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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Grundsätzlich werden Verkehrszeichen von oben nach unten gelesen.
Das lernt man in der Fahrschule. ![]() Zeichen 1 ist das Verbotsschild B.5: Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten (BinSchStrO § 6.26 Nummer 2 Satz 2, § 6.28 Nummer 2 Satz 2 und § 6.29 Nummer 2 Satz 1) Ergo: Jeder muss unter bestimmten Bedingungen an diesem Schild anhalten. Das zweite weiße Schild "Sport" ist ein Schild, das ergänzende Erklärungen oder Hinweise gibt und die "bestimmten Bedingungen" nennt. Das Schild wird unter dem Hauptzeichen angebracht. In diesem konkreten Fall wird das Gebot anzuhalten auf SPORT-Boote begrenzt. (Ähnlicher Fall: Verbot des Festmachens, Zusatzschild "Sport" = hier dürfen keine Sportler festmachen) Dort könnte auch "Zoll" stehen oder "Fähre" was dann allerdings nicht bedeuten würde, dass da nur Zollboote oder eine Fähre anhalten müssen ![]() ![]() Auf Schild Nr3 ist dann für Dummies noch Klein-klein geschrieben was zu tun ist, wenn man doch irgendwann weiterfahren möchte. ![]() Das ist eine erläuternde Ergänzung und mit freundlicher Absicht vom WSA dort aufgestellt worden. ![]() Zitat:
Klaus, der keine andere Interpretation sieht
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.
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#52
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Hallo Stefan, probier's doch einfach mal aus mit Deiner Argumentation, über die Brücke zu fahren.
Wie Du die Polizei dann dazu bewegst, Dich zum Bankautomaten zu chauffieren, damit Du dort Dein Verwarngeld beschaffst, weißt Du ja seit diesem Thread ![]()
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Kollegiale Grüße, Sascha |
#53
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Viel zu Billig und da müsste es für viel Dinge Sofort Punkte geben das Leute mal bisschen Nach denken aber das fehlt vielen auf dem Wasser mit irgend kleinen Böötchen...
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#54
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Ist selten, daß ich mich einmische.
Die gelassene Einstellung von Federball hat mir gefallen, deshalb habe ich weitergelesen. Und der Kommentar von Schleusenmeister auch. Als Speditionskaufmann hatte ich früher viele "Kontakte" mit der Polizei, immer freundlich, höflich und mit Humor und hilfsbereit, auch wenn ich mal was "verbrochen" hatte. Die sind auch froh, wenn sie es mal mit einem freundlichen Menschen zu tun haben an Stelle eines Krakeelers. Und auch auf dem Wasser sind mir die Entenschützer auf Groß-Wasserstrassen oder sonst im Binnenland schon mehrmals recht nahe gekommen, und das hat sich dann genauso abgespielt. Einer der Poster hatte einen Auszug aus einem Verordnungs-Text geschickt, dort war erwähnt, daß muskelbetriebene Fahrzeuge die Brücke nicht überqueren durften. Vorher schon hatte ich mich gefragt, welchen Sinn die Vorschrift, nur im Verband für unsereins haben sollte, in dem Moment wurde es dann logisch. Allerdings würde ich mir vor der Planung einer längeren Tour den Flussführer vom DKV und evtl. noch ergänzende Litaratur über das Revier aktualiseren und ich gehe davon aus, daß das Befahrungs-Verbot dort erwähnt ist, ich durchforste jetzt mein diesbezügliches Material nicht extra. Nun haben wir alle die aktuellen Seekarten an Bord und zu Hause zur Vorbereitung von Touren, soweit wir auf der Nordsee rumrüsen - hoffe ich doch zumindest. Und ich habe mir mal die Frage gestellt, ob Motorbootfahrer sowas Binnen nicht benutzen? Gruss aus Coesfeld, Dieter |
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