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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#1
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.....im Nachhinein fast witzig:
Wer das Hinweisschild (sinngemäß) "Die Brücke darf nur im Sportbootekonvoi oder zusammen in Verbindung mit einem Motorschiff überquert werden. Ohne UKW ist an einer Gegensprechsäule festzumachen, und mit dem WSA abzusprechen wie es nun geht" (UKW hatte ich offiziell nicht an Bord) missachtet, weil kilometerweit kein Sportboot - geschweige denn Konvoi, sowie bis zum Horizont kein Motorschiff zu sehen ist, dem droht eine Anzeige des WSA, die dann das Einschreiten des Entenschutzes zur Folge hat. An der nächsten Schleuse warten also 2 Polizeibeamte auf mich " Sind Sie das mit der SY Nangiala?" "Ja" - da ahnte ich schon was. Erklärung meines Fehlverhaltens - "Sind sie mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung einverstanden?" Auch "Ja". Schleuse geht bergab - Zuruf : "am liegenden Polizeiboot ist gleich danach ein Sportbootanleger - dort treffen wir uns!" Dort standen dann die beiden Polizisten mit ihrem Dienst SUV. Ich habe mit einer nicht geringen Summe gerechnet, + erklärt, dass mein Bargeldbestand begrenzt ist (Karte ging nicht). Da hat also einer auf mein (offenes) Boot aufgepasst, der andere mich in seinen SUV eingeladen, und zur Bank gefahren. Auf dem Rückweg hat er gefragt, ob ich noch in einen Supermarkt will, um einzukaufen ![]() ![]() Grüße, Reinhard
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#2
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Cool. Du bist nicht der Erste und auch nicht der Letzte. Das ist da Tagesgeschäft.
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#3
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Lach, wir hatten auch keinen Funk an Bord und ebenfalls weit und breit nix zu sehen von anderen Sportbooten oder Berufsschiffen.
Hab dann einfach dort angerufen und gefragt "wann und wie" …. Antwort: von hinten kommt erst mal nix und von vorne dauert auch noch länger, wir könnten also einfach durch fahren, aber es wäre echt lieb, wenn wir mal nach dem Sportboot kurz vor Ende der Überführung schauen würden. die hätten wohl einen Antriebsschaden und die 5 Sportboote vor uns hätten Hilfe verweigert …. Also Gas und dann den Stahlpott längs an unser 7m Holzboot und dann bis zur Schleuse. Oder die kurze Antwort, hättest da nur anrufen müssen ….. wobei 35€ mit Banktransfer und Einkaufsangebot jetzt nicht überteuert klingt
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#4
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Da habe ich ja mal Glück gehabt.
Bin da schon mehrmals rüber. In Ost-West Richtung konnte ich mich mit der Schleuse absprechen. Sinngemäß wurde gesagt: Wenn alles frei ist, fahren Sie rüber. Zwischen Schleuse und Trog ist nämlich eine Kurve, und da verlier ich den Funkkontakt zur Schleuse. Abschirmung durch Landmasse. Umgekehrt, von West nach Ost, war überhaupt keine Chance, vor dem Trog mit Hohenwarte in Funkkontakt zu kommen. Gegensprechanlage? Hab keine gesehen. Handy-Anruf wär natürlich ne Option gewesen. Wie hamse das denn gemerkt, dass du ohne Absprache rübergefahren bist? Liegen die da auf der Lauer? Ach so, wahrscheinlich vom Schleusenwärter n Tipp gekriegt, was?
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker
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#6
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#7
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Aber mal ehrlich, ich finde dieses melden müssen, wenn man nicht hinter nem Berufer fährt, völlig ok.
man kann nicht die gesamte Strecke einsehen und da einen Unfall, wäre sehr ungeschickt - 3 Tage Sperrung oder schlimmeres wäre für diesen Wasserweg tragisch. Und 35€ für das ignorieren dort ist doch fast geschenkt …..
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#8
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Komisch, ich konnte problemlos mit der Schleuse meine Fahrt über die Trogbrücke absprechen. Da kein anderes Schiff, Boot o.ä. zu sehen war, durfte ich auch alleine über die Trogbrücke fahren. Dies galt für beide Richtungen (im Abstand von 4 Jahren).
Vielleicht lohnt es sich ja doch, ein Funkgerät an Bord zu haben, für das man einen Funkschein besitzt. Aber auf mich macht die Haltung der Polizei in Deiner Schilderung einen wohlwollenden Eindruck. Mit Funk hat man bessere Verbindungen meint: edjm.
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#9
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Der Funk geht tadellos. Am Warteschild ist eine Sprechanlage. Notfalls auch per Telefon.
Ansprechpartner Hohenwarte Schleuse. Die Schilder, die auf die Videoüberwachung hinweisen, kann man eigentlich nicht übersehen. Genau so wie das Sperrschild für Sport und das Lichtzeichen. Das man da aus Unwissenheit drüber fährt ohne sich zu melden, kann ich noch nach vollziehen. Aber wieder besseres Wissen ist schon merkwürdig. Allgemein treffe ich dort immer wieder Sportbootfahrer die sich unsicher sind, was sie da machen sollen und wie das so funktioniert. Einige fahren tatsächlich einfach so drüber. Andere legen sich an die Wand und warten auf grün oder ein Binnenschiff um sich dran zu hängen. Es ist aber auch blöde formuliert. Nur im Konvoi mit Binnenschifffahrt...... Nur nach Aufforderung/Freigabe/Genehmigung o.Ä wäre sicher eindeutiger. Wenn es keinen Verkehr gibt, darf man im Regelfall auch alleine „zügig“ die Brücke passieren. |
#10
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![]() Hmm, hab grad überlegt und nachgesehen: Es war 2013, als ich das letzte Mal dort war. Mann, wie die Zeit vergeht! ![]() Vielleicht hatten sie da noch keine Sperrschilder und Lichtzeichen. ![]() Na ja, beim nächsten Mal werd' ich mal drauf achten. ![]()
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#11
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#12
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Ich habe dort über 50 ökken bezahlt
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#13
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Wenn ein unangemeldeter Sportbootfahrer die Schifffahrt gefährdet, geht es schnell in den 3 und 4stelligen Bereich. Dazu muss man nur bei Gegenverkehr einfahren. Hab da schon erregte Diskussionen mit der WaPo gesehen.:
Haben sie das Begegnungsverbot nicht gesehen? Doch, aber das gilt nicht für Kleinfahrzeuge. Aber vorher sind sie bei rot.... Ja klar war das rot. Ist ja auch Gegenverkehr gewesen. Und trotzdem sind sie gefahren? Klar, gilt doch nicht für mich. Bis hier hin hat der Sportbootfahrer fast recht. Bis auf das rote Licht. Das ist nur für Sport. Ebenso wie die Sperrtafel und das Schild und überhaupt. Es könnte eindeutiger Ausgeschildert sein. Mit etwas Mühe kann man es übersehen oder missverstehen.
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#14
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Leute, wie verpeilt muss man denn sein, um da einfach so durchzueiern?
![]() Von Ost-nach-West meldet man sich an der Hohenwarte Schleuse an und gleichzeitig gehts dann dahinter auch über die Trogbrücke. Ganz normal. ![]() Von West-nach-Ost muss man sich eben vor der Trogbrücke für diese und gleichzeitig oder danach auch für die Schleuse anmelden. ![]() ![]() Reinhard wollte wohl auf seiner letzten Seereise kurz vor Schluß nochmal "die Sau raus lassen" ![]() ![]() ![]() Klaus, der Reinhard eine glückliche Rückkehr wünscht ![]()
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#15
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Per Funk oder Telefon...mehrmals und immer sehr freundlich behandelt worden.
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#16
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Mit verlaub, so toll ist das nicht ausgeschildert. Auf meiner Fahrt nach Berlin konnte ich das Schild erst entziffern, nachdem ich da durch war.
Meine Frage an die Herren vom Vollzug, wie das mit ner Belehrung ohne Strafe wäre da ich AIS an hatte, Radar an hatte und über Kanal 10 Gegenverkehr angefragt hatte bekam ich nur ein müdes Lächeln. Ein rotes Licht war da nicht. Und bei der Schleuse war ich angemeldet.
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#17
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Hallo zusammen,
eigentlich bin ich über den Verlauf der Diskussion doch etwas erstaunt. Die Befahrung dieser Strecke ist klar geregelt und kann in den Karten "MLK" nachgelesen werden - vielleicht braucht Reinhard ja keine Karten oder Info's. Es ist schön für Reinhard, dass das so "billig" abgeleufen ist - aber ich frage mich schon, was er gemacht hätte wenn ein Schuber oder ein 130m Frachter entgegen gekommen wäre. Das Ganze so als "Kavalliersdelikt" abzuhandeln finde ich nicht richtig, auch wenn es so richtig "cool" rüberkommt. Ich denke Fehler machen wohl alle mal - aber diese Einstellung kann ich nicht nachvollziehen und gut heißen. Grüße aus Karlsruhe Heinz-Jürgen |
#18
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Ich denke das Problem ist das wir alle Mal gelernt habe das Begegnungsverbote für uns Kleinfahrzeuge nicht gelten. Das haben wir verinnerlicht genau wie ein PKW Fahrer nicht nach Durchfahrthöhen schaut.
Jetzt gibt es dort halt die Ausnahme sollte man wissen weil man sich ja vor der Fahrt über das Revier informiert, aber es ist halt schon so als gäbe es eein einziges Stoppschild in Deutschland über das man einfach drüber fahren darf, da würden auch die meisten anhalten. Was mich wundert ist das ihr die Öffentlichkeit so unterschiedlich schildert.... War selber noch nicht da. MFG S |
#19
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Karten : ja, stimmt ![]() Grüße, Reinhard z.Zt. vor Ketzin vor Anker ![]() |
#20
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Das unterste Schild ist ja wohl eindeutig, weil es die das oberste Schild betreffende Beschränkung auf Nicht-Kleinfahrzeuge aufhebt bzw. auch Kleinfahrzeuge mit einschließt.
Aber heißt es nicht auch, dass dort grundsätzlich Sprechfunkpflicht wie auf der Berliner Spree gilt?
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#21
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Nein, gerade das war ja mein Fehler / Unterlassung => an der GEGENSPRECHSÄULE anlegen + Gegensprechen
![]() Gruß, Reinhard |
#22
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Hallo,
das UKW-Schild gilt nur für mit Sprechfunk ausgerüstete Fahrzeuge. Allerdings hast Du recht, das Zusatzschild müsste unter das Begegnungsverbot. Ansonsten bei Durchfahrtsverboten noch Verwarngeld zu erheben ist schon wirklich sehr kulant. Sperrzeichen zu überfahren wird i.d.R. bei Bußgeld teuer. Bis dann Dominic
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#23
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![]() Zitat:
Aber heißt das nicht, dass ich als Sportbootfahrer nur das Begegnungsverbot beachten muss und mich im Zweifel auf UKW.10 absprechen muss? Von einer ANMELDUNG bei Hohenwarthe ist da ja nicht die Rede. (Beschilderung). Ach so, irgendwo soll ja noch ein rotes Licht überfahren worden sein. ![]() Ich werd mal ganz genau aufpassen beim nächsten Mal! ![]()
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#24
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Gruß Fabian
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#25
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Für die Befahrung der Trogbrücke gab es mal eine schifffahrtspolizeiliche Anordnung. Die finde ich nicht mehr.
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 01/2004 Mal abgesehen von der Beschilderung vor Ort, gibt es damit von amtlicher Seite keine Hinweise mehr, bzgl Konvoi usw. Lediglich in einem Merkblatt findet sich die Regelung: 10. Schifffahrt auf dem Mittellandkanal einschließlich Kanalbrücke Magdeburg (km 318,40 bis km 325,7) 1. Das Begegnen und Überholen auf der Kanalbrücke ist verboten. 2. Unabhängig von ihrer Ausstattung mit Sprechfunk dürfen motorgetriebene Kleinfahrzeuge die Kanalbrücke des Mittellandkanals von km 321,250 bis km 322,400 nur zusammen und hinter einem Fahrzeug der Berufsschifffahrt befahren. 3. Sollte kein Fahrzeug der Berufsschifffahrt für die Fahrt über die Kanalbrücke in Sicht sein, muss sich der Führer des motorgetriebenen Kleinfahrzeugs mithilfe der an der Brücke installierten Wechselsprechanlage bei der Schleusenaufsicht der Schleuse Hohenwarthe melden. 4. Die Wartestellen mit Wechselsprechanlagen befinden sich jeweils am Ende der Wartebereiche (hinter der Berufsschiff- Zusätzliche Bestimmungen der BinSchStrO 77 fahrt) und sind mit dem Tafelzeichen B.5 (Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten) und dem Zusatzschild mit der Aufschrift „Sport“ gekennzeichnet. 5. Muskelkraftbetriebene Fahrzeuge dürfen die Kanalbrücke nicht befahren. In Ausnahmefällen kann das Befahren der Kanalbrücke nach schriftlicher Antragstellung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Magdeburg für diese Fahrzeuge im Rahmen von Gruppenfahrten durch eine schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis gestattet werden. Hinweis: Die Lichtsignalanlage der Kanalbrücke wird nur zur Sperrung der Kanalbrücke bei Wartungsarbeiten, im Gefahrenfall und bei Eingriffen in die Verkehrsregelung in Ausnahmefällen betätigt. Quelle: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedD...cationFile&v=7 Aktuell sieht es für mich so aus: Die BinSchStrO enthält eine Regelung zur Befahrung der Kanalbrücke: 9. Auf der Kanalbrücke des Mittellandkanals von km 321,25 bis km 322,40 ist das Begegnen verboten. Sie darf nur im Richtungsverkehr befahren werden. Der Richtungsverkehr wird in Funkselbstwahrschau über Sprechfunkkanal 10 (Verkehrskreis Schiff-Schiff) durchgeführt. Kleinfahrzeuge/Sportboote werden nicht erwähnt. Die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 01/2004 ist 2007 erloschen und nicht verlängert worden. Sie enthielt im Wesentlichen den Text des Merkblattes. Der Verweis auf die zusätzlichen Bestimmung in der BinSchStrO führt ins Leere. Ich Habe jedenfalls nichts gefunden. |
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