh nicht !

Ist aber echt so, Dimensionierung und Stabilität müssen schon überprüfbar passen, sonst ist was ziemlich im daneben.
Warum kein gerechneter Stabilitätsnachweis oder Stabilitäts/Krängungstest für grundlegende Umbauten, z.B. neues Rigg oder Einzelbau? Nicht unbedingt als gesetzliche Pflicht und Zulassungsvoraussetzung, wohl aber unbedingt als Empfehlung!

Gruß
Bernd
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